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Vertrauensmann (Gewerkschaft)

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Der Vertrauensmann bzw. die Vertrauensfrau (Plural: Vertrauensleute) ist eine ehrenamtlich tätige Person für Gewerkschaften. Im Kaiserreich und der Weimarer Republik war stattdessen Obmann die übliche Bezeichnung.

Geschichte

Die männliche Form ist historisch aus der damals männerdominierten Metall- und Schwerindustrie entstanden: Die für diese Industrien zuständigen Gewerkschaften, denen die Unternehmer den Zugang zu den Betrieben verwehrten, wählten oder bestellten aus ihren Reihen zuverlässige und vertrauenswürdige Mitglieder als innerbetriebliche Repräsentanten ihrer Organisation. Sie sollten die Verbindung zu den einfachen Mitgliedern über Beitragskassierung und die Verteilung von Informationsmaterial herstellen.

Da der Betriebsrat eine gewerkschaftsunabhängige und nach der Betriebsverfassung konstituierte Interessenvertretung darstellt, haben eine Reihe von Gewerkschaften nach dem Zweiten Weltkrieg ein System von Vertrauensleuten (sogenannter Vertrauensleutekörper) aufgebaut, die insbesondere in den großen Werken der Stahl-, Automobil- und Chemieindustrie vertreten sind. Ihre gewerkschaftlichen Funktionen sind begrenzt und umfassen vor allem Dienstleistungen für die Organisation: Information und Aufklärung der Mitglieder, Mitgliederwerbung und Verteilung von gewerkschaftlichem Informationsmaterial.

In der chemischen Industrie existiert als eine Besonderheit die Institution der betrieblichen Vertrauensleute. Sie werden in den größeren Chemie-Betrieben von allen Beschäftigten, unabhängig von ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit, gewählt. Sie sollen in regelmäßigen Gesprächen die Verbindung zwischen Belegschaft und Betriebsrat einerseits und zwischen Belegschaft und Betriebsführung andererseits herstellen. Daneben existieren gewerkschaftliche Vertrauensleute, die nur von Gewerkschaftsmitgliedern gewählt werden. In der Vergangenheit hat das Nebeneinander dieser beiden Typen von Vertrauensleuten heftige Konflikte in der zuständigen Gewerkschaft, der IG Chemie, Papier, Keramik, ausgelöst.[1]

Die Beziehungen zwischen Betriebsrat und Vertrauensleuten waren in der Vergangenheit teilweise durch Konkurrenzsituationen bestimmt. Es gab in einigen Gewerkschaften Bestrebungen, die Vertrauensleute als Gegengewicht zu den Betriebsräten zu positionieren. Aber aufgrund seiner durch das Betriebsverfassungsgesetz abgesicherten Position und Kompetenzen hat sich der Betriebsrat doch als die stärkere Vertretungsinstanz erweisen können. Für Großbetriebe ist die Kooperation zwischen beiden Institutionen heute die Regel.

Literatur

  • Klaus Koopmann: Vertrauensleute. Arbeitervertretung im Betrieb. VSA, Hamburg 1981, ISBN 3-87975-202-8

Einzelnachweise

  1. Jürgen Kädtler / Hans-Hermann Hertle: „Sozialpartnerschaft und Industriepolitik. Strukturwandel im Organisationsbereich der IG Chemie-Papier-Keramik“. Opladen 1997, Kapitel 4.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Vertrauensmann (Gewerkschaft) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.