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Verwaltungsgliederung Preußens

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Die zwölf Provinzen Preußens und ihre Regierungsbezirke, 1895

Der deutsche Staat Preußen besaß seit den Verwaltungsreformen von 1815/1818 eine für die damalige Zeit sehr moderne Landesverwaltung. Zwischen Landesregierung und der kommunalen Ebene wurden drei regionale Verwaltungsebenen geschaffen: die Provinzen, die Regierungsbezirke und die Kreise.

Ebenen

Die drei preußischen Verwaltungsebenen wurden zum Vorbild für die Verwaltungsgliederung auch im übrigen Deutschland. Landkreise und Regierungsbezirke sind bis heute Bestandteil der deutschen Verwaltungsgliederung. Die Provinzen entsprachen in ihrer Größe etwa den heutigen Bundesländern und wurden nach der Auflösung Preußens zur Grundlage der Neugliederung der deutschen Länder durch die Besatzungsbehörden 1945/1946.

Provinzen

Da nach der Reichsgründung 1871 über die Hälfte des Reichsgebiets zu Preußen gehörte, spielten im traditionell föderal geprägten Deutschland die preußischen Provinzen eine ähnliche Identifikationsrolle wie ansonsten nur die Länder außerhalb Preußens, denen sie (im Gegensatz zum preußischen Gesamtstaat) nach Größe, Bevölkerung und wirtschaftlicher Bedeutung vergleichbar waren. Dabei war hilfreich, dass die Abgrenzung und Benennung der Provinzen in den meisten Fällen auf gewachsene historische und landsmannschaftliche Zusammenhänge Rücksicht nahm. Für die Identifikation der (ggf. ehemaligen) Bewohner mit ihrer Heimat spielen die ehemaligen preußischen Provinzen bis heute eine wichtige Rolle, vor allem in den Regionen, die heute nicht mehr als einheitliche Verwaltungseinheit existieren, wie etwa in Westfalen, Schlesien, dem Rheinland oder Ostpreußen.

Ab 1875 waren die Provinzen zugleich Körperschaften der Selbstverwaltung der angehörigen Land- und Stadtkreise wie auch nachgeordnete Verwaltungseinheiten der preußischen Staatsregierung. Dies spiegelte sich in entsprechenden doppelten Institutionen wider. Land- und Stadtkreise entsandten Abgeordnete in die Provinziallandtage mit jeweils sechsjähriger Legislaturperiode. Der Provinziallandtag wählte aus seiner Mitte eine provinziale Regierung, den Provinzialausschuss, und dessen Leiter, den Landesdirektor (für 6 bis 12 Jahre). Provinziallandtag, -ausschuss und Landesdirektor erfüllten kreisübergreifende Aufgaben wie z. B. Pflege von Kultur und Gesundheitsversorgung (Provinzialnervenheilanstalten). Der preußische Innenminister berief für die Staatsregierung in jeder Provinz einen Oberpräsidenten, dem ein eingesetzter Provinzialrat zur Seite stand. Oberpräsident und Rat übten im provinzialen Rahmen Aufsichtsfunktionen für die Staatsregierung aus.

Die heutigen Länder Schleswig-Holstein und Brandenburg gehen unmittelbar auf preußische Provinzen zurück, die Länder Niedersachsen, Hessen und Sachsen-Anhalt entstanden durch den Zusammenschluss preußischer Provinzen mit ihren selbständig gebliebenen nichtpreußischen Nachbarstaaten.

Anfang des 19. Jahrhunderts und nach 1919 gab es zahlreiche Umgliederungen, Zusammenschlüsse und Teilungen preußischer Provinzen. In der Zeit dazwischen blieb die Einteilung stabil, so dass sich die zwölf Provinzen dieser Zeit als „klassisch“ im deutschen Bewusstsein etablieren konnten:

Die sechs westlichen Provinzen:

     

Die sechs östlichen Provinzen:

West- und Ostpreußen bildeten 1824–77 eine gemeinsame Provinz Preußen. Da dieser sehr peripher gelegene Teil des Deutschen Reiches aber vor allem im Zusammenhang mit den erzwungenen Gebietsabtretungen 1920, den Kriegsereignissen 1944/45 und den anschließenden Vertreibungen ins deutschlandweite Bewusstsein einging, sind heute die damals üblichen Einheiten und Bezeichnungen Ost- und Westpreußen wesentlich geläufiger.

Der Spitzenbeamte einer Provinz hatte die Bezeichnung Oberpräsident, die anfangs ständische, später gewählte Legislative Provinziallandtag.

Regierungsbezirke

Unterhalb der Provinzebene wurden „königliche Regierungen“ eingerichtet, die später als Regierungsbezirk bezeichnet und als Mittelinstanz auch von anderen Ländern eingeführt wurden. Pro Provinz gab es zwischen einem (Schleswig-Holstein) und sechs (Hannover, Rheinprovinz) Regierungsbezirken; Schlesien, Sachsen, Pommern und Westfalen drei, die übrigen Provinzen zwei. An der Spitze eines Regierungsbezirks stand, wie heute, ein Regierungspräsident.

Im Gegensatz zu den Provinzen trugen die Regierungsbezirke und Landkreise nicht einen traditionellen Namen, sondern den ihres Verwaltungssitzes. Diese lagen in manchen Fällen nicht im größten Ort. So wurden etwa das östliche Ruhrgebiet von Arnsberg, das südliche Westpreußen von Marienwerder und die Stadt Frankfurt am Main von Wiesbaden aus regiert. Beides trug dazu bei, dass die Identifikation der Bevölkerung mit der regionalen Ebene Regierungsbezirk, wie heute, gering war.

Ausnahmen bestanden dort, wo die Regierungsbezirke traditionelle Teilregionen ihrer Länder (Provinzen) abbildeten, auch wenn dies nicht im Namen zum Ausdruck kam: So entsprach etwa der Regierungsbezirk Stettin dem historischen Vorpommern und der Regierungsbezirk Oppeln konnte als hinreichende geographische Definition für Oberschlesien gelten. In der Weimarer Republik bildete er sogar eine eigene Provinz unter diesem Namen.

Kreise

Auf lokaler Ebene wurden Kreise eingerichtet, die ein Bindeglied zwischen der staatlichen Verwaltung und der durch die geplante (aber erst Ende des 19. Jahrhunderts verwirklichte) kommunale Selbstverwaltung zu größerer Bedeutung gelangten Gemeindeebene bilden sollte. Die nunmehr selbständigen und von einem meist ehrenamtlichen Bürgermeister repräsentierten Gemeinden wurden durch die Kreisverwaltung und ihre professionelleren Strukturen in der Ausübung ihrer Amtsgeschäfte unterstützt.

Den Spitzenbeamten eines Landkreises nannte man damals wie heute Landrat, den Sitz der Kreisverwaltung Landratsamt oder Kreishaus.

Die Größe eines Kreises sollte so bemessen sein, dass von jedem Dorf aus innerhalb eines Tages eine Reise mit der Kutsche zum Sitz der Kreisverwaltung, die Ausführung der geplanten Amtsgeschäfte und die Rückreise möglich sein sollte, oder umgekehrt der Landrat ein entlegenes Dorf besuchen konnte, ohne dort übernachten zu müssen.

Größere Städte blieben außerhalb der Zuständigkeit der Landkreise, da sie selbst über eine professionelle Verwaltung verfügten und ihre Amtsgeschäfte allein erledigen konnten. Sie bildeten einen Stadtkreis, später als kreisfreie Stadt bezeichnet. Auch dieses Phänomen ist bis heute Teil des deutschen Verwaltungsaufbaus. Da die Ära des hier beschriebenen Verwaltungsaufbaus (1815–1945) auch die für Europas Städte extrem bedeutende Zeit der Industrialisierung umfasst, das unter anderem von einem rasanten Wachstum der Städte gekennzeichnet war, stieg die Zahl der kreisfreien Städte in Preußen immer weiter an, weil ehemalige Kleinstädte oder gar Dörfer innerhalb weniger Jahrzehnte fünf- oder sechsstellige Einwohnerzahlen erreichten und damit den Rahmen der für ländliche Gebiete gedachten Kreisverwaltungen sprengten und deshalb, oft gegen den erbitterten Widerstand der Landräte, aus ihren Landkreisen austreten durften.

Kreise, deren Verwaltungssitz in einer ihr nicht angehörenden Stadt lag, wurden Landkreis genannt, im Gegensatz zum gleichnamigen Stadtkreis. Alle übrigen Kreise hießen amtlich Kreis.

Geschichte

1701 bis 1807

Die Landesteile Preußens am Ende des 17. Jahrhunderts
Gebietszuwächse während des 18. Jahrhunderts

Die hohenzollernschen Gebiete, aus denen sich nach der Krönung Friedrichs I. im 18. Jahrhundert ein Staat unter dem Namen „Preußen“ entwickelte, bestanden Anfang des 18. Jahrhunderts aus den Landesteilen Preußen (dem Königreich), Brandenburg, Pommern, Geldern, Kleve, Moers, Tecklenburg, Lingen, Minden, Mark, Ravensberg, Lippstadt, Magdeburg, Halberstadt, Neuenburg und Valangin.

1713 wurden die Landesteile in folgende Provinzen gegliedert:

  1. Mittel-, Ucker- und Altmark
  2. Neumark-Pommern-Kassuben
  3. Preußen, das „Königreich“
  4. Geldern-Kleve
  5. Minden-Mark-Ravensberg
  6. Magdeburg-Halberstadt
  7. Neuenburg
  8. Valangin.

1740 wurden die Provinzialbehörden in Kriegs- und Domänenkammern überführt oder neu gegliedert. Auch deren Gestalt änderte sich im Laufe der folgenden Jahrzehnte mehrmals, als weitere Gebiete zu Preußen kamen, etwa das Herzogtum Schlesien 1742.

1815 bis 1866

Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde der Staat Preußen mit der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-Behörden vom 30. April 1815[1] in zehn Provinzen eingeteilt (in Klammern die Hauptstadt), die mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen als Verwaltungseinheiten Preußens zum Territorium des Deutschen Bundes zählten:

  1. Provinz Ostpreußen (Königsberg), zusammen mit Westpreußen Provinz Königreich Preußen (Königsberg)
  2. Provinz Westpreußen (Danzig)
  3. Provinz Pommern (Stettin)
  4. Provinz Brandenburg (Potsdam)
  5. Provinz Sachsen (Magdeburg)
  6. Provinz Großherzogtum Posen (Posen)
  7. Provinz Schlesien (Breslau)
  8. Provinz Jülich-Kleve-Berg (Köln)
  9. Provinz Westfalen (Münster)
  10. Provinz Großherzogtum Niederrhein (Koblenz)

Seit 1822 bildeten die Provinzen Jülich-Kleve-Berg und Großherzogtum Niederrhein die Rheinprovinz mit der Hauptstadt Koblenz. 1829 wurden Ost- und Westpreußen zur Provinz Preußen (Hauptstadt Königsberg) vereinigt. Damit verringerte sich die Zahl der Provinzen auf acht.

1849 verzichteten die Fürsten von Hechingen und Sigmaringen auf ihre Herrschaft, wodurch beide Fürstentümer an Preußen fielen. Sie wurden zum Regierungsbezirk Sigmaringen zusammengefasst, der später auch als Hohenzollernsche Lande bezeichnet wurde.

1853 erwarb Preußen von Oldenburg einen Landstrich am Jadebusen und der Innenjade, auf dem ein Hafen angelegt wurde. 1869 erhielt dieses Gebiet zusammen mit der umliegenden Siedlung den Namen Wilhelmshaven und wurde der 1867 gebildeten Provinz Hannover angegliedert.

1866 bis 1918

Verwaltungsgliederung am 1. Januar 1900

Nach dem Deutschen Krieg von 1866 annektierte Preußen das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau, die Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie die Freie Stadt Frankfurt am Main. Aus diesen Gebieten wurden drei Provinzen gebildet:

Zum 1. April 1878 wurde die Provinz Preußen wieder in die beiden Provinzen Ostpreußen (Hauptstadt: Königsberg) und Westpreußen (Hauptstadt: Danzig) geteilt. Preußen umfasste damit zwölf Provinzen. "Seit 1. April 1881 ist B.[erlin] aus der Provinz Brandenburg ausgeschieden und bildet einen Verwaltungsbezirk für sich."[2] Abweichend von den anderen Provinzen bestand Berlin aber nur aus einem Stadtkreis. Daher wurde kein separater Provinziallandtag, kein Landesdirektor und kein Provinzialausschuss gewählt, sondern die Stadtverordnetenversammlung, der Oberbürgermeister und der Magistrat erfüllten die jeweiligen Aufgaben simultan. Wie für jede Provinz wurde auch für Berlin eine Landesversicherungsanstalt gegründet, getrennt von der brandenburgischen. Die Aufgaben des Oberpräsidenten übertrug der preußische Innenminister dem von ihm berufenen Polizeipräsidenten in Berlin. Medizinal- und Schulangelegenheiten wurden weiter mit Brandenburg zusammen geregelt, auch das Konsistorium in Berlin, das die märkische Kirchenprovinz der Evangelischen Kirche der älteren Provinzen Preußens leitete, blieb für Berlin und Brandenburg zuständig.[3]

  • Berlin (ab 1881, noch ohne die Vororte)

1919 bis 1938

Die zwölf preußischen Provinzen, 1922–1938

Durch die Novemberrevolution wurde auf Reichs- und Länderebene die Monarchie abgeschafft und die Republik ausgerufen. Das bisherige Königreich bildete nun einen demokratischen, republikanischen Staat, den Freistaat Preußen.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Deutschland durch den Versailler Vertrag zu großen Gebietsabtretungen gezwungen, die außer dem vollständig an Frankreich verlorenen Reichsland Elsaß-Lothringen ausschließlich Preußen betrafen:

  • Der Norden Schleswig-Holsteins (Nordschleswig) musste an Dänemark abgetreten werden
  • Der größte Teil der Kreise Eupen und Malmedy in der Rheinprovinz wurde nach Belgien umgegliedert (das heutige Ostbelgien)
  • Die Provinz Posen wurde nahezu ganz an Polen abgetreten.
  • Die Provinz Westpreußen kam überwiegend an Polen und an die von den Alliierten neugebildete Freie Stadt Danzig. Nur der östliche Teil Westpreußens blieb bei Preußen und wurde der Provinz Ostpreußen angegliedert.

Die ebenfalls bei Preußen verbliebenen restlichen Gebiete von Posen und Westpreußen wurden 1922 zu einer neuen (geographisch zweigeteilten) Provinz vereinigt, die den Namen Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen erhielt und deren Hauptstadt Schneidemühl wurde.

1919, war die Provinz Schlesien in zwei Provinzen Niederschlesien (Hauptstadt: Breslau) und Oberschlesien (Hauptstadt: Oppeln) aufgeteilt worden. Ein Jahr später schied Berlin aus dem Provinzialverband Brandenburg aus und bildete eine eigene Provinz.

Ab 1922 bestand der Freistaat Preußen somit aus den folgenden 13 Provinzen:

1938 bis 1947

1938 wurden die beiden schlesischen Provinzen wiedervereinigt. Die Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen wurde aufgelöst und auf die Nachbarprovinzen Pommern, Brandenburg und Schlesien aufgeteilt. Somit bestand Preußen bis zu seiner formellen Auflösung 1947 nur noch aus elf Provinzen. Nicht berücksichtigt sind dabei die Teilungen der Provinzen Hessen-Nassau, Sachsen und Schlesien in jeweils zwei Provinzen während der letzten Monate des Zweiten Weltkrieges.

Nach 1945

Nach 1945 wurde Preußen gem. Artikel 1 des Kontrollratsgesetzes Nr. 46 des Alliierten Kontrollrates aufgelöst und unter der Sowjetunion, Polen und den neuen deutschen Ländern in vier Besatzungszonen aufgeteilt:

Die östlich von Oder und Lausitzer Neiße gelegenen Gebiete – und die westlich davon liegenden Regionen Swinemünde und Stettin – fielen 1945 unter polnische oder sowjetische Verwaltung. Der größte Teil der östlich der Oder-Neiße-Linie lebenden deutschen Bevölkerung, etwa 11 Millionen Menschen, floh oder wurde vertrieben. In den Ostgebieten des Deutschen Reiches wurden nach 1945 vor allem polnische Neusiedler aus Zentralpolen sowie rund 1,5 Millionen Vertriebene aus den ehemals polnischen Ostgebieten angesiedelt.

Die in der sowjetischen Zone liegenden Länder Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg wurden von der DDR 1952 ihrerseits aufgelöst und durch 14 Bezirke ersetzt, jedoch nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 in leicht veränderter Form wiederbegründet.

Ehemals preußische Gebietseinheiten in den heutigen Ländern

Unterhalb der Provinzebene bestehen zahlreiche preußischen Verwaltungseinheiten bis heute fort. Fünf der 21 heute noch bestehenden Regierungsbezirke sowie zahlreiche Landkreise wurden in preußischer Zeit gegründet und seither teilweise kaum verändert. Die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf, Köln und Münster in Nordrhein-Westfalen sind fast 200 Jahre alt (Dienstbeginn war der 22. April 1816) und gehören damit zu den ältesten bestehenden regionalen Verwaltungseinheiten in Deutschland.

Unter den 16 Bundesländern der heutigen Bundesrepublik gibt es kein einziges ohne ehemals preußische Gebiete:

Baden-Württemberg Zu Baden-Württemberg gehören die ehemaligen Hohenzollerschen Lande, der ehemalige Regierungsbezirk Sigmaringen. Die beiden dortigen Landkreise Sigmaringen und Hechingen wurden zum Jahresende 1972 aufgelöst.
Bayern In Bayern liegen die bis 1805/10 preußischen Fürstentümer Ansbach und Bayreuth/Kulmbach.
Berlin Berlin ist das einzige Bundesland, dessen Territorium zu 100 % zu Preußen gehörte. Die heutige Verwaltungsstruktur der Stadt wurde im Wesentlichen bereits im Groß-Berlin-Gesetz von 1920 festgelegt, die Stadtbezirke Neukölln, Reinickendorf und Spandau bestehen seitdem weitgehend unverändert.
Brandenburg Brandenburg gehörte überwiegend zur gleichnamigen preußischen Provinz. Im Norden umfasst es vormals mecklenburgische Gebiete, unter anderem das Fürstenberger Werder mit der Stadt Fürstenberg/Havel. Im Westen und Süden hat es Anteil an ehemaligen Gebieten der Provinz Sachsen sowie des Freistaats Sachsen. Die Regierungsbezirke Potsdam und Frankfurt (Oder) wurden 1946 aufgelöst, erstanden aber 1952 in verändertem Umfang als DDR-Bezirke Potsdam und Frankfurt wieder. Ebenfalls 1952 wurden die Landkreise völlig neu zugeschnitten. Das 1990 neugegründete Land Brandenburg hat keine Regierungsbezirke.
Bremen Das Land Bremen umfasst ehemals preußische Gebiete der Provinz Hannover im Bereich von Bremen-Nord und der heute zu Bremerhaven gehörenden Stadt Wesermünde.
Hamburg Das Land Hamburg erhielt 1937 durch das Groß-Hamburg-Gesetz die preußischen Städte Harburg-Wilhelmsburg, Altona und Wandsbek sowie weitere Gebiete der Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein.
Hessen Der Norden, Westen und Osten des Landes gehörte seit der Okkupation 1866 zu Preußen, ab 1868 zur Provinz Hessen-Nassau. Der Kreis Wetzlar gehörte bereits ab 1815 als Exklave zur Rheinprovinz. Der Regierungsbezirk Wiesbaden wurde erst 1968 aufgelöst, der Regierungsbezirk Kassel besteht bis heute in fast unveränderter Form. Während im nichtpreußischen Teil Hessens noch vier Landkreise annähernd in ihrer 1822 geschaffenen Form existieren, wurden alle 1821 geschaffenen und 1866 von Preußen übernommenen kurhessischen Kreise während der Gebietsreformen zu größeren Einheiten fusioniert. Die Landkreise Kassel und Fulda existieren bis heute unter diesem Namen, allerdings um benachbarte Landkreise vergrößert.
Mecklenburg-Vorpommern Das Land umfasst das Gros des deutsch gebliebenen Teils der Provinz Pommern und kleinere Gebiete der Provinz Brandenburg. Von der Provinz Schleswig-Holstein kamen durch das Barber-Ljaschtschenko-Abkommen im November 1945 die Gemeinden Dechow, Groß und Klein Thurow sowie Lassahn dazu. Der Landkreis Rügen bestand mit Ausnahme einer zwischenzeitlichen Aufteilung in praktisch unveränderter Form von 1818 bis 2011. Auch einen Landkreis Demmin gab es bereits so lange. Der bis 2011 bestehende Landkreis war allerdings Produkt einer Zusammenlegung mehrerer kleinerer Landkreise einschließlich eines mecklenburgischen.
Niedersachsen Den größten Teil von Niedersachsen stellt das Gebiet der Provinz Hannover. Die von Preußen gegründeten Regierungsbezirke Aurich, Hildesheim, Stade und Osnabrück bestanden bis 1978, die Regierungsbezirke Hannover und Lüneburg sogar bis zur Abschaffung der Bezirksregierungen im Jahr 2004. Die Landkreise in der Provinz Hannover wurden 1885 geschaffen, einige von ihnen bestehen bis heute unter gleichem Namen, aber meist um Nachbarkreise vergrößert fort.
Nordrhein-Westfalen Das Land entstand aus dem Norden der preußischen Rheinprovinz und der Provinz Westfalen sowie dem Freistaat Lippe, mit Ausnahme der lippischen Gebiete gehörte das gesamte heutige Land zum preußischen Territorium. Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland führen die Tradition der beiden früheren Provinzen weiter. Vier der fünf Regierungsbezirke des Landes stammen aus der preußischen Zeit.
Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz umfasst den Südteil der Rheinprovinz und einen kleinen Teil der Provinz Hessen-Nassau. Die 1816 gegründeten Regierungsbezirke Koblenz und Trier wurden bis ins Jahr 2000 weitergeführt, als in Rheinland-Pfalz die mittlere Verwaltungsebene abgeschafft wurde.
Saarland Das Saarland gehörte zu ⅔ zur preußischen Rheinprovinz und zu ⅓ zur bayerischen Pfalz. Bayerisch waren der heutige saarländische Saarpfalz-Kreis mit Ausnahme von Rentrisch, die heute zu Saarbrücken gehörenden Orte Ensheim und Eschringen sowie Schnappach, das heute zu Sulzbach gehört.
Sachsen Der Freistaat Sachsen umfasst Teile Niederschlesiens rund um Görlitz und Hoyerswerda sowie Teile der Provinz Sachsen nördlich von Leipzig.
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt ist der Nachfolgestaat der preußischen Provinz Sachsen. Mit Ausnahme des ehemaligen Freistaats Anhalt und braunschweigischer Gebiete (Ost-Landkreis Blankenburg, Calvörde) gehörte das Landesgebiet früher ganz zu Preußen. Der 1815 gegründete Regierungsbezirk Magdeburg wurde erst 2004 aufgelöst. Der Regierungsbezirk Merseburg bestand als Regierungsbezirk Halle ebenfalls bis 2004 weiter. In der DDR gab es an ihrer Stelle die Bezirke Magdeburg und Halle.
Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein ging − wie Brandenburg − unmittelbar aus der ehemaligen preußischen Provinz Schleswig-Holstein hervor. Fast das gesamte Landesgebiet gehörte zu Preußen, einige Gebiete (vor allem Großhansdorf, die Städte Lübeck, Geesthacht und der Kreis Eutin) allerdings erst seit dem Groß-Hamburg-Gesetz von 1937. Die mecklenburgischen Gemeinden Bäk, Mechow, Römnitz, Ziethen bei Ratzeburg sowie die Ratzeburger Domfreiheit kamen erst im November 1945 durch das Barber-Ljaschtschenko-Abkommen dazu.
Thüringen Der Norden und die Mitte des heutigen Freistaats gehörten zum Regierungsbezirk Erfurt in der Provinz Sachsen.

Nachweise

  1. Wortlaut der Verordnung bei „Verfassungen der Welt“: [1]
  2. Meyers großes Konversations-Lexikon: 20 Bde. – gänzl. neu bearbeitete und vermehrte Aufl., Leipzig und Wien: Bibliographisches Institut, 1903–08, hier Zweiter Band: Astilbe bis Bismarck, Artikel 'Berlin', p. 700. Der im Original abgekürzte Stadtname ist hier als B.[erlin] ausgeschrieben. Keine ISBN
  3. Cf. Meyers großes Konversations-Lexikon: 20 Bde. – gänzl. neu bearbeitete und vermehrte Aufl., Leipzig und Wien: Bibliographisches Institut, 1903–08, hier Zweiter Band: Astilbe bis Bismarck, Artikel 'Berlin', p. 700. Keine ISBN

Siehe auch

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