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Volkseigener Betrieb

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VEB Carl Zeiss Jena, Gebäudeansicht 1978

Der Volkseigene Betrieb (VEB) war eine Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR. Gründung Volkseigener Betriebe nach Vorbild ähnlicher Betriebe in der Sowjetunion war Ergebnis des unter sowjetischer Besatzung nach Ende des Zweiten Weltkrieges durchgeführten Prozesses der Enteignung und Verstaatlichung von Privatunternehmen. Ab 1948 waren sie die ökonomischen Basiseinheiten der Zentralverwaltungswirtschaft. Formaljuristisch befanden sie sich in Volkseigentum und unterstanden der DDR-Partei- und Staatsführung.

Enteignung und Verstaatlichung der Industrie

Von den rund 4000 bis 1948 aufgrund mehrerer Befehle der sowjetischen Militäradministration enteigneten Industriebetrieben wurden über 200 Großbetriebe nach der Verstaatlichung zunächst im Rahmen der Reparationspolitik in 25 Sowjetische Aktiengesellschaften transformiert und bis 1953 an die DDR als volkseigene Betriebe retourniert. Im Laufe der zweiten Sozialisierungswelle von 1972 wurden fast alle Industrie- und Baubetriebe, die bis dahin privat und halbstaatlich waren, in zirka 11.000 VEB umgewandelt[1], wodurch der Anteil der staatlichen Betriebe im industriellen Sektor auf über 99 Prozent stieg. In der DDR hatte es anders als in allen anderen sozialistischen Ländern bis 1972 private mittelständische Betriebe, meist langjährige Familienbetriebe, gegeben.[2] Gab es vor dieser letzten Sozialisierungswelle 1972 noch über 10.000 kleine und mittelständische Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten, waren es 1987 nur noch 2000.[3] Der Handel mit technischen Gütern oblag sieben volkseigenen Betrieben.[4]

Verwaltung und Finanzierung

Ein Teil der Volkseigenen Betriebe wurde ab Juli 1948 der Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) unterstellt. Alle anderen VEB wurden von den Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder genossenschaftlich verwaltet.[5] An der Spitze jedes VEB stand ein einzelverantwortlicher Werkleiter (später auch Werk- oder Betriebsdirektor genannt). Ihm zur Seite standen der Erste Sekretär der SED-Betriebsparteiorganisation (BPO) und der Vorsitzende der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Dem Werkleiter unterstellt waren mehrere Fachdirektoren (Technischer Direktor, Produktionsdirektor, Ökonomischer Direktor, Hauptbuchhalter). Mit „VEB (B)“ wurden bezirksgeleitete, mit „VEB (K)“ wurden kreisgeleitete und mit „VEB (Z)“ wurden zentralgeleitete Betriebe bezeichnet.[6]

Als Zwischeninstanz schuf die DWK ein Industrieministerium und die von diesem angeleiteten Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB), mit den VEB als unselbstständigen Betrieben.[7] Die VVB verfügten über eigene finanzielle Mittel in Form so genannter Fonds. Sie fungierten finanzwirtschaftlich zwischen den Betrieben, denen sie Projekte mit volkswirtschaftlicher Bedeutung mitfinanzierten und dem Staatshaushalt, an den Gewinnanteile abgeführt wurden.[8]

Ab Ende der 1960er Jahre wurden diese VVB schrittweise in Kombinate umgewandelt. VVB und Kombinate wiederum waren der Verantwortung und Planung in der Staatlichen Plankommission (SPK), den Industrieministerien und deren Hauptverwaltungen unterstellt. 1989 waren 79,9 % aller Beschäftigten der DDR in einem VEB beschäftigt.

Dem eigentlichen Betriebsnamen wurde häufig ein Ehrenname hinzugefügt, beispielsweise der VEB Kombinat Chemische Werke „Walter Ulbricht“ Leuna, der zuvor von den Werktätigen im Rahmen des Sozialistischen Wettbewerbs der Planerfüllung und -übererfüllung „erkämpft“ werden musste.

Investitionen wurden 1948 bis 1967 innerhalb des staatlichen Bankensystems über Zweigstellen der Deutschen Investitionsbank finanziert.[9]

Volkseigene Betriebe spielten als Trägerbetriebe eine wichtige Rolle in der Sportförderung.

VEB wurde auch als „Vaters ehemaliger Betrieb“ interpretiert.[10][11][12]

Nach der Wende und friedlichen Revolution in der DDR hatten die Nachfolgegesellschaften der VEB überwiegend mit großen Problemen zu kämpfen. Mit der deutschen Wiedervereinigung und der Einführung der Marktwirtschaft ab 1990 wurden die rund 8000 Kombinate und Volkseigenen Betriebe durch die Treuhandanstalt privatisiert. Nach dem Treuhandgesetz wurden die Volkseigenen Betriebe zum 1. Juli 1990 in Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Aufbau (GmbH i. A.) umgewandelt. Eine interne Datenbank der Rentenversicherungsträger gibt Auskunft über die Nachfolgebetriebe.

Siehe auch

Literatur

  • Armin Müller: Institutionelle Brüche und personelle Brücken. Werkleiter in Volkseigenen Betrieben der DDR in der Ära Ulbricht. Böhlau, Köln u. a. 2006.
  • Jörg Roesler: Die Brigaden, der Meister, die Werkleitung und der Plan. Arbeitsregime und Arbeitsklima in den volkseigenen Betrieben der DDR. In: Jahrbuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung. Heft 2, 2009.

Einzelnachweise

  1. Günter Hedtkamp, Karl Heinz Brodbeck: Finanzwirtschaft, öffentliche III: Die Finanzwirtschaft der DDR. In: Anton Zottmann u. a. (Hrsg.), Willi Albers (Red.): Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW). Bd. 3. Gustav Fischer, Stuttgart / J. C. B. Mohr, Tübingen / Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, Zürich 1981, S. 195–211, hier S. 210 (Digitalisat bei Google Books).
  2. Agnès Arp: VEB – Vaters ehemaliger Betrieb. Privatunternehmer in der DDR. Militzke, Leipzig 2005, ISBN 3-86189-739-3 (Rezension von Sylvia Conradt beim Deutschlandfunk, 6. Oktober 2005).
  3. Ansgar Zwick: Turnaround-Management in Ostdeutschland. Metzler, Stuttgart 1993, S. 32.
  4. Annegret Hauer, Thomas Kleinhenz, Liliane von Schuttenbach: Der Mittelstand im Transformationsprozeß Ostdeutschlands und Osteuropas. Heidelberg 1993, ISBN 978-3-7908-0691-5, S. 17, S. 156.
  5. Annegret Hauer, Thomas Kleinhenz, Liliane von Schuttenbach: Der Mittelstand im Transformationsprozeß Ostdeutschlands und Osteuropas. Heidelberg 1993, ISBN 978-3-7908-0691-5, S. 10.
  6. Günther Zell, Rainer Waterkamp: Das zentralstaatliche Planungssystem der DDR. S. 27.
  7. Annegret Hauer, Thomas Kleinhenz, Liliane von Schuttenbach: Der Mittelstand im Transformationsprozeß Ostdeutschlands und Osteuropas. S. 10f.
  8. Günther Zell, Rainer Waterkamp: Das zentralstaatliche Planungssystem der DDR. S. 88.
  9. Bundesarchiv, Signatur DN3.
  10. Arist von Schlippe et al: Familienunternehmen verstehen. Gründer, Gesellschafter und Generationen. Vandenhoeck & Ruprecht, 2008; S. 97.
  11. Jan Eik, Klaus Behling: 111 Fragen an die DDR: Wer, warum, wieso, weshalb? Edition Berolina, 2013; Kap. 23.
  12. DDR-Unternehmer. In Vaters Betrieb zurück. Spiegel Online, 22. Januar 1990.
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