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Transferleistung

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Zur Bedeutung von Transferleistung im Bereich des Wissens siehe Lerntransfer.

Transferleistung ist in der Wirtschaftswissenschaft ein Sammelbegriff für staatliche Leistungen an natürliche Personen und Unternehmen und umgekehrt, ohne dass eine gleichzeitige ökonomische Gegenleistung durch die begünstigten Transferempfänger erfolgt.

Allgemeines und Abgrenzung

Unter einem Transfer wird - in Abgrenzung zum Tausch - eine einseitige Leistung ohne äquivalente wirtschaftliche Gegenleistung verstanden.[1] Nicht monetisierbare Gegenleistungen (wie Dankbarkeit oder gesellschaftliche Anerkennung) bleiben unberücksichtigt. Im Allgemeinen kann deshalb jede Geldzahlung, Vermögens- oder Güterübertragung ohne konkrete Gegenleistung eine Transferleistung sein. Freiwillige Transferleistungen wie Schenkungen gehören ebenso hierzu wie erzwungene Transfers, etwa Steuern. Dabei muss nicht immer der Staat involviert sein. Leistungen der Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer (Lohnfortzahlung, betriebliche Altersvorsorge oder betriebliche Gesundheitsvorsorge) können hiervon ebenso erfasst werden wie Leistungen unter natürlichen Personen (etwa Spenden, Nachbarschaftshilfe). Auch Zahlungen von Staaten oder supranationaler Organisationen zum Ausgleich unterschiedlicher Finanzkraft (Finanzausgleich) zwischen Staaten und Regionen gehören zu den Transferleistungen.

Unter einer Transferleistung versteht man konkreter alle monetären und realen Einkommensübertragungen, die vom Staat zu nichtstaatlichen Stellen bzw. von diesen zum Staat fließen.[2] [3] Als „Staat“ gelten alle öffentlich-rechtlich organisierten Körperschaften (Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen), nichtstaatliche Stellen sind die Privathaushalte und Unternehmen.

Im volkswirtschaftlichen Sinne sind Transferleistungen die direkt vom Staat gezahlten Sozialleistungen, denen keine vorherige Zahlung von Beiträgen vorangeht.[4] Maßgeblich ist also regelmäßig, dass Transferleistungen einseitig erfolgen und keine ökonomische Gegenleistung durch den Transferempfänger vorgenommen wird. Unter einer ökonomischen Gegenleistung versteht man unmittelbare und äquivalente Leistungen des Transferempfängers an den Transferzahler wegen dessen Transferleistung. Unmittelbar bedeutet nicht „sofort, unverzüglich“, sondern im funktionalen Zusammenhang mit einer Transferleistung stehend; äquivalent ist die Gegenleistung, wenn sie wertmäßig der Transferleistung ungefähr entspricht. Echte ökonomische Gegenleistungen wie Leistungen aus Versicherungen, denen Beitrags- und Prämienzahlungen vorausgegangen sind, gehören nicht zu den Transferleistungen.

Arten

Beteiligte sind der Transferzahler und der begünstige Transferempfänger. Aus Sicht der Transferempfänger gibt es positive und negative Transferleistungen. Um positive Transfers handelt es sich, wenn öffentliche Stellen Leistungen an Transferempfänger erbringen, während negative Transfers vorliegen, wenn öffentliche Stellen Leistungen von anderen verlangen. Für beide Transferwege sind die wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung. Bei den negativen Transfers kommt es auf die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen an, bei Sozialleistungen im Rahmen des positiven Transfers ist die Bedürftigkeit des Leistungsempfängers entscheidend.[5] Während Transferleistungen aus der Perspektive des zahlenden Staates betrachtet werden, heißen sie aus der Sicht des Empfängers Transfereinkommen.

Neben Geldzahlungen (monetäre Transfers) sind auch Güterleistungen als so genannte Realtransfers (Vergabe von Sozialwohnungen, Bildungsangebote) möglich. Direkte Transferleistungen sind alle Leistungen, die die ökonomische Situation des Transferempfängers unmittelbar verbessern (wie Kindergeld) oder die Erhebung direkter Steuern durch das Steuerrecht. Indirekte Transfers bestehen insbesondere in der Minderung der Steuerlast, wenn der Staat auf Steuereinnahmen verzichtet (wie bei der Abzugsfähigkeit von Spenden).

Instrument der Umverteilung

Zunächst erfolgt eine primäre Einkommensverteilung durch die Teilnahme der Wirtschaftssektoren am Wirtschaftsleben mit dem Ziel der Einkommenserzielung (Lohn/Gehalt, Zinseinnahmen, Miet-/Pachteinnahmen, Gewinn). Dies schafft jedoch soziale Ungerechtigkeiten, die durch eine sekundäre Einkommensverteilung ausgeglichen werden sollen. Eine sekundäre Einkommensverteilung findet durch Transferleistungen statt. Ob und inwieweit ein Staat Interesse an einer Umverteilungspolitik hat, gibt Aufschluss über die herrschende Wirtschaftsordnung. Ein Staat mit geringer oder ohne jegliche Umverteilung ist kapitalistisch orientiert, während Sozialstaaten einen hohen Anteil an sekundärer Einkommensverteilung aufweisen. Statistisch ergeben das Volkseinkommen und die Transferleistungen zusammen das private Einkommen. Sind die Transfereinkommen gleich Null, entspricht das private Einkommen dem Volkseinkommen.

Transferleistungen erfolgen nicht nur idealerweise „von reich nach arm“ und werden auch nicht immer nach Bedürftigkeit verteilt. So können Kindergeld, Elterngeld oder Eigenheimzulage auch einkommens- und vermögensstarke Bürger in Anspruch nehmen, was auch von den „ärmeren“ Bürgern mitfinanziert wird. Die einkommensstarken Bürger sind nicht bedürftig, erhalten dennoch ohne echte Umverteilung staatliche Transferleistungen.

Sozialleistungen

Die Idee der Transferleistung basiert auf dem Gedanken der Solidarität, wonach Bedürftige von wirtschaftlich Stärkeren unterstützt werden sollen. Bei Transferleistungen ist das jedoch nicht immer der Fall. Neben Geldzahlungen (monetäre Transfers) kann die staatliche Leistung aus einer Steuersubvention herrühren, auch Güterleistungen sind als so genannte Realtransfers (Vergabe von Sozialwohnungen) möglich.

Eine ökonomische Gegenleistung des Transferempfängers (etwa durch Arbeit bei der Arbeitslosenhilfe) erfolgt allenfalls später, indirekt oder gar nicht. Bei Kindergeld oder BAföG gibt es zwar Gegenleistungen, diese sind jedoch nicht direkt ökonomisch relevant (Kindererziehung und Studium). Nur der Anteil des Kindergeldes, welches nicht zur steuerlichen Freistellung des Kinderfreibetrags benötigt wird, ist eine direkte Transferleistung. Kinderfreibeträge wiederum gehören nicht zu den indirekten Transfers. Da Kinderfreibeträge gesetzlich vorgegeben sind, stellt deren Nicht-Belastung mit Steuern kein staatlicher Verzicht dar.

Folgen

Transferleistungen führen in den staatlichen Haushalten zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen, belasten also die Haushalte und können Haushaltsdefizite herbeiführen oder vergrößern. Haushaltstechnisch führen Transferleistungen zu unproduktiven Ausgaben, denen (zunächst oder dauerhaft) keine unmittelbaren Einnahmen gegenüberstehen oder sogar zu Mindereinnahmen (bei Steuersubventionen), die (zunächst oder dauerhaft) keine anderen Einnahmen generieren. Die im Jahre 1977 von der Bundesregierung eingesetzte „Transfer-Enquête-Kommission“ hatte den Auftrag, „alle Transfereffekte zwischen dem Sektor Staat (Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen) und dem Sektor Private Haushalte darzustellen…“ Sie gelangte zu der Auffassung, dass „gegen die spezifische Sicherung einzelner Gruppen der Gesellschaft nichts einzuwenden“ sei. Dies gelte jedoch nur „unter der Voraussetzung, dass die damit verbundenen Finanzierungslasten von dieser Gruppe auch selbst getragen und nicht der Allgemeinheit aufgebürdet würden“. Genau das aber geschieht bei den Landwirten, bei der Knappschaft und im öffentlichen Dienst.[6]

Deutschland

Zu den staatlichen Transferleistungen in Deutschland zählen unter anderem Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV), Sozialhilfe, Ausbildungshilfen (umgangssprachlich BAföG), Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld und früher die Eigenheimzulage.

Die (staatlichen) Versicherungen wie Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sind keine Transferleistungen, da hier in der Regel finanzielle Gegenleistungen in Form von Versicherungsprämien erbracht werden müssen. Dennoch gibt es auch innerhalb der Versicherungen einzelne Elemente der Umverteilung. So erhält in der gesetzlichen Krankenversicherung jeder Versicherte dieselbe Gesundheitsleistung unabhängig von der Höhe seiner Einzahlung, dies entspricht einer Transferleistung zu Gunsten von Personen mit kleinen Einkommen. Auch werden Personen ohne eigenes Einkommen beitragslos mitversichert (z. B. Familienversicherung). Die Krankenversicherungsbeiträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II übernimmt die Agentur für Arbeit. Anders sieht dies in der Arbeitslosen- und gesetzlichen Rentenversicherung aus, wo die Beiträge ebenso wie die ausgezahlten Leistungen proportional zum Einkommen (unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze) liegen.

Nichtstaatliche Transferleistungen

Es gibt eine Reihe von Transferleistungen, die nicht staatlich zentral organisiert sind. Dazu gehören beispielsweise ermäßigte Beförderungskosten in öffentlichen Verkehrsmitteln oder ermäßigte Eintrittspreise in Museen, Schwimmbädern oder bei kulturellen Veranstaltungen. Sachspenden (z. B. bei der Tafel, Kleiderspenden) sind nichtstaatliche Realtransfers. Dazu kommen privat geleistete Transferzahlungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder der Bildungsurlaub

Internationale Transferleistungen

Internationale Transferleistungen sind etwa Reparationen, Wiedergutmachung, Entwicklungshilfen, kostenlose Warenlieferungen oder Militärhilfe. In der Europäischen Union wird durch Transferleistungen versucht, das Wirtschaftsgefälle zwischen schwächeren Staaten, Regionen und Wirtschaftszweigen stärker zu nivellieren, so dass diese in die Lage versetzt werden, am Wettbewerb teilzunehmen. Auch die Weltbank, der Internationale Währungsfonds und die Vereinten Nationen verteilen aus den Beiträgen der Nettozahler Transferleistungen. Die Zahlungen von IWF oder Weltbank bei einer Rettungsaktion von armen oder hochverschuldeten Entwicklungsländern (siehe Schuldenerlass) sind nur dann Transferleistungen, soweit es sich nicht um Kredite handelt. Der Schuldenerlass stellt sich aus Sicht des Gläubigerstaates oder des nichtstaatlichen Anleihegläubigers als nachträgliche, unfreiwillige Transferleistung heraus.

Kennzahlen

Sozialleistungsquote

Eine Kennzahl zur Messung eines Teilbereichs staatlicher Transferleistungen ist die Sozialleistungsquote. Sie wird ermittelt, indem die Transferleistungen (Sozialleistungen) dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) gegenübergestellt werden.

Eine niedrige Sozialleistungsquote weisen Staaten mit einem niedrigen Niveau bedürftiger Bürger auf, bei einer hohen Quote muss der Staat mit einer massiven Umverteilungspolitik Fehlentwicklungen entgegensteuern. Allerdings kann eine niedrige Quote auch bedeuten, dass ein Staat trotz Bedürftigkeit von Teilen der Bevölkerung nicht für eine entsprechende Umverteilung sorgt und umgekehrt.

Transferquote

Die Transferquote ist eine Kennzahl, die die Belastungen einer Kommune aus Transferzahlungen ausweist.[7]

An der Transferquote lässt sich ablesen, wie hoch der Anteil „unproduktiver“ Ausgaben einer Gemeinde an den Gesamtausgaben ist. Im Regelfall sind mit öffentlichen Ausgaben auch positive wirtschaftliche Effekte verbunden. Kommunale Investitionsausgaben (etwa für Messehallen) führen beispielsweise später zu Einnahmen (durch Aussteller und Messebesucher). Transferausgaben indes bewirken nur geringe oder gar keine positiven wirtschaftlichen Effekte.

Wirkung und Kritik

Transferleistungen werden aus verschiedenen Gründen kritisiert. Dazu gehört die Annahme, dass Transferleistungen die Leistungsbereitschaft des Transferempfängers senken und zu einer Mitnahmementalität verleiten können. Je geringer der Einkommensabstand zwischen dem Arbeitseinkommen und den sozialen Transferleistungen ist, desto niedriger ist die Bereitschaft, sich auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Tätigkeit zu suchen.[8] Zudem sind viele Transferleistungen nicht ausreichend an Bedürftigkeit gebunden, so dass zu weite Teile der Bevölkerung zu Leistungsempfängern werden können.

Literatur

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Transferleistung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.