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Villa rustica

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Römische Villa Haselburg im Odenwald, Hessen, Modell des Herrenhauses
Villa Rustica Weinbergshof/Treuchtlingen (Bayern), 1.–3. Jahrhundert n. Chr.

Als villa rustica (Plural villae rusticae) bezeichnet man ein Landhaus oder Landgut im Römischen Reich. Es war Mittelpunkt eines landwirtschaftlichen Betriebs und bestand neben dem Hauptgebäude aus Wirtschafts- und Nebengebäuden, die meist innerhalb eines ummauerten Hofes standen.

Begriff

Der Begriff villa rustica ist eine moderne Wortschöpfung. Das Wort rusticus ist ein von rus (Land, im Gegensatz zur Stadt) abgeleitetes Adjektiv und bedeutet ländlich, bäuerlich. Neben der Bezeichnung rus wurden auch die Wörter praedium (Gut) und fundus (Bauernhof) oft von den Römern bezüglich der Landwirtschaft benutzt. Die Römer unterschieden zwischen städtischen Gebäuden (aedes) und ländlichen (villa). Auf ähnliche Weise wurde auch zwischen unbebautem Land in der Stadt (area) und auf dem Land (ager) unterschieden.[1] Große Landgüter wurden auch als latifundium (von latus = weit) bezeichnet.

Geschichtliche Entwicklung

Die villae rusticae waren nicht von Anfang an die primäre Landwirtschaftsform der Römer. Bis Ende des dritten Jahrhunderts vor Christus waren vor allem Kleinbauernhöfe, welche auf eine Subsistenzwirtschaft setzten, für die Landwirtschaft zuständig. Erst mit den Gebietsgewinnen, welche die Römer mit dem Sieg über Hannibal verrechnen konnten[2], kam es langsam zu einer Wende in der Landwirtschaft. Das neue Land, welches die Römer gewannen, wurde in Parzellen unterschiedlicher Größe unterteilt und dann an Bauern oder für Koloniegründungen verpachtet. Wenn nun Privatleute das Recht für dieses Land übernahmen, konnten sie damit alles tun, was sie wollten, auch wenn eigentlich der Staat de facto noch Besitzer war. Das System mit Vererbungen und Übertragungen führte mit der Zeit dazu, dass immer mehr Land unrechtmäßig ganz in private Hände kam.

Rom gewann durch den Sieg über Karthago auch Ansehen im Mittelmeergebiet und begann so vermehrt Handelsbeziehungen mit anderen Mächten einzugehen. Dies führte auch zu einem Konkurrenzkampf zwischen einheimischen und importierten Produkten. Die reichen Hausherren begannen somit schon bald auf eine Exportwirtschaft zu setzen, mit dem Ziel möglichst viel Gewinn zu erzielen, anstatt einfach nur sich selbst und Familie ernähren zu können.

Aufbau und Einrichtung

Isometrische Ansicht einer Portikusvilla mit Eckrisaliten
Frontalansicht einer Portikusvilla mit Eckrisaliten
Gesamtansicht der Villa Rustica Nördlingen-Holheim. 1: Haupthaus; 2: heizbares Bad; 3–7: Wirtschaftsgebäude; 8: Hofmauer; 9: Verbindungsmauer
Grundriss der Villa bei Séviac (Gers, Frankreich)
Luftaufnahme der Grundmauern einer römischen Villa Rustica in Hirschberg-Großsachsen
Mülheim-Kärlich, Römische Villa, Luftaufnahme (2017)

In Italien umfasste das Hauptgebäude einer villa rustica meistens einen geräumigen Innenhof, um den sich die Wirtschaftsräume (pars rustica) gruppierten, der oft zweistöckige Wohntrakt (pars urbana) befand sich in der Regel an der nördlichen Hofseite. In den gallischen und germanischen Provinzen, wo sich die Mehrzahl der heute bekannten villae rusticae befand, war der Bautyp ein völlig anderer. Das Haupthaus war bei größeren Anlagen oft als Porticusvilla ausgeführt: Die Front gliederte sich in die Eckrisaliten und die dazwischenliegende Porticus (eine nach vorne offene Säulenhalle). Die Wohn- und Arbeitsräume des Hausherrn und seiner Familie grenzten direkt an die Porticus. Oft ist auch ein zentraler größerer Raum zu beobachten, entlang dem mehrere Raumfluchten angeordnet waren. Die Frage, ob es sich dabei um eine überdachte Halle oder einen unüberdachten Innenhof handelt, ist weitgehend ungeklärt und möglicherweise nicht allgemeingültig zu beantworten.[3] Anlagen vom Portikus- oder Risalittyp sind ein dominanter Bautyp, der sich sehr häufig bei mittelgroßen Anlagen bis zu den großen palastartigen Hauptgebäuden wie der Villa Otrang bei Fließem finden.

Größere Villen verfügten in der Regel über beheizbare Baderäume oder Badehäuser, oft waren auch ein Teil der Räume mittels Fußbodenheizung (Hypokausten) zu beheizen. Sie wiesen in der Regel einen Keller auf, der entweder als Vorratskeller oder als Hausheiligtum für die Laren und andere Schutzgötter diente. Mitunter fand sich auf dem Gelände auch ein kleiner Tempel.

Die luxuriösen Wohnverhältnisse waren aber nur einer geringen Oberschicht zugänglich. Einige kleinere Höfe, besonders im rechtsrheinischen Gebiet, besaßen keine solche Ausstattung. Hauptgebäude war in dem Fall oft ein einfaches steinernes Gebäude. In vielen Regionen bilden solche Gehöfte sogar die Mehrzahl der ländlichen Siedlungen.[4] Als Hintergrund wird schon seit längerer Zeit das sogenannte Patronatssystem vermutet, das in ländlichen Regionen sehr verbreitet war und bis zur Spätantike stark zunimmt.[5] Dafür würde das relative Fehlen von Hinweisen auf Sklaven in römischen Villen der Nordwestprovinzen und eher häufige Indizien für Kolonen im Fundmaterial sprechen.[6]

Das Gelände einer villa rustica konnte mit Hecken, Mauern und Gräben umfriedet sein. Dies gilt vor allem für Wehrgehöfte in den Randgebieten des Reiches. Diese Schutzanlagen konnten aus einfachen Hecken bestehen, bei reicheren villae rusticae aber auch aus Mauern mit Türmen und Bastionen und vermutlich zugehörigen Truppen, welche die villa rustica beschützen konnten. In vielen Fällen lässt sich jedoch keine Hofumwehrung ausmachen. Eine Umfriedung schloss das Wohngebäude nebst Wirtschaftsgebäude ein. Innerhalb eines solchen Areals finden sich im archäologischen Befund neben Wohnhäusern und Stallungen weiterhin Brunnen, Druschplätze, Garten- und Teichanlagen. Bestattungsplätze lagen üblicherweise außerhalb, meist an einer Zufahrtsstraße. Die fruchtbaren Lößebenen des Rheinlandes und der Wetterau wurden mit einem wabenartigen System aus villae rusticae überspannt, wobei der Abstand der Hofanlagen etwa zwei bis drei Kilometer beträgt. Vereinzelt wurde daraus geschlossen, dass eine Landvermessung (centuriatio) vorgenommen wurde. Eindeutige Belege dafür fehlen aber bislang.

Villae Rusticae kann man aufgrund der Gliederung des Geländes in zwei unterschiedliche Arten unterteilen: in Axialanlagen und Streuhofanlagen. Maßgebend bei dieser Unterteilung ist der Grad der Trennung zwischen pars rustica und pars urbana. Bei Streuhofanlagen sind die verschiedenen Gebäude oft wahllos über das Areal verteilt. Es ist kein wirkliches Gliederungskonzept zu erkennen und oft auch keine klare Abgrenzung zwischen pars rustica und pars urbana. Bei Axialanlagen ist die Abgrenzung bedeutend klarer. Die pars urbana ist oft mit einer kleinen Mauer oder zumindest einer deutlichen Grenze von der pars rustica abgegrenzt. Außerdem zieht sich meist eine Straße durch die pars rustica, wodurch sich eine gewisse Axialität erkennen lässt.

Bewirtschaftung

Der Hausherr (dominus) der villa rustica war oft ein aus dem Militärdienst ausgeschiedener Veteran, der innerhalb der provinzialen Infrastruktur Versorgungsaufgaben für die nahe gelegenen Städte und Garnisonen übernahm. Wegen der hohen Transportkosten befanden sich die meisten Villen in der Nähe der Verbraucher, was die große Zahl von villae rusticae in jenen Grenzprovinzen, in denen die römischen Truppen hauptsächlich stationiert waren, erklärt. Wenn eine Villa im Durchschnitt 50 Personen umfasste, konnte diese bestenfalls für 20 weitere Städter oder Soldaten Nahrung produzieren, denn diese Betriebe erzielten meist nur einen geringen Überschuss. Nach dieser Berechnung müssten rund um eine Stadt wie Carnuntum mit 40.000 Bewohnern etwa 2000 Villen für deren Versorgung existiert haben, selbst wenn die Bauern hier durch zusätzliche Nahrungsbeschaffung aus Handel und Fischerei etwas entlastet wurden. Der Raum, den diese 100.000 Bauern benötigten, sowie die logistischen Hürden für Transport und Lagerung waren jedenfalls enorm. Bis zu 50 km weit lieferten die Villen ihre Waren in die Städte, vorzugsweise auf dem günstigen Wasserweg über die Flüsse.

Die Bewirtschaftung der Güter erfolgte direkt über den Hausherrn oder mit Hilfe eines Verwalters, meist ein dem Hausherren vertrauter Sklave. Dieser entschied je nach Jahreszeit und anfallender Tätigkeit, was die Landarbeiter, das heißt zumeist Sklaven (servi), aber auch Freigelassene (liberti) oder Freie, zu verrichten hatten. Die meisten Hausherren blieben ihren ländlichen Anwesen meist fern und ließen sich wenn, dann nur bei wichtigeren Anlässen auf dem Anwesen blicken. Bei größeren Anwesen war es auch nicht unüblich, dass das Areal wieder in mehrere Parzellen unterteilt und dann an freie Bauern verpachtet wurde. Diese unterstanden dann dem Verwalter des Anwesens, welcher vom Haupthaus aus seine eigene Parzelle bewirtschaftete und gleichzeitig die Abgaben der Pächter überprüfte.

Angebaute Produkte unterschieden sich je nach wirtschaftlicher Ausrichtung der villa rustica, dem Ort und der Bodenbeschaffenheit. So konnte man in den Provinzen, beispielsweise in Germania superior, nicht die gleichen Produkte anbauen wie auf der Apenninenhalbinsel. Unterschiedliche Wetter- und Umweltbedingungen führten zu unterschiedlichen Wirtschaftsformen.[7] In den germanischen Provinzen waren beispielsweise Braunerde- und Feuchtböden für eine Übertragung mediterraner Wirtschaftsformen nicht geeignet. Auch in den Gebieten, in denen der Boden einen besseren Anbau von Produkten ermöglichte, musste man auf andere Produkte setzen, wenn die Winter bedeutend strenger als im römischen Italien waren. Ölbäume beispielsweise konnten den Winter nördlich der Alpen überhaupt nicht überstehen und bei Getreide setzten die villae rusticae der germanischen Provinzen statt auf Weizen eher auf Gerste, Dinkel oder Roggen.

Schon damals mussten die Erzeugnisse den Markterfordernissen angepasst werden. Die Agrarproduzenten des antiken Apennin standen im Wettbewerb mit denen der römischen Provinzen. Tarraconensis (Spanien) und Gallia (Gallien) waren bekannt für den Export von Weinen und Ölen; zudem war in Gallien die Schafhaltung weit verbreitet und die damit verbundenen Produkte wie Textilien, Käse und Pökelfleisch; Aegyptus (Ägypten) und andere afrikanische Provinzen für Getreide.

Sonderform villa urbana

Daneben besaßen Senatoren und andere hohe politische Amtsträger riesige Landgüter mit entsprechend großen Landhäusern, die oft luxuriös ausgestattet waren und dem Sommeraufenthalt dienten. Eine Villa dieser Art wird, in Abgrenzung zur rein wirtschaftlichen villa rustica, als villa urbana bezeichnet, das heißt als ein mit städtischem Komfort ausgestattetes Landhaus. Im rechtsrheinischen Gebiet ist bislang nur eine einzige solche Villa gefunden worden, und zwar im baden-württembergischen Heitersheim.

Weiternutzung durch Germanen

Ab der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts kam es zu einem stetigen Bevölkerungsrückgang in den germanischen Provinzen (Germania inferior und Germania superior), mit ausgelöst durch die zunehmenden Überfälle rechtsrheinischer germanischer Stämme (vor allem Alamannen und Franken) auf das römische Territorium. Viele Villen wurden in dieser Zeit verlassen. Eine Weiternutzung durch sich neu ansiedelnde Germanen ist archäologisch nur schwer nachzuweisen, da Funde aus dieser Zeit sich in den meisten Fällen nicht sicher ethnisch zuweisen lassen. Außerdem übernahmen die in Grenznähe siedelnden Germanen oft die römische Lebensweise, so dass es hier kaum Anhaltspunkte für eine Zuordnung gibt. In Südwestdeutschland gelang es nur in einem Fall (villa rustica von Wurmlingen), die sekundäre Verwendung römischer Bausubstanz durch die Germanen sicher archäologisch nachzuweisen. Auch im 4. und 5. Jahrhundert gab es weiterhin noch villae rusticae, aber in deutlich geringerer Zahl als früher.

Einzelne Anlagen

Die villa rustica bildete in den westlichen Provinzen des Römischen Reiches die dominante ländliche Siedlungsform. Dörfer (vici) waren deutlich seltener als heute und weniger landwirtschaftlich geprägt. Alleine im heutigen Deutschland sind durch archäologische Untersuchungen mehrere tausend Anlagen bekannt.[8] Die Größe variiert von einfachen Subsistenzbetrieben bis hin zu großen Gutshöfen oder sogar „Palastvillen“, wie sie im Umland des römischen Trier (Villa von Welschbillig, Kaiservilla von Konz, Trier-Pfalzel) geläufig sind.

Die Erhaltungsbedingungen sind je nach örtlichen Gegebenheiten sehr unterschiedlich. Der größte Teil dieser Anlagen wurde durch Luftbildarchäologie, bei Baumaßnahmen zufällig freigelegte Befunde oder Oberflächenfunde entdeckt. Ältere Ausgrabungen zielten meist auf eine Freilegung des markanten Hauptgebäudes, während neuere Untersuchungen meistens die Hoffläche einbeziehen, um Aussagen zur wirtschaftlichen Tätigkeit des Hofes zu ermöglichen. Erhaltene Gebäudeteile sind vergleichsweise selten und wie die ausgegrabenen Anlagen oft als Museum, Freilichtmuseum oder archäologischer Park erschlossen. Die in der reichhaltigen Fachliteratur erwähnten Anlagen werden in einer separaten Liste geführt.

Literatur

  • Werner Tietz: Hirten – Bauern – Götter. Eine Geschichte der römischen Landwirtschaft. C.H.Beck. München 2015.
  • Helmut Bender, Hartmut Wolff (Hrsg.): Ländliche Besiedlung und Landwirtschaft in den Rhein-Donau-Provinzen des Römischen Reiches. (Passauer Universitätsschriften zur Archäologie; Bd. 2). Leidorf Verlag, Espelkamp 1994.
  • Ursula Heimberg: Villa rustica. Leben und Arbeiten auf römischen Landgütern. Philipp von Zabern, Mainz 2011. (aktuelle, materialreiche Einführung.)
  • Karl Heinz Lenz: Ländliche Besiedlung. In: Thomas Fischer (Hrsg.): Die römischen Provinzen. Eine Einführung in ihre Archäologie. Theiss-Verlag, Stuttgart 2001, S. 58–67.
  • Hans Ulrich Nuber: Villae Rusticae. Römische Bauernhöfe und Landgüter in Baden-Württemberg. In: Imperium Romanum. Roms Provinzen an Neckar, Rhein und Donau. Archäologisches Landesmuseum Baden-Württemberg, Esslingen 2005, S. 270–277.
  • John Percival: The Roman Villa. A Historical Introduction. Batsford, London 1988. (allgemein zur römischen Villa.)
  • Peter Rothenhöfer: Die Wirtschaftsstrukturen im südlichen Niedergermanien. Untersuchungen zur Entwicklung eines Wirtschaftsraumes an der Peripherie des Imperium Romanum. Kölner Studien zur Archäologie der römischen Provinzen 7, 2005.
  • Vera Rupp, Heide Birley (Hrsg.): Landleben im römischen Deutschland. Theiss, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-8062-2573-0.
  • John T. Smith: Roman Villas. A Study in Social Structure. Routledge, London 2003. (allgemeine Darstellung zur römischen Villa ohne besondere Berücksichtigung der villae rusticae.)

Weblinks

 Commons: Villas – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Online-Publikationen:

  • Bilgehan Köhler: Villa rustica Frimmersdorf 49 und Villa rustica Frimmersdorf 131. Studien zur römischen Besiedlung im Braunkohlentagebaugebiet Garzweiler I. Dissertation an der Universität Köln, 2005. Auf den Servern der Universität Köln und der Deutschen Nationalbibliothek

Einzelnachweise

  1. Angaben nach Wolfgang Czysz in: Die Römer in Bayern. Nikol, Hamburg 2005, ISBN 3-937872-11-6, S. 216.
  2. Werner Tietz: Villa Rustica. Leben und Arbeiten auf römischen Landgütern. München 2005, S. 187.
  3. Siehe dazu Hans Ulrich Nuber: Villae Rusticae. Römische Bauernhöfe und Landgüter in Baden-Württemberg. In: Imperium Romanum. Roms Provinzen an Neckar, Rhein und Donau. Archäologisches Landesmuseum Baden-Württemberg, Esslingen 2005, ISBN 3-8062-1945-1, S. 274 mit Fußnoten; Wolfgang Czysz: Das zivile Leben in der Provinz. Die Gutshöfe auf dem Lande: Die Villae rusticae im 2. Jahrhundert. In: W. Czysz u. a. (Hrsg.): Die Römer in Bayern. Nikol, Hamburg 2005, ISBN 3-937872-11-6, S. 220 f.
  4. Zu diesen Gebäuden und ihrer Rolle in der Forschung siehe: Vera Rupp: Die ländliche Besiedlung und Landwirtschaft in der Wetterau und im Odenwald während der Kaiserzeit (bis 3. Jahrhundert einschließlich). In: H. Bender/H. Wolff (Hrsg.): Ländliche Besiedlung und Landwirtschaft in den Rhein-Donau-Provinzen des römischen Reiches. Passauer Universitätsschriften zur Archäologie 2 (Passau/Espelkamp 1991/1994) S. 241; H. Bernhard in: Heinz Cüppers (Hrsg.): Die Römer in Rheinland-Pfalz. Lizenzausgabe, Nikol, Hamburg 2002, ISBN 3-933203-60-0, S. 362 (Enkenbach-Alsenborn); Siegmar von Schnurbein: Perspektiven der Limesforschung. In: Der Römische Limes in Deutschland. Archäologie in Deutschland Sonderheft 1992, S. 79.
  5. So bereits 1970 Dietwulf Baatz: Rechtsstand und Verwaltung des flachen Landes in römischer Zeit; ders.: Die ländliche Besiedlung im römischen Reichsgebiet östlich des Ober- und Mittelrheins. Gymnasium Beih. 7 (Germania Romana III), 1970 S. 11 und 102. Baatz vermutete „Vorwerke“ zu größeren Villae, die von Pächtern bewirtschaftet wurden.
  6. Karl-Heinz Lenz: Ländliche Besiedlung. In: Thomas Fischer (Hrsg.): Die römischen Provinzen. Eine Einführung in ihre Archäologie. Theiss-Verlag, Stuttgart 2001, S. 67. Zum Kolonat insgesamt: Klaus-Peter Johne: Von der Kolonenwirtschaft zum Kolonat. Ein römisches Abhängigkeitsverhältnis im Spiegel der Forschung, Berlin 1994 (Öffentliche Vorlesungen der Humboldt-Universität zu Berlin, Heft 18) PDF.
  7. Ursula Heimberg: Villa Rustica. Leben und Arbeiten auf römischen Landgütern. Darmstadt 2011, S. 13.
  8. Vera Rupp und Heide Birley: Die villa rustica – Bauernhof oder prachtvolles Landgut? In: Vera Rupp, Heide Birley (Hrsg.): Landleben im römischen Deutschland. Theiss, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-8062-2573-0, S. 27.
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