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Theaterleiter

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Theaterleiter (bis zum 19. Jahrhundert auch Prinzipal) wird der eigenverantwortliche Leiter einer Bühne genannt, der oft zugleich ihr Pächter oder Besitzer ist. Der Theaterleiter unterscheidet sich von Chefbeamten und Angestellten der Theater mit öffentlich-rechtlicher Trägerschaft wie dem Intendanten, dem künstlerischen Leiter, dem Schauspieldirektor, Spielleiter etc.

Ein Theaterleiter ist oft ein selbstständiger Unternehmer oder ist (wie heute zumeist) gegenüber seinem Subventionsgeber und den Sponsoren direkt verantwortlich. Er kann der Leiter einer Freien Bühne, eines Privattheaters mit regelmäßigem Spielbetrieb, eines Gastspieltheaters ohne eigenes Ensemble, eines zum Ensemble gewachsenen Amateurtheaters, eines Kinos oder Kinobetriebs oder eines Puppen- oder Figurentheaters sein. Nach dem Theaterleiter wird das Theater oft benannt, wie im 19. Jahrhundert das Fürst-Theater in Wien oder das Wallner-Theater in Berlin.

In der Praxis wird oft kein Unterschied zwischen Theaterleitern und angestellten Direktoren gemacht, um die künstlerische Selbstständigkeit der letzteren hervorzuheben. Die leitenden Angestellten und Chefbeamten an heutigen Stadt- und Staatstheatern stammen von den Hofbeamten der Hoftheater her, die oft aus dem Adel stammten und sich nicht als „gewöhnliche“ Beamte verstanden.

Die Prinzipale der Wanderbühnen waren zugleich eine Art Familienoberhaupt für ihre Truppe, besaßen die Lizenz für Theateraufführungen und waren Mieter der Aufführungslokalitäten. Auch auf den Hofbühnen spielten sie meist auf eigene Rechnung.

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