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Vollzugskraft

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Dieser Artikel behandelt die Vollzugskraft; für Vollziehungsbeamte, die mit dem Inkasso öffentlich-rechtlicher Forderungen befasst sind, siehe ebenda.

Vollzugskräfte sind Amtsträger, die Rechtsnormen des Eingriffsrechtes vollziehen. Dies können eine Gruppe von Beamten (Vollzugsbeamte, Vollstreckungsbeamte) oder Angestellte des öffentlichen Dienstes sein. Beide lassen sich in Deutschland u. a. in folgende Gruppen einteilen:

Justizvollzugsbeamte

Justizvollzugsbeamte sind in Justizvollzugsanstalten tätig. Sie handeln nach den Regularien des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) und der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO). Für den Vollzug der Untersuchungshaft handeln sie aufgrund der Strafprozessordnung (StPO) und der Untersuchungshaftvollzugsordnung (UVollzO) bzw. der Untersuchungshaftvollzugsgesetze (UVollzG) der einzelnen Bundesländer.

Polizeivollzugsbeamte

Polizeivollzugsbeamte vollziehen Bundes-, Landes- und z. T. Ortsrecht. Ferner werden sie auf Anforderung in der Amts- oder Vollzugshilfe tätig. Diese Beamten handeln auf der Grundlage des Polizeirechtes der Länder, als Angehörige der Bundespolizei aufgrund des Bundespolizeigesetzes, des Bundeskriminalamtes aufgrund des BKA-Gesetzes oder in ihrer Eigenschaft als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft aufgrund der StPO.

Vollzugsbeamte der Bundeszollverwaltung

Zollbeamte (Zollvollzugsbeamte, keine Vollziehungsbeamten des Zolls) sind in den Bereichen Grenzaufsichtsdienst, Zollfahndungsdienst und Kontrolldienst der Zollverwaltung (Mobile Kontrollgruppe, Finanzkontrolle Schwarzarbeit) eingesetzt und handeln auf Grundlage des Zollrechtes (Zollkodex, Zollkodex-Durchführungsverordnung, Zollverwaltungsgesetz und Zollverordnung, Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung), des Steuerrechts (Abgabenordnung), des Strafrechts und einer Mehrzahl von weiteren Steuer- und Spezialgesetzen. Sie sind zu einem Großteil ebenfalls Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

Siehe auch: Bundeszollverwaltung, Zollfahndungsdienst (Zollkriminalamt, Zollfahndungsämter)

Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft

Ein Teil der Bediensteten im öffentlichen Dienst sind zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft bestellt. Sie vollziehen in dieser Eigenschaft besondere Maßnahmen zur Strafverfolgung. Rechtsgrundlage für die Bestellung ist das Gerichtsverfassungsgesetz und die darauf aufbauenden Rechtsverordnungen der Länder. Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft können Beamte oder Angestellte im öffentlichen Dienst sein.

Staatsanwälte

Auch Staatsanwälte sind Vollzugsbeamte, da sie sich zur Aufgabenerfüllung (Aufnahme und Fortführung Ermittlungen) den Rechtsinstituten der strafprozessualen Maßnahmen der StPO bedienen.

Verwaltungsbeamte und -angestellte

Schließlich ist in einigen Ländern das Recht zur Vornahme von Eingriffen in Grundrechte durch „klassische“ polizeirechtliche Befugnisse wie Platzverweisung, Durchsuchung von Sachen und Wohnungen sowie Personen, Sicherstellung von Gegenständen oder Identitätsfeststellung nicht allein dem Polizeivollzugsdienst vorbehalten, sondern steht auch den allgemeinen Gefahrenabwehrbehörden zu, zu denen dann auch die Verwaltung der Städte und Gemeinden sowie der Landkreise gehört.

Siehe auch

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