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Urwahl

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Eine Urwahl ist eine Wahl, bei der zu repräsentierende Personen, wie zum Beispiel die Wahlberechtigten eines Landes oder die Mitglieder einer Partei, selbst wahlberechtigt sind, etwa zur Wahl eines Wahlmännerausschusses.[1]

Die Urwahl war zwischen 1848 und 1918 der erste Wahlgang bei der indirekten Wahl zum Preußischen Abgeordnetenhaus, in dessen Rahmen die Wahlberechtigten entsprechend den Regeln des Dreiklassenwahlrechts die Wahlmänner wählten, welche wiederum die Abgeordneten bestimmten.

In neuerer Zeit wird die direkte Wahl zur Besetzung eines Spitzenamtes innerhalb einer Partei durch ihre Mitglieder als Urwahl bezeichnet. Im Regelfall werden Parteivorsitzende und Spitzenkandidaten von einem Parteitag gewählt. Hiervon abweichend gibt es in einigen Parteien, so zum Beispiel in der SPD, die Möglichkeit, den Vorsitzenden und/oder Spitzenkandidaten per Urwahl, also direkt durch alle Parteimitglieder, zu bestimmen. Als erste Partei in Deutschland führte die Piratenpartei Deutschland eine Urwahl zur Bestimmung des Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl 2009 durch.

Das Votum einer Urwahl kann eine Empfehlung für einen gesondert abzuhaltenden Parteitag sein, wie bei der Wahl Rudolf Scharpings zum SPD-Vorsitzenden, oder es entfaltet unmittelbare Wirksamkeit wie bei der Wahl Ingrid Stahmers, Walter Mompers oder Harald Ringstorffs zu den Spitzenkandidaten ihrer Landesverbände bei den anstehenden Landtagswahlen.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Urwahl, duden.de, abgerufen am 10. November 2012
  2. Definition: Urwahl, Die Welt kompakt vom 28. August 2012
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Urwahl aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.