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Unternehmensgründung

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Die Unternehmensgründung ist die erste der Unternehmensphasen, die die „genetische Gliederung“ der Betriebswirtschaftslehre prägen, und bezeichnet die Gründung eines Unternehmens. Zum Gründungsprozess gehören auch die Planungen im Vorfeld. Bei kleinen Unternehmen spricht man von Existenzgründung. Wird hingegen ein Teil des Unternehmens als eigenständiger Rechtskörper ausgegliedert (Spaltung), nennt man das wirtschaftlich eine Ausgründung. Mit dem Begriff Startup wird in neuerer Zeit ein junges Unternehmen bezeichnet, das auf Basis einer innovativen Geschäftsidee mit dem Ziel gegründet wird, schnell zu wachsen und gegebenenfalls nach wenigen Jahren gewinnbringend am Markt platziert zu werden (z. B. Unternehmensverkauf oder Aktien).

Der Verkauf der Eigentumsrechte am Unternehmen stellt aus Sicht der Gründer auch generell einen der Gegenpole zur Unternehmensgründung dar. Den anderen bildet die Unternehmensauflösung, also Einstellung der Unternehmenstätigkeit und Veräußerung des Betriebsvermögens (Liquidation). In beiden Fällen endet das Unternehmen für die Gründer mit einem Saldo, also einem Veräußerungsgewinn oder einem Veräußerungsverlust.

Der Begriff Unternehmertum (engl. Entrepreneurship) beschäftigt sich als wirtschaftswissenschaftliche Teildisziplin mit dem Geschehen rund um die Gründung und Gründungspersönlichkeiten.

Theorien und Typologien

Für Joseph A. Schumpeter beginnt die Unternehmensgründung mit dem kreativen Akt der Invention, an die sich eine Analyse der Märkte anschließen muss. Für Israel Kirzner ist die Fähigkeit zur Opportunity Detection eine Schlüsselgröße für die Unternehmensgründung. Es bedarf hierzu eines spezifischen Blicks für ungenutzte Gelegenheiten und brachliegende Produktionsfaktoren. Shapero und Sokol[1] betonen in ihrem Entrepreneurial Event-Modell die Bedeutung lebensgeschichtlich einschneidender Veränderungen für die Gründung eines Unternehmens. Solche Ereignisse können eine Gründung nach sich ziehen, wenn die Selbständigkeit als wünschbar und machbar angesehen wird und Initiative bzw. Handlungsbereitschaft gegeben sind. Hinzu kommen unterstützende Einflussgrößen wie die Einbindung in Netzwerke oder einschlägige Arbeitserfahrungen sowie hohe Lernbereitschaft. Andere Ansätze suchen den Ausgangspunkt in der Existenz spezifischer Ressourcen und Fähigkeiten, welche eine Unternehmensgründung erst ermöglichen bzw. die Bereitschaft dazu unterstützen.

Unterschieden wird zwischen innovativen und imitierenden (auch „traditionell“ genannten), ferner zwischen originären und aufbauenden (auch „derivativ“ genannten) Gründungen. Zu letzteren gehören Gründungen durch Unternehmensübernahme, Umwandlung, Fusion und Franchising. 95 Prozent der Gründungen in Deutschland sind imitierend. Ferner wird zwischen Chancen- und Notgründungen (z. B. aus der Arbeitslosigkeit) unterschieden.

Unselbstständige Gründungen sind solche, bei denen ein Angestellter eines Unternehmens mit der Gründung eines Tochterunternehmens beauftragt wird.

Eine Existenzgründung führt in der Regel zu Gründung eines kleinen oder allenfalls mittelständischen Einzelunternehmens durch eine natürliche Person.

Freiheitsgrade

Der Gründer der Unternehmung hat sieben so genannte Freiheitsgrade, die häufig auch als Entscheidungsprobleme bezeichnet werden und Teil des Geschäftsplans (Businessplan, Business-Analyse) sind.

Diese sind im Einzelnen:

Faktisch sind diese Freiheitsgrade jedoch durch vielfältige Rahmenbedingungen eingeschränkt.

Tätigkeitsfelder

Bedeutende Themen sind: Marktstudien, Projektierungen, die Ausarbeitung des Geschäftsplans, die Organisation, gewerberechtliche Angelegenheiten sowie die Finanzierung und die Personalbeschaffung (das Recruiting).

Professionelle Unternehmen, die unter anderem bei der Gründung von Unternehmen behilflich sind, sind Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfer, Business Angels, Venture Capital-Geber, Industrie- und Handelskammern. Auch Hochschulen und Gründernetzwerke sind immer stärker in Gründungsprozesse involviert.

Werden Geschäftsvorfälle getätigt, die mit dem zukünftigen Unternehmen in Zusammenhang stehen, wird bei der Firma der Zusatz in Gründung (i.G.) nachgestellt.

Rahmenbedingungen

Im internationalen Vergleich zeigt sich, dass die wirtschaftlichen, rechtlichen, politischen, soziologisch-gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen für Unternehmensgründungen stark differieren und im Zeitablauf schwanken, was neben demografischen und anderen Faktoren zu einer starken Variation des Gründungsgeschehens führt. Diese Rahmenbedingungen und ihre Veränderungen werden z. B. in den jährlich erscheinenden Berichten des Global Entrepreneurship Monitor (GEM)-Konsortiums dokumentiert (für Deutschland z. B. im GEM-Länderbericht).[2][3] So kann z. B. zwischen Chancen- und Notgründungen unterschieden werden, wobei in den letzten Jahren in den hochentwickelten Ländern die Zahl der Notgründungen zugenommen hat, während in den Schwellenländern die Zahl der Chancengründungen steigt.

Verschiedene internationale Aktivitäten zielen darauf, die G20-Länder zu einer intensiveren Befassung mit den von ihnen vernachlässigten Rahmenbedingungen von Unternehmensgründungen zu motivieren. Dazu diente u. a. der G20 Young Entrepreneurs' Summit im November 2011 in Nizza. Die jungen Unternehmer forderten die Staats- und Regierungschefs der G20-Nationen, die sich kurz danach in Cannes trafen, in ihrer Erklärung dazu auf, sich für ein gründerfreundliches Klima in ihren Ländern durch die Schaffung von leichteren Finanzierungsmöglichkeiten, Steuerersparnissen und Verankerung einer unternehmerischen Kultur, die schon in der Schule vermittelt wird, einzusetzen.[4]

Gründungsmotive

In Deutschland waren im Jahr 2010 fehlende Erwerbsalternativen für 34,2 Prozent der Gründer das wesentliche Gründungsmotiv.[5] Im Vergleich zu Gründern in angelsächsischen Ländern mit ihrer starken Betonung erhöhter Einkommenschancen durch die Gründung eines eigenen Unternehmens sind im deutschsprachigen Raum die Motive der Selbstverwirklichung und des Autonomiegewinns weit verbreitet, werden aber durch das Motiv „Mangel an Alternativen“ immer stärker überlagert. Diese Betonung von Autonomiewerten trifft im abgeschwächten Maß auch auf Migranten in Deutschland zu, woraus eine kulturelle Annäherung an in Deutschland verbreitete Gründungsmotivationen erkennbar ist.[6]

Corporate Entrepreneurship

Der Begriff Entrepreneurship wird häufig auf Unternehmensgründungen bezogen. Die Umsetzung einer Gründungsidee gilt als typischer Ausdruck unternehmerischen Handelns, vor allem im Fall einer innovativen Gründung. Gartner meint simpel: „Entrepreneurship is the creation of a new organization.“[7]

Mit dem Begriff Corporate Entrepreneurship (CE) wird bewusst ein Unterschied kommuniziert: es geht um Entrepreneurship in bereits bestehenden (vorwiegend mittleren bis großen) Unternehmen, das heißt um die Innovativität einer schon (längere Zeit) bestehenden Organisation, in der Innovation als strategische Daueraufgabe betrachtet wird. Unter Innovativität versteht man das nachhaltige Engagement einer Organisation – im Sinne von Fähigkeit, Möglichkeit und Bereitschaft –, neue Ideen und deren Erprobung beziehungsweise Umsetzung zu fördern[8] bzw. allgemeiner: Organisationsressourcen kreativ zu rekombinieren.[9]

CE kann so als Rückbesinnung auf die von Schumpeter definierte Unternehmerfunktion interpretiert werden, die in der Durchsetzung neuer Kombinationen besteht, wobei diese Funktion grundsätzlich jede Person, die sich auf das Erkennen und Durchsetzen neuer Möglichkeiten auf wirtschaftlichem Gebiet versteht, auch in schon bestehenden Unternehmen, wahrnehmen kann.[10] Ein Ziel dieser Aktivitäten ist es auch, bürokratisch erstarrte Großunternehmen zu dynamisieren und kreative Köpfe (z. B. Patentträger) – im Unternehmen zu halten, indem man ihnen größere Handlungs-, Verantwortungs- und Einkommensspielräume zugesteht.

Ähnliche Sachverhalte bezeichnen die Begriffe Intrapreneurship oder Corporate Venturing.

Unternehmensgründung in Österreich

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Für jede gewerbliche Tätigkeit braucht man eine Gewerbeberechtigung, die von der Gewerbebehörde ausgestellt wird. Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn eine Tätigkeit selbständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu machen, durchgeführt wird.

Es gibt verschiedene Arten von Gewerben.

  • Freie Gewerbe
  • Reglementierte Gewerbe
  • Teilgewerbe

Eine Gewerbeberechtigung erhält man, wenn neben dem erforderlichen Befähigungsnachweis folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des EWR oder eines anderen Staates, mit dem ein diesbezüglicher Staatsvertrag abgeschlossen wurde. Oder es wurde ein Aufenthaltstitel erteilt
  • Wohnsitz in Österreich
  • Es liegen keine Ausschlussgründe vor

Betriebsanlagenrecht

Unter einer gewerblichen Betriebsanlage versteht man jede örtlich gebundene Einrichtung, die einer gewerblichen Tätigkeit dient. In der Regel sind diese Betriebsanlagen nach der Gewerbeordnung genehmigungspflichtig, das heißt, es muss eine Betriebsanlagengenehmigung beantragt werden. Diese ist nicht notwendig, wenn sie die Betriebsanlage nicht nachteilig auf die Schutzinteressen der Gewerbeordnung auswirkt. Das ist zum Beispiel bei reinen Bürobetrieben der Fall.

Gewerbliche Betriebsanlagen sind:

  • Werkstätten
  • Gasthäuser
  • Garagen
  • Verkaufslokale
  • Hotels
  • Abstellplätze

Rechtsformen

Die Rechtsform eines Unternehmens steckt die rechtlichen Beziehungen innerhalb des Unternehmens sowie die Beziehung des Unternehmens zu seiner Umwelt ab.

Diese Rechtsformen gibt es:

Sozialversicherung

Als Gewerbetreibender ist man in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert. In Österreich ist dabei die Kranken- und Pensionsversicherung im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) geregelt, die Unfallversicherung hingegen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG).

Steuern

Innerhalb eines Monats ab Beginn der Tätigkeit, muss dem Finanzamt das Eröffnen des Gewerbebetriebes sowie der Standort bekannt gegeben werden. Es genügt eine kurze, schriftliche Mitteilung. Für die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer ist das Wohnsitzfinanzamt (Rechtsform: Einzelunternehmen, österr. Wohnsitz d. Gewerbetreibenden) zuständig. Gleichzeitig muss um die Zuteilung einer Steuernummer angesucht werden.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) wird in der Regel für sämtliche Lieferungen und Leistungen, die der Unternehmer erbringt, eingehoben. In den meisten Fällen beträgt die Umsatzsteuer 19 % vom Nettoentgelt. Daneben gibt es auch noch einen reduzierten Steuersatz für zum Beispiel Lebensmittel und Bücher. Bei speziellen Lieferungen und Leistungen wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da die Umsätze entweder befreit sind oder die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht.

Einkommensteuer

Basis und Bemessungsgrundlage ist der jährlich erwirtschaftete Gewinn, ermittelt mit Hilfe der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, der Pauschalierung oder der doppelten Buchführung, zuzüglich sonstiger Einkünfte. Der Steuersatz liegt zwischen 0 und 50 %, wobei Einkommensteuer erst anfällt, wenn das (Jahres-)Einkommen mehr als 11.000,- Euro betragen hat. Die Einkommensteuer wird vierteljährlich und im Voraus bezahlt.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer von Kapitalgesellschaften wie der GmbH. Sie beträgt einheitlich 15 %, unabhängig von der Gewinnhöhe. Die Mindeststeuervorauszahlung pro Quartal beträgt 437,50 Euro. Für Neugründer für die ersten vier Quartale 273 Euro/Quartal. Wird der Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet, ist er nochmals mit 25 % Kapitalertragsteuer bzw. dem halben Einkommensteuersatz belastet.

Sonstige Steuern

Daneben gibt es noch weitere Steuerposten, wie zum Beispiel die Lohnsteuer, die Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag für Dienstnehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer, Kraftfahrzeugsteuer, Fremdenverkehrsabgabe und Grundsteuer.

Rechnungslegung

Verpflichtende Aufzeichnungen

Unternehmer sind verpflichtet, Belege zu sammeln und Aufzeichnungen zu führen und diese mindestens sieben Jahre aufzubewahren. Grundsätzlich gibt es abhängig von Umsatzgröße, Einkunftsart und Rechtsform drei Varianten der Gewinnermittlung und der damit verbundenen Aufzeichnungen.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Einnahmen und Ausgaben müssen aufgezeichnet werden. Ein Wareneingangsbuch, ein Anlagenverzeichnis für nicht sofort abschreibbare Anschaffungen sowie Lohnkonten bei Beschäftigung von Arbeitnehmern müssen geführt werden.

Pauschalierung

Bei der Basispauschalierung werden Einnahmen, Wareneinkauf und Löhne wie bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aufgezeichnet. Das Anlagenverzeichnis kann entfallen, die Führung ist allerdings wegen eines eventuell späteren Wechsels der Gewinnermittlungsart zu empfehlen.

Doppelte Buchführung

Kontenführung mit Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Kassenbuch, Anlageverzeichnis, Lohnkonten und Inventur. Die Aufzeichnungen sind nicht nur Selbstzweck, sondern beinhalten eine Fülle an Informationen, die zur Unternehmensführung und –weiterentwicklung intensiv genutzt werden können.

Nebenberuf Unternehmer

Arbeitsrecht

Der Arbeitgeber muss über die geplante Selbstständigkeit informiert werden und dem Vorhaben zustimmen. Ohne diese Zustimmung kann eine Entlassung drohen.

Sozialversicherung

Arbeitnehmer sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Selbstständige nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und Bauern nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) pflichtversichert. Eine gleichzeitige unselbstständige, gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Tätigkeit führt zur Pflichtversicherung nach mehreren Sozialversicherungsgesetzen. Damit ist man mehrfach beitragspflichtig. In der Rangfolge kommt zuerst das ASVG, das GSVG und dann das BSVG. Insgesamt können Beiträge aber nie höher als bis zur Höchstbeitragsgrundlage anfallen.

Einkommensteuer

Für das Ermitteln der Einkommensteuer werden sämtliche Einkünfte zusammengerechnet. Darauf wird der entsprechende Steuertarif angewendet.

Unternehmensgründung in Deutschland

Die rechtlichen Bedingungen für eine Existenz- oder Unternehmensgründung in Deutschland weichen von den Regelungen in Österreich ab. Dies betrifft insbesondere die Anmeldung einer Gründung, die Besteuerung und die Sozialversicherungspflicht.

In Deutschland wird zwischen der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, der Tätigkeit in einem Freien Beruf oder als Land-/Forstwirt unterschieden (siehe EStG, Gewerberecht).

Eine Besonderheit sind ferner die vielen Neugründungen in der ehemaligen DDR nach der Wende 1989/90. Einblicke dazu gibt Christoph Bühler (1998) im Zusammenhang mit nachhaltiger Raumentwicklung. [11]

Bestandsdauer und Unternehmensende

In den ersten fünf Jahren verschwinden im Schnitt etwa 50 bis 55 % der Neugründungen vom Markt. Nach weiteren fünf Jahren sind immerhin noch etwa 30 % der Neugründungen am Markt.[12] Hingegen erreicht ein Großunternehmen in Deutschland im Durchschnitt eine Bestandsdauer von 75 Jahren,[13] während die größten multinationalen Firmen durchschnittlich etwa 40–50 Jahre bestehen.[14]

Ein Unternehmen endet in der Regel durch die Unternehmensauflösung, die somit den Gegenpol zur Unternehmensgründung darstellt. Nicht selten erfolgt diese nicht geplant, sondern durch Liquidation oder Übertragende Sanierung in Folge einer Insolvenz.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Unternehmensgründung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Deutschland
Österreich

Einzelnachweise

  1. Shapero, Albert; Sokol, Lisa (1982), The Social Dimensions of Entrepreneurship, in: Kent, Calvin (Hrsg.): Encyclopedia of Entrepreneurship, Englewood Cliffs, S. 72–90.
  2. Global Reports (englisch); abgerufen am 26. Juni 2012
  3. National Reports (englisch); abgerufen am 26. Juni 2012
  4. Nice: 2011 Young Entrepreneurs Summit. University of Toronto, 2. November 2011, abgerufen am 4. November 2012.
  5. Gründungsmotive in Deutschland bis 2011 (kostenpflichtig). Statista GmbH, abgerufen am 4. November 2012.
  6. Michael Alpert, Türkische Selbstständige in Deutschland, Diss. Ulm, Lohmar: Eul 2011, ISBN 978-3-8441-0029-7
  7. Gartner, W. B.: „Who Is an Entrepreneur?“ Is the Wrong Question. Entrepreneurship Theory and Practise. University of Baltimore Educational Foundation. 1989, S. 47–68
  8. Behrens, T.: Organisationskultur und Innovativität. Eine kulturtheoretische Analyse des Zusammenhangs zwischen sozialer Handlungsgrammatik und innovativem Organisationsverhalten. Schriftenreihe Empirische Personal- und Organisationsforschung. Band 16. Rainer Hampp Verlag 2001. S. 96
  9. Guth, W.D.; Ginsberg, A.: Guest Editor’s Introduction: Corporate Entrepreneurship, in: Strategic Management Journal, Vol. 11 (1990), Special Issue, S. 5–15.
  10. Frank, Hermann. Corporate Entrepreneurship. 2. Aufl. facultas.wuv, 2009. S. 14
  11. Christoph Bühler und Thomas Hinz: Neugegründete Unternehmen in der Region Leipzig. In Bausteine einer nachhaltigen Raumentwicklung. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn 1998
  12. http://smallbiztrends.com/2008/04/startup-failure-rates.html
  13. D. Vahs, J. Schäfer-Kunz: Einführung in die Betriebswirtschaftslehre. 5 Auflage. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-7910-2661-9, S. 7.
  14. http://www.businessweek.com/chapter/degeus.htm
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