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Titularnation

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Als Titularnation eines Staates wird eine Nation bezeichnet, von deren Ethnonym sich sowohl der Name des betreffenden Staates als auch der (aller) seiner Staatsbürger ableitet.
So sind beispielsweise Armenier, Schweden und Franzosen ebenso wie Letten, Kasachen oder auch Deutsche zugleich eigenständige Völker bzw. Ethnien wie auch Titularnationen (der Staaten Armenien, Frankreich, Deutschland, …).

Titularnation als Minderheit im Land

In einigen russischen Teilrepubliken und autonomen Gebieten stellt die jeweilige Titularnation nicht die Mehrheitsbevölkerung, sondern die namensgebende Minderheit wurde oder wird – trotz politischer und kultureller (Teil-)Autonomie – de facto von einer russischen Mehrheit (bzw. von der den einzelnen Föderationssubjekten übergeordneten Titularnation, der Russischen Föderation) assimiliert.

Ähnlich sieht es zum Beispiel in einer der fünf Autonomen Gebieten Chinas, der Inneren Mongolei, aus. Während die (chinesischen) Mongolen hier die Titularnation sind, stellen sie heute (Stand: 2000) mit gerade einmal etwa 17 % Bevölkerungsanteil nur die zweitgrößte Ethnie in dem Gebiet. Die mit Abstand größte Ethnie in der Inneren Mongolei sind (wie in ganz China (91,5 %)) die Han-Chinesen (ca. 79 %; vgl. Innere Mongolei#Demographie).
Die Mongolen sind eines von 56 Völkern in der VR China, das die Regierung offiziell als „Nationalität“ anerkannt hat.

Die Kurden bezeichnen sich mit 50 Millionen Angehörigen (Eigenangabe, andere Schätzungen nennen 25 bis 30 Millionen) als das größte Volk ohne eigenen Staat. Verteilt auf mehrere Staaten des Vorderen Orients streben sie die Bildung einer eigenen Titularnation an. Im Nordirak besteht bereits die Autonome Region Kurdistan.

Konfliktpotential

Nationalitätenkonflikte hat es immer wieder gegeben (und gibt es bis heute), insbesondere wenn

  1. Staatsvolk (also sämtliche Staatsbürger unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft) und Titularnation (also die Staatsbürger der (einen) namensgebenden Ethnie) gleichgesetzt,
  2. die zwar nicht namensgebenden, aber seit jeher auf dem Staatsgebiet ansässige(n) ethnische(n) Minderheit(en) nicht als solche anerkannt und
  3. diese stattdessen zur Assimilation gezwungen wurde(n) bzw. werden (wird);

so bspw. in Zwischeneuropa zwischen den beiden Weltkriegen, aber auch im franquistischen Spanien, während des Kalten Kriegs in Rumänien und Bulgarien sowie in Griechenland, in der Türkei, in China, in Vietnam, in Georgien und in einigen afrikanischen Staaten mit kolonialem Teilungs- und Grenzziehungserbe.

Literatur

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Titularnation aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.