Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Untertan

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Untertanenschaft)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Untertan (Begriffsklärung) aufgeführt.

Als Untertan oder Subjekt (lat. subicere "unterwerfen, unterordnen") wurde vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert eine Person bezeichnet, die der Herrschaft eines anderen unterworfen ist. Untertanen waren nicht in vollem Umfang persönlich frei. Das Verhältnis zwischen dem Untertanen und seiner Obrigkeit war rechtlich geregelt und konnte sich sehr unterschiedlich gestalten: von eher symbolischer Unterordnung über Knechtschaft bis hin zur Leibeigenschaft. Der Philosoph Hegel bestimmt das soziale Verhältnis des Untertans als die mittlere zivilisatorische Stufe von Maßnahmen zum Ausgleich unvereinbarer Interessensunterschiede, welche zwischen dem aggressiven Zweikampf und dem Schluss eines bindenden Vertrages anzusiedeln ist.

Im Mittelalter waren die meisten Bauern Leibeigene eines Grundherren. Aber auch Freie, z. B. Adlige, die zum Teil selbst über Untertanen geboten, waren in ihrer Beziehung zum Landesherren oder zum König per Definition Untertanen. Die Rechte der Obrigkeit waren ihm gegenüber jedoch eingeschränkt. Im Römisch-Deutschen Reich wurde das Verhältnis zwischen Obrigkeit und Untertanen seit der Frühen Neuzeit immer mehr verrechtlicht. So konnten sich Untertanen in Deutschland im Rahmen eines Untertanenprozesses an eines der Reichsgerichte wenden und gegen Willkürakte ihres Landesherrn klagen.

Als sich in der Zeit des Absolutismus die moderne Staatsgewalt herausbildete, bezeichnete man die Staatsangehörigen, welche einem mit legitimen Mitteln nicht absetzbaren Regime (einer Monarchie) unterworfen waren, als Untertanen. In diesem Sinne steht der Untertan im Gegensatz zum freien Bürger einer Republik. Die Briten bezeichnen sich zum Teil noch heute als Untertanen ihrer Majestät. In den Niederlanden wird zwar meist der Ausdruck burger verwendet, ein EU-Bürger aber heißt offiziell EU-onderdaan. Der Begriff des Subjekts wandelt sich nach der französischen Revolution vom Untertanen zum freien Bürger.

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Untertan aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.