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Volksbegehren
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Volksbegehren steht, in Deutschland und Österreich, im Allgemeinen für ein Instrument der Volksgesetzgebung, bei dem die stimmberechtigten Bürger eines Landes durch eine Unterschriftensammlung ihren Willen dazu bekunden, ob ein Gesetzentwurf dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden soll oder nicht. (vgl. Definition auf juraforum.de)
Im Speziellen ist:
- Volksbegehren (Deutschland) und/oder Volksinitiative (Deutschland), ein direktdemokratisches Instrument in Deutschland
- Volksbegehren (Österreich), ein direktdemokratisches Instrument in Österreich
Siehe auch:
- Volksinitiative (Begriffsklärung)
- Artikel Volksgesetzgebung
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |