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Verdingung

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Dieser Artikel behandelt die Fremdunterbringung von Kindern, zur Verdingung als Abschluss eines Arbeitsvertrages siehe Ausschreibung.
Verdingbub ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zum gleichnamigen Spielfilm siehe Der Verdingbub.

Verdingung bezeichnet in der neueren Schweizer Geschichte die Fremdunterbringung von Kindern zur Lebenshaltung und Erziehung. Oft wurden die (faktisch schon durch die Behörden entrechteten) Kinder an Bauern vermittelt, von denen sie als günstige Arbeitskraft meist ausgenutzt, misshandelt und missbraucht wurden.

Ähnlich wurden in Deutschland vom 19. Jahrhundert bis etwa 1921 Bergbauernkinder, die sogenannten Schwabenkinder aus Vorarlberg, Tirol, Südtirol und auch der Schweiz, die alljährlich im Frühjahr durch die Alpen zu den Kindermärkten hauptsächlich nach Oberschwaben zogen, zur Kinderarbeit vermittelt.

Geschichte

Verdingkinder, meistens Waisen und Scheidungskinder, wurden von 1800 bis in die 1960er-Jahre[1] von den Behörden den Eltern weggenommen und Interessierten öffentlich feilgeboten. Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die Kinder oft auf einem Verdingmarkt versteigert. Den Zuspruch bekam jene Familie, die am wenigsten Kostgeld verlangte. Betroffene beschreiben, dass sie auf solchen Märkten „wie Vieh abgetastet wurden“. In anderen Gemeinden wurden sie wohlhabenderen Familien durch Losentscheid zugeteilt. Zugeloste Familien wurden gezwungen, solche Kinder aufzunehmen, auch wenn sie eigentlich gar keine wollten.

Sie wurden meistens auf Bauernhöfen wie Leibeigene für Zwangsarbeit eingesetzt, meist ohne Lohn und Taschengeld. Nach Augenzeugenberichten von Verdingkindern wurden sie häufig ausgebeutet, erniedrigt oder gar vergewaltigt. Einige kamen dabei ums Leben. Diese Praxis wurde von Schriftstellern schon früh literarisch angeprangert, so von Jeremias Gotthelf in seinem Roman Bauernspiegel oder von Jonas Breitenstein in der Erzählung Das arme Annegreteli und sein Kind.

Misshandlungen wurden nur sehr selten verfolgt. Wenn solche behördlich festgestellt wurden, wurde den Pflegeeltern das Recht, neue Verdingkinder zu erwerben, für mindestens fünf Jahre entzogen.

Neben der Verfolgung der Jenischen durch die Organisation „Kinder der Landstrasse“, deren Kinder selbst häufig von verschiedenen Amtsstellen und (auch privatrechtlichen) Institutionen verdingt wurden, gilt die Verdingung als eines der dunkelsten Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte. Erst in den letzten Jahren griffen die Medien dieses Thema intensiver auf, nachdem es lange Zeit verdrängt worden war.

Die genaue Anzahl der Verdingkinder ist unbekannt. Nach Schätzungen sind es „Hunderttausende“, welche bis in die 1960er und 1970er-Jahre verdingt wurden.[2] Vor dem Ersten Weltkrieg wurden laut dem Berner Historiker Marco Leuenberger im Kanton Bern gegen 10 Prozent aller Kinder verdingt.[2] 1910 sollen etwa 4 Prozent aller Schweizer Kinder unter 14 Jahren verdingt worden sein, von 1,17 Millionen Kindern sind es 47.000.[3]

Heutige Situation

Heute lebt in der Schweiz eine vermutlich fünfstellige Zahl ehemaliger Verdingkinder, die nicht selten psychische Probleme haben. Sie erwarten heute von der Regierung eine öffentliche Entschuldigung und finanzielle Entschädigungen. Am 12. April 2013 bat die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga die ehemaligen Verdingkinder öffentlich im Namen der Schweizer Regierung um Entschuldigung für das begangene menschliche Unrecht und bezeichnete den früheren Umgang mit den Verdingkindern als eine Verletzung der Menschenwürde, die nicht mehr gutzumachen sei.[4][5] In Mümliswil (Kanton Solothurn) eröffnete die Guido Fluri Stiftung 2013 die erste nationale Gedenkstätte für Heim- und Verdingkinder.[6][7]

Die Situation der Verdingkinder wurde 2005 im Expertenbericht Das Pflegekinderwesen in der Schweiz im Auftrag des Bundesamtes für Justiz dargestellt.[8] Der Bundesrat schlug eine Totalrevision der Pflegekinderverordnung vor, sistierte aber 2011 die weiteren Arbeiten.[9]

Die Zahl der heutigen Pflegekinder ist statistisch nicht erfasst und wird auf ca. 15.000 geschätzt.[10] Kritiker bemängeln, dass die Vermittlung der Pflegekinder über Private teilweise profitorientiert erfolge und nicht staatlich geregelt sei.[11] Wenn die Platzierung jedoch auf Wunsch der Eltern geschieht, ist diese neue Form nicht mit der alten Verdingung, sondern eher mit einem familiären Hort zu vergleichen.[12]

Nachdem von staatlicher Seite keine Bestrebungen zur Entschädigung unternommen wurden, startete im April 2014 die Wiedergutmachungsinitiative. Diese fordert die Errichtung eines Fonds in der Höhe von 500 Millionen Schweizer Franken zugunsten der Opfer. Als indirekten Gegenentwurf zur Initiative schlug der Bundesrat im Juni 2015 die Bereitstellung von 300 Millionen Schweizer Franken für Entschädigungen vor.[13] Am 27. April 2016 stimmte der Schweizer Nationalrat diesem Vorschlag zu, der den noch lebenden Opfern von Kinder-Zwangsarbeit ein Anrecht auf Entschädigung zwischen 20.000 und 25.000 Franken zuspricht. Die Zustimmung des Ständerats ist noch pendent.[14]

Filme

Siehe auch

Literatur

Ausstellungen

  • Verdingkinder Reden / Enfances volées. Fremdplatzierungen damals und heute (deutsch und französisch). Tournee durch die Schweiz seit 2009, bisher 7 Stationen.
  • Waisenkinder – Verdingkinder in der Schweiz. Von Walter Emmisberger[20]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Marco Finsterwald: Verdingkinder. Kindswegnahmen durch das Jugendamt Bern 1945–1960 und swissinfo.ch: Bern entschuldigt sich bei Verdingkindern.
  2. 2,0 2,1 Der Verdingbub
  3. tagblatt.ch
  4. Verdingkinder: Sommaruga bittet um Entschuldigung. Neue Zürcher Zeitung, 12. April 2013, abgerufen am 12. April 2013.
  5. Bericht über die Entschuldigung der Schweizer Regierung auf tagesschau.de Zugriff am 12. April 2013
  6. Erste nationale Gedenkstätte für Heim- und Verdingkinder. NZZ, Juni 2013.
  7. Mümliswil wird zur ersten nationalen Gedenkstätte. Radio SRF, Mai 2013.
  8. Das Pflegekinderwesen in der Schweiz – Analyse, Qualitätsentwicklung und Professionalisierung. (PDF; 1 MB)
  9. Ausserfamiliäre Betreuung von Kindern. Bundesamt für Justiz.
  10. kath.ch
  11. kinderohnerechte.ch
  12. Verdingt und verdrängt. Bis vor 40 Jahren wurden in der Schweiz Kinder als Arbeitssklaven missbraucht. In: Süddeutsche Zeitung, 19. Oktober 2009, S. 9
  13. Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungs-Initiative in Vernehmlassung . SRF, 24. Juni 2015.
  14. Entscheidung im Schweizer Parlament – "Verdingkinder" bekommen Entschädigung. bei tagesschau.de
  15. Als Fürsorge noch hiess, ein Kind zum Ding zu machen. In: Tages-Anzeiger, 25. Oktober 2011
  16. Seiltanz zwischen Leben und Tod: Das bewegte Leben von Manfred Hertzog – Verdingkind, Fremdenlegionär, Insekten-Experte, NZZ, 13. Dezember 2010.
  17. Neues Buch soll Schicksal von Berner Verdingkindern beleuchten in: Berner Zeitung vom 15. März 2011
  18. Buchvernissage «Die Behörde beschliesst» – zum Wohl des Kindes? – Neue Erkenntnisse zur Geschichte der Verdingkinder Medienmitteilung in: Kanton Bern vom 15. März 2011.
  19. Infos zum Buch unter http://www.verdingkind.ch./
  20. Bilder der Ausstellung
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