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Volksgemeinschaft

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Volksgemeinschaft bezeichnet in völkischen Ideologien die egalitäre Einheit eines primär rassisch beziehungsweise ethnisch verstandenen Volkes. Seit dem Ersten Weltkrieg benutzten ihn fast alle deutschen Parteien. „Volksgemeinschaft“ war in der Zeit des Nationalsozialismus ein propagandistischer Leitbegriff.

Die nationalsozialistische Lehre definierte die Volksgemeinschaft als „die auf blutmäßiger Verbundenheit, auf gemeinsamem Schicksal und auf gemeinsamem politischen Glauben beruhende Lebensgemeinschaft eines Volkes, der Klassen- und Standesgegensätze wesensfremd sind. Die Volksgemeinschaft ist Ausgang und Ziel der Weltanschauung und Staatsordnung des Nationalsozialismus.“[1] Dabei war die Zugehörigkeit zur arischen Rasse zwar eine notwendige Bedingung für die Zugehörigkeit zur (deutschen) Volksgemeinschaft, aber sie war nicht hinreichend. Die Volksgemeinschaft war eine Gesinnungsgemeinschaft, die das Bekenntnis zur Weltanschauung des Nationalsozialismus erforderte.

Begriffsgeschichte

Im Deutschen Kaiserreich

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden ethnische Zugehörigkeit und Sprache zu Kriterien der Bestimmung einer Nation.[2] Der Nationsbegriff war stärker mit dem Begriff „Staat“ verknüpft, „Volk“ dagegen ließ sich leichter ethnisch verstehen. Der Begriff „Volksgemeinschaft“ ersetzte zunehmend den bis dahin geläufigen der „Volksnation“.[3]

„Volksgemeinschaft“ als Gegenbild zur modernen, von Konflikten und sozialen Gegensätzen geprägten Gesellschaft war für verschiedene politische Gruppierungen – besonders für konservative, aber auch liberale, nationalbolschewistische und christliche Bewegungen – attraktiv. Durch den von Ferdinand Tönnies herausgestellten Gegensatz von Gemeinschaft und Gesellschaft gewann der Begriff der „Volksgemeinschaft“ an Popularität. In ihm bilden sich die von Tönnies geprägten Antinomien ab: Einheit gegen Pluralität, Individualismus gegen Verbundenheit der Gemeinschaft, Sonderinteressen gegen Gemeinwohl. Zunächst war der Gemeinschafts-Begriff politisch noch weitgehend deutungsoffen; er konnte „national“, „sozialistisch“, „konservativ“ oder „völkisch“ interpretiert werden.

Das ethnisch definierte Volk war in dieser Vorstellungswelt nicht mehr klassisches „Staatsvolk“, für das Institutionen und Recht eines Staates charakteristisch sind, sondern imaginierte Abstammungsgemeinschaften, gemeinschaftliches Blut und Boden waren die gemeinsamen Merkmale. Dementsprechend wurden die Begriffe von „Staat“ und „Staatsgebiet“ durch die von „Volk“ und „Lebensraum“ ersetzt. Dieser Lebensraum sei das Territorium des ethnisch definierten Volkes.

Die Staatswissenschaftler Johann Plenge und Rudolf Kjellén popularisierten die Vorstellung von einem Staat, in dem „alle mit gleichem Anteil leben“, was auf Inklusion und Homogenität abzielte. Unterstützt wurde dieser Gedanke von so unterschiedlichen Gelehrten wie Franz Oppenheimer, Werner Sombart, Ferdinand Tönnies, Max Scheler, Friedrich Meinecke und Ernst Troeltsch. Die ethnische Definition des Volkes und die Vorstellung der Homogenität entsprachen jedoch nicht der Zusammensetzung der Bevölkerung auf deutschem Staatsgebiet. Bereits 1911 wurde die Volksgemeinschaftsidee vom Alldeutschen Verband im Sinne von Ausgrenzung und Vertreibung Fremdsprachiger verstanden.[4] Juden, Katholiken und nationale Minderheiten (preußische Polen, französischsprachige Lothringer, Dänen in Nordschleswig) sollten nicht zur Volksgemeinschaft gehören. Hierbei taten sich insbesondere Georg von Below, Eduard Meyer, Dietrich Schäfer und Reinhold Seeberg hervor, die der 1917 gegründeten Deutschen Vaterlandspartei nahestanden.

In der Weimarer Republik

Nach dem verlorenen Krieg wurde das völkische Denken in Deutschland tragender Konsens und bestimmend für die nach Armin Mohler so benannte Konservative Revolution, bestehend aus völkischer Bewegung, Jungkonservative, Nationalrevolutionäre, Landvolkbewegung und Jugendbewegung (Bündische). Deutsche definieren sich angesichts ihrer ursprünglichen staatlichen Zersplitterung anders als beispielsweise Frankreich oder Großbritannien in der Regel nicht als Staatsnation und tendierten daher auch leichter zu einer Ethnisierung des Volksbegriffes. In der romantisch geprägten Jugendbewegung des Wandervogels und besonders des Jungdeutschen Ordens wurde die Volksgemeinschaft aufbauend auf kleine überschaubare Räume (Nachbarschaftshilfe) als Ideal der künftigen Gesellschaft propagiert. Gegen die vermeintlich anonyme, von ökonomischen Nutzenüberlegungen, egoistischem Individualismus und Parteienstreit (das Parlament galt als Schwatzbude) bestimmte „Gesellschaft“, sollte eine wahre demokratische Gemeinschaft des Volks verwirklicht werden. Mohler: „Nehmen wir beispielsweise das Individuum. In der ‘Konservativen Revolution’ verliert es seinen unbedingten Wert und wird zum Teil eines Ganzen – zu einem Teil allerdings, der seine besondere Würde dadurch erhält, dass er Teil eben dieses Ganzen ist.“ Nach Kellershohn gehört „der Primat des Ganzen, des Volkes, der Volksgemeinschaft“ zu den „Grundprinzipien des völkischen Denkens und bildet sicherlich nicht eine Grenze zwischen dem, was Mohler unter Konservativer Revolution versteht, und der NS-Ideologie.“

Im Nationalsozialismus

„Volksgemeinschaft ist der Zentralbegriff des nationalsozialistischen Denken[s]“, definierte Meyers Konversations-Lexikon 1937;[5] eine Beurteilung, die heute noch gültig ist.[6] „Volksgemeinschaft“ im Nationalsozialismus versprach soziale Gemeinschaft, Überwindung der Klassengesellschaft, politische Einheit und nationalen Wiederaufstieg. Große Teile der deutschen Bevölkerung teilten diese sozialen Ziele und ließen sich durch diese Ziele mobilisieren. Die Vorstellung von einer Volksgemeinschaft war Motor für die Wahlkampferfolge der NSDAP vor 1933; nach 1933 setzte sie erhebliche soziale Schubkräfte frei, die die Ausbreitung der nationalsozialistischen Organisationswelt vorantrieben. Diese Ausbreitung war auch ein Ergebnis der flexiblen Anschlussfähigkeit des Begriffs für unterschiedliche Milieus und persönliche Interessen, so dass „Volksgemeinschaft“ im Alltag der Gesellschaft ganz unterschiedlich verwendet wurde, wie Dietmar von Reeken und Malte Thießen bemerken: „Die soziale Wirksamkeit dieser Utopie setzte ihre Vieldeutigkeit voraus. […] Je nach Interesse und Situation ließ sich der Begriff nationalistisch, antisemitisch oder militaristisch auslegen. Er entsprach Blut-und-Boden- oder Gleichheitsvorstellungen ebenso wie dem Leistungsgedanken, er stand für Kameradschaft und Gemeinschaft (vs. Gesellschaft) oder Kultur (vs. Zivilisation) – und gelegentlich auch für alles zusammen.“[7] Auch deshalb war diese Volksgemeinschaft eine Zentralmetapher für die sozialen Seiten des Dritten Reiches und eine der schlagkräftigsten propagandistischen Formeln der nationalsozialistischen Massenbewegung. Insbesondere bei der jüngeren Generation trug der Begriff und sein Anspruch auf eine Modernisierung der staatlichen Einrichtungen zur Legitimation des NS-Regimes bei.

Mit dem Begriff der „Volksgemeinschaft“ wurde ein Ideal sozialer Geborgenheit, politischer Gerechtigkeit und nationaler Erneuerung der deutschen Gesellschaft propagiert. Wer allerdings nicht zur deutschen „Volksgemeinschaft“ gehörte oder gehören wollte, wurde ausgegrenzt, zum Feind erklärt oder sogar vernichtet. Merkmale dieser Ordnungsvorstellungen waren:

Integrationsvorstellungen

Rassistische und antisemitische Exklusion

Nach 1945: Folgen der Volksgemeinschaft und Erinnerung

Nach Kriegsende war „Volksgemeinschaft“ zwar als Leitbegriff in politischen Programmen diskreditiert. Allenfalls die Deutsche Reichspartei (DRP) und die Sozialistische Reichspartei (SRP) warben in den 1950er und 1960er Jahren mit der Volksgemeinschaft als Wahlziel.[9] Trotzdem finden sich auch jenseits des rechtsradikalen Spektrums in vielen politischen Debatten offensichtliche Bezüge oder sogar explizite Erwähnungen der „Volksgemeinschaft“. Der Zeithistoriker Malte Thießen schreibt, dass in Debatten im Deutschen Bundestag um Entschädigungen, um NS-Kriegsverbrecher oder Emigranten „völkische“ Grenzen gezogen wurden, an denen die Nachwirkungen der Volksgemeinschaft deutlich werden.[10] Noch deutlichere Hinweise findet man laut Malte Thießen in Interviews mit Zeitzeugen: Hier werde die „Volksgemeinschaft“ so oft gebraucht, weil sie „als Kontrastfolie zur heutigen Zeit [dient], in der es nach Ansicht der Zeitzeugen keinen Zusammenhalt, keine Kameradschaft oder gegenseitige Hilfe mehr gibt“.[11] Noch schwerere Folgen habe die „Volksgemeinschaft“ demnach bei Erinnerungen von ehemals Verfolgten. Interviews mit als Juden, Kommunisten oder politisch Verfolgten oder mit Widerstandskämpfern zeigen nach Auffassung Thießens, dass die Grenzen der „Volksgemeinschaft“ auch nach 1945 empfunden wurden. Die ehemals Verfolgten fühlten sich z. T. bis heute als Ausgeschlossene bzw. als „Gemeinschaftsfremde“ und beziehen sich daher auf die „Volksgemeinschaft“.[12] Nachwirkungen zeigt die „Volksgemeinschaft“ auch heute noch in Demonstrationen der NPD und DVU. Diese werben auch heute noch mit Parolen wie „Volksgemeinschaft statt Kapitalismus“ für ihre politischen Ziele und instrumentalisieren die scheinbar „schönen“ Werte des Nationalsozialismus für ihre Zwecke.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Der Volksbrockhaus A–Z, F. A. Brockhaus/Leipzig 1943, 10. Auflage, S. 741.
  2. Eric Hobsbawm: Nationen und Nationalismus. Mythos und Realität seit 1780, Frankfurt a.M. 2005, ISBN 978-3-593-37778-0, S. 122.
  3. Hans-Ulrich Wehler: Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Bd. 3: Von der Deutschen Doppelrevolution bis zum Begriff des Ersten Weltkriegs 1849–1914, München 1995, ISBN 978-3-406-32263-1, S. 951.
  4. Peter Walkenhorst: Nation – Volk – Rasse. Radikaler Nationalismus im Deutschen Kaiserreich 1890–1914, Göttingen 2007, ISBN 978-3-525-35157-4, S. 222.
  5. Bd. 2 Sp. 1279, nach Hilde Kammer/Elisabet Bartsch, Nationalsozialismus. Begriffe aus der Zeit der Gewaltherrschaft 1933–1945, S. 222.
  6. Hilde Kammer/Elisabet Bartsch: Nationalsozialismus. Begriffe aus der Zeit der Gewaltherrschaft 1933–1945. Reinbek 1992, S. 222 f.
  7. Dietmar von Reeken/Malte Thießen: Volksgemeinschaft als soziale Praxis? Perspektiven und Potenziale neuer Forschungen vor Ort, in: Dies. (Hrsg.): Volksgemeinschaft als soziale Praxis. Neue Forschungen zur NS-Gesellschaft vor Ort, Paderborn 2013, S. 21.
  8. Adolf Hitler: Mein Kampf. Zwei Bände in einem Buch, Zentralverlag der NSDAP, Eher Nachf. Verlag, München 1935, S. 432, 439.
  9. Der Spiegel 4/1960: Deutsche Reichspartei, S. 21.
  10. Malte Thießen: Schöne Zeiten? Erinnerungen an die „Volksgemeinschaft“ nach 1945, in: Bajohr/Wildt (Hrsg.): Volksgemeinschaft. Neue Forschungen zur Gesellschaft des Nationalsozialismus, Frankfurt a.M. 2009, S. 165–187, hier S. 169–170.
  11. Zit. nach Malte Thießen: Schöne Zeiten? Erinnerungen an die „Volksgemeinschaft“ nach 1945, in: Bajohr/Wildt (Hrsg.): Volksgemeinschaft, S. 179.
  12. Malte Thießen: Erinnerungen an die „Volksgemeinschaft“. Integration und Exklusion im kommunalen und kommunikativen Gedächtnis, in: Detlef Schmiechen-Ackermann (Hg.): „Volksgemeinschaft“: Mythos, wirkungsmächtige soziale Verheißung oder soziale Realität im „Dritten Reich“?, Schöningh, Paderborn 2012, S. 319–334.

Literatur

  • Frank Bajohr, Michael Wildt (Hrsg.): Volksgemeinschaft. Neue Forschungen zur Gesellschaft des Nationalsozialismus. Fischer, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-596-18354-8 (Inhaltsverzeichnis (PDF; 66 kB) und Rezension bei H-Soz-u-Kult).
  • Steffen Bruendel: Volksgemeinschaft oder Volksstaat. Die „Ideen von 1914“ und die Neuordnung Deutschlands im Ersten Weltkrieg. Akademie, Berlin 2003, ISBN 3-05-003745-8.
  • Norbert Götz: Ungleiche Geschwister. Die Konstruktion von nationalsozialistischer Volksgemeinschaft und schwedischem Volksheim. Baden-Baden 2001 (PDF; 70 MB).
  • Franz Janka: Die braune Gesellschaft. Ein Volk wird formatiert. Stuttgart 1997.
  • Heiko Kauffmann, Helmut Kellershohn, Jobst Paul (Hg.): Völkische Bande. Dekadenz und Wiedergeburt. Analysen rechter Ideologie Unrast, Münster 2005, ISBN 3-897-71737-9.
  • Steffen Raßloff: Flucht in die nationale Volksgemeinschaft. Das Erfurter Bürgertum zwischen Kaiserreich und NS-Diktatur Böhlau, Köln [u. a.] 2003, ISBN 3-412-11802-8.
  • Dietmar von Reeken, Malte Thießen (Hrsg.): „Volksgemeinschaft“ als soziale Praxis. Neue Forschungen zur NS-Gesellschaft vor Ort. Paderborn 2013, ISBN 978-3-506-77745-4.
  • Karsten-Heinz Schönbach: Die Illusion der „Volksgemeinschaft“ – Bündnis zwischen Großindustrie und NS-Führung gegen die Arbeiterschaft. In: Jahrbuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung, Heft I/2013.
  • Lil-Christine Schlegel-Voß: Alter in der „Volksgemeinschaft“. Zur Lebenslage der älteren Generation im Nationalsozialismus. Berlin 2005.
  • Sybille Steinbacher: Volksgenossinnen. Frauen in der NS-Volksgemeinschaft. Göttingen 2007.
  • Dietmar Süß: „Volksgemeinschaft“ und Vernichtungskrieg. Gesellschaft im nationalsozialistischen Deutschland. In: ders. (Hrsg.): Das Dritte Reich. Eine Einführung. München 2008, S. 79–102.
  • Malte Thießen: Schöne Zeiten? Erinnerungen an die „Volksgemeinschaft“ nach 1945. In: Frank Bajohr, Michael Wildt (Hrsg.): Volksgemeinschaft. Neue Forschungen zur Gesellschaft des Nationalsozialismus. Fischer, Frankfurt am Main 2009, ISBN 978-3-596-18354-8.
  • Malte Thießen: Erinnerungen an die „Volksgemeinschaft“. Integration und Exklusion im kommunalen und kommunikativen Gedächtnis. In: Detlef Schmiechen-Ackermann (Hg.): „Volksgemeinschaft“: Mythos, wirkungsmächtige soziale Verheißung oder soziale Realität im „Dritten Reich“? (= Nationalsozialistische „Volksgemeinschaft“, Bd. 1). Schöningh, Paderborn 2012, S. 319–334.
  • Michael Wildt: Volksgemeinschaft als Selbstermächtigung. Gewalt gegen Juden in der deutschen Provinz 1917–1939, Hamburger Edition, 2007; ausführl. Rez. Hans Mommsen, FR Literaturbeilage 21. März 2007, S. 18 (Rezension literaturkritik.de).

Weblinks

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