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Vererbung

Aus Jewiki
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Vererbung steht für:

Rechtlich:

  • Erbfall, tritt mit dem Tod des Erblassers ein
  • Erbfolge, im deutschen Erbrecht die gesetzliche oder die gewillkürte Erbfolge
  • Gesetzliche Erbfolge, regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält
  • Realteilung, auch Realerbteilungsrecht, eine Aufteilung von Familienbesitz unter Erbberechtigten

In der Informatik:


Siehe auch


Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.