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Ultima Ratio

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Ultima Ratio Regum – Inschrift auf einer Kanone vor dem Heeresgeschichtlichen Museum in Wien

Ultima Ratio (von lat.: ultimus, „der Letzte“, „der am weitesten Entfernte“, „der Äußerste“; sowie ratio, „Vernunft“, „vernünftige Überlegung“) bezeichnet den letzten Lösungsweg, das letzte Mittel oder den letzten Ausweg in einem Interessenkonflikt, wenn zuvor alle sonstigen im ethischen Sinne vernünftigen Lösungsvorschläge verworfen wurden, da mit ihnen keine – oder angeblich keine – Einigung erzielt werden konnte.

In der internationalen Politik wurden und werden mit dieser Bezeichnung kriegerische Handlungen gerechtfertigt, bei denen alles Vorhergegangene nicht zur Lösung des Konflikts beigetragen hatte. Vor allem zur Begründung eines sogenannten gerechten Krieges ist die Ultima Ratio ein zu erfüllender Punkt.

Begriffsherkunft

Der Begriff stammt aus dem Dreißigjährigen Krieg. Kardinal Richelieu ließ auf die Geschützrohre die Formel gießen: „Ultima ratio regum“ („das letzte Mittel der Könige“). Dabei war nicht das letzte zur Verfügung stehende Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten gemeint, sondern das letzte Wort des Königs, um einen Konflikt definitiv zu entscheiden. Zur selben Zeit wie Richelieu erkannte der spanische Dramatiker Pedro Calderón de la Barca in seinem Drama „In diesem Leben ist alles wahr und alles Lüge“, Pulver und Blei seien die última razón der Könige. Hundert Jahre später reagierte Friedrich II. von Preußen standesgemäß und nahezu wortgleich: Seit 1742 erhielten alle seine Kanonen die Inschrift „Ultima ratio regis“ – „das letzte Mittel des Königs“.[1]

Ultima Ratio in der Rechtswissenschaft

Im Strafrecht verfolgen die meisten freiheitlich-demokratischen Staaten das Prinzip der „ultima ratio“. Strafrecht wird deswegen nach Möglichkeit gar nicht, ansonsten als ein allerletztes Mittel zum Erzwingen des Rechtsfriedens verwendet. Zum Beispiel muss bei Bagatelldelikten sichergestellt werden, dass vor einer strafrechtlichen Sanktion andere Mittel und Wege eingesetzt wurden, um den Täter am Begehen weiterer Taten zu hindern.[2] Ebenfalls wird der Begriff im Verfassungsrecht/ Staatsorganisationsrecht verwendet: Das deutsche Recht sieht keine Möglichkeit der Abwahl einzelner Bundesminister vor. Wenn der bloße politische Druck nicht ausreicht, einen Rücktritt der betroffenen Person zu erwirken oder der Bundeskanzler den Minister nicht entlässt, so kann nur noch durch ein konstruktives Misstrauensvotum der Bundeskanzler abgesetzt werden und damit gleichzeitig alle Minister entlassen werden. Da das Absetzen eines einzelnen Ministers praktisch die Auflösung des Parlaments zur Folge hat, bezeichnet man diese Lösung auch als eine "ultima ratio Lösung zum Absetzen eines Ministers".

Einzelnachweise

  1. Heribert Prantl: Krieg als letztes Mittel. In: Kai Ambos, Jörg Arnold: Der Irak-Krieg und das Völkerrecht. Berlin 2003, ISBN 978-3-83050-559-4, S. 31 ff. Zuerst als Leitartikel in der Süddeutschen Zeitung, 24. Februar 2003.
  2. Wessels/Beulke: 'Strafrecht Allgemeiner Teil. In: C.F. Müller Verlag 2010, ISBN 978-3-8114-9752-8, S. 3, Rn 9

Literatur

Weblinks

Wiktionary: Ultima Ratio – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikisource: Ultima ratio – Quellen und Volltexte
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Ultima Ratio aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.