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Vermögensschaden

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Unter Vermögensschaden versteht man die Herbeiführung eines geldwerten Nachteils einer Person oder einer Personenmehrheit.

Unterschieden wird zwischen echten/reinen Vermögensschäden, und unechten Vermögensschäden.

Definitionen

Als echten/reinen Vermögensschaden bezeichnet man Situationen, bei denen weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, durch schuldhaftes Verhalten aber einem Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt worden ist. Derartige Vermögensschäden sind nicht Bestandteil üblicher Privathaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherungen. Stattdessen ist zur Schadensabsicherung eine separate Vermögensschadenhaftpflichtversicherung notwendig.[1]

Der unechte Vermögensschaden hingegen ist der Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden. Wurde beispielsweise durch einen Wasserschaden die Festplatte eines Computers beschädigt (= Sachschaden), so stellt der Datenverlust bzw. die notwendige kostenbelastete Datenwiederherstellung einen Sachfolgeschaden (bzw. unechten Vermögensschaden) dar.[2]

Kasuistik

Typischer Vermögensschaden ist die Vermögensminderung durch Betrugshandlungen und andere Eigentumsdelikte. Ein Vermögensschaden kann aber auch bewirkt werden mittels Vereitelung oder Minderung von Wertschöpfung oder Zugewinn, z. B. durch Betriebsstörungen, Produktionsausfälle oder durch Verwertung geistigen Diebstahls, Urheberrechtsverletzungen, Imitation von Markenwaren, (Fälschung oder Produktpiraterie).

Kriminologisch gesehen ist der Vermögensschaden die Folge eines Vermögensdeliktes.

Einzelnachweise

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