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Verdunkelung (Luftschutz)

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Achte Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Verdunklungsverordnung) vom 23. Mai 1939 (Deutsches Reich)

Die Verdunkelung ist eine Maßnahme des Luftschutzes bei Nacht. Die Verdunkelung kann in der Bundesrepublik im Verteidigungsfall von den Gemeinden gemäß § 5 Abs. 4 ZSKG angeordnet werden.[1]

Geschichte

Die ersten Bombenangriffe aus der Luft fanden im Ersten Weltkrieg statt. Zu Beginn der Fliegerei wurde überwiegend der Sichtflug praktiziert und auch der Bombenabwurf wurde nach Sicht durchgeführt. Die Alliierten versuchten die deutsche Rüstungsindustrie im Ruhrgebiet aus der Luft zu treffen. Schon im Frühjahr 1917 wurden erste Richtlinien zur flächendeckenden Verdunkelung[2] erlassen. Durch die Verdunkelung sollte bei Luftangriffen feindlichen Fliegern die Orientierung und das Auffinden von Zielen erschwert werden.

In der Schweiz fanden im Herbst 1938 erste Verdunkelungsübungen durchgeführt und Luftschutz-Merkblätter verteilt.[3] Fliegen im Zweiten Weltkrieg war immer noch sehr stark durch das Fliegen auf Sicht geprägt. Und so wurden per Verordnung vom 23. Mai 1939 und 22. Oktober 1940 die Verdunkelung im Deutschen Reich geregelt. Um Gebäude weiterhin beleuchten zu können, gab es Luftschutzlampen, für deren Einsatz Vorschriften zu beachten waren. Ähnliche Regelungen gab es auch in anderen Ländern. Lichtquellen und „Lichtaustrittsöffnungen“ sollten bei Fliegeralarm dabei gedämpft werden, es sollte dabei auf 500 m keine Lichtquelle mehr wahrnehmbar sein. Die Verdunkelungsverordnungen galten auch für Kraftfahrzeug- und Fahrradscheinwerfer, die mit Schlitzblenden ausgerüstet sein mussten.

Fensterscheiben von Räumen in Wohnungen wurden mitunter mit dunklem Papier abgeklebt. Die Einheits-Karbidhandlaterne hatte 3 vor den Fenstern einschiebbare Aluminium-Bleche, deren vorderes durch Schieber für einen Richtstrahl mittig (Durchmesser etwa 20 mm) und/oder einen Wegbeleuchtungsstrahl darunter vertikal schlitzförmig (2 mm breit, 20 mm hoch) aufgeblendet werden konnte.

Im Rahmen der Abwehr nächtlicher Bomber – der sogenannten Wilden-Sau-Taktik – kam es teilweise in Berlin und anderen Städten zur Aufhebung der Verdunkelung und einer bewussten Beleuchtung der Zielgebiete.

Mit Aufkommen von elektronischen Hilfsmitteln in der Steuerung und Navigation, Massenvernichtungswaffen und der Einführung von Lenkwaffen ist die Bedeutung der Verdunkelung als wirksamer Schutz schon im Verlauf des 2. Weltkrieges zurückgegangen. Heute darf bezweifelt werden, ob sie noch einen Schutz bieten würde.

Verdunkelung in der Seefahrt

Besonders während des Zweiten Weltkrieges kam die Verdunkelung auch in der Seefahrt zu Anwendung. U-Boote und Torpedobomber navigierten und zielten ebenfalls auf Sicht. Um die Navigation der deutschen Boote zu erschweren, wurde bei Angriffen auf Nordamerika für die Ostküste der USA und Kanada eine Verdunkelung angeordnet. Ab 1942 etwa fuhren auch Schiffe im Atlantik und Pazifik abgedunkelt, um sich vor Angriff der U-Boote und Flieger zu schützen.[4]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Selbstschutzrichtlinien 2001, S. 4 (pdf)
  2. Angriffspläne im Ersten Weltkrieg. Historisches Zentrum Haagen, 1994, abgerufen am 17. August 2016.
  3. Bruno Müller: Magden im Zweiten Weltkrieg, auf dem Internetauftritt der Gemeinde Magden, abgerufen am 20. März 2018.
  4. U-Boot-Alarm: Krieg am Traumstrand. Florida Sun Magazine, abgerufen am 17. August 2016.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Verdunkelung (Luftschutz) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.