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Textilkennzeichnungsgesetz

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Basisdaten
Titel: Textilkennzeichnungsgesetz
Abkürzung: TextilKennzG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 772-1
Ursprüngliche Fassung vom: 1. April 1969
(BGBl. I S. 279)
Inkrafttreten am: 1. September 1970
Neubekanntmachung vom: 14. August 1986
(BGBl. I S. 1285)
Letzte Änderung durch: Art. 2 Abs. 18 G vom 6. Juni 2013
(BGBl. I S. 1482, 1495)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. September 2013
(Art. 4 Abs. 1 G vom 6. Juni 2013)
GESTA: E041
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG) schreibt vor, wie die Fasern, aus denen Textilien bestehen, gegenüber dem Verbraucher deklariert werden müssen. Seit dem 8. Mai 2012 ist das Textilkennzeichnungsgesetz durch die EU-Verordnung 1007/2011 abgelöst worden.

Gemäß Textilkennzeichnungsgesetz ist ein Textilerzeugnis ein Produkt, das zu mindestens 80 % seines Gewichtes aus textilen Rohstoffen hergestellt ist. Es definiert textile Rohstoffe als Fasern einschließlich Tierhaare, die sich verspinnen oder zu textilen Flächengebilden verarbeiten lassen. Der Fasertyp – die Nennung des Markennamens alleine genügt nicht – und sein Mengenanteil am textilen Rohstoff müssen ausgewiesen sein. Pflegehinweise sind nicht vorgeschrieben.

Des Weiteren regelt das Textilkennzeichnungsgesetz den Handelsgewichtszuschlag.

Textillabel

Das Bild links zeigt ein Beispiel eines Textillabels. Es enthält die notwendige Angabe der Zusammensetzung, hier 60 % Baumwolle und 40 % Polyester. Ein Markenname wie Trevira statt der Bezeichnung Polyester wäre nach dem TextilKennzG nicht erlaubt. Die Angabe von Textilpflegesymbolen ist nicht vorgeschrieben, hilft aber beim Waschen und Reinigen, das richtige Verfahren auszuwählen.

Durch das Textilkennzeichnungsgesetz wird die Richtlinie 96/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 zur Bezeichnung von Textilerzeugnissen in nationales Recht umgesetzt.

Weblinks


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