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Vergangenheitsbewältigung

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Vergangenheitsbewältigung hat individuelle und kollektive Bedeutung. Bewältigt werden müssen Negatives, Verdrängtes und Belastendes, seelische Verletzungen und Schuldgefühle. Manchmal werden dabei Tabus gebrochen; zum Beispiel war es in der Nachkriegszeit in vielen Familien verpönt, die aus dem Krieg heimgekehrten Soldaten nach ihren Erlebnissen zu fragen.

Weil Vergangenheit nicht „bewältigt“ – also endgültig erledigt - werden kann, wird inzwischen mehrheitlich der Begriff Vergangenheitsaufarbeitung oder Aufarbeitung der Vergangenheit vorgezogen.[1] Seit etwa 2000 wird auch der Begriff Erinnerungskultur verwendet.[2]

Begrifflichkeit

Hauptartikel: Scham- und Schuldkultur

In Deutschland und Österreich wird der Begriff überwiegend für kollektive Vergangenheitsbewältigung verwendet, insbesondere für

Die 68er-Bewegung forderte eine kollektive Vergangenheitsbewältigung und übte Kritik an der aus ihrer Sicht ausgebliebenen Auseinandersetzung mit der NS-Geschichte. Dies ging teilweise in einen Vorwurf über, ein neuer Faschismus sei in der Bundesrepublik zu erkennen.

Nach dem Fall der Mauer und dem Zusammenbruch der DDR zeigte sich anhand der Stasi-Akten, wie vielen Menschen eine Bewältigung ihrer individuellen Vergangenheit wichtig war: sie wollten wissen, von wem und wann sie bespitzelt oder denunziert worden waren; sie wollten begangenes Unrecht aufklären und teilweise auch sühnen (siehe auch Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen (ZESt) in Salzgitter), Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen (= „Gauck-Behörde“).

Die Politikwissenschaftler Helmut König und Michael Kohlstruck definierten 1998 den Begriff Vergangenheitsbewältigung als Sammelbezeichnung für Aktivitäten, mit denen sich demokratische und der Wahrung der Menschenrechte verpflichtete Gesellschaften befassen, um eine von Diktatur und Verbrechen gekennzeichnete Vergangenheit aufzuarbeiten.[3]

Definition

Ravensburg, Mahnmal zum Gedenken an die 29 in Auschwitz ermordeten Sinti aus Ravensburg

Der Begriff Vergangenheitsbewältigung wird vielfach auf den Historiker Hermann Heimpel zurückgeführt[4] und wurde vom Bundespräsidenten Theodor Heuss in vielen Reden verwendet. Ein früher Beleg für die Benutzung des Wortes findet sich in der „Einladung zu einer Tagung zum 20. Juli“ zum Thema „Verbindlichkeit und Problematik unserer Geschichte“, die von der Evangelischen Akademie Berlin 1955 organisiert wurde. Der damalige Akademieleiter Erich Müller-Gangloff sprach in der Einladung von dem „Schatten einer unbewältigten Vergangenheit“, der auf die deutsche Geschichte falle.

Eckhard Jesse definiert den Begriff über drei wesentliche Aspekte:

„Vergangenheitsbewältigung setzt erstens Verbrechen voraus, zweitens ihre Beendigung und drittens eine Demokratisierung. Nur wenn die drei Aspekte zusammen vorliegen, kann eine Vergangenheitsbewältigung, die diesen Namen verdient, Platz greifen.“[5]

Helmut König fasst die Definition weiter:

„… die Gesamtheit jener Handlungen und jenes Wissens, mit der sich die jeweiligen neuen demokratischen Systeme zu ihren nichtdemokratischen Vorgängerstaaten verhalten. Es geht dabei vor allem um die Frage, wie die neu etablierten Demokratien mit den strukturellen, personellen und mentalen Hinterlassenschaften ihrer Vorgängerstaaten umgehen und wie sie in ihrer Selbstdefinition und in ihrer politischen Kultur zu ihrer jeweiligen belastenden Geschichte stehen.“[6]

Bewältigung der NS-Vergangenheit

Nürnberger Prozesse: Auf der Anklagebank - Göring, Heß, von Ribbentrop, Keitel (vorne), Dönitz, Raeder, von Schirach und Sauckel (dahinter)

Unter dem Begriff „Vergangenheitsbewältigung der NS-Zeit“ werden mehrere Aspekte gefasst: die juristische (d. h. sowohl strafrechtliche, zivilrechtliche als auch öffentlich-rechtliche) Aufarbeitung des Dritten Reiches, die geschichtswissenschaftliche, ethische und soziale Aufarbeitung dieser Zeit.

Am Anfang der Vergangenheitsbewältigung stand die juristische Aufarbeitung, das heißt die Bestrafung von Tätern, die Rehabilitierung von Opfern und die Revision der nationalsozialistischen Rassegesetze (z. B. der sogenannten Nürnberger Gesetze). Schnell zeigte sich, dass die beiden erstgenannten Bereiche eine Aufgabe für Jahrzehnte werden würden. Die juristische Seite wurde bald begleitet von einer historischen Erforschung der nationalsozialistischen Herrschaftszeit. Parallel begannen die Alliierten mit der personellen wie ideologischen Entnazifizierung und damit der Hinterfragung der im NS-Staat gesetzten Werte und Normen. Es galt, einer breiten Öffentlichkeit deren menschenverachtenden Charakter deutlich zu machen und ihnen demokratische und ethisch-moralische Wertvorstellungen nahezubringen. Diese Prozesse wurden durch die Siegermächte initiiert und hatten das Ziel, begangenes Unrecht juristisch aufzuarbeiten, das Leid der Opfer zu mildern, die Möglichkeit einer Wiederholung des Geschehens zu minimieren, und die Ursachen sowie die Hintergründe der Verbrechen zu verstehen bzw. zumindest zu dokumentieren.

Bundesrepublik Deutschland

Zu Deutschland ab 1945 erschien 2009 ein Lexikon der „Vergangenheitsbewältigung“. Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945 (Siehe Literatur)

Integrationspolitik

Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger, den Beate Klarsfeld geohrfeigt hat, um auf seine NS-Vergangenheit hinzuweisen

Ehemalige Angehörige der NSDAP, ehemalige Wehrmachtsangehörige, Flüchtlinge und Vertriebene, die sich nach Jahren der Entnazifizierung, der Internierung und des Lagerlebens sozial und wirtschaftlich deklassiert fühlten, den Untergang des Nationalsozialismus als schweren Sinnverlust erlebten, bildeten ein erhebliches Potenzial für eine Destabilisierung der neu formierten Demokratie Westdeutschlands. Die Sozialistische Reichspartei (SRP) profilierte sich als Nachfolgepartei der NSDAP, ihre Parolen fanden in diesen Bevölkerungsgruppen teilweise Zustimmung.[7] Die deutsche Politik begegnete dieser Lage, indem sie von der Entnazifizierung zur Integration überging.

In der ersten Legislaturperiode der Bundesrepublik Deutschland (1949–1953) wurden wesentliche juristische Voraussetzungen zur gesellschaftlichen Integration von NS-Tätern geschaffen. Dem Zweiten Bundestag gehörten 129 ehemalige NSDAP-Mitglieder an.[8] 1949 und 1954 verabschiedete der Bundestag einstimmig Amnestiegesetze. Die große Mehrheit der von deutschen Gerichten verurteilten Nationalsozialisten wurde auf diese Weise begnadigt. Die Urteile der Spruchgerichte aus der Entnazifizierung der Alliierten wurden aus dem Strafregister gestrichen. Das 131er-Gesetz“ von 1951 (nach Art. 131 Grundgesetz) regelte die Wiedereingliederung von Beamten, die 1945 von den Alliierten aus politischen Gründen entlassen worden waren, und von ehemaligen Berufssoldaten in den Öffentlichen Dienst. Auch dieses Gesetz wurde einstimmig verabschiedet. Damit wurden Mitglieder der NSDAP entlastet und amnestiert. Aufgrund des durch das 131er-Gesetz garantierten Wiedereinstellungsanspruchs konnten sie in Positionen in Politik, Justiz und Verwaltung eingestellt werden oder zurückkehren. Der Wiederaufbau rückte in den Vordergrund, sich daran aktiv zu beteiligen kompensierte das moralische Versagen in der NS-Zeit. Ein expliziter Bruch mit der NS-Vergangenheit schien nicht mehr notwendig. Nicht einmal die höchsten Ämter in Politik, Verwaltung und Justiz blieben Personen vorbehalten, deren Vergangenheit ohne Belastung aus der NS-Zeit war. Beispielhaft steht dafür Hans Globke.

Forderungen nach einem Ende der Entnazifizierung und nach einer Amnestie kamen von den Parteien, in denen überdurchschnittlich viele ehemalige Nationalsozialisten Mitglieder waren, wie von der DP und der FDP, sowie den Soldatenverbänden und dem BHE. „Angeheizt von den ebenso profilierten wie populären vergangenheitspolitischen Forderungen der rechten Kleinparteien hatte eine Allparteienkoalition des Bundestages die den Deutschen nach der Kapitulation aufgezwungene individuelle Rechenschaftslegung beendet; fast alle waren jetzt entlastet und entschuldigt“.[9] Das Bundesjustizministerium rief eine Zentrale Rechtsschutzstelle ins Leben, die von Strafverfolgung bedrohte Häftlinge im alliierten Gewahrsam unterstützte. Die westdeutsche Strafverfolgung von NS-Verbrechen wurde wenig intensiv betrieben, Bundesjustizministerium und Bundesgerichtshof untersagten die Anwendung des Kontrollratsgesetzes Nr. 10, nach dem die Nürnberger Gerichte geurteilt hatten.

Im Jahr 1951 äußerten bei einer Umfrage 40 % der Befragten die Meinung, die Nazizeit sei besser gewesen als die Neuordnung in der BRD.[10]

Die Verschärfung des Ost-West-Konfliktes zum Kalten Krieg begünstigte den Übergang zur Integrationspolitik. Die Wehrmacht hatte den nationalsozialistischen Vernichtungskrieg durchgeführt. Dabei kam es zu zahlreichen Verbrechen. Dies wurde auch in den Nürnberger Prozessen thematisiert, insbesondere im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher. Dabei wurden nicht nur Einzelpersonen angeklagt, sondern auch acht Institutionen, darunter das Reichskabinett, der Generalstab und das Oberkommando der Wehrmacht (OKW). Diese drei wurden freigesprochen und damit in den Augen vieler entlastet; die anderen fünf wurden als verbrecherische Organisationen verurteilt.[11] Im Vorfeld der Wiederbewaffnung Deutschlands wurde die ehemalige Generalität der Wehrmacht umworben und die Kommandeure nutzten die neue Lage. In der Himmeroder Denkschrift legten sie ihre Vorstellungen von den neuen deutschen Streitkräften nieder und verlangten von den Regierungen der Westmächte eine Ehrenerklärung für die Wehrmacht. Fast alle in den Nürnberger Prozessen verurteilten Verbrecher wurden vom amerikanischen Hochkommissar John Jay McCloy freigelassen, und fast alle der zum Tode Verurteilten begnadigt. Im Gewahrsam blieben nur die Gefangenen des Kriegsverbrechergefängnisses Spandau. Im Bundestags-Wahlkampf 1953 besuchte Bundeskanzler Konrad Adenauer demonstrativ das britische Kriegsverbrechergefängnis Werl.

Wiedergutmachungspolitik

Erst nachdem diese Gesetze für Strafaufhebung und Reintegration der NS-Täter beschlossen waren, wandte sich der Bundestag der Wiedergutmachung zu. Nach Kriegsende waren auf Anordnung der westlichen Besatzungsbehörden finanzielle Zuwendungen an NS-Verfolgte zu leisten, und diese Verpflichtung musste nach 1949 vom Bundestag und von der Verwaltung übernommen werden. Erst 1956 wurde das Bundesentschädigungsgesetz rückwirkend ab 1953 beschlossen, das die Wiedergutmachung weitgehend auf deutsche Opfer (bis 1969 etwa 1 Million) begrenzte. Ausländische Opfer wurden nur ausnahmsweise entschädigt. Das „Londoner Schuldenabkommen“ 1953 verschob deren Entschädigung „bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage“. Allerdings erhielten der Staat Israel und die Jewish Claims Conference insgesamt 3,45 Mrd DM nach dem deutsch-israelischen Wiedergutmachungsabkommen im Luxemburger Abkommen 1952. Nach diesem Modell übernahm die BRD in bilateralen Verhandlungen mit elf westeuropäischen Staaten, darunter Österreich (Kreuznacher Abkommen 1961) und die Schweiz, von 1959 bis 1964 Entschädigungen von weiteren 876 Mio. DM. Ausgeschlossen blieben aber die Opfer aus Osteuropa und vor allem die Zwangsarbeiter.[12]

Um die materiellen Schäden der Opfer zu ersetzen und der geschichtlichen Verantwortung gerecht zu werden, wurde die Wiedergutmachung eine feste Größe westdeutscher Politik. Die NS-Vergangenheit wurde nach Ende des Krieges jedoch weitgehend verdrängt. Die ungesühnten NS-Verbrechen rückten erst in den angehenden fünfziger Jahren mit dem Einsetzen der Strafverfahren gegen sogenannte „Exzesstäter“, verschiedene Skandale um wiederamtierende ehemalige nationalsozialistische Funktionsträger und mehrere studentische Aktionen wie die Ausstellung Ungesühnte Nazijustiz (1959–1962) und die Ausstellung „Die Vergangenheit mahnt“ (1960–1962) ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Große Aufmerksamkeit erregten der Prozess gegen Adolf Eichmann in Israel und der erste Frankfurter Auschwitzprozess von 1963 bis 1965. Aber im Spannungsfeld des Kalten Krieges war die strafrechtliche Vergangenheitsbewältigung bis zur Verjährungsdebatte des Bundestages umstritten. In einer Umfrage im Jahre 1965 plädierte die Hälfte der Befragten für eine sofortige Beendigung aller NS-Prozesse.

Literatur und Wissenschaft

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In Illustriertenromanen und Unterhaltungsliteratur der 1950er Jahre wurde der deutsche Soldat meist als pflichtbewusst, engagiert, im Kampf hart, aber fair, kameradschaftlich, freundlich, gebildet und gutaussehend dem Negativbild des Russen gegenübergestellt.[13] Beispiele für die Verwendung dieser und anderer Stereotypen sind teilweise auch Peter Bamms Die unsichtbare Flagge 1952 und Heinz Günther Konsaliks Roman Der Arzt von Stalingrad von 1956.[14]

Die Vergangenheitsbewältigung der NS-Zeit und ihrer Folgen über 1945 hinaus wurde ein wichtiges Thema der deutschsprachigen Literatur nach 1945.

Wichtig für die Nachkriegsliteratur[15] war die Gruppe 47. Ihr gemeinsames Konzept war in den Worten eines ihrer Hauptvertreter, Alfred Andersch, „den Kern unseres Erlebens, den Krieg und Faschismus als ein Zeichen der apokalyptischen Situation des Menschen zu lesen“. Viele Autoren der Gruppe oder ihrem Umkreis setzten sich somit in ihrem Werk mit der Zeit des Nationalsozialismus auseinander.[16] Zum Beispiel Günter Grass (Die Blechtrommel), Heinrich Böll (Ansichten eines Clowns, Billard um halb zehn), Hans Werner Richter (Die Geschlagenen), Alfred Andersch (Der Vater eines Mörders, Sansibar oder der letzte Grund), Martin Walser (Unser Auschwitz), Wolfgang Koeppen (Der Tod in Rom), Siegfried Lenz (Deutschstunde).[17]

Dennoch stößt die Haltung der Gruppe 47 aus heutiger Sicht auch auf Kritik. So meinte der Kritiker Roland Wiegenstein, dass sich innerhalb der Gruppe ein antifaschistischer Konsens anfänglich mit der Ablehnung der Nürnberger Kriegsverbrechertribunals, der Titulierung deutscher Mitarbeiter der Militärregierungen als Mitläufer und der Bezeichnung der Zusammenarbeit mit selbigen als Kollaboration verband. In einem Beitrag in Der Ruf beharrten zum Beispiel Richter und Andersch auf der Betonung der „Unschuld der Kämpfer von Stalingrad, El Alamein und Monte Cassino am Holocaust“.[18]Auf eine Offenlegung eigener Verstrickungen zwischen 1933 und 1945 verzichteten viele Mitglieder der Gruppe.[16]

Weitere Romane und Erzählungen zum Themenfeld stammen von Jurek Becker (Bronsteins Kinder), Franz Fühmann (Kameraden, Das Judenauto), Ludwig Harig (Ordnung ist das ganze Leben), Hans Magnus Enzensberger (Hammerstein oder der Eigensinn), und Friedrich Dürrenmatt (Der Verdacht). Anna Seghers hat bereits 1943 den KZ-Roman Das siebte Kreuz und 1949 Die Toten bleiben jung sowie Bruno Apitz 1958 Nackt unter Wölfen geschrieben, die für den sozialistischen Realismus stehen. In den 1970ern ragte Peter Weiss Ästhetik des Widerstands (1975-81) heraus, aber auch 1977 Edgar Hilsenrath als jüdischer Autor mit Der Nazi und der Friseur.

Auf der Bühne wurde nach dem rührseligen Weltkriegsheimkehrerstück Draußen vor der Tür (1947) von Wolfgang Borchert und der Schweizer Sicht Nun singen sie wieder (1946) von Max Frisch vor allem Rolf Hochhuths Stellvertreter nach der Uraufführung 1963 in West-Berlin zum Anlass breiter Auseinandersetzungen um das Verhalten der katholischen Kirche und des Papstes Pius XII. zum Nationalsozialismus. Noch mehr politische Kämpfe löste das Auschwitzstück Die Ermittlung. Ein Oratorium in elf Gesängen von Peter Weiss 1965 aus, das zusätzlich in den Kalten Krieg einbezogen worden ist, weil der Autor der sozialistischen DDR nahestand. Rainer Werner Fassbinders Der Müll, die Stadt und der Tod wurde 1976 zwar veröffentlicht, doch bis 2009 in Deutschland nie aufgeführt, weil es unter dem Vorwurf des erneuerten Antisemitismus (nach 1945) stand.[19]

Das bekannteste deutsche Gedicht der Holocaustliteratur ist Todesfuge (geschrieben 1944/45) von Paul Celan, das etwa ab 1952 in Deutschland bekannt geworden ist. Daneben sind bereits 1946 Inventur (Günter Eich) und Nelly Sachs' Chor der Geretteten sowie das Werk von Hilde Domin zu nennen.

Unter den Wissenschaftlern ist die Soziologin Hanna Meuter eines der wenigen Beispiele für ein frühes öffentliches Bedauern des Holocaust. Sie äußerte schon im Jahr 1948, dass von den 150 Mitgliedern (vor 1933) der Deutschen Gesellschaft für Soziologie über die Hälfte, nicht unbeeinflußt durch die Vernichtungsverfahren der Zeit, heute nicht mehr unter uns sind. Schon die sprachliche Formulierung, eine doppelte Verneinung und merkwürdige Formulierung (die Ermordung von jüdischen Soziologen als „Vernichtungsverfahren“), zeigt, dass selbst ihr als NS-Verfolgter dieser Tabubruch schwerfiel, und zwar vermutlich wegen der Zuhörenden.[20]

Film und Fernsehen

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Für ein breiteres Publikum leisteten Film und Fernsehen „Vergangenheitsbewältigung“.

Spielfilme: Die Filme der 1950er Jahre waren meist nur eingeschränkt kritisch. Sie transportierten häufig das Bild von der sauberen Wehrmacht, wobei ihre Verstrickung in den nationalsozialistischen Vernichtungskrieg ebenso abgewehrt wie die persönliche Schuld relativiert wurden.[21] Auch die beliebten Trümmerfilme forschten nicht tiefgreifend nach Ursachen und den Tätern im Nationalsozialismus.[22]

Frühe Spielfilme, welche die NS-Zeit thematisierten, waren Die Mörder sind unter uns von Wolfgang Staudte von 1945/46 (welcher in Westdeutschland erst 1959 zu sehen war, dann aber das Prädikat "Besonders wertvoll" erhielt[23] ), Des Teufels General von 1955 nach dem gleichnamigen Stück von Carl Zuckmayer, der Antikriegsfilm Die Brücke von Bernhard Wicki, Hunde, wollt ihr ewig leben von Frank Wisbar 1959 und Wir Kellerkinder von 1960 nach einem Buch von Wolfgang Neuss. Im Osten waren Die Abenteuer des Werner Holt nach (Dieter Noll) auch als Film 1965 populär. Das Schicksal der deutschen Vertriebenen thematisierte anhand des Untergangs der Wilhelm Gustloff 1959 Frank Wisbars Film Nacht fiel über Gotenhafen.

Die Brücke, das Filmplakat
Illustrator Helmuth Ellgaard

Die Aufführungsgeschichte des französischen Films Nacht und Nebel in der BRD und die massiven Interventionen der Bonner Regierung gegen Frankreich aus diesem Anlass lassen sehr deutlich die verschiedenen Fraktionen erkennen, die entweder überhaupt nicht bereit waren, oder aber in gewissem Umfang doch, sich 1956 der Menschenvernichtung in den KZs als Filmthema zu stellen.[24]

1977 erschien Hans-Jürgen Syberbergs Sieben-Stunden-Epos Hitler – Ein Film aus Deutschland, welcher sich „der Figur über die irrationalen Schichten der deutschen Volksseele zu nähern versucht“ und „mit unzähligen Zitaten aus Literatur, Malerei, Musik und Film gespickt ist“[25]

1981 lief das Das Boot von Wolfgang Petersen und 1982 beschäftigte sich Michael Verhoevens Die weiße Rose mit dem Widerstand der Geschwister Scholl. 1993 lief der Antikriegsfilm Stalingrad von Joseph Vilsmaier. Internationale Aufmerksamkeit erreichte 2004 der Film Der Untergang von Oliver Hirschbiegel und Bernd Eichinger über Hitlers letzte Tage im Führerbunker und den Endkampf um Berlin.

Mit dem Holocaust beschäftigten sich die ersten deutschen Filme 1947 Ehe im Schatten von Kurt Maetzig und 1948 Lang ist der Weg von Herbert B. Fredersdorf. Vor allem der erste US-Film über Das Tagebuch der Anne Frank erreichte ab 1959 Millionen Zuschauer. Spätere Filme sind Aus einem deutschen Leben mit Götz George 1977, die deutsch-polnische Co-Produktion Blutiger Schnee von 1984, Jakob der Lügner 1999 nach dem gleichnamigen Roman von Jurek Becker, Der neunte Tag von Volker Schlöndorff 2004, Anne Frank – Die wahre Geschichte von 2001, und Nicht alle waren Mörder von Jo Baier aus dem Jahr 2006. 1993 war der US-amerikanische Film Schindlers Liste von Steven Spielberg über den Holocaust an der Kinokasse weltweit sehr erfolgreich.

Dokumentationen und Fernsehserien: Großer Zuschauerresonanz erfreute sich die 1963 mit dem Grimme-Preis ausgestattete Fernsehreihe Das Dritte Reich des WDR von 1960/61, welche 42 bis 69 Prozent Sehbeteiligung erzielte. Der erste Fernsehspielfilm, welcher direkt den Holocaust thematisierte, war die fünfteilige ARD-Verfilmung des Romans Am grünen Strand der Spree durch den Regisseur Fritz Umgelter, der 1960 eine Sehbeteiligung von bis zu 80 Prozent erreichte. Sonst blieben vor allem massenwirksame Fernsehfilme weitgehend aus. Erst 1979 stieß die Ausstrahlung der US-Serie Holocaust – Die Geschichte der Familie Weiß, einer „emotionalisierten“ filmischen Auseinandersetzung mit der Vernichtung der europäischen Juden anhand individueller Einzelschicksale, durch die ARD auf große Resonanz und Kritik.

Durch diese Reduktion auf individuelle Schicksale wurde für viele Zuschauer das Unfassbare überhaupt erst einmal fassbar und sowohl emotional wie auch kognitiv zugänglich.[26]

Relativ hohe Einschaltquoten erhielten später populärwissenschaftliche Fernsehdokumentationen zur NS-Zeit, zum Beispiel von Guido Knopp.

Musik

Im Bereich der modernen Musik setzten sich Arnold Schönbergs Ein Überlebender aus Warschau von 1947, Karlheinz Stockhausens Gesang der Jünglinge im Feuerofen von 1956,[27] die 1961 entstandene, von Paul Dessau angeregte deutsch-deutsche Gemeinschaftskomposition Jüdische Chronik von Boris Blacher, Karl Amadeus Hartmann, Hans Werner Henze und Rudolf Wagner-Régeny nach einem Text von Jens Gerlach, sowie Heinz Holligers Komposition Psalm nach dem gleichnamigen Gedicht von Paul Celan mit dem Holocaust auseinander.

Schlussstrich und Erinnerungskultur

Kriegerdenkmal für die Gefallenen der beiden Weltkriege

Die Strafverfolgung der 1980er und 1990er Jahre vollzog sich in einem anderen gesellschaftspolitischen Klima, in dem die Bereitschaft dazu deutlich gestiegen war. Doch ist dies zu relativieren: In einer Meinungsumfrage vom Mai 2005 sprachen sich 41 % der Befragten dafür aus, einen Schlussstrich unter die Beschäftigung mit der NS-Zeit zu setzen; für eine weitere Aufarbeitung stimmten 51 %. Derartige Schlussstrichdebatten stehen seit etwa 1948 immer wieder als Gegenpol zu einer Fortsetzung der Vergangenheitsbewältigung.

Trotzdem hat sich in der Bundesrepublik wie auch in Österreich eine breite öffentliche Erinnerungskultur entwickelt, sowohl im Rahmen der politischen wie staatlichen Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte als auch in Bezug auf eine Vielzahl privater Initiativen. Hieran trägt auch die hohe Zahl von Gedenkstätten einen wichtigen Anteil. Ein Element der offiziellen Erinnerungskultur sind politische Reden und Gesten, wie zum Beispiel Richard von Weizsäckers Rede vom 8. Mai 1985, der Kniefall von Willy Brandt in Warschau, der kontrovers diskutierte gemeinsame Besuch von Helmut Kohl und Ronald Reagan in Bitburg, oder Kranzniederlegungen und Besuche von KZ-Gedenkstätten durch deutsche Politiker. Als große Gefahr einer staatlichen Erinnerungskultur wird gesehen, dass sie in äußerlichen Riten und leeren Formeln erstarren könne.[28]

Kritik an Formen der Vergangenheitsbewältigung

Hauptartikel: Reaktanz (Psychologie)

Kritik an Formen und angeblicher Permanenz der deutschen Vergangenheitsbewältigung kommt von verschiedener Seite. So kritisiert der Politologe Eckhard Jesse die heutige Form der Vergangenheitsbewältigung:

Findet die selbstquälerische Form der Vergangenheitsbewältigung kein Ende, so bedeutet das eine nachhaltige Hypothek für die politische Kultur in der Bundesrepublik – unter Umständen mit Konsequenzen, die nicht im Interesse der 'Bewältiger' sein dürften.[29]

Der Schriftsteller Martin Walser kritisierte die Permanenz medialer Vergangenheitsbewältigung:

Wenn mir aber jeden Tag in den Medien diese Vergangenheit vorgehalten wird, merke ich, daß sich in mir etwas gegen diese Dauerpräsentation unserer Schande wehrt. Anstatt dankbar zu sein für die unaufhörliche Präsentation unserer Schande, fange ich an wegzuschauen.[30]

Kritik von Rechts

Die überwiegend von Seiten der Neuen Rechten und des Rechtsradikalismus vorgebrachte Kritik an der Vergangenheitsbewältigung bezieht sich primär auf drei Punkte:

  • Die Vergangenheitsbewältigung sei von einem ursprünglich legitimen Anliegen zu einer Farce und einem moralischen Totschlagargument (Auschwitzkeule) in der politischen Debatte geworden.
  • Sie sei von Anfang an asymmetrisch angelegt gewesen, da eine Vergangenheitsbewältigung anderer Völker von Anfang an nicht vorgesehen sei.
  • Sie sei von den Siegern des Krieges als Mittel der Umerziehung (reeducation) benutzt worden, und arbeite deshalb mit einer teilweise manipulierten Vorstellung vom „Dritten Reich“.

Vergangenheitsbewältigung wird von diesen Kreisen meist abgelehnt, und zum Beispiel als „widerlicher Masochismus“ abgetan.[31]

Deutsche Demokratische Republik

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Figurengruppe des Buchenwald-Denkmals in Thüringen

Nach einer Periode der Entnazifizierung ging auch die DDR - trotz des offiziellen Antifaschismus der SED - dazu über, eine Politik der innenpolitischen Stabilisierung zu betreiben. Die großen Gruppen der ehemaligen NSDAP-Mitglieder, der aus der Kriegsgefangenenschaft heimgekehrten Soldaten und Offiziere sowie der Flüchtlinge und Vertriebenen bildeten auch in der DDR eine Gefahr der Radikalisierung. Nachdem die Volkskammer im November 1949 ein Gesetz über den Erlaß von Sühnemaßnahmen für ehemalige Anhänger der Nazipartei und Offiziere der Wehrmacht verabschiedet hatte, wurden am 2. Oktober 1952 diesem Personenkreis die vollen staatsbürgerlichen Rechte zugesprochen. Mit der NDPD wurde im Mai 1948 eine Blockpartei geschaffen, um ehemalige einfache Mitglieder der NSDAP und Wehrmachtsoffiziere in das neue Herrschaftssystem der SED einzubinden. Viele Täter des Nationalsozialismus erlangten in der DDR hohe Funktionen und Ämter.[32]

Siehe auch diese Liste und Braunbuch.

Exemplarisch lässt sich am Ofen- und Gaskammernbauer von Auschwitz, J. A. Topf und Söhne, der heuchlerische Umgang der DDR-Kader mit Kriegsverbrechern in ihrem Staat zeigen. Der Standort der Firma bis 1945 in Erfurt wurde in der DDR konsequent verschwiegen, z. T. nach Frankfurt am Main (wo einer der Topfs später einen Neuanfang versuchte) verlegt; und das, obwohl sie angesichts der Kleinheit des Ortes und der Größe der Firma fast jedem Erfurter bekannt war und auch ihre Tätigkeit in Auschwitz weit herum geläufig gewesen sein dürfte. Die mittelständische Firma wird in Bruno Baums Buch „Widerstand in Auschwitz“ in der Version von 1962, das ein Kapitel über sie enthält, zum „Konzern“ befördert und in eine Reihe mit Siemens, IG Farben usw. gestellt, um „staatsmonopolistische Kapitalisten“ als die Nutznießer des NS in der BRD anzuprangern. In der Nachkriegszeit rückten etliche Topf-Mitarbeiter - darunter auch Reisekader, die in Auschwitz an Gaskammer und Krematorium gearbeitet hatten - in Erfurt in höhere Stellen im SED- und im Polizei-Apparat auf.

Einen kritischen Diskurs über die aktuelle Rolle ehemaliger Nazis und Kriegsverbrecher im eigenen Land, wie sie in der Bundesrepublik in winzigen Ansätzen versucht wurde, gab es in der DDR-Nachkriegszeit nicht. Offizielle Staatsdoktrin war die Dimitroff-These: Faschismus sei „die offene, terroristische Diktatur der reaktionärsten, chauvinistischsten, am meisten imperialistischen Elemente des Finanzkapitals“.[33] Da die Macht des „Finanzkapitals“ in der DDR gebrochen sei, sei dem Faschismus in der DDR die Basis entzogen. Diesem Bild des offiziellen Antifaschismus der DDR entsprach jedoch weder eine Thematisierung der Übernahme ehemaliger NS-Größen noch das Eingeständnis, es könne in der DDR Neonazis geben. Die Zensur unterband jede Berichterstattung über diese Themen. Selbst wenn (wie zum Beispiel bei Arno von Lenski) eine Berichterstattung im Westen erfolgte, wurde das Thema in der DDR konsequent verschwiegen. Die fehlende öffentliche Auseinandersetzung mit den Neonazis der DDR wird in der politischen Debatte manchmal als Ursache dafür genannt, dass rechtsextreme Ansichten und Parteien dort bis heute deutlich stärker vertreten sind als in den alten Bundesländern.

Republik Österreich

Eines der ersten von der provisorischen Staatsregierung erlassenen Gesetze war das Verbotsgesetz, mit dem die NSDAP, ihre Wehrverbände, sowie sämtliche Organisationen, die mit ihr zusammenhängen, aufgelöst und verboten wurden.

Zwischen 1945 und 1955 wurden NS-Verbrechen von sogenannten "Volksgerichten" (benannt in Anlehnung und Kontrast zu den NS-Volksgerichtshöfen), bestehend aus 3 Laienrichtern und 2 Berufsrichtern, nach der österreichischen Strafprozeßordnung aber mit ausser Kraft gesetzten Rechtsmitteln verfolgt. Diese fällten 13607 Schuldsprüche, darunter 43 Todesurteile von denen 30 vollstreckt wurden.[34]

In den Jahren unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg wurden NS-Verbrechen noch streng verfolgt. Nach der Zulassung der sog. "Minderbelasteten" (NS-Mitläufer usw.) zur Nationalratswahl 1949 wurde diese Gruppe (rund 500.000) zu potentiellen Wählern, um die sich die politischen Parteien bemühten.

Unter den Österreichern, sowohl der Bevölkerung wie auch der Politik, war nach 1945 und bis weit in die folgenden Jahrzehnte hinein die Ansicht weit verbreitet, Österreich sei (wie in der Moskauer Deklaration 1943 formuliert) „erstes Opfer Hitlers“ gewesen, womit die Mitschuld am Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust heruntergespielt oder geleugnet werden sollte. Der überwiegende Teil rechtfertigte sich später damit, es sei ihm „nichts anderes übrig geblieben“.[35] Eine Folge dieser Haltung ist die bis heute nur sehr schleppend durchgeführte Restitution geraubten Vermögens.

Bemerkenswert war Kanzler Vranitzkys Rede vor dem Nationalrat am 8. Juli 1991. Darin relativierte er nicht nur die bis dahin auch von offizieller Seite hochgehaltene, These von Österreich als erstem Opfer der Machtentfaltung des Deutschen Reiches unter Adolf Hitler (siehe auch „Anschluss“), sondern bekannte auch die Mitschuld der Österreicher am Zweiten Weltkrieg und dessen Folgen:

Es gibt eine Mitverantwortung für das Leid, das zwar nicht Österreich als Staat, wohl aber Bürger dieses Landes über andere Menschen und Völker gebracht haben.
Wir bekennen uns zu allen Taten unserer Geschichte und zu den Taten aller Teile unseres Volkes, zu den guten wie zu den bösen; und so wie wir die guten für uns in Anspruch nehmen, haben wir uns für die bösen zu entschuldigen – bei den Überlebenden und bei den Nachkommen der Toten.

Bewältigung der SBZ- und DDR-Vergangenheit

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Das später geräumte Freiheitsmahnmal am Checkpoint Charlie im Juni 2005

Nach der Deutschen Wiedervereinigung 1990 ergaben sich sehr ähnliche Probleme und Fragen in Bezug auf die Aufarbeitung und Vergangenheitsbewältigung der Verbrechen des SED-Regimes, der Funktionsträger verschiedener Ebenen, aber auch einfacher Bürger. Ein Kernproblem war und ist dabei: Wie lässt sich eine wirkliche gesellschaftliche und historische Aufarbeitung der Verantwortung und Schuld Einzelner im Interesse der Opfer und der Gesamtgesellschaft mit dem Bemühen um Integration von Personen und Gruppen vereinbaren, welche in die Verbrechen der SED-Diktatur involviert waren? Dabei waren und sind bei Teilen der Bevölkerung der Neuen Bundesländer sehr ähnliche Verdrängungsmuster und Rechtfertigungsmodelle wie nach 1945 zu beobachten.

Die rot-grüne Regierung setzte Mitte 2005 eine Expertenkommission zur Schaffung eines Geschichtsverbunds ›Aufarbeitung der SED-Diktatur‹ ein,[36] die am 15. Mai 2006 ihre Empfehlungen vorgelegte.[37]

Juristische Aufarbeitung

Die Einschätzungen zur strafrechtlichen Aufarbeitung von DDR-Unrecht gehen stark auseinander. Während manche der Meinung sind, dass hiermit ohne ausreichende Rechtsgrundlage eine verkappte politische Abrechnung und letztendlich „Siegerjustiz“ betrieben würde, lasten andere der Justiz an, nur halbherzig gegen Systemtäter vorgegangen zu sein, damit den Opfern des Systems Genugtuung verweigert zu haben, und gegenüber den Haupttätern viel zu milde Strafen verhängt zu haben.[38] Die dabei auftretenden juristischen Schwierigkeiten sind teilweise mit der nach 1945 aufgetretenen Problematik in Bezug auf das NS-Unrecht vergleichbar.

Die Frage nach der Strafbarkeit: Nach Art. 8 Einigungsvertrag wurde mit Beitritt der DDR das Strafrecht der Bundesrepublik für Gesamtdeutschland verbindlich. Auf vorher in der DDR begangene Straftaten ist nach Art. 315 Abs. 1 des Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch zu § 2 des StGB anzuwenden, woraus sich ergibt, dass die Tat nach beiden Rechtsordnungen strafbar sein muss, und bei der Ahndung das mildere Recht anzuwenden ist (Meistbegünstigungsprinzip). Eine ausschließliche Beurteilung nach bundesdeutschem Recht wäre mit dem grundgesetzlichen Rückwirkungsverbot nicht vereinbar gewesen. Außerdem muss, um eine Verletzung des Rückwirkungsverbots auszuschließen, geprüft werden ob der BRD-StGB-Tatbestand nicht nur formell sondern auch materiell an das zur Tatzeit im DDR-Strafrecht geregelte Unrecht anknüpft. Der dritte Schritt bereitet dabei in Hinblick auf Delikte mit Bezug auf staatlich-politische Einrichtungen große Schwierigkeiten.[39]

Die Frage nach der Verjährung: Die Voraussetzungen der Verjährung von DDR-Unrecht sind in Rechtsprechung und Literatur noch nicht vollständig geklärt. Wichtige Grundsätze ergeben sich durch Art. 315a EGStGB des Einigungsvertrages und drei zusätzliche Verjährungsgesetze. Demnach gilt der Tag der Einigung, der 3. Oktober 1990, als Verjährungsunterbrechung. Wichtig und im Detail schwierig zu entscheiden ist die Frage, welche Taten zum Beitrittszeitpunkt bereits als verjährt anzusehen sind. Für Straftaten welche aus politischem Interesse damals nicht verfolgt wurden bleibt die Zeit vom 11. Oktober 1949 bis 2. Oktober 1990 für die Verjährung außer Ansatz.[40]

Deliktgruppen: Die juristisch aufzuarbeitenden Delikte lassen sich dabei wie folgt gruppieren:[41]

Bei mehr als 3000 Ermittlungsverfahren kam es (Stand 2002) zu 457 Anklagen, und 230 Verurteilungen von Personen.[42] Die Rechtsprechung suchte gleichermaßen die für den Schießbefehl verantwortlichen als auch den Ausführenden den Prozess zu machen. Die Billigung des Schießbefehls war eine der Hauptanklagepunkte gegen Erich Honecker, General Heinz Keßler, Egon Krenz, und Günter Schabowski. Die Frage, ob die Ausführung des Schießbefehls nach übergeordnetem Recht generell ungesetzlich war, ist umstritten, wurde jedoch vom Bundesgerichtshof unter Empfehlung eines leichten Strafmaßes prinzipiell bejaht. In Fällen, in denen DDR-Rechtsnormen verletzt wurden, sofort ohne Vorwarnung tödliche Schüsse (anstatt zuerst auf die Beine) abgegeben wurden, oder man das Opfer verbluten ließ, waren die Urteile eindeutiger. 1992 wurden einer von vier Angeklagten im Fall Chris Gueffroy zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zwei Soldaten erhielten im Fall Horst-Michael Schmidt 18 bzw. 21 Monaten auf Bewährung.[43]

Offene Vermögensfragen: Eine weitere Komponente der juristischen Aufarbeitung stellt die Regelung von unrechtmäßigen Enteignungen (siehe Offene Vermögensfragen) in der Zeit von 1949 bis 1990 durch das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen dar.

Behörden, Kommissionen und Stiftungen

Logo der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur: Flagge der DDR mit ausgeschnittenem Wappen

Durch das Stasi-Unterlagen-Gesetz von 1991 und die damit verbundene Aktenöffnung sowie die Gründung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR (auch Gauck-Behörde genannt) wurde eine wissenschaftliche, publizistische und individuelle Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit ermöglicht.

Die Enttarnung vieler Inoffizieller Mitarbeiter (IMs) des Ministeriums für Staatssicherheit aufgrund der Akten der Gauck-Behörde sorgte seitdem immer wieder für scharfe politische und gesellschaftliche Auseinandersetzungen über die Rolle und das sinnvolle Ausmaß der Vergangenheitsbewältigung in Bezug auf die DDR-Diktatur sowie Rücktritte ehemaliger IMs aus politisch-gesellschaftlichen Ämtern und Funktionen. Dabei sind immer wieder Versuche seitens der Betroffenen zu verzeichnen, diese Aufklärungsarbeit zu behindern. So äußerte sich die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, im Jahr 2008 wie folgt:

„Inoffizielle oder hauptamtliche Stasi-Mitarbeiter versuchen mithilfe der Gerichte zu verhindern, dass ihre Rolle als Werkzeug der SED-Diktatur öffentlich benannt wird.“ Die Aktivitäten früherer Stasi-Leute richteten sich vor allem gegen kleinere Vereine, die weder Kraft noch Mittel für einen langen Rechtsstreit durch alle Instanzen hätten. Das sind Einschüchterungsversuche.[44]

Um eine breite und differenzierte demokratische Aufarbeitung auch längerfristig zu garantieren, wurden zwei Enquete-Kommissionen eingerichtet. Diese befassen sich auf politischer Ebene mit einem breiten Spektrum der DDR-Vergangenheit. Später wurde zusätzlich die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichtet, welche entsprechende Forschung und Projekte unterstützt. Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes von 1999 definierte Standards bundesdeutschen Gedenkens an beide deutschen Diktaturen und regelt die Verantwortung von Bund und Ländern für erinnerungskulturelle Einrichtungen.[45]

Vergangenheitsbewältigung im Spiegel des politischen Spektrums

Die Frage nach der Bewertung der Geschichte der DDR sowie der richtigen Form und des angemessenen bzw. notwendigen Ausmaßes ihrer Vergangenheitsbewältigung hat immer wieder zu Auseinandersetzungen im Spektrum der politischen Parteien geführt. Diese Konflikte kristallisieren sich meist an Einzelfragen wie der Frage nach der rechtlichen Regelung zur Offenlegung von Stasi-Akten, der Regelung der Arbeit der Treuhandgesellschaft, der Bemessung von Renten und Pensionszahlungen für ehemalige MfS-Mitarbeiter, der Besetzung von Kommissionen zur Vergangenheitsaufarbeitung, der finanziellen Zuwendungen für Forschungseinrichtungen und Gedenkstätten zur DDR-Diktatur und im Rahmen personeller Debatten (Manfred Stolpe, Lutz Heilmann, u. a.) relativ deutlich aus. Dabei vertritt die ehemalige PDS, auch aufgrund personeller systemübergreifender Kontinuitäten, meist eine dezidiert andere Position als die übrigen Parteien. So bescheinigte die Extremismusforschung der PDS eine „fragwürdige Form der Vergangenheitsbewältigung“ sowie die Mitarbeit etlicher ehemaliger Stasi-Mitarbeiter.[46]

Schlussstrichfrage

Der renommierte Historiker Hans-Ulrich Wehler antwortete auf die Frage, ob man einen Schlussstrich unter die Vergangenheitsbewältigung der DDR-Geschichte ziehen sollte, im Jahr 2007:

Nein, das wäre fatal. Und zum Glück ist das – außer von manchen Leuten aus der Ex-PDS – nur selten öffentlich zu hören. Natürlich hätten die gern, dass ihre kleine Mörderrepublik endlich aus dem Fokus kommt. Aber das wird nicht geschehen. Die DDR war ein mörderisches Regime, das viele Menschenleben auf dem Gewissen hat. Es gibt keinen Grund, in der Erinnerung daran nachzulassen. Von einem Schlussstrich kann keine Rede sein. (…) Eine intensive Beschäftigung mit der DDR-Vergangenheit ist dringend geboten. Die Konsequenzen dieses Staates sind doch nicht nur in Bitterfeld, sondern auch in der Gesellschaft noch über Jahrzehnte zu beobachten.[47]

Doppelte Vergangenheitsbewältigung

In der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts werden seit 1990 mindestens zwei Epochen wahrgenommen und diskutiert, die einer Vergangenheitsbewältigung bedürfen. Das hat zu Kontroversen in der Forschung und Öffentlichkeit geführt. Der umstrittene Begriff der „doppelten Vergangenheitsbewältigung“[48] umfasst die wissenschaftliche Aufarbeitung beider Vergangenheiten als Diktaturenvergleich und die daraus abgeleitete vergleichende Analyse strafrechtlicher, personeller und materieller „Vergangenheitsbewältigungen“. Daneben wird auch der weniger gleichsetzende Begriff der „zweifachen Vergangenheitsbewältigung“ benutzt.[49]

Der tiefer liegende Dissens der Forschung liegt in der Frage, inwieweit es angemessen und legitim ist, die beiden deutschen Diktaturen miteinander gleichzusetzen. Dabei sind grob drei verschiedene Haltungen zu beobachten:

  • Mit der Verwendung des Begriffs der „doppelten Vergangenheitsbewältigung“ wird eine unkritische Parallelisierung des Nationalsozialismus und des DDR-Regimes vorgenommen. Damit werden suggestiv und indirekt beide Systeme gleichgesetzt, was dem Wunsch nach Verdrängung der NS-Zeit nachkommt. Nur wer fundamentale Unterschiede beider Systeme außer Acht lässt, verkennt die Singularität der NS-Diktatur und ihrer einzigartigen Verbrechen (Holocaust). Die Tatsache, dass die DDR-Diktatur im Gegensatz zum NS-Regime kaum eine Massenbasis im Volk besaß und gegenüber anderen Rassen/Völkern nicht offen rassistisch agierte, wird in dieser Darstellung unterschlagen.[50]
  • Besonders im Rahmen der zeitweiligen Dominanz der Totalitarismustheorie zwischen 1990 und 1995 wurden die Gemeinsamkeiten von NS- und DDR-Diktatur hervorgehoben. Der Schwerpunkt lag dabei auf Gemeinsamkeiten in Bezug auf Herrschaftstechniken, analogen totalitären Strukturen und der Gegenüberstellung von ähnlichen Formen personeller, rechtlicher und materieller Vergangenheitsbewältigung. Obwohl die gravierenden Unterschiede der Systeme benannt wurden, nahm die Darstellung von Gemeinsamkeiten doch größeren Raum ein.[51]
  • Ein Forschungsansatz, der sich auf Einzelfragen im Vergleich der Diktaturen konzentriert und aus seinen Ergebnissen meist keine allgemeinen Schlussfolgerungen ableitet. Einer „Verwertung“ historischer Erkenntnisse durch politische Interessengruppen wird meist entgegengetreten.[52] Dies bringt der Historiker Bernd Faulenbach folgendermaßen zum Ausdruck:
Allerdings greift der Entwurf den von uns seit 1991 vertretenen Grundsatz auf, dass die NS-Verbrechen durch die Verbrechen der Nachkriegszeit „nicht relativiert“, umgekehrt aber auch die „stalinistischen Verbrechen unter Bezug auf die NS-Verbrechen „nicht bagatellisiert“ werden dürfen.[53]

Vergangenheitsbewältigung in anderen Staaten

Bewältigung der eigenen Rolle im Zweiten Weltkrieg

In vielen Staaten wird verstärkt seit den neunziger Jahren die eigene Rolle im Zweiten Weltkrieg hinterfragt. Diese Form der Vergangenheitsbewältigung ist oftmals von hitzigen öffentlichen Kontroversen begleitet, da sie das Selbstbild der Staaten als Opfer im Widerstand gegen die deutsche Besatzung (Bsp. Norwegen) oder als neutraler Staat (Bsp. Schweden) hinterfragt.

So schrieb Maria-Pia Boëthius in ihrem populärwissenschaftlichen Buch Heder Och Samvete: Sverige Och Andra Världskriget (Ehre und Gewissen: Schweden und der Zweite Weltkrieg) Schweden eine Mitschuld am Holocaust zu.

In Norwegen entzündete sich die Debatte u.a. an der Bewertung der Liquidationen der Widerstandsbewegung oder an der juristischen Abrechnung (rettsoppgjør) der Kollaborateure der Nasjonal Samling in der Nachkriegszeit.[54]

Für Dänemark hinterfragte Kirsten Lydloff die Schuld dänischer Behörden und Ärzte am Tod tausender deutscher Flüchtlinge in Dänemark gegen Ende des Krieges. [55]

In Frankreich kam es von 1940 - 1944 zu zahlreichen Kollaborationen. Nach dem Krieg wurde dies vielfach ignoriert oder tabuisiert. Das Vichy-Regime unter Philippe Pétain - es war antikommunistisch, konservativ und katholisch - regierte nach dem Waffenstillstand vom 22. Juni 1940 bis 1944 die „unbesetzte Zone“ Frankreichs kollaborierte sehr umfangreich mit dem Deutschen Reich, zum Beispiel bei der Deportation von französischen Juden in die deutschen Vernichtungslager (siehe Chronologie der Kollaboration der Vichy-Regierung beim Holocaust). Nach der Befreiung durch die Alliierten behaupteten viele fälschlich, bei der Résistance aktiv gewesen zu sein, oder stellten ihr Tun übertrieben dar.

In allen von Deutschland während des Krieges besetzten Ländern gab es Beziehungen von deutschen Männern mit einheimischen Frauen. Über 10.000 Besatzungskinder wurden geboren. Nach 1945 gingen zahlreiche Länder mit diesen Kindern und ihren Müttern sehr rüde um. Später bedauerten viele öffentliche Stellen ihr Tun und Lassen in dieser Zeit (siehe Besatzungskind).

Bewältigung der eigenen diktatorischen Vergangenheit

Einige der Madres de Plaza de Mayo beim ehemaligen argentinischen Präsidenten Nestor Kirchner

Im weiteren Sinne wird der originär deutsche Begriff Vergangenheitsbewältigung auf entsprechende Aktivitäten übertragen, in denen andere Staaten oder Gesellschaften ihre eigene Geschichte aufarbeiten, soweit sie von Diktatur, Verbrechen staatlicher Organe oder Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet ist. Dies geschieht oft in Form einer Wahrheitskommission, die zeitlich begrenzt arbeitet und deshalb nicht alle Bereiche abdeckt. In einigen Staaten Lateinamerikas, Marokko, oder Südafrika entstanden nach Beendigung von Diktaturen zeitlich begrenzte, Wahrheitskommissionen, welche versuchten ein möglichst genaues Bild von Menschen- oder Völkerrechtsverletzungen in einer bestimmten Periode des eigenen Landes zu entwerfen.[56]

Der deutsche Umgang mit NS-Diktatur wird inzwischen häufig als Vorbild für die Aufarbeitung diktatorischer Vergangenheit angeführt, und scheint sich als eine Art Norm zu konstituieren, an der andere europäische Staaten sich orientieren und ihre jeweiligen Aufarbeitungsprozesse messen. Sowohl auf nationaler als auch auf transnationaler und europäischer Ebene sind zunehmend Bemühungen feststellbar, Standards und verbindliche Richtlinien für Vergangenheitsaufarbeitung zu etablieren.[57]

In der Vergangenheitsbewältigung unterschiedlicher Länder lassen sich trotz länderspezifischer Individualitäten dennoch einige Gemeinsamkeiten feststellen. So sind häufig, auch abhängig von der politischen Funktion und Positionierung der jeweiligen Personen in der zu thematisierenden vergangenen Epoche, folgende Grundmodelle in der Haltung der Bevölkerung und/oder der neuen politischen Führung zu beobachten.

  • Die nach vielen Regimewechseln besonders in ideologisch begründeten Diktaturen zu beobachtende Ansicht, dem früheren System habe eine „gute Idee, die schlecht verwirklicht wurde“ zugrunde gelegen, war in Deutschland nach 1945[58] [59] sowie auch im postkommunistischen Osteuropa[60] zu beobachten.
  • Auch die Forderung nach einer Beendigung der öffentlichen Thematisierung der Vergangenheit (Schlussstrichdebatte, Schlussstrich oder Stunde Null), häufig verbunden mit Amnestieforderungen, war nach 1945, und ist in Osteuropa anzutreffen. In Polen war dies beispielsweise (gruba kreska = dicker Strich[61]) 1989 die explizite Politik des ersten demokratischen Ministerpräsidenten Tadeusz Mazowiecki. Als Argumente werden häufig die Notwendigkeit der Bewahrung des inneren Friedens, die Integration aller Gesellschaftsgruppen in die postdiktatorische Gesellschaft, die Bewahrung eines intakten Nationalbewusstseins, oder der Verweis auf die erforderliche Hinwendung zu Zukunftsaufgaben (deutscher Wiederaufbau nach 1945) ins Feld geführt.
  • Die Forderung nach einer gründlicheren Vergangenheitsaufarbeitung kommt häufig von Gruppen welche schon vor dem Regimewechsel in Opposition zum alten Regime standen, und nun eine konsequente Abkehr von den alten Institutionen, Eliten und Traditionen fordern. Im Mittelpunkt steht meist auch die Forderung nach Rechtfertigung der Opfer, Offenlegung der historischen Wahrheit, und einer Klärung bzw. Bestrafung früher verantwortlicher Repräsentanten. Dies soll auch durch symbolische Akte möglichst häufig und öffentlichkeitswirksam demonstriert werden.
  • Auch der vermehrte Rückzug ins Private und Apolitische (Innere Emigration) ist, besonders nach der Überwindung ideologisch stark indoktrinierender Systeme, häufig zu beobachten, und blockiert eine Vergangenheitsaufarbeitung.[62]

Die Vergangenheitsbewältigung spielt sich dabei nach Claus Offe in einem Konfliktfeld zwischen den Führungsgruppen des alten Regimes, des neuen Regimes, den direkten Opfern und Leidtragenden einschließlich ihrer Familien und Verwandten, sowie den Widerstandsbewegungen und Dissidenten des alten Regimes ab.[63]

Im allgemeinen bestimmen psychologische Traumatisierungen und Mechanismen wie Schuldgefühle bzw. Verdrängungsmechanismen der Täter und Scham- bzw. Ohnmachtsgefühle der Opfer, sowie beiderseitige Aggressionen – solange beide in einer Gesellschaft noch relevant vorhanden sind – die Art des Diskurses mit.

Die Aufarbeitung wird dagegen mit zunehmenden zeitlichen Abstand, und damit verbunden der demographischen Abnahme von Personen, welche in dieser Zeit gelebt haben, sowie der besseren Zugänglichkeit von gesperrten Archiven wissenschaftlich fundierter, unproblematischer und unverkrampfter.

Für die Art der Vergangenheitsaufarbeitung macht es einen wesentlichen Unterschied, ob ein Regime:

  • durch Transition wegen innerer wirtschaftlicher Zerrüttung (wie die Sowjetunion) oder trotz noch vorhandener innerer Stabilität und Wirtschaftskraft (Franco-Spanien, Südafrika) allmählich transformiert wurde (Franco-Spanien, Südafrika) oder
  • durch fremde Mächte und nicht innere Entwicklungen deinstalliert wurde (wie Nazi-Deutschland)

So werden beispielsweise im ersten Fall personelle und verfassungsmäßige Kontinuitäten langsamer abgebaut als im zweiten, in den häufig große Teile ehemaliger hoher Funktionsträger wegen Todes- oder Gefängnisstrafen ausfallen.

Kulturelle Besonderheiten der Länder und Kulturen sowie deren Historie können zusätzliche Unterschiede in Form und Intensität der Vergangenheitsbewältigung bewirken. Ein Beispiel hier für war die lange stockende Vergangenheitsbewältigung in Japan, welche auch auf die Bedeutung des Ahnenkultes in der japanischen Kultur zurückzuführen ist.[64] Ein weiteres illustratives Beispiel für kulturelle Spezifika ist der in Südamerika schon vor und auch nach den jeweiligen Diktaturen stark ausgeprägte Korporativismus zwischen Güterallokation, klientistischen Interessenvertretern, bevorzugten Schichten, der katholischen Kirche, und dem Staat. Dieser Korporativismus stellte und stellt einen Hemmschuh für eine effektive Vergangenheitsaufarbeitung von diktatorischem Tun und Erleben dar.[65]

Siehe auch

Literatur

  • Theodor W. Adorno: Was bedeutet: Aufarbeitung der Vergangenheit. In: ders.: Eingriffe. Neun kritische Modelle Frankfurt 1963
  • Aleida Assmann, Ute Frevert: Geschichtsvergessenheit – Geschichtsversessenheit. Vom Umgang mit deutschen Vergangenheiten nach 1945. DVA, Stuttgart 1999
  • Nicolas Berg: Der Holocaust und die westdeutschen Historiker, Wallstein Verlag; Auflage: 3., überarb. Aufl. 1999
  • Claudia Brunner, Uwe von Seltmann: Schweigen die Täter reden die Enkel. Fischer-Taschenbuch-Verl., Frankfurt am Main 2006, ISBN 978-3-596-16760-9
  • Susanne Buckley-Zistel / Thomas Kater: Nach Krieg, Gewalt und Repression. Vom schwierigen Umgang mit der Vergangenheit. Baden-Baden, 2011.
  • Torben Fischer, Matthias N. Lorenz (Hrsg.): Lexikon der ‚Vergangenheitsbewältigung‘ in Deutschland. Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945. transcript-verlag, Bielefeld 2009, ISBN 978-3-89942-773-8
  • Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit. München 1996 ISBN 3-423-30720-X
  • Stephan Alexander Glienke, Volker Paulmann, Joachim Perels (Hrsg.): Erfolgsgeschichte Bundesrepublik? Die Nachkriegsgesellschaft im langen Schatten des Nationalsozialismus. Wallstein Verlag Göttingen 2008. ISBN 3-8353-0249-3
  • Helmut König, Michael Kohlstruck, Andreas Wöll: Vergangenheitsbewältigung am Ende des zwanzigsten Jahrhunderts (Leviathan Sonderheft Nr. 18). Opladen 1998, ISBN 3-531-13156-7
  • Ulrike Jureit, Christian Schneider: Gefühlte Opfer: Illusionen der Vergangenheitsbewältigung. Klett-Cotta, 1. Aufl. 2010. ISBN 3-608-94649-7
  • Walter Lehmann: Die Bundesrepublik und Franco-Spanien in den 1950er Jahren. NS-Vergangenheit als Bürde?, Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 2006, ISBN 978-3-486-57987-1
  • Wilfried Loth, Bernd-A. Rusinek: Verwandlungspolitik: NS-Eliten in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft, Campus Verlag, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-593-35994-4
  • Susanne Maerz: „Landesverrat versus Widerstand – Stationen und Probleme der „Vergangenheitsbewältigung“ in Norwegen“ In: NORDEUROPAforum (2005:2), S. 43-73 unter http://edoc.hu-berlin.de/nordeuropaforum/2005-2/maerz-susanne-43/XML/
  • Armin Mohler: Vergangenheitsbewältigung. Von der Läuterung zur Manipulation. Stuttgart 1968
  • Bert Pampel: Was bedeutet „Aufarbeitung der Vergangenheit“? Kann man aus der „Vergangenheitsbewältigung“ nach 1945 für die „Aufarbeitung“ nach 1989 Lehren ziehen?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 1-2/95, S.27-38
  • Peter Reichel: Vergangenheitsbewältigung in Deutschland: Die Auseinandersetzung mit der NS-Diktatur von 1945 bis heute. 2. aktualisierte Auflage München 2007, ISBN 3-406-45956-0

Weblinks

Wiktionary: Vergangenheitsbewältigung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Dazu Martin Sabrow; Stiftung Aufarbeitung
  2. Christoph Cornelißen u. a. (Hrsg.): Erinnerungskulturen. 2. Auflage Frankfurt am Main 2004, ISBN 3-596-15219-4, S. 12.
  3. Helmut König, Michael Kohlstruck u.a. (Hg.): Vergangenheitsbewältigung am Ende des zwanzigsten Jahrhunderts, Opladen Wiesbaden 1998, S. 7.
  4. Peter Dudek: Vergangenheitsbewältigung. Zur Problematik eines umstrittenen Begriffs. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage 1–2, 1992, S. 44 ff.
  5. Ulrich Battis, Günther Jakobs, Eckhard Jesse, Josef Isensee: Vergangenheitsbewältigung durch Recht, Drei Abhandlungen zu einem deutschen Problem. 1992, S. 716.
  6. Helmut König: Von der Diktatur zu Demokratie oder Was ist Vergangenheitsbewältigung. 1998, S. 375.
  7. Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit. München 1996, ISBN 3-423-30720-X, S. 327.
  8. CIA-Akte Gehlen, freigegeben ab 2001 (PDF; 1,7 MB), S. 12: „[…] figures recently compiled[…] from Berlin Document Center records […] show that the present Bundestag has 129 or 26.5% former NSDAP members.
  9. Zitat aus: Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. Die Anfänge der Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit. München 1996, ISBN 3-423-30720-X, S. 20.
  10. Piper: Kurze Geschichte des Nationalsozialismus von 1919 bis heute. Hoffmann & Campe, Hamburg 2007, S. 280
  11. Die anderen fünf waren Führerkorps der NSDAP, SS, SD, SA, Geheime Staatspolizei (Gestapo).
  12. Vgl. Constantin Göschler: Wiedergutmachungspolitik - Schulden, Schuld und Entschädigung, in: Peter Reichel; H. Schmid, P. Steinbach: Der Nationalsozialismus - Die zweite Geschichte, BPB, Bonn 2009, S. 62-84 ISBN 978-3-89331-943-5
  13. Michael Schornstheimer: Harmlose Idealisten und draufgängerische Soldaten – Militär und Krieg in den Illustriertenromanen der fünfziger Jahre. In: Hannes Heer, Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg – Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944. S. 635-642.
  14. Dass Peter Bamms Wahrhaftigkeit auch deutsche Kriegsverbrechen einbezog, wird erst heute wahrgenommen; siehe Chirurgie#Chirurgen
  15. Irmela von der Lühe: Verdrängung und Konfrontation - die Nachkriegsliteratur, in: P. Reichel; H.Schmid, P. Steinbach: Der Nationalsozialismus - Die zweite Geschichte, BPB, Bonn 2009, S. 243-260 ISBN 978-3-89331-943-5 Neben der offenen Auseinandersetzung gab es auch die verdeckte z. B. bei Thomas Mann in Doktor Faustus (1947) oder Hermann Kasack in Die Stadt hinter dem Strom (1946). Eine apologetische Literatur sammelte sich 1951 um Hans Grimm im „Lippoldsberger Dichtertreffen“.
  16. 16,0 16,1 Torben Fischer, Matthias N. Lorenz: Lexikon der Vergangenheitsbewältigung in Deutschland – Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945, transcript, 2007, S. 111.
  17. Frederick Alfred Lubich: Wendewelten – Paradigmenwechsel in der deutschen Literatur- und Kulturgeschichte nach 1945, Königshausen & Neumann, 2002, S. 81.
  18. Zit. n.: Ursula Heuenkamp: Amsterdamer Beiträge zur neueren Germanistik, Band 50.1 (2001), Schuld und Sühne? Kriegserlebnis und Kriegsdeutung in deutschen Medien der Nachkriegszeit (1945–1961), Rodopi, 2001, S. 174.
  19. Peter Reichel: Erfundene Erinnerung. Weltkrieg und Judenmord in Film und Theater, Frankfurt/M. 2007, S. 215-248
  20. Jahrbuch Lobberich 1996.
  21. filmportal.de.
  22. Peter Gleber: Zwischen gestern und morgen. Film und Kino im Nachkriegsjahrzehnt. In: Franz-Josef Heyen/ Anton M. Keim (Hrsg.): Auf der Suche nach neuer Identität. Kultur in Rheinland-Pfalz im Nachkriegsjahrzehnt. v. Hase & Koehler, Mainz 1996 ISBN 3-7758-1349-7. Hier nach der Onlinefassung des Kapitels, in der Seitennummerierung des PDF S. 47.
  23. Peter Reichel (Politologe): Erfundene Erinnerung. Weltkrieg und Judenmord in Film und Theater, Frankfurt/M. 2007, S. 173
  24. Die Kontroverse ist ausführlich in Nacht und Nebel dargestellt; sie endete mit dem Sieg derjenigen (mit Ausnahme Baden-Württembergs), die den Film den Deutschen zeigen wollten, zum Beispiel wenn sich in den Schulen Lehrer fanden, die den kostenlos zur Verfügung gestellten Film aufführten.
  25. Lexikon des internationalen Films; zitiert nach deutsches-filmhaus.de.
  26. Knut Hickethier: Fiktion und Fakt – Das Dokumentarspiel und seine Entwicklung bei ZDF und ARD. In: Helmut Kreuzer, Karl Prümm: Fernsehsendungen und ihre Formen, Reclam, Stuttgart 1979, S. 68.
  27. Mathias Lehmann: Musik über den Holocaust. Zu einem Seitenthema der deutschen Musikgeschichte nach 1945. In: Villigster Forschungsforum zu Nationalsozialismus, Rassismus und Antisemitismus (Hrsg.): Das Unbehagen in der „dritten Generation“ – Reflexionen des Holocaust, Antisemitismus und Nationalsozialismus, S. 49 ff.
  28. Das Argument, Argument-Verlag, 1992, S. 205.
  29. Eckhard Jesse in: Philosemitismus, Antisemitismus und Anti-Antisemitismus – Die Schatten der Vergangenheit – Impulse zur Historisierung des Nationalsozialismus, herausgegeben von Uwe Backes, Eckhard Jesse, und Rainer Zitelmann, Frankfurt, 1990, S. 543.
  30. Dankesrede von Martin Walser zur Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels in der Frankfurter Paulskirche am 11. Oktober 1998: Erfahrungen beim Verfassen einer Sonntagsrede.
  31. Klaus Kornexel: Das Weltbild der Intellektuellen Rechten in der Bundesrepublik Deutschland – Dargestellt am Beispiel der Wochenzeitschrift Junge Freiheit. Herbert Utz, 2008, S. 388.
  32. Olaf Kappelt (Hrsg.): Braunbuch DDR. Nazis in der DDR. Berlin 1981.
  33. Georgi Dimitroff: Die Offensive des Faschismus und die Aufgaben der Kommunistischen Internationale im Kampf für die Einheit der Arbeiterklasse gegen den Faschismus. 2. August 1935.
  34. http://www.nachkriegsjustiz.at/prozesse/volksg/index.php
  35. Umfrage, veröffentlicht am 11. September 1987 in der Wochenpresse.
  36. Zeit Online am 29. Juni 2006: Auch wir hatten glückliche Tage. In: Die Zeit
  37. Empfehlungen der Expertenkommission zur Schaffung eines Geschichtsverbundes „Aufarbeitung der SED-Diktatur“. (PDF; 78 kB)
  38. Klaus Marxen und Gerhard Werle: Strafjustiz und DDR-Unrecht, Band 6, MfS-Straftaten, de Gruyter, 2000, S. 16.
  39. Klaus Marxen, Gerhard Werle: Die strafrechtliche Aufarbeitung von DDR-Unrecht – Eine Bilanz. de Gruyter, 1999, S. 4 f.
  40. Klaus Marxen, Gerhard Werle: Die strafrechtliche Aufarbeitung von DDR-Unrecht – Eine Bilanz. de Gruyter, 1999, S. 5 ff.
  41. Klaus Marxen, Gerhard Werle: Die strafrechtliche Aufarbeitung von DDR-Unrecht – Eine Bilanz. de Gruyter, 1999, S. 7.
  42. Hubertus Knabe: Die Täter sind unter uns. Über das Schönreden der SED-Diktatur. Propyläen, Berlin 2007, ISBN 978-3-549-07302-5.
  43. Charles S. Maier: Das Verschwinden der DDR und der Untergang des Kommunismus. S. Fischer, Frankfurt, 1999, S. 485–488.
  44. Stasi-Mitarbeiter behindern Aufklärung – Behördenleiterin Birthler: „Das sind Einschüchterungsversuche. Betroffene haben ein Recht zu erfahren, wer über sie berichtet hat.“ In: Hamburger Abendblatt.
  45. Torben Fischer, Matthias N. Lorenz: Lexikon der Vergangenheitsbewältigung in Deutschland – Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945, transcript, 2007, S. 277.
  46. Katja Neller: DDR-Nostalgie – Dimensionen der Orientierungen der Ostdeutschen gegenüber der ehemaligen DDR, ihre Ursachen und politischen Konnotationen. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2006, S. 106.
  47. DDR-Vergangenheitsbewältigung – „Von einem Schlussstrich kann keine Rede sein“. In: Spiegel Online – Politik
  48. Jürgen Danyel: Die geteilte Vergangenheit. Zum Umgang mit Nationalsozialismus und Widerstand in beiden deutschen Staaten. Akademie Verlag, 1995, S. 107.
  49. Torben Fischer, Matthias N. Lorenz: Lexikon der Vergangenheitsbewältigung in Deutschland – Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945, transcript, 2007, S. 275 und 277.
  50. Torben Fischer, Matthias N. Lorenz: Lexikon der Vergangenheitsbewältigung in Deutschland – Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945, transcript, 2007, S. 275.
  51. Torben Fischer, Matthias N. Lorenz: Lexikon der Vergangenheitsbewältigung in Deutschland – Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945, transcript, 2007, S. 275f.
  52. Torben Fischer, Matthias N. Lorenz: Lexikon der Vergangenheitsbewältigung in Deutschland – Debatten- und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945, transcript, 2007, S. 276.
  53. bundestag.de.
  54. Maerz, Susanne: „Landesverrat versus Widerstand – Stationen und Probleme der „Vergangenheitsbewältigung“ in Norwegen“ In: NORDEUROPAforum (2005:2), S. 43-73 unter http://edoc.hu-berlin.de/nordeuropaforum/2005-2/maerz-susanne-43/XML/
  55. Schultheiss, Michael: „Ob man an die kleinen Kinder gedacht hat …?“ Die Verhandlungen über medizinische Hilfe für deutsche Flüchtlinge in Dänemark am Ende des Zweiten Weltkriegs.“ In: NORDEUROPAforum (2009:2), S. 37-59 unter PDF
  56. Berthold Meyer: Formen der Konfliktregelung. 1997, S. 381.
  57. univie.ac.at (PDF).
  58. In den verschiedenen Befragungen hielten dem gegenüber „zwischen 42 und 55 % daran fest, dass der Nationalsozialismus eine gute Idee gewesen sei, die schlecht ausgeführt wurde“.
  59. Ian Kershaw: „Aber noch Jahre nach dem Krieg war – wie Untersuchungen der Alliierten zeigen – eine Mehrheit der westdeutschen Bevölkerung der Ansicht, dass dem Nationalsozialismus eine gute Idee zugrunde lag und diese nur schlecht ausgeführt worden sei“.
  60. F. Plasser, P.A., H. Waldrausch: Politischer Kulturwandel in Ost-Mitteleuropa, Theorie und Empirie demokratischer Konsolidierung. 1997, S. 149–152.
  61. „Wir ziehen eine dicke Linie zu dem was in der Vergangenheit geschah.“ (Niewątpliwie na ogólną sytuacje istotny wpływ ma gruba kreska.) „Wir antworten nur auf Fragen was wir tun können um Polen zu helfen sich von seiner Krise in der Zukunft zu erholen.“ Gruba kreska in der polnischsprachigen Wikipedia.
  62. Für den Gesamtabschnitt: Elke Fein: Geschichtspolitik in Russland, 2000, S. 27–32.
  63. Claus Offe: Der Tunnel am Ende des Lichts, Erkundungen der politische Transformation im Neuen Osten. 1994.
  64. Mark Arenhövel: Demokratie und Erinnerung, Der Blick zurück auf Diktatur und Menschenrechtsverbrechen. 2000, S. 78.
  65. Mark Arenhövel: Demokratie und Erinnerung, Der Blick zurück auf Diktatur und Menschenrechtsverbrechen. 2000, S. 89.
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