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Urgroßeltern

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Urgroßeltern bezeichnet die 3. Vorfahrengeneration: die Eltern der Großeltern einer Person; jede Person hat biologisch 2 Eltern, 4 Großeltern und folglich 8 Urgroßeltern. Ururgroßeltern bezeichnet die 4. Vorfahrengeneration: die 16 Elternteile der 8 Urgroßeltern.[1][2]

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ururgroßeltern
Ururgroßmutter/-vater
Ururgroßeltern
Ururgroßmutter/-vater
Ururgroßeltern
Ururgroßmutter/-vater
Ururgroßeltern
Ururgroßmutter/-vater
 
Ururgroßeltern
Ururgroßvater/-mutter
Ururgroßeltern
Ururgroßvater/-mutter
Ururgroßeltern
Ururgroßvater/-mutter
Ururgroßeltern
Ururgroßvater/-mutter
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
UrgroßmutterUrgroßvaterUrgroßmutterUrgroßvater
 
UrgroßvaterUrgroßmutterUrgroßvaterUrgroßmutter
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Großmutter
 
 
 
Großvater
 
 
 
Großvater
 
 
 
Großmutter
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mutter
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vater
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ego
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


In der Regel hat jede Person („Ego“) vier biologische Urgroßmütter (Uromas): die zwei Großmütter der Mutter und beide des Vaters – sowie vier biologische Urgroßväter (Uropas): die zwei Großväter der Mutter und beide des Vaters. In der vorhergehenden Generation sind es acht Ururgroßmütter und acht Ururgroßväter. Für Heirat und Erbrecht in Deutschland ist es wichtig, dass zwischen der Person und ihren Urgroßeltern 3 „vermittelnde Geburten“ liegen, und 4 Geburten zu den Ururgroßeltern.[3]

Alle 30 Vorfahren im Schaubild sind mit Ego direkt und linear verwandt, rechtlich gesehen stammt Ego von ihnen allen „in gerader Linie“ ab[3] – alle Geschwister der Vorfahren sowie eigene Brüder und Schwestern wären Seitenverwandte, weil Ego von ihnen nicht abstammt. Egos gesamte eigene Nachkommenschaft wäre wiederum linear mit ihm und all seinen direkten Vorfahren verwandt.

Die angegebene Anzahl der Vorfahren beruht allerdings auf der Voraussetzung, dass miteinander Blutsverwandte keine gemeinsamen Kinder zeugen. Sind die Eltern beispielsweise Cousin und Cousine 1. Grades, dann haben sie nur 4 bis 7 anstatt der 8 Urgroßeltern, weil einige ihrer Vorfahren (Ahnen) gleichzeitig mehrere Elternpositionen einnehmen und dadurch einen „Ahnenschwund“ bewirken (siehe Verwandtenheirat, als Beispiel: Cousin-Cousine-Onkel-Nichte-Ehen im spanischen Königshaus). Im Extremfall, wenn die Eltern vollbürtige Bruder und Schwester wären, hätten sie genau die Hälfte der normalen Ahnenanzahl, weil alle ihre (gemeinsamen) Ahnen gleichzeitig zwei Positionen belegten.

Die Wortbildung über die Vorsilbe Ur- („am Anfang, ursprünglich“)[4] lässt sich fortsetzen zu den Urururgroßeltern, Ururururgroßeltern und so weiter. Dabei kann die Anzahl der entsprechenden Vorfahren mit folgender Formel berechnet werden: 4 × 2 hoch Anzahl der „ur“ (mit dem großgeschriebenen „Ur“ am Wortanfang). In der Familiengeschichtsforschung (Genealogie) wurden veränderte Bezeichnungen vorgeschlagen, um nur einmal ur- in jeder Benennung zu haben (siehe Generationsbezeichnungen: Alteltern).

Siehe auch

Wiktionary: Urgroßeltern – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Urgroßmutter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Urgroßvater – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Duden-Redaktion: Urgroßeltern. In: Duden online. Januar 2013, abgerufen am 5. November 2013. Zitat: „Eltern des Großvaters oder der Großmutter“; ebenda: Urgroßmutter, Urgroßvater.
    Ebenda: Ururgroßeltern: „Eltern eines Urgroßvaters oder einer Urgroßmutter“; ebenda: Ururgroßvater, Ururgroßmutter.
  2. Anmerkung zum Schaubild: Die obersten Linien deuten an, dass von jedem Ururgroßelternpaar 4 „gerade Linien“ linear und direkt weiter zurückgehen – aus programmiertechnischen Gründen lassen sich aber nur jeweils 3 Linien abbilden.
  3. 3,0 3,1 Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 1589 Verwandtschaft. Zitat: „Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.“
  4. Duden-Redaktion: ur-, Ur-. In: Duden online. Januar 2013, abgerufen am 5. November 2013. Zitat: „verstärkend […] weit zurückliegend, am Anfang liegend […] das Erste […] 3. kennzeichnet in Bildungen mit Verwandtschaftsbezeichnungen die Zugehörigkeit zur jeweils nächsten bzw. vorherigen Generation“.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Urgroßeltern aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.