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Teilstreitkraft
Eine Teilstreitkraft (TSK) (NATO-Bezeichnung: military branch oder armed service) ist definiert als Teil der Streitkraft, zu dem bestimmte Truppen mit artspezifischem Wehrmaterial gehören, die sich in Waffengattungen, Truppengattungen, Spezialtruppen und Dienste gliedern, über eigene operative Kunst (NATO-Bezeichnung: Military art/ Military science) verfügen und in der Lage sind, selbständig oder zusammen mit Truppen anderer Teilstreitkräfte in Operationen verbundener Kräfte[1] Schlachten bzw. Operationen durchzuführen. Die klassische Unterteilung nach dem Ersten Weltkrieg erfolgt in die drei Teilstreitkräfte:
- Heer oder Landstreitkräfte
- Luftwaffe, Luftstreitkräfte oder Luftstreitkräfte/Luftverteidigung
- Marine oder Seestreitkräfte/Kriegsmarine
Historische Entwicklung
Die Teilstreitkräfte entstanden im Einklang mit dem technischen Fortschritt im Militärwesen und wurden stetig weiter entwickelt. So etablierte sich die Luftwaffe Anfang des 20. Jahrhunderts als die letzte Teilstreitkraft.
Das Heer ist traditionell die älteste - und in vielen Ländern die größte TSK.
Die Teilstreitkräfte unterteilen sich weiter in Truppengattungen, auch Waffengattungen, Spezialtruppen, Dienste bis hin zu Dienstteilbereichen.
Besonderheit
Einzelne Länder verfügen aufgrund fehlenden Meereszugangs nicht über die Teilstreitkraft Marine, wohingegen andere Staaten wiederum weitere Teilstreitkräfte hinzugefügt haben.
Zusätzlich zu den bereits oben genannten Teilstreitkräften gibt es zum Beispiel in:
- Frankreich die Gendarmerie Nationale
- Italien die Carabinieri
- Polen die Spezialeinheiten (Wojska Specjalne)
- Russland die Luftlandetruppen
- Südkorea die Südkoreanische Marineinfanterie (Haebyeongdae)
- und in den USA das Marine Corps sowie die Coast Guard
Frankreich: Gendarmerie Nationale
Italien: Carabinieri
Polen: Polnische Spezialkräfte
Russland: Luftlandetruppen
Südkorea: Marinekorps
USA: Marine Corps
USA: Coast Guard
Bundeswehr
Teilstreitkräfte
Die drei Teilstreitkräfte der Bundeswehr sind (in Reihenfolge ihrer Größe) das Deutsche Heer, die Luftwaffe und die Deutsche Marine.
Organisationsbereiche
Im Zuge der Bundeswehrreform wurden in Deutschland zwei weitere selbstständige militärische Organisationsbereiche geschaffen bzw. erweitert: die Streitkräftebasis (SKB) und der Zentrale Sanitätsdienst (ZSanDst).
Diese beiden querschnittlichen Organisationsbereiche sind unabhängig von den Teilstreitkräften, werden aber aufgrund ihrer lediglich unterstützenden und nicht kämpfenden Aufgabe nicht als eigene Teilstreitkraft geführt.
Beide Organisationsbereiche besitzen keine eigenen Uniformen, stattdessen wird die Uniform der Teilstreitkraft getragen, aus der der betreffende Truppenteil ursprünglich stammte oder der Soldat zuversetzt wurde. Da es sich bei Soldaten der SKB und des ZSanDst nicht um Heeres-, Luftwaffen- oder Marinesoldaten handelt, wurde die Bezeichnung Uniformträger Heer/Luftwaffe/Marine neu geschaffen.[2]
Die Soldaten werden laufbahnrechtlich zum Teil weiterhin durch die ihnen zugeordnete Teilstreitkraft bestimmt. So erhalten beispielsweise die Heeresuniformträger der SKB ihre nicht-fachbezogene Offiziersausbildung an der Offizierschule des Heeres. Die Unteroffizierschule der Luftwaffe beruft nur Luftwaffensoldaten und Luftwaffenuniformträger der Organisationsbereiche zu Lehrgängen ein.
Einzelnachweise
- ↑ Heeresdienstvorschrift HDv 100/200 der Bundeswehr
- ↑ Regierungserklärung des Verteidigungsministers Die neue Bundeswehr – auf richtigem Weg, 97. Sitzung des Bundestags 15. Periode am 11. März 2004, TOP 3 (PDF; 1,5 MB)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Teilstreitkraft aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar. |