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Verband (Militär)

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Ein Verband (Vbd.) ist in den Streitkräften die gliederungsmäßige oder zeitlich begrenzte Zusammenfassung mehrerer militärischer Einheiten in der Stärke eines Bataillons oder Regiments.[1]

Verbände der Teilstreitkräfte

Einem Bataillon des Heeres vergleichbare Gliederungsformen sind in anderen Teilstreitkräften die Gruppe (Luftwaffe, z. B. Fliegerhorstgruppe), Abteilung, Lehrgruppe (an Schulen, z. B. OSH oder SanAkBw), das Lazarett (Sanitätsdienst) und das Schiff (Marine). Einem Regiment vergleichbar ist in der Luftwaffe und z. T. auch in der Marine das Geschwader.

Gliederungsmäßig oder zeitlich begrenzt zusammengefasste Truppenteile von der Stärke einer Brigade (in der Marine Flottille) an aufwärts werden als Großverband bezeichnet.[2]

Führung von Verbänden

Verbände werden in Bundeswehr und Bundesheer von einem Kommandeur geführt, während Einheiten einen Chef haben. In der Schweizer Armee werden beide Funktionen als Kommandant bezeichnet.

Einsatzverbände

Werden Verbände für bestimmte Aufgaben umstrukturiert oder um zusätzliche Einheiten ergänzt, so bezeichnet man sie als Einsatzverband. Kommandeur eines Verbands ist in der Regel ein Stabsoffizier ab Oberstleutnant.

NVA

In der Nationalen Volksarmee entsprach ein Verband mit seinen Truppenteilen, Einheiten und Einrichtungen einer Division, geführt in der Regel von einem Offizier mit dem Dienstgrad Generalmajor.

Einzelnachweise

  1. Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) 1/50 Nr. 111
  2. ZDv 1/50 Nr. 112

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Verband (Militär) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.