Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Betreuungsgericht

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Vormundschaftsgericht)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Betreuungsgericht ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) das für Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten Volljähriger berufene Gericht. Früher wurde es Vormundschaftsgericht genannt.

Das FamFG hat als vollständige Neukodifizierung das bisherige FGG und das Buch 6 der ZPO zum 1. September 2009 abgelöst. Hierin enthalten ist auch eine Neuzuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Im Unterschied zum Betreuungsgericht werden die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger seitdem beim Familiengericht konzentriert.

Vor dem 1. September 2009 war das Vormundschaftsgericht gebündelt zuständig für die rechtliche Betreuung von Volljährigen, eine Unterbringung nach dem jeweiligen Landesgesetz über die Unterbringung von psychisch Kranken (PsychKG), für Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige und für Adoptionsverfahren.

Das Betreuungsgericht ist in Deutschland eine Abteilung des Amtsgerichts, § 23c GVG. Dort entscheiden Richter (als Einzelrichter, genannt Betreuungsrichter) oder Rechtspfleger. Das Rechtspflegergesetz regelt, für welche Angelegenheiten der Rechtspfleger im Unterschied zum Richter zuständig ist. Eine Besonderheit galt bis 01.01.2018 im württembergischen Teil von Baden-Württemberg: die Funktion des Betreuungsgerichtes übernahm der zuständige Notar nach Maßgabe von § 37 des Landesgesetzes Baden-Württemberg über die freiwillige Gerichtsbarkeit a.F.

Siehe auch

Literatur

  • Coeppicus: Sachfragen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts. ISBN 3-170-16333-7.
  • Fiala/Stenger: Genehmigungen bei Betreuung und Vormundschaft. ISBN 3-898-17279-1.
  • Labhun: Familiengericht und Vormundschaftsgericht. ISBN 3-887-84919-1.
  • Meier/Deinert: Handbuch Betreuungsrecht. 2. Auflage. Heidelberg 2012, ISBN 978-3-8114-5202-2.
  • Probst: Betreuungs- und Unterbringungsverfahren. Berlin 2005, ISBN 3503087451.
  • Franz Ryba: Die Obervormundschaft im deutschen Recht. Pfau, Berlin 1940. (Diss. Greifswald, 78 S.)
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Betreuungsgericht aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.