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Völkerbundsmandat für Palästina

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Das Mandatsgebiet Palästina in den Grenzen von 1920 bis 1923 (einschließlich Cis- und Transjordaniens)
Flagge des Mandatsgebiets Palästina
Siegel des Mandatsgebietes Palästina
Kapitulation der osmanischen Stadtregierung Jerusalems vor den Briten, 9. Dezember 1917

Das Völkerbundsmandat für Palästina (arabisch الانتداب البريطاني على فلسطين; hebräisch המנדט הבריטי מטעם חבר הלאומים על פלשתינה (א"י)) war ein Klasse-A-Mandat des Völkerbundes, das nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches nach dem Ersten Weltkrieg auf der Konferenz von Sanremo 1920 an Großbritannien übertragen wurde. Auf dem Mandatsgebiet entstanden später das heutige Israel und Jordanien, der Gazastreifen und das Westjordanland. 1923 wurde das Emirat Transjordanien abgetrennt, welches 1946 ein unabhängiges Königreich wurde. De facto erstreckte sich das Mandatsgebiet bis 1948 daher nur noch zwischen Jordan und Mittelmeer (das heutige Israel und die palästinensischen Gebiete).

Allgemeines

Auftrag des Mandats, das am 24. Juli 1922 ratifiziert wurde (Text siehe Weblinks), war die Hilfe zur „Errichtung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina“. Dies unter der Bedingung, „dass nichts getan werden soll, was die bürgerlichen und religiösen Rechte bestehender nichtjüdischer Gemeinschaften in Palästina […] beeinträchtigen würde“.

Das Mandat nennt in den Artikeln 4, 6 und 7 konkrete Maßnahmen wie Anerkennung und Zusammenarbeit mit einer jüdischen Vertretung (Jewish Agency), Förderung einer geschlossenen jüdischen Ansiedlung (siehe Jischuw) durch Zurverfügungstellung von Staats- und Brachländereien sowie Erleichterungen bei der Einwanderung (siehe Alija) und dem Erwerb der palästinensischen Staatsbürgerschaft durch Juden. Artikel 13 bis 15 sahen freie Religionsausübung, einen geregelten freien Zugang zu den Heiligen Stätten und die Aufrechterhaltung bestehender kultureller und religiöser Selbstverwaltungen vor.

Artikel 25 erlaubte es Großbritannien, die Mandatsgebiete „zwischen dem Jordan und der endgültig festgelegten Ostgrenze Palästinas“ von der Durchführung von wesentlichen Mandatsbestimmungen, wie denen zur Errichtung einer jüdischen nationalen Heimstätte, vorläufig auszunehmen. Damit wurde die Voraussetzung für die 1923 erfolgte Einsetzung des halbautonomen Emirats Transjordanien (des Vorläufers des heutigen Staates Jordanien) durch die Briten geschaffen, so dass der Raum für die Errichtung einer nationalen Heimstätte in Palästina auf das Gebiet westlich des Jordan (Cisjordanien) beschränkt wurde.

Das Mandat dauerte vom Beginn der Zwanzigerjahre bis zum 14. Mai 1948 um Mitternacht (24:00 Uhr). Die israelische Unabhängigkeitserklärung erfolgte somit noch während der Mandatszeit; aufgrund des Ruhegebots am Schabbat konnte die Unabhängigkeitserklärung nicht unmittelbar nach Mandatsende erfolgen. Der UN-Teilungsplan für Palästina von 1947, welcher die Aufteilung Palästinas in einen jüdischen und einen arabischen Staat sowie eine internationale Kontrolle über Jerusalem als Corpus separatum vorsah, wurde nicht verwirklicht.

Das 1922 erteilte Mandat stellte in der Zusammenschau die völkerrechtliche Grundlage für die auf dem Mandatsgebiet entstandenen Staaten Israel und Jordanien dar, wenngleich eine vorgesehene Volksabstimmung nach Beendigung der Mandatszeit von Großbritannien nicht durchgeführt wurde, beziehungsweise ohne eine (nach Völkerbundsatzung Art. 22) Selbstregierung herzustellen. Auch ein Staat Palästina würde das Recht zur Nachfolge des Völkerbundsmandats beanspruchen.

Zahlreiche Errungenschaften, die auf die britische Mandatszeit zurückgehen, sind im 1948 gegründeten Staat Israel übernommen worden. Dazu gehören der Ausbau des Straßen- und Eisenbahnnetzes sowie das Regierungs- und Rechtssystem, das sich eng an das britische Vorbild anlehnt. Viele Offiziere der späteren israelischen Armee sammelten zunächst Erfahrung in der British Army (siehe auch Jüdische Brigade). Schließlich entwickelte sich vor allem Jerusalem in herausragendem Maße (Errichtung der Hebräischen Universität, Bau des King David Hotels usw.), und die damaligen Bestimmungen zum Stadtbild sind bis heute in Kraft geblieben. Sir Ronald Storrs, erster britischer Gouverneur Jerusalems, erließ ein Gesetz, wonach die Häuser der Hauptstadt des Mandatsgebiets nur aus Jerusalemer Stein erbaut werden dürfen. Zudem wurde in Jerusalem die Ansiedlung von Schwerindustrie untersagt.[1]

Historische Entwicklung

Col. T. E. Lawrence, Emir Abdullah, Air Marshal Sir Geoffrey Salmond, H. B. M. high commissioner Sir Herbert Samuel, Sir Wyndham Deedes und andere in Palästina, 1920/25
Anglikanische, koptische, syrisch-orthodoxe, armenische und orthodoxe Kirchenführer zusammen mit britischen Offizieren 1922 in Jerusalem

Vor dem Ende des Ersten Weltkrieges war Palästina ein Teil des Osmanischen Reiches. Die Briten unter General Edmund Allenby besiegten die in Palästina operierenden osmanischen, deutschen und österreich-ungarischen Truppen im Jahre 1917 und besetzten Palästina und den Irak. Anschließend richteten sie eine Militärverwaltung ein, die Occupied Enemy Territory Administration (OETA), es galt aber noch bis zur San-Remo-Konferenz das osmanische Zivilrecht.[2]

Entsprechend dem 1916 zwischen Großbritannien und Frankreich geschlossenen Sykes-Picot-Abkommen erhielt Großbritannien das britische Mandat Mesopotamien auf dem Gebiet des heutigen Irak sowie das Völkerbundsmandat für Palästina, welches den südlichen Teil der osmanischen Provinz Syrien (Syrien, Palästina und Jordanien) umfasste, während Frankreich mit dem Völkerbundmandat für Syrien und Libanon den Rest des osmanischen Syriens (das moderne Syrien, den Libanon und Hatay) kontrollierte.

Während des Ersten Weltkrieges hatten die Briten sowohl Juden als auch Arabern Gebiete im Nahen Osten zugesagt. In der Hussein-McMahon-Korrespondenz war den Haschimiten von britischer Seite – im Gegenzug für deren Unterstützung bei der arabischen Revolte gegen das Osmanische Reich – die Herrschaft über das meiste Land der Region zugesagt worden, das fast den gesamten arabischen Nahen Osten umfassen sollte. Den Juden hatte Großbritannien in der Balfour-Deklaration gleichzeitig erstmals eine nationale Heimstätte in Eretz Israel versprochen.[3] Das Faisal-Weizmann-Abkommen bestimmte die einvernehmliche Festlegung von Staatsgrenzen für das von Faisal angestrebte arabische Königreich und den von Chaim Weizmann gemäß der Balfour-Deklaration angestrebten jüdischen Staat, trat jedoch niemals in Kraft.

Nach dem Sieg der Alliierten über die Mittelmächte und dem Abschluss des Friedensvertrages von Versailles sprachen im April 1920 die auf der San-Remo-Konferenz in Italien vertretenen Weltkriegs-Alliierten Palästina dem Vereinigten Königreich zu. Der Völkerbund legitimierte das alliierte Übereinkommen von San Remo, indem er Britannien 1922 das Mandat für Palästina erteilte. Die genaue Definition des Mandats folgte bei dieser Gelegenheit.

Palästina umfasste demnach all jene Gebiete, aus denen später der Staat Israel hervorging, außerdem den Gazastreifen, das Westjordanland, Teile der Golanhöhen sowie das Königreich (Trans-)Jordanien. Nach Einschätzung des ersten neuzeitlichen Zensus vom Oktober 1922 bestand die Bevölkerung Palästinas (ohne die britischen Garnisonen und die Beduinen des südlichen Distriktes) aus 757.182 Menschen, davon waren 590.890 Muslime, 83.794 Juden, 73.024 Christen und 7.028 Drusen.[4] Herbert Louis Samuel, ehemaliger Post- und Innenminister im britischen Kabinett, wurde zum ersten Hochkommissar in Palästina ernannt.[5]

Die Türkei, die Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches, legalisierte schließlich das Mandat für Britannien durch den Vertrag von Lausanne, der am 24. Juli 1923 unterzeichnet wurde und nach den Ratifikationen am 5. August 1925 in Kraft trat.[6]

Die mit der Eroberung zunächst eingerichtete Besatzungsverwaltung (OETA) beschlagnahmte alles Eigentum von Staatsangehörigen nichtosmanischer, feindlicher Nationalität. Im Rahmen der nach San Remo am 1. Juli 1920 eingerichteten regulären britischen Zivilverwaltung übernahm Edward Keith-Roach als Public Custodian of Enemy Property die Verwaltung des beschlagnahmten Eigentums und vermietete es an Dritte bis zur Restitution an die vorigen Eigentümer nach Inkrafttreten des Vertrags von Lausanne 1925.[7]

Im Süden Palästinas wurden die meisten Männer nichtosmanischer, feindlicher Staatsangehörigkeit als feindliche Ausländer – darunter Palästinadeutsche, z. B. viele Templer – interniert, und zwar in Wilhelma.[8] Die Internierten wurden Anfang 1918 in ein Lager südlich von Gaza gebracht, während die nicht internierten Feindstaatler strenger Polizeiaufsicht unterstellt wurden.[9] Im August 1918 brachte die britische Verwaltung die Internierten außer Landes nach Sidi Bishr und Helwan in der Nähe Alexandrias.[10] Mit dem Frieden von Versailles, der am 10. Januar 1920 in Kraft trat, wurden die ägyptischen Lager aufgelöst und die meisten Internierten kehrten ins Heilige Land zurück, ausgenommen diejenigen, die laut einer schwarzen Liste der britischen Streitkräfte als unerwünscht galten.[11]

Das Mandatsgebiet war multi-ethnisch, Arabisch war die Hauptsprache, vorherrschende Religion war der Islam. Die Bodenbesitzverhältnisse veränderten sich zwischen 1918 und 1948 nur unwesentlich (1918: 2,5 % des Bodens jüdisch, 1948: 5,67 %), obwohl sich die Bevölkerungsverhältnisse vor allem durch die jüdische Einwanderung stärker verschoben (1948: 33 % jüdische Bewohner).[12] Verwaltungsmäßig war das Gebiet ab 1918 in 13 Distrikte unterteilt, deren Zahl bereits 1919 auf zehn, 1920 auf sieben, 1923 auf vier und 1924 schließlich auf drei reduziert wurde.[13]

Steigende Einwanderung sowie Gewaltbereitschaft

Durchbruch der Blockade Palästinas durch jüdische Einwanderer in der Nähe von Nahariya, 1948

Während der 1920er Jahre wanderten 100.000 jüdische und auch 6.000 nicht-jüdische Immigranten nach Palästina ein. Besonders die Einwanderung von 35.000 russischen Juden 1919 bis 1923 prägte das Land für lange Zeit. Von jüdischen Agenturen gekauftes Land wurde nur an Juden verpachtet, und das auch nur unter der Bedingung, dass es ausschließlich von jüdischen Arbeitern bestellt würde.

Anfangs stieß die jüdische Einwanderung nach Palästina nur auf wenig Widerstand bei den Arabern. Seit der „dritten Alija“ (1919–1923) führte die stetig wachsende Einwanderung vornehmlich europäischer Juden jedoch zu kulturellen und politischen Spannungen, denen die britische Mandatsregierung durch eine über Einwanderungszertifikate gesteuerte Immigration zu begegnen suchte. Schon früh standen sich Teile der zionistischen und der arabischen Führungsriege, die sich beide als nationale Unabhängigkeitsbewegung verstanden, unversöhnlich gegenüber. Nach Unruhen im April 1920 und ersten Massakern gegen Juden 1921 kam es 1929 zum Massaker von Hebron, worauf 1936 bis 1939 der Arabische Aufstand folgte. Mohammed Amin al-Husseini, Mufti von Jerusalem und Präsident des obersten islamischen Rats, übernahm 1936 die Führung des arabischen Aufstands und organisierte anti-britische und antijüdische Aktionen. Dabei wurden religiöse Aspekte zunehmend politisiert und mit Stereotypen und Vorurteilen versetzt, welche zu der Zeit besonders in Europa grassierten. Ein weiterer zunehmend bedeutsamer Streitpunkt war der Konflikt jüdischer Einwanderer mit arabischen Bauern. In einigen Fällen führte der Verkauf von Land durch die oft im Ausland lebenden arabischen Großgrundbesitzer zur Ausweisung ihrer ehemaligen palästinensischen Pächter (Felachen); an Stelle der alten Orte entstanden z. T. Kibbuzim, die zu Beginn oftmals als Turm-und-Palisaden-Siedlungen angelegt wurden.

Zu Konflikten kam es insbesondere deswegen, weil die Pächter oft zwar nicht das Land besaßen, wohl aber die Bäume (besonders Olivenbäume), die auf diesem Land wuchsen. Die Problemsituation wurde von den europäischen Juden, die nicht mit dieser Art von Besitzrecht vertraut waren, oft nicht verstanden bzw. das Besitzrecht nicht akzeptiert. Dazu kam, dass eine Verständigung der neuen mit den alten Besitzern aufgrund sprachlicher, aber vor allem kultureller Unterschiede kaum zustande kam.

Die gleichfalls stark zunehmende arabische Zuwanderung intensivierte die Konflikte weiter. Gemäß einem amtlichen arabischen Bericht aus dem Jahr 1934 war die Zahl der von Frühjahr bis Sommer 1934 illegal eingewanderten Araber höher als die von der Mandatsverwaltung genehmigten jüdische Zuwanderung, welche auf 42.359 festgesetzt war.[14]

Die paramilitärische Hagana, 1920 gegründet und nach 1929 bedeutend erweitert, wurde zum Vorläufer der israelischen Streitkräfte. Seit 1939 schränkte die britische Mandatsmacht die jüdische Einwanderung ein und legte im Weißbuch von 1939 für einen fünfjährigen Zeitraum eine Einwanderungsquote von 75.000 Juden fest, die sowohl von Juden als auch Arabern unter verschiedenen Vorzeichen kritisiert wurde. Als Reaktion auf den großen Aufstand bildeten sich mit dem Irgun und der Lechi 1936 auch terroristische jüdische Gruppen, die im Laufe des Zweiten Weltkriegs britische und auch arabische Ziele angriffen.

Ökonomische Entwicklung

Die britischen Mandatsbehörden bauten eine funktionierende Zivilverwaltung auf und setzten das Gewaltmonopol des Staates durch. Dabei waren nur rund zehn Prozent der Verwaltungsangestellten britische Staatsbürger. Den Rest stellten Einheimische, sowohl Juden als auch Araber. Errungenschaften der britischen Politik, die sich aus den lokalen Steuereinnahmen finanzierten, waren ein Gerichtssystem nach europäischen Vorbild mit geringer Korruption in Polizei und Justiz sowie Straßen, Elektrifizierung und Kultureinrichtungen.[15]

Britischer Abzug und Beginn des Unabhängigkeitskriegs

Bereits während des Zweiten Weltkriegs wurde innerhalb der britischen Regierung über eine Teilung des Landes und den Rückzug der eigenen Truppen debattiert. Ausschlaggebend für den Rückzug waren die Kosten von 40 Millionen Pfund Sterling, um die 100.000 Soldaten und Polizisten zu unterhalten. Dies entspreche nicht der unbedeutenden strategischen Lage des Mandatsgebiets im Zeitalter der Dekolonialisierung. Ebenso suchte Großbritannien dadurch die Anlehnung an die USA, welche das Mandat als gescheitert und einen Krieg für unvermeidlich hielten.[16]

1947 übergab Großbritannien die Palästinafrage an die UN. Ein Sonderausschuss sollte einen neuen Teilungsvorschlag erarbeiten. Dieser Vorschlag wurde von den USA und der Sowjetunion unterstützt, weil sie einen Rückzug Großbritanniens aus Palästina wünschten, und von der Vollversammlung der UN im November 1947 angenommen. Die arabischen Mitglieder der UNO lehnten ihn ab, ebenso die Palästinenser. Großbritannien sah, dass keine Lösung gefunden worden war, die sowohl von arabischer als auch von jüdischer Seite akzeptiert wurde. Es gab nun bekannt, am 14. Mai 1948 aus Palästina abzuziehen. In der verbleibenden Zeit bis zum Abzug entschieden die benachbarten arabischen Staaten sich zu einer Intervention, was zu einer Reihe lokaler Konflikte führte.[17]

Zum Ende des britischen Mandats für Palästina am 14. Mai 1948, einem Freitag, um Mitternacht, versammelte sich der Jüdische Nationalrat im Haus des ehemaligen Bürgermeisters Dizengoff in Tel Aviv um 16 Uhr, Erew Sabbat. David Ben Gurion verkündete in der israelischen Unabhängigkeitserklärung „kraft des natürlichen und historischen Rechts des jüdischen Volkes und aufgrund des Beschlusses der UNO-Vollversammlung“ die Errichtung des Staates Israel. Der Jahrestag der Staatsgründung, Jom haAtzma’ut ist der 5. Ijjar (nach dem jüdischen Kalender).

Die Sowjetunion und die USA erkannten den Staat Israel sofort diplomatisch an. Die Streitkräfte Ägyptens, Jordaniens, des Irak, Syriens und des Libanon rückten in diejenigen Teile des britischen Mandatsgebietes vor, die vorwiegend arabisch besiedelt waren. Festgelegte Grenzen oder Gebiete mit klaren Bevölkerungsmehrheiten gab es nicht. Auch Israels neue Armee besetzte nun Teile des Mandatsgebietes. Es entwickelte sich der Palästinakrieg, der Krieg, den Israel für seine Unabhängigkeit führte.

Hochkommissare für Palästina

Mit der Leitung der Mandatsverwaltung in Palästina wurde ein Hochkommissar beauftragt. Dieser unterstand dem britischen Kolonialministerium.

Siehe auch

Literatur

  • Georg Schwarzenberger: Das Völkerbundmandat für Palästina. Enke, Stuttgart 1929.
  • Ernst Marcus: Palästina – ein werdender Staat. Völker- und staatsrechtliche Untersuchung über die rechtliche Gestaltung des Mandatslandes Palästina unter besonderer Berücksichtigung des Rechtes der nationalen Heimstätte für das jüdische Volk. (= Frankfurter Abhandlungen zum modernen Völkerrecht. Heft 16). Noske, Leipzig 1929, OCLC 1004890081.
  • Harry Charles Luke: The Handbook of Palestine. London 1922.
  • Richard Meinertzhagen: Middle East Diary 1917–1956. Yoseloff, London 1959.
  • Helmut Mejcher (Hrsg.): Die Palästina-Frage 1917–1948. Historische Ursprünge und internationale Dimensionen eines Nahostkonflikts. 2. Auflage. Schöningh, Paderborn u. a. 1993, ISBN 3-506-77488-3. (mit Personen- und Sachregister sowie ausführlichem Literaturverzeichnis)
  • Gudrun Krämer: Geschichte Palästinas. Von der osmanischen Eroberung bis zur Gründung des Staates Israel. 5. Auflage. Beck, München 2006, ISBN 3-406-47601-5.
  • Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. Juden und Araber vor der Staatsgründung Israels. (Originaltitel: One Palestine, Complete: Jews and Arabs Under the British Mandate. übersetzt von Doris Gerstner). Siedler, München 2005, ISBN 3-88680-805-X.

Weblinks

 Commons: Völkerbundsmandat für Palästina – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. The British Mandate in Jerusalem
  2. Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. 2005, S. 43 ff.
  3. Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. 2005, S. 70 ff.
  4. Report on Palestine Administration, 1922. (Memento vom 10. Dezember 2015 im Internet Archive) League of Nations, 31. Dezember 1922.
  5. Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. 2005, S. 162 ff.
  6. Roland Löffler: Die Gemeinden des Jerusalemsvereins in Palästina im Kontext des kirchlichen und politischen Zeitgeschehens in der Mandatszeit. In: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem! Festschrift zum 150jährigen Jubiläum von Talitha Kumi und des Jerusalemsvereins. Almut Nothnagle (Hrsg.) im Auftr. des Jerusalemsvereins im Berliner Missionswerk, Leipzig: Evangelische Verlags-Anstalt, 2001, ISBN 3-374-01863-7, S. 189; Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. (= Missionswissenschaftliche Forschungen. N, S. 25). Mohn, Gütersloh 1991, ISBN 3-579-00245-7, S. 150.
  7. Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. (= Missionswissenschaftliche Forschungen. N, S. 25). Mohn, Gütersloh 1991, S. 138 und 143.
  8. Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. (= Missionswissenschaftliche Forschungen. N, S. 25). Mohn, Gütersloh 1991, S. 134 und 136.
  9. Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. (= Missionswissenschaftliche Forschungen. N, S. 25). Mohn, Gütersloh 1991, S. 137.
  10. Roland Löffler: Die Gemeinden des Jerusalemsvereins in Palästina im Kontext des kirchlichen und politischen Zeitgeschehens in der Mandatszeit. In: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem! Festschrift zum 150jährigen Jubiläum von Talitha Kumi und des Jerusalemsvereins. Almut Nothnagle (Hrsg.) im Auftr. des Jerusalemsvereins im Berliner Missionswerk, Leipzig 2001, S. 193; Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. (= Missionswissenschaftliche Forschungen. N, S. 25). Mohn, Gütersloh 1991, S. 137.
  11. Frank Foerster: Mission im Heiligen Land: Der Jerusalems-Verein zu Berlin 1852–1945. (= Missionswissenschaftliche Forschungen. N, S. 25). Mohn, Gütersloh 1991, S. 143; Roland Löffler: Die Gemeinden des Jerusalemsvereins in Palästina im Kontext des kirchlichen und politischen Zeitgeschehens in der Mandatszeit. In: Seht, wir gehen hinauf nach Jerusalem! Festschrift zum 150jährigen Jubiläum von Talitha Kumi und des Jerusalemsvereins. Almut Nothnagle (Hrsg.) im Auftr. des Jerusalemsvereins im Berliner Missionswerk, Leipzig 2001, S. 196.
  12. Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. 2005, S. 323 ff.
  13. Erich Topf: Die Staatenbildungen in den arabischen Teilen der Türkei seit dem Weltkriege nach Entstehung, Bedeutung und Lebensfähigkeit (= Hamburgische Universität. Abhandlungen aus dem Gebiet der Auslandskunde. Band 31. Reihe A. Rechts- und Staatswissenschaften. Band 3). Friedrichsen, de Gruyter & Co, Hamburg 1929, S. 66.
  14. Rudolf Pfisterer: Israel oder Palästina. R. Brockhaus, Wuppertal/ Zürich 1992, ISBN 3-417-24124-3, S. 147.
  15. Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. 2005, S. 180 f., 189 f., 566.
  16. Tom Segev: Es war einmal ein Palästina. 2005, S. 543–550; Piers Brendon: The Decline and Fall of the British Empire 1781–1997. London 2008, S. 476–480.
  17. Albert Hourani: Die Geschichte der arabischen Völker. Von den Anfängen des Islam bis zum Nahostkonflikt unserer Tage. 5. Auflage. Frankfurt 2006, ISBN 3-596-15085-X, S. 437.
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