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Untermieter

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Ein Untermieter ist

  • eine Person, die eine Wohnung nutzt, die von einer anderen Person (Hauptmieter) gemietet worden ist,
  • nicht Vertragspartner des Wohnungseigentümers.

Überlässt ein Mieter seine Wohnung einem Untermieter, kann er längere berufliche oder private Abwesenheiten realisieren, ohne weiterhin den Mietzins selbst zahlen oder die Wohnung aufgeben zu müssen.

Deutschland

Hauptartikel: Mietvertrag (Deutschland)

Die Untervermietung bedarf nach § 540 BGB immer der Zustimmung des Vermieters. Grundsätzlich muss der Vermieter diese Zustimmung nicht erteilen. Handelt es sich jedoch um die nachträgliche und nur teilweise Untervermietung einer Wohnung, darf nach § 553 der Vermieter die Zustimmung nur verweigern, wenn die Untervermietung für ihn selbst unzumutbar ist. Wird die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung nicht eingeholt, so kann der Mieter schadensersatzpflichtig werden. Daneben ist unerlaubte Untervermietung ein außerordentlicher Kündigungsgrund.[1]

Für die Räumung einer untervermieteten Wohnung bedarf es laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs eines gesonderten Räumungstitels gegen den Untermieter.

Steuerliche Behandlung

Einkünfte aus der Untervermietung einer Wohnung gehören in der Regel zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Schweiz

Hauptartikel: Mietvertrag (Schweiz)

Seit der Einführung des neuen Mietrechts im Jahre 1990 ist die Untervermietung grundsätzlich erlaubt. Dabei benötigt der Mieter gemäß Art. 262 Abs. 1 OR die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Zustimmung nur in drei Fällen verweigern (vgl. Art. 262 Abs. 2 OR[1]). Vermietet ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters unter, können eine Schadenersatzpflicht und auch ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters begründet werden.

Wie bei der Miete ist auch die Untervermietung beweglicher Sachen und anderer unbeweglicher Sachen (Immobilien) möglich. In der Regel werden Mietverträge und Untermietverträge über Wohnraum und Geschäftsraum abgeschlossen. In der Schweiz ist vor allem die Untervermietung von (möbliertem) Wohnraum interessant. Denn mit einer vergleichsweise sehr niedrigen Leerstandsquote von knapp 1 %[2] ist der Wohnungsmarkt hier durch ein knappes Angebot und eine hohe Nachfrage geprägt.

Literatur

  • David Lachat, Daniel Stoll, Andreas Brunner: Mietrecht für die Praxis. 5. Auflage. 2002, ISBN 3-907009-3 (formal falsche ISBN), S. 407–429.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Untervermietung: Die wichtigsten rechtlichen Fragen bei Anwaltauskunft Magazin, 10. Juni 2014 (abgerufen am 12. Juni 2014).
  2. Immobilienmarkt Schweiz 2011/4 (PDF; 573 kB). Website des Beratungsunternehmens Wüst & Partner. Abgerufen am 29. November 2011.
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