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Technisches Hilfswerk

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Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
— THW —
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk logo.svg
Staatliche Ebene Bund
Stellung Zivil- und Katastrophenschutzorganisation
Rechtsform Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium des Innern
Gründung 22. August 1950[1]
Hauptsitz Bonn
Behördenleitung Albrecht Broemme, Präsident

Gerd Friedsam, Vizepräsident

Bedienstete Hauptamtlich: ca. 800 (2015)[2]
Ehrenamtlich: 83.625, davon 38.986 aktive Einsatzkräfte (31. Dez. 2014)[3]
Haushaltsvolumen 224,826 Mio. Euro (2016)[4]
Website www.thw.de
Logo THW

Die deutsche Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) wurde am 22. August 1950 als Zivil- und Katastrophenschutzorganisation des Bundes gegründet. Die Bundesoberbehörde untersteht dem Bundesministerium des Innern und hat ihren Sitz in Bonn-Lengsdorf. Seit dem 25. August 1953 ist das THW eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ohne eigene Dienstherrenfähigkeit. Der englische Name lautet German Federal Agency For Technical Relief. Vorläufer war die Technische Nothilfe.

Aufgaben

Vom THW errichteter Trinkwasserbrunnen in Somalia
Im Rahmen der Amtshilfe für die Feuerwehr reißt ein Radlader des THW die Dachhaut einer brennenden Schule auf.
Im Auftrag der Feuerwehr beseitigt das THW in Berlin eine Ölspur.

Die Aufgaben des THW sind durch das THW-Gesetz[5] vom 22. Januar 1990 festgelegt:

Technische Hilfe im Zivilschutz

Die Notwendigkeit des nicht-militärischen Schutzes der Zivilbevölkerung vor Kriegseinwirkungen und deren Beseitigung waren die hauptsächlichen Gründe für die Schaffung des Technischen Hilfswerkes. Mit dem gesetzlichen Auftrag wird heute direkt Bezug auf das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) genommen und damit auf die enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Aufgabenbewältigung im Verteidigungsfall. Zur Erfüllung dieser Aufgabe stellt das THW flächendeckend Einrichtungen und Einheiten auf, die aus Helfern gebildet werden. Das THW ist bewusst dem Bundesministerium des Innern (BMI), und nicht dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unterstellt. Es ist ausdrücklich keine militärische oder paramilitärische Organisation. Im Verteidigungsfall stehen die THW-Helfer unter dem besonderen Schutz der vierten Genfer Konvention als zivile Nichtkombattanten, das heißt, sie dürfen nicht kämpfen, aber auch nicht angegriffen werden (ähnlich wie Sanitätstruppen der Streitkräfte, diese sind militärische Nichtkombattanten).

Technische Hilfe im Ausland

Die Bundesrepublik Deutschland bietet anderen Staaten vor allem bei Naturkatastrophen Hilfe an oder reagiert auf Hilfeersuchen anderer Staaten und bedient sich dabei u. a. der technischen und personellen Mittel des THW. Der Einsatz des THW als humanitärer Botschafter ist ein wichtiges Element im Rahmen internationaler Beziehungen, die Hilfe wird hierbei über das Auswärtige Amt vermittelt. Das THW hat für diese Zwecke bereits Ende der 1980er Jahre die Schnelleinsatzeinheiten Bergung Ausland (SEEBA) und seit 2004 die Wasser Ausland (SEEWA) aufgestellt,[6] die innerhalb weniger Stunden weltweit Hilfe leisten können. In europäischen Nachbarländern kommen reguläre Einheiten mit teilweise mehreren hundert Helfern (z. B. Hochwasser in Südfrankreich im Dezember 2003) zum Einsatz.

Daneben gibt es die im Rahmen des EU-Gemeinschaftsverfahrens entwickelten High Capacity Pumping Modules (HCP) und die durch das THW als Partner im EU-Mechanismus vorgehaltenen technischen Unterstützungsteams (Technical Assistance Support Teams (TAST)).

Für die Logistikabwicklung der ins Ausland zu verlegenden Einheiten wurde die Schnelleinsatzeinheit Logistikabwicklung im Lufttransportfall (SEElift) aufgestellt.

Zusätzlich werden auch langfristige Entwicklungs- oder Wiederaufbauprojekte im Auftrag des UNHCR durchgeführt, beispielsweise in Bosnien und Herzegowina beim Aufbau der Stari most in Mostar oder auf dem afrikanischen Kontinent (z. B. Brunnenbau).

Auslandseinheiten und Module

SEEBA

Die SEEBA (Schnelleinsatzeinheit Bergung Ausland) wurde auf der Grundlage der bei der Erdbebenkatastrophe in Mexiko 1985 gewonnenen Erfahrungen entwickelt. Sie erfüllt die Qualitätskriterien der International Search and Rescue Advisory Group (INSARAG) der Vereinten Nationen.

SEEWA

Die SEEWA (Schnelleinsatzeinheit Wasser Ausland) wird für Einsätze im Ausland vorgehalten. Die SEEWA kann als eigenständige Einheit autark operieren und ist weltweit zur notfallmäßigen Wasserversorgung durch Wasseraufbereitung einsetzbar. Vorwiegend wird sie in der Nothilfephase nach einem akuten Ereignis eingesetzt. Zusätzlich agiert die SEEWA als Unterstützungseinheit internationaler Organisationen der Vereinten Nationen oder der EU und ist außerdem als Modul „Water purification (WP)“ in das EU Gemeinschaftsverfahren integriert.

SEELIFT

Die SEELIFT (Schnelleinsatzeinheit Logistikabwicklung im Lufttransportfall) unterstützt die SEE und Fachgruppen bei Auslandsverwendungen. Die SEElift ist die Schnittstelle zum Flughafen und ermöglicht eine schnelle und reibungslose Abfertigung und gewährleistet die Einhaltung der Frachtbestimmungen.

SEC

Das THW kann auf Anfrage der Vereinten Nationen (VN) eine sogenannte „Standing Engineering Capacity“ (SEC) entsenden, die VN-Friedenseinsätze bei deren Strukturaufbau und -betrieb unterstützt. Eine SEC-Einheit besteht aus maximal 30 Einsatzkräften, die innerhalb von 72 Stunden in das jeweilige Einsatzgebiet disloziert werden können. Dort sind sie als Fachkräfte am Aufbau von Infrastruktur, Technik, Logistik und Administration in VN-Friedensmissionen beteiligt. Die Ausstattung der SEC des THW kann modular zusammengestellt werden.

HCP

Im Rahmen des europäischen Gemeinschaftsverfahrens hat das THW – entlang der technischen Vorgaben der EU-Kommission – je Landesverband ein „High-Capacity-Pumping-(HCP)“-Modul aufgestellt. Ziel dieser Aufstellung war es, das im THW bereits vorhandene, umfangreiche Fachwissen im Bereich der FGr Wasserschaden/Pumpen in den europäischen Katastrophenschutz einzufügen und künftig standardisierte und leistungsfähige Einheiten für Pumparbeiten in Hochwassergebieten und zur Wasserbereitstellung bei Waldbränden in ganz Europa bereitzuhalten.

TAST

Primäre Aufgabe des vom THW entwickelten Technical Assistance and Support Teams (TAST) ist es, Erkundungs- und Koordinierungsexperten der EU zu begleiten und deren Arbeitsfähigkeit durch administrative, technische und logistische Unterstützung sicherzustellen.

ETS

Im Rahmen eines EU-Projektes (siehe auch Projekte) stellte das THW gemeinsam mit der schwedischen Zivilschutzbehörde MSB seit Anfang 2010 ein „Emergency Temporary Shelter“ (ETS) – Modul auf. Insgesamt können Not- und Behelfsunterkünfte für bis zu 1000 Personen sowie die notwendige Camp-Infrastruktur (Wasser-, Stromversorgung, Abfallmanagement etc.) bereitgestellt werden.

Technische Hilfe im Katastrophenschutz auf Anforderung der zuständigen Stellen

Als Behörde ist das THW gemäß den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes anderen Behörden gegenüber zur Amtshilfe verpflichtet, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Darüber hinaus wird das THW durch das THW-Gesetz dazu verpflichtet, auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen technische Hilfe zu leisten, wenn es sich um Katastrophen, öffentliche Notstände oder Unglücksfälle größeren Ausmaßes handelt. Dies betrifft den Einsatz des THW in der örtlichen Gefahrenabwehr der Gemeinden und Städte, also durch die Feuerwehren, aber auch für Rettungsdienste bei Massenanfällen von Verletzten, Polizeien der Länder und des Bundes oder den Zoll (z. B. Beleuchtung). In einigen Bundesländern kommt hierzu noch die Technische Hilfe auf Verkehrswegen. So hilft das THW bei vielen Unfällen, Unwettern, Erdrutschen oder Hochwassern und greift dabei auf seine zur Aufgabenwahrnehmung im Zivilschutz geschaffenen Potentiale an Technik und Organisation zurück.

Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Vereinbarung

Über die Fälle der Amtshilfe hinaus kann das THW öffentliche Aufgaben durch Vereinbarung übernehmen.

Geschichte

Vorläufer des Technischen Hilfswerks war die 1919 von Otto Lummitzsch, einem Pionieroffizier, gegründete Technische Nothilfe (TN), die bis 1945 existierte.

Nach Auflösung der TN durch die Siegermächte 1945 wurde Otto Lummitzsch am 22. August 1950 vom damaligen Bundesminister des Inneren, Gustav Heinemann, beauftragt, unter der Bezeichnung „Ziviler Ordnungsdienst“ eine ähnliche Organisation für die Bundesrepublik Deutschland aufzubauen. Einen Monat später, am 16. September 1950 erhielt Lummitzsch von Gustav Heinemann den Auftrag, mit „den Arbeiten für die Aufstellung eines zivilen Ordnungsdienstes“ zu beginnen. Ab 20. Oktober 1951 wurde die Bezeichnung „Technisches Hilfswerk“ (THW) offiziell; diese Wortschöpfung war nicht neu, sondern bereits Titel einer TN-Werbebroschüre von 1920 gewesen.

Bereits im Februar und März 1953 wurde der erste Auslandseinsatz durchgeführt (Sturmflutkatastrophe in den Niederlanden). Am 25. August 1953 wurde das THW durch den Errichtungserlass vom Bundesministerium des Innern eine nicht-rechtsfähige Bundesanstalt und diesem direkt unterstellt.[7] Das THW wurde unter anderem mit technischen Diensten im zivilen Luftschutz (später Zivilschutz) betraut.[8] Seit 1955 wurde das THW als Träger des Bergungs- und Instandsetzungsdienstes in den Luftschutzhilfsdienst (LSHD) einbezogen.[9] Im Sommer 1955 verfügte das THW bereits über 343 Ortsverbände. Je ein Landesverband wurde in den einzelnen Bundesländern eingerichtet. Mit Gründung der Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz im Jahre 1957 wurde das THW in diese Behörde eingegliedert. Der Personalbedarf konnte schnell gedeckt werden. Das große Problem der Anfangsjahre war die fehlende technische Ausstattung. Hier war (und ist) viel Eigeninitiative notwendig und viele Fahrzeuge waren damals Privateigentum. Einige Ortsverbände waren ausschließlich mit einer Schubkarre zum Transport ausgestattet.

In den folgenden Jahrzehnten wurde die Ausrüstung, insbesondere durch die Ausstattung mit modernen Gerätekraftwagen (GKW) und Mannschaftstransportwagen (MTW), vervollständigt und modernisiert. Seit der Deutschen Wiedervereinigung findet man nicht nur Militärgerät der Bundeswehr in den Reihen des THW, sondern auch Fahrzeuge der ehemaligen NVA wurden in die Ortsverbände integriert.

Infolge des THW-Helferrechtsgesetzes vom 22. Januar 1990 wurde das THW am 1. Januar 1993 aus dem inzwischen so benannten Bundesamt für Zivilschutz herausgelöst und besteht fortan als unmittelbar nachgeordnete Bundesoberbehörde des Bundesinnenministeriums fort.

Im Jahr 1994 wurde aufgrund der weltpolitisch veränderten Lage eine Umorganisation erforderlich. Die großen Bergungs- und Instandsetzungszüge wurden aufgelöst und in flexiblere Bergungsgruppen und Fachgruppen (z. B. Infrastruktur oder Beleuchtung) aufgeteilt. Einige Teileinheiten des THW wurden damals an die örtlichen Feuerwehren (z. B. ABC-Züge) oder Sanitätsorganisationen (z. B. Fernmeldezüge) abgegeben und der Schwerpunkt wieder mehr auf die technische Hilfeleistung und den Bergungsdienst gelegt.

Am 8. Dezember 2008 unterzeichneten der Präsident des Technischen Hilfswerks, Albrecht Broemme und der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan, ein „Kooperationsprotokoll zwischen dem Bundesministerium des Innern, vertreten durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, und dem Bundesministerium der Verteidigung über die Zusammenarbeit bei Hilfeleistungen im In- und Ausland“. Danach kann das THW im Rahmen der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (ZMZ) Liegenschaften der Bundeswehr mitnutzen sowie gegenseitige Ausbildungsunterstützung leisten. Für Auslandseinsätze des THW wurden Vereinbarungen zum Mitflug von THW-Helfern in Transportflugzeugen der Bundeswehr, der medizinischen Mitversorgung von THW-Helfern in Einsatzsanitätseinrichtungen der Bundeswehr und zu verschiedenen Maßnahmen logistischer Unterstützung, z. B. Einbindung der THW-Helfer in die Feldpost- und Bargeldversorgung getroffen.

Mit der Standing Engineering Capacity (SEC) wurde ab 2010 eine Einheit des Technischen Hilfswerks aufgebaut, die technische und logistische Hilfe für internationale Friedensmissionen im Feld leisten kann. Sie umfasst eine Grundausstattung an Werkzeugen, Verbrauchsmaterial, Unterkünften, Fahrzeugen und Kommunikation in modularer Form. Parallel dazu wird derzeit ein Einsatzkräftepool aufgebaut, aus dem eine ständige Einsatzbereitschaft von bis zu 30 Einsatzkräften sichergestellt werden kann. Die SEC soll insbesondere in den Bereichen Wasserversorgung und -entsorgung, Elektroversorgung und -verteilung (u. a. Generatoren), Holzbau und Holzverarbeitung, Metallbau und -verarbeitung, Hoch- und Tiefbau sowie gegebenenfalls im Kraftfahrzeugbereich (Werkstatt) schnell abrufbare Unterstützung für internationale Friedensmissionen auf Anforderung einer internationalen Organisation oder ausländischer staatlicher Stellen in den Bereichen humanitäre Soforthilfe, technische Hilfe oder Katastrophenschutz leisten können.

Direktoren/Präsidenten des THW

  • 1952–1955: Otto Lummitzsch
  • 1955–1958: Alexander Löfken
  • 1958–1962: Rudolf Schmid
  • 1962–1977: Hans Zielinski
  • 1977–1985: Hermann Ahrens
  • 1985/1986: Helmut Meier
  • 1986–2002: Gerd Jürgen Henkel
  • 2002–2006: Georg Thiel
  • seit 2006: Albrecht Broemme[10]

Organisation

Das THW hat rund 80.000 ehrenamtliche Helfer, darunter etwa 15.000 Junghelfer (Mitglieder der THW-Jugend) und rund 1.000 hauptamtliche Mitarbeiter.[11][3] Mit dem Aussetzen der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland und der damit zusammenhängenden Option der Verpflichtung im Katastrophenschutz im Jahre 2011 ging auch die Zahl der aktiven Einsatzkräfte spürbar zurück: Diese fiel von 41.127 Ende 2010 auf 38.604 Ende 2012. Das entspricht einem Rückgang um 6 %. Die Zahl der Frauen nahm hingegen in den letzten Jahren deutlich zu, sie stieg von 2006 bis 2015 um 41 %.

Jahr Gesamtzahl THW-Angehörige Aktive Einsatzkräfte Jugend Frauen Einsatzstunden
2003 76.725 - 13.843 - -
2004 77.021 - 14.481 - -
2005 79.044 - 15.202 - -
2006 80.615 41.279 14.696 7.489 901.000
2007 82.486 41.945 15.497 7.792 623.000
2008 83.351 42.039 15.203 7.937 392.000
2009 83.807 41.887 15.497 8.086 494.000
2010 83.404 41.127 14.696 8.209 856.000
2011 82.444 39.326 14.791 8.696 570.000
2012 82.711 38.604 15.098 9.187 349.000
2013 83.830 38.781 15.264 9.873 1.862.000
2014 83.625 38.986 15.072 10.149 456.000
2015 81.332 - 14.731 10.576 1.121.323

Quelle: THW-Jahresberichte 2005, 2010, 2014 und 2015, letzter Stand: Juni 2016

Als Bundesoberbehörde des Bundesministeriums des Innern steht dem THW der Präsident mit der THW-Leitung vor. Derzeitiger Präsident ist seit dem 16. Mai 2006 Albrecht Broemme. Er war zuvor als Landesbranddirektor Leiter der Berliner Feuerwehr. Der Sitz der THW-Leitung ist in Bonn-Lengsdorf in einer gemeinsamen Liegenschaft mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Aufbauorganisation

668 THW-Ortsverbände, 66 Geschäftsstellen, 8 Landesverbände und die Bonner THW-Leitung sind eingebunden in Verwaltungs- und Organisationsstrukturen.[12] In den Ortsverbänden sind ausschließlich ehrenamtliche Helfer tätig, in den anderen Organisationseinheiten wird hauptamtliches Personal beschäftigt.

THW-Leitung

Die THW-Leitung mit Sitz in Bonn untersteht dem THW-Präsidenten und unterstützt diesen bei seinen täglichen Amtsgeschäften. Sie besteht aus:

  • Leitungsstab
    • Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
    • Innenrevision
    • Controlling
  • Beauftragten für das Ehrenamt
  • Abteilung Einsatz mit den Referaten
    • E1 Grundsatz
    • E2 Ausland
    • E3 Kompetenzentwicklung
    • E4 Logistik
    • E5 Technik/TTB
  • Zentrale Dienstleistungen mit den Referaten
    • Z1 Personal und Recht
    • Z2 Organisation
    • Z3 Finanzen, Liegenschaften
    • Z4 Sicherheit und Gesundheitsschutz (SuG)
    • Z5 Information und Kommunikation

THW-Landesverbände

Die acht Landesverbände des THW

Die acht Landesverbände sind die Ansprechpartner der obersten Landesbehörden sowie der Landesverbände anderer Organisationen und Stellen. Ihnen stehen die Landesbeauftragten vor, denen für ihre Arbeit ebenfalls zwei Referate (Einsatz und Ehrenamt / zentrale Dienste) zur Verfügung stehen, sowie die Stellen Büromanagement und Kommunikation.

Derzeit sind sie wie folgt aufgeteilt:

  • Landesverband Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart
  • Landesverband Bayern mit Sitz in München
  • Landesverband Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt mit Sitz in Berlin und den Sonderaufgaben THW-Informationszentrum und Wahrnehmung von Hauptstadtaufgaben
  • Landesverband Bremen, Niedersachsen mit Sitz in Hannover und den Sonderaufgaben Aufbau Ölschadensbekämpfung
  • Landesverband Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel
  • Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland mit Sitz in Mainz (ebenfalls Sitz des Zentrums für Auslandslogistik)
  • Landesverband Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Heiligenhaus (ebenfalls Sitz des Logistikzentrums)
  • Landesverband Sachsen, Thüringen mit Sitz in Altenburg

THW-Geschäftsführerbereiche

In den Landesverbänden sind insgesamt 66 Geschäftsführerbereiche eingegliedert, deren Geschäftsstellen wiederum die Ortsverbände als Servicestelle betreuen und die Fachaufsicht im Namen des Landesbeauftragten ausüben. Die Geschäftsführerbereiche werden von einem Geschäftsführer geleitet, welcher der Ansprechpartner auf der regionalen Ebene ist. Ihm zur Seite stehen mehrere Sachbearbeiter und Bürosachbearbeiter in drei Sachgebieten:

  • Einsatz (E)
    • Einsatzvor- und -nachbereitung
    • Ausstattung
    • Prüfwesen und Sicherheit
  • Personelle Einsatzbereitschaft (PEB)
    • Ausbildung
    • Gesundheitsschutz
    • Helfermarketing und Öffentlichkeitsarbeit
    • Ehrungen
  • Zentrale Dienste (Z)
    • Helferrecht
    • Haushalt
    • Liegenschaften
Geschäftsstellen aufgeteilt nach Landesverband
Landesverband Baden-Württemberg Landesverband Bayern Landesverband Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt Landesverband Bremen, Niedersachsen Landesverband Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein Landesverband Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland Landesverband Nordrhein-Westfalen Landesverband Sachsen, Thüringen
Biberach Bad Tölz Berlin Braunschweig Hamburg Bad Kreuznach Aachen Chemnitz
Freiburg Bamberg Frankfurt/Oder Bremen Lübeck Darmstadt Arnsberg Dresden
Göppingen Hof Halle Buxtehude Neumünster Frankfurt Bielefeld Erfurt
Heilbronn Ingolstadt Magdeburg Göttingen Schleswig Gelnhausen Bochum Leipzig
Karlsruhe Karlstadt Potsdam Hannover Schwerin Gießen Dortmund
Mannheim Kempten Lingen Stralsund Homberg Düsseldorf
Stuttgart Mühldorf Oldenburg Koblenz Gelsenkirchen
Tübingen München Verden Merzig Köln
Villingen-Schwenningen Nürnberg Neustadt a.d.W. Mönchengladbach
Schwandorf Saarbrücken Münster
Straubing Trier Olpe
Wesel

THW-Ortsverbände

Dienststellungskennzeichen eines Ortsbeauftragten

Das Konzept des THW sieht für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Stadt mindestens einen Ortsverband (OV) vor, deutschlandweit gibt es derzeit 668 Ortsverbände. Jedem Ortsverband steht der Ortsbeauftragte als ehrenamtlicher Behördenleiter vor. Er wird vertreten durch den stellvertretenden Ortsbeauftragten, der gleichzeitig auch Leiter des OV-Stabs ist. Daneben steht mindestens ein Technischer Zug als Einsatzeinheit eines Ortsverbandes.

OV-Stab

Der OV-Stab bildet die Verwaltungseinheit eines Ortsverbands und dient der Führung und Organisation. Im Einsatzfall geht aus ihm der Leitungs- und Koordinierungsstab des Ortsverbandes hervor, der LuK-OV.

Folgende Mitglieder sind in einem OV-Stab tätig:

Des Weiteren sind in jedem Ortsverband zwei Fachberater (FaBe) vorgesehen, die dem Ortsbeauftragten direkt unterstellt sind.

Technischer Zug

Der Gerätekraftwagen 1 (GKW 1) kommt in der Regel als erstes zum Einsatz


Die operativen Einheiten sind über die Stärke- und Ausstattungsnachweisung (StAN) definiert, daraus ergibt sich eine bundesweite Einheitlichkeit, die bei großen Einsätzen wie zum Beispiel dem Elbehochwasser 2002 von Vorteil ist. Egal ob eine Einheit aus Bayern oder aus Schleswig-Holstein kommt, der Anforderer kann sich auf vergleichbare Fähigkeiten verlassen.

In den Ortsverbänden sind derzeit 727 Technische Züge (TZ) flächendeckend disloziert. Deshalb ist eine schnelle Einsatzfähigkeit für die vielfältigsten Anforderungen sichergestellt.

Der Technische Zug untersteht dem Zugführer und besteht grundsätzlich aus dem Zugtrupp, der ihn unterstützt, mindestens einer Bergungsgruppe 1 (B1) und einer, bis maximal drei Fachgruppen. Häufig ist eine Bergungsgruppe 2 (B2) zusätzlich (oder alternativ) zur Fachgruppe disloziert.

Die B1 ist für den schnellen und mobilen Einsatz ausgerüstet, die B2 für den überwiegend stationären Einsatz mit schwereren Geräten bzw. zur Unterstützung der 1. Bergungsgruppe. Die Bergungsgruppen sind flächendeckend in jedem Ortsverband vorhanden und stellen die Basis des THW dar. Verstärkt werden sie von den verschiedenen Fachgruppen oder verstärken ebendiese.

Der Funkrufname der THW-Einheiten lautet im analogen 2-m- und 4-m-Sprechfunk sowie im DigitalfunkHeros“.

Zugtrupp

Der Zugtrupp (ZTr) dient der Führung des Technischen Zuges (TZ). Ihm obliegt die Koordination und Abwicklung von Einsätzen. Er richtet eine Befehlsstelle ein und betreibt diese für den Technischen Zug sowie ggf. für weitere unterstellte Einheiten/Teileinheiten. Ferner organisiert der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz sowie die Logistik für die unterstellten Einheiten. Der Zugtrupp stellt die Verbindung zur übergeordneten Einsatzleitung (EL) bzw. Führungsstelle (FüSt) sowie zu benachbarten Einheiten bzw. Organisationen her und hält diese. Im Bedarfsfall bilden ein oder mehrere Zugtrupps eine THW-Führungsstelle ohne Stab.

Bergungsgruppe 1

Die Bergungsgruppe 1 (B1) ist die universellste Gruppe im Technischen Zug. Das Personal und die Ausstattung sind auf die Bewältigung eines möglichst breiten Aufgabenspektrums ausgerichtet. In der Regel kommt diese Gruppe auch zuerst zum Einsatz und trägt daher den Namen „Schnell-Einsatz-Gruppe“.[13] Sie wird ergänzt und unterstützt durch die Bergungsgruppe 2 oder durch Fachgruppen bzw. sie unterstützt diese.

Die Bergungsgruppe 1 gibt es aktuell in drei Varianten: die „Standard“-Bergungsgruppe 1 in der Stärke 0/2/7/9,[13] die (erweiterte) Bergungsgruppe 1 mit dem Abstützsystem Holz (B 1 ASH) in der Stärke 0/2/10/12, die als Zusatzausstattung ein vorgefertigtes Holzsystem, einen Stapler und einen Rungenanhänger besitzt,[14] und die Bergungsgruppe 1 mit dem Einsatzgerüstsystem (B 1 EGS) in der Stärke 0/2/7/9.[15]

Bergungsgruppe 2

Die Bergungsgruppe 2 (B2) verfügt neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der B1 ähnelt, über zusätzliche, schwere Komponenten. Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge, mit denen eine schwere Bergung auch da geleistet werden kann, wo Abgase oder Lärm verbrennungsgetriebener Werkzeuge den Einsatz behindern oder Verletzte gefährden würden. In den 66 Geschäftsführerbereichen ist je einmal als Typ B eine „schwere“ Version der B2, vorhanden. Sie ist zusätzlich mit Betonkettensäge, Plasmaschneider, Kernbohrgerät und schweren Hebekissen (132 t) ausgestattet. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Gruppe vom Typ A um eine Spreng- oder Beleuchtungsausstattung zu erweitern und so Teile der Aufgaben der entsprechenden Fachgruppen wahrzunehmen, ohne weiteres Personal und Fahrzeuge dafür vorhalten zu müssen. Die Bezeichnung der Gruppe lautet dann Bergungsgruppe 2/Sprengen bzw. Bergungsgruppe 2/Beleuchtung.

Fachgruppe

Eine Fachgruppe ist eine Teileinheit des Technischen Zuges oder im Falle der Fachgruppen Logistik, Fachgruppe Führung/Kommunikation sowie den Auslandseinheiten eigenständig mit speziellen überörtlichen oder -regionalen Einsatzaufgaben. Sie sind für Einsätze bei großen Schadenereignissen, für Auslandseinsätze sowie für besondere Schadensfälle vorgesehen. Sie sind auf Grund des unterschiedlichen Bedarfs in ihrer jeweiligen Spezialisierung teilweise in geringerer Zahl vorhanden. Durch die auf überörtliche Zusammenarbeit ausgerichtete Struktur stellt dies aber kein Problem dar, jede Fachgruppe ist jederzeit deutschlandweit verfügbar. Innerhalb eines Geschäftsführerbereichs sollte jede Fachgruppe mindestens einmal vertreten sein (Ausnahme: Fachgruppe Ölschaden, Brückenbau, SEEBA, SEEWA und SEElift). Derzeit existieren im THW folgende Fachgruppen: Beleuchtung, Brückenbau, Elektroversorgung, Führung/Kommunikation, Infrastruktur, Logistik, Ortung, Ölschaden, Räumen, Sprengen, Trinkwasserversorgung, Wassergefahren, Wasserschaden/Pumpen sowie die Auslandseinheiten SEEBA (Schnell-Einsatz-Einheit-Bergung-Ausland), SEElift (Schnell-Einsatz-Einheit für Logistikabwicklung im Lufttransportfall) sowie SEEWA (Schnell-Einsatz-Einheit-Wasser-Ausland).

Bundesmusikzug

Seit 1987 unterhält das THW außerdem noch den Bundesmusikzug in Hermeskeil. Er hat jedoch nur repräsentativen Charakter für die Bundesanstalt. Der Musikzug tritt bei Eröffnungen, Jubiläen oder anderen Veranstaltungen in ganz Deutschland auf. Außerdem hat er zwei feste Termine im Jahr. Das sind der Rheinland-Pfalz-Tag sowie der Volkstrauertag. Im September 2011 gab der Bundesmusikzug seine Premiere in New York auf der Steubenparade.

THW-Jugend

THW-Jugend

Die THW-Jugend ist die Jugendorganisation des Technischen Hilfswerks seit 1984. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, Jungen und Mädchen zwischen sechs[16] und 18 Jahren spielerisch an die Arbeit des THWs heranzuführen und so mögliche Interessenten für den aktiven Dienst im THW mit 18 Jahren zu finden. Ab einem Alter von 6 Jahren besteht die Möglichkeit eine der Minigruppen zu besuchen. Die THW-Jugend gehört jedoch nicht zur Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, sondern ist ein eigenständiger eingetragener Verein. Diese Regelung wurde mit dem Hintergedanken getroffen, keine staatliche Jugendorganisation zu unterhalten.

Um die Kameradschaft zwischen den Jugendlichen der einzelnen Jugendgruppen zu fördern, werden verschiedene Jugendzeltlager von Ortsverbands- bis hin zur Bundesebene im In- und Ausland ausgerichtet. Das Bundesjugendlager wird alle drei Jahre,[17] jeweils abwechselnd durch eine andere Landesjugendleitung, mit mehr als 3000 Teilnehmern aus dem gesamten Bundesgebiet, veranstaltet. Die Jugendlichen reisen in der Regel mit THW Dienstfahrzeugen an und sind in Gemeinschaftszelten untergebracht.

Daneben werden natürlich auch auf Landes- und Ortsebene Zeltlager, zum Teil mit anderen Jugendverbänden, durchgeführt. Ziel dieser Veranstaltung ist es, den Kontakt zwischen den einzelnen Jugendgruppen und deren Junghelfer herzustellen und bestehende Freundschaften zu intensivieren.

Helfervereinigungen

Eine immer wichtigere Rolle spielen innerhalb des Technischen Hilfswerks die sogenannten THW-Helfervereinigungen. Diese sind meist gemeinnützige Vereine, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, das Technische Hilfswerk von außen zu unterstützen. Die Helfervereinigungen stehen außerhalb der Behördenstruktur und unterstützen die Helfer und Ortsverbände durch eigene Angebote und Spenden. So zum Beispiel können sich die Helfer als Mitglieder einer Helfervereinigung für Fälle der Berufsunfähigkeit absichern. Manche Helfervereinigungen haben sich zum Beispiel das Ziel gesetzt, die früher im THW vorhandene kameradschaftliche Kommunikation wieder aufleben zu lassen. Eine große Rolle in diesem Zusammenhang spielen die großen Kommunikationsplattformen außerhalb des bundeseigenen THW-Extranets.

Einsatz

Bandschnallen am THW-Dienstanzug

Im Rahmen der Einsatztaktik und Einsatzorganisation des THW unterscheidet das THW Einsatzstruktur und THW-Struktur. Einsatzstruktur bezeichnet im Einsatzfall den Zuständigkeitsbereich von Einsatzleitungen und Führungsstellen. In diesen Bereich werden THW-Potenziale entsandt. Die THW-Struktur umreißt den Zuständigkeitsbereich, in dem das THW im Einsatzfall Leitungs-, Koordinierungs-, Unterstützungs- und sonstigen operativen Maßnahmen innerhalb seiner eigenen Struktur und somit außerhalb der Einsatzstruktur vornimmt.

Bedeutende Einsätze

THW-GKW 1 im Einsatz
THW-Kräfte im Hochwassereinsatz

Inland

  • Das Oderhochwasser 1997 war mit 54 Einsatztagen und mehr als 7.200 THW-Einsatzkräften aus 392 Ortsverbänden der erste große Einsatz nach der Wiedervereinigung.
  • Der größte Einsatz in der Geschichte des THWs war das Elbhochwasser 2002, bei welchem 24.000 Einsatzkräfte mit 1.750.000 Stunden und technischem Gerät im Einsatz waren.
  • Beim Münsterländer Schneechaos im November 2005 wurden über 270 Notstromaggregate des THW aus dem gesamten Bundesgebiet für die Versorgung der Region eingesetzt.[18]
  • Elbhochwasser 2006
  • Bundesweit wurde das THW zur Beseitigung der Sturmschäden, die der Orkan Kyrill am 18. und 19. Januar 2007 angerichtet hat, angefordert. Hier war fast die Hälfte aller Ortsverbände mit ca. 5500 Einsatzkräften eingesetzt.
  • Mai/Juni 2013: Hochwasser in Bayern und Teile des Osten Deutschlands Hochwassereinsatz 2013. Hier waren über 16.000 THW-Einsatzkräfte in sechs Wochen rund 1.600.000 Stunden im Einsatz.[19]
  • Nach dem Unwetter Ela im Juni 2014, das in Nordrhein-Westfalen starke Schäden verursachte, unterstützten rund 4.000 THW-Einsatzkräfte die Aufräumarbeiten.[20]
  • Im Zuge der Flüchtlingskrise in Deutschland war das THW von Anfang 2014 bis Oktober 2015 bereits mit 6900 Helfern aus allen Landesverbänden und fast 14.000 Einsatztagen an der Flüchtlingshilfe beteiligt. Dabei wurden vor allem logistische, technische und personelle Unterstützung bei der Einrichtung, der Instandhaltung und kurzzeitig auch dem Betrieb von Unterkünften geleistet.[21]

Ausland

Ausbildung

THW-Helfer in der Ausbildung

Die Ausbildung im THW wird durch die THW-Dienstvorschrift 2 (THW-DV 2) geregelt. Danach ist die Ausbildung in drei Stufen gegliedert.

Die Helfer des THW durchlaufen zunächst in Ausbildungsstufe 1 „Einsatzbefähigung“ (umgangssprachlich „Basis 1“) die Grundausbildung, in der allgemeine Grundlagen zum Umgang mit Geräten, Sicherheitsmaßnahmen und Wissen über die Struktur und den Aufbau des THW vermittelt werden. Die Grundausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die sich aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil zusammensetzt. Ausbildungsinhalte und Prüfung sind in einer Prüfungsvorschrift geregelt.

Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung werden die Helfer ihrer Verwendung innerhalb des Ortsverbandes zugeführt. Es schließt sich Ausbildungsstufe 2 „Fachbefähigung“ (umgangssprachlich „Basis 2“) an, die mehrere Ausbildungsabschnitte kombiniert. Die Fachausbildung dient der Vorbereitung der Helfer auf ihre fachspezifischen Aufgaben in der Einsatzeinheit des THW und dauert i.d.R. 2 Jahre, in denen man schon an Einsätzen teilnimmt. Bestimmte Funktionen bedürfen weiterer gesonderter Ausbildung im Rahmen der Funktionsausbildung. Dies betrifft z. B. Sanitätshelfer, Kraftfahrer oder Maschinisten. Führer und Unterführer des THW werden im Rahmen der Führungsausbildung auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die Auslandsausbildung schließlich dient der Ausbildung von Helfern, die für eine Auslandsverwendung in Frage kommen.

In Ausbildungsstufe 3 „Weiterbefähigung“ werden die Helfer nachhaltig fortgebildet, um den Wissensstand zu halten und Neuerungen weiterzugeben.

Die in den Ausbildungsstufen beschriebenen Ausbildungsnotwendigkeiten werden durch die Ausbildungssystematik sichergestellt. Durch die Standortausbildung wird grundsätzlich die Fachausbildung realisiert. Bereichsausbildungen dienen u.a. der ortsverbandsübergreifenden Ausbildung eines bestimmten Themengebietes (z. B. Sprechfunkerausbildung) und gleichartiger Funktionsträger (z. B. Zugführerfortbildung). Die schulische Ausbildung stellt die gesamte Palette der Fachbefähigung in Gänze oder in Ergänzung zu anderen Ausbildungsformen sicher. Das THW unterhält dazu eine THW-Bundesschule mit den Schulstandorten Hoya (Niedersachsen) und Neuhausen auf den Fildern (Baden-Württemberg) sowie mit dem Bereich E-Learning. Es werden aber auch Lehrgänge an der AKNZ Ahrweiler, der DEULA in Nienburg, dem IBK Heyrothsberge und dem BVA in Berlin-Johannisthal durchgeführt.

Die Ausbildungssystematik sieht darüber hinaus weitere Ausbildungsformen sowie als besondere Ausbildungsform Übungen und Wettkämpfe als Abbildung der Einsatzrealität vor.

Dienstkleidung

THW-Angehörige sind zum Tragen einer einheitlichen Dienstkleidung verpflichtet, diese ist im Allgemeinen dunkelblau. Die Bekleidungsarten regelt die Richtlinie über die Bekleidung und Kennzeichnung im Technischen Hilfswerk (Bekleidungsrichtlinie, BeklRiLi) als Verwaltungsvorschrift im Bereich der Bundesanstalt. Die Richtlinie unterscheidet zwischen Einsatzschutzkleidung, Arbeitsschutzkleidung, Dienstkleidung und Tagesdienstkleidung für alle Helfer, Jugendkleidung für Junghelfer sowie für einzelne Tätigkeiten besondere Schutzkleidung, Auslandskleidung und Kleidung für Köche sowie Küchenhelfer. Mit Ausnahme der Tagesdienstkleidung, die selbst zu beschaffen ist, wird die Bekleidung dienstlich gestellt.

Einsatzschutzkleidung

Zwei aktive Helfer mit Einsatzanzug (nach aktueller Richtlinie nur noch mit T-Shirt zulässig) im Hintergrund fünf Junghelfer

Die Einsatzschutzkleidung ist für Einsätze vorgeschrieben. Sie dient gelegentlich auch zur Repräsentation in der Öffentlichkeit, etwa bei Vorführungen, bei denen ein Dienstanzug nicht angemessen wäre.

Als Einsatzschutzkleidung ist seit 2000 der Multifunktionale Einsatzanzug (MEA) vorgesehen, der in Berichten über Einsätze häufig zu sehen ist und daher das Bild des THW in der Öffentlichkeit prägt. Er besteht aus Einsatzjacke und Einsatzhose (in der ein herausnehmbarer Säureschutz ist) in dunkelblau, schwarzen Einsatzschuhen, sowie nach Bedarf T-Shirt (kurz- oder langarm), Handschuhen, Fleece-Jacke oder Windstopper, Koppel und ggf. weiterer persönlicher Schutzausrüstung. Als Kopfbedeckung sind Helm (z. B. Dräger HPS 4300), Base Cap, Wintermütze, Barett oder Strick-/Fleecemütze vorgesehen. Der Einsatzanzug kostet in der Beschaffung ca. 650 Euro. Die Einsatzjacke ist an den Ärmeln, auf den Taschen, an der Brust und im unteren Rücken, die Einsatzhose im unteren Beinbereich mit gelben Reflexstreifen ausgestattet. Auf der Rückseite der Einsatzjacke ist ein Leuchtstreifen mit der Aufschrift „THW“, bzw. bei Führungskräften Zug/Gruppenführer, angebracht. Auf den Patten der Brusttaschen werden Namensband und Dienststellungskennzeichen getragen.

Der seit den 1960er Jahren übliche Einsatzanzug Pilot (EAP), der anfangs sandfarben und ab den 1970ern grau-blau war, ist für Einsätze nicht mehr zugelassen, wird heute jedoch noch teilweise als Arbeitsschutzkleidung getragen.

Arbeitschutzkleidung

Als Arbeitsschutzkleidung sind der MEA und der EAP (s. o.) sowie der Arbeitsanzug zugelassen. Sie wird bei allgemeinen Arbeiten in der Unterkunft getragen, etwa bei technischen Diensten, wie Wartung und Reparaturen, außerdem bei praktischer Ausbildung.

Der Arbeitsanzug, der als Arbeitsschutzkleidung in der Regel getragen wird, besteht aus robustem und kostengünstigem blauem Stoff. Getragen werden eine Arbeitshose mit Koppel, Hemd oder T-Shirt sowie die Einsatzstiefel. Bedarfsabhängig können Arbeitsjacke, Pullover, Poloshirt, Handschuhe und weitere persönliche Schutzausrüstung (Warnkleidung gem. EN 471, Rettungsweste etc.) sowie Wetterschutzkleidung oder Parka getragen werden. Eine Weste kann selbst beschafft werden. Als Kopfbedeckung sind Base Cap, Barett, Wintermütze und Helm vorgesehen.

Dienstkleidung

Als Dienstkleidung für alle Dienste, die keine besondere Schutzkleidung erfordern, ist ein Dienstanzug vorgesehen. In der Praxis wird dieser jedoch oft als „Gala-Anzug“ verstanden und nur bei besonderen Anlässen getragen, z. B. bei Tagungen, Empfängen oder Ehrungen.

Der Dienstanzug (DA) besteht aus einer schieferblauen Diensthose, einer lichtblauen Dienstjacke, einem weißen Oberhemd (langarm mit Krawatte, kurzarm ohne) für Herren und einer weißen Bluse für Damen, schwarzen Halbschuhen und Socken. Bedarfabhängig können Parka, Mantel, Handschuhe und eine Kopfbedeckung (Dienstmütze, Barett) getragen werden. Damen können als Dienstkostüm den Dienstanzug auch mit Kostümjacke und Rock tragen. Die Dienstjacke verfügt über eine Brusttasche mit Patte auf der linken Seite und zwei Seitentaschen in Hüftnähe, ebenfalls mit Patten, sowie ein Hoheitsabzeichen am linken Oberarm (Bundesadler, darüber die Initialen „THW“). Auf der Patte der Brusttasche wird ein Namenschild aus Aluminium getragen, darüber kann eine Bandschnalle befestigt werden. Auf der gegenüberliegenden Brustseite wird das Dienststellungskennzeichen aufgenäht. Der ursprüngliche Entwurf für den Dienstanzug stammte von dem Designer Heinz Oestergaard, der auch 1971 die neuen Polizeiuniformen entwarf.[22]

Tagesdienstkleidung

Im Jahr 2011 wurde zusätzlich zu den bestehenden Bekleidungsarten die Tagesdienstkleidung eingeführt. Die Tagesdienstkleidung stellt eine Alternative für offizielle Termine dar, wenn der Multifunktionsanzug oder der Dienstanzug nicht angemessen erscheinen. Die Tagesdienstkleidung besteht aus einem schwarzen Blouson, einem hellblau-grauen Oberhemd für Herren bzw. einer Bluse für Damen, einer dunkelgrauen Cargohose, schwarzen Halbschuhen und Socken. Bedarfabhängig können ein Pullover und eine schwarze Kappe getragen werden. An Blouson und Hemd sind auf den Ärmeln THW-Logo und Bundesflagge angebracht, auf den Patten der Brusttaschen werden Dienststellungskennzeichen und Namenschilder getragen. Die Tagesdienstkleidung wird von der Firma GCL hergestellt und ist selbst zu beschaffen.

Kopfbedeckungen

Schutzhelm Dräger HPS 4100

Der speziell für das THW angefertigte Schutzhelm HPS 4100 der Firma Dräger zählt zur persönlichen Schutzausrüstung eines jeden Helfers und muss im Einsatz getragen werden. Er hat die Form des Gefechtshelmes der deutschen Streitkräfte und kann weitere Ausstattung aufnehmen, wie Lampe, Visier oder Schutzbrille und Nackenleder. Wenn die Helfer einen Gefahrenbereich verlassen oder wenn es erlaubt ist, den Helm abzusetzen (z. B. bei der Deichverteidigung) können die Helfer auf eine Baseballmütze zurückgreifen. Der vormals getragene Helm entsprach einem Arbeitsschutzhelm, jedoch mit Kinnriemen. Ein Visier und ein Nackenschutz aus Leder konnten angebracht werden.

Zu Einsatz- und Arbeitsschutzkleidung können, wenn die Tätigkeit einen Helm nicht erfordert, auch Base Caps getragen werden. Für den Dienstanzug ist eine Dienstmütze (Schirmmütze) vorgesehen, die jedoch nicht mehr neu ausgegeben wird. Seit Anfang der 1990er-Jahre gibt es im THW auch Barette. Es hängt vom jeweiligen Ortsverband ab, ob und wann diese getragen werden. In der Bekleidungsrichtlinie sind sie explizit bei Einsatz- und Arbeitsschutzkleidung vorgesehen, sie können jedoch auch als Kopfbedeckung zum Dienstanzug getragen werden. Für die Tagesdienstkleidung ist eine eigene Kappe vorgesehen.

Kennzeichnungen

Dienststellungskennzeichen für ehrenamtliche Helfer

Die Dienststellung ehrenamtlicher Helfer wird durch entsprechende Kennzeichen an der Bekleidung ausgedrückt. Das THW-Logo wird dabei von zwei Feldern eingefasst, in die je nach Dienststellung senkrechte Balken einbeschrieben sind. Grundfarbe der Dienststellungskennzeichen ist dunkelblau, bei Tagesdienstkleidung schwarz. Die Farbe der Kennzeichnung ist bei Einsatzkräften hellblau, im Ortsverbands-Stab und bei Fachberatern silbern (auf Einsatzschutzkleidung weiß). Der Ortsbeauftragte trägt als Dienststellenleiter ein golden (auf Einsatzschutzkleidung gelb) abgesetztes Dienststellungskennzeichen. Helfer-Anwärter tragen kein Dienststellungskennzeichen, daher erhalten die Helfer erst mit erfolgreich absolvierter Grundausbildung ihre Abzeichen. Mangels Verwendung von Dienstgraden im THW entfällt auch eine entsprechende Kennzeichnung.

Ortsverbands-Stab mit Ortsbeauftragtem und Fachberater
Ortsbeauftragter stv. Ortsbeauftragter Ausbildungsbeauftragter,
Fachberater
Jugendbeauftragter,
Schirrmeister,
Beauftragter für
Öffentlichkeitsarbeit,
Verwaltungsbeauftragter,
Koch
Thw dienststellungskennzeichen ortsbeauftragter.svg Thw dienststellungskennzeichen stelv ortsbearuftragter.svg Thw dienststellungskennzeichen fachberater.svg Thw dienststellungskennzeichen schirmeister.svg
Technischer Zug, Fachgruppe Logistik und Fachgruppe Führung/Kommunikation
Zugführer,
Leiter der Fachgruppe
Logistik oder der
Fachgruppe Führung/Kommunikation
Zugtruppführer
(stv. Zugführer),
Sachgebietsleiter der
Fachgruppe Führung/Kommunikation
Gruppenführer Truppführer,
Führungsgehilfe
Helfer
Thw dienststellungskennzeichen zugfuehrer.svg Thw dienststellungskennzeichen zugtruppfuehrer.svg Thw dienststellungskennzeichen gruppenfuehrer.svg Thw dienststellungskennzeichen truppfuehrer.svg Thw dienststellungskennzeichen helfer.svg

Anmerkung: Die Fachgruppen Logistik und Führung/Kommunikation sind nicht Teil des Technischen Zuges. Sie dienen zur Versorgung und Führung mehrerer THW-Einheiten bei Großeinsätzen und sind über das gesamte Bundesgebiet in einigen Ortsverbänden stationiert.

Funktionskennzeichen für ehrenamtliche Helfer auf Landes- und Bundesebene

Ehrenamtliche Vertreter auf Landes- und Bundesebene tragen besondere Funktionskennzeichen in goldener (auf Einsatzschutzkleidung gelber) Farbe. Die zwei bis vier senkrechten Balken sind hier schmaler und füllen das Feld nicht vollständig aus; der Balken im Dienststellungskennzeichen des Bundessprechers ähnelt dem des Ortsbeauftragten, ist jedoch breiter.

Bundessprecher
Stellvertretender Bundessprecher
Landessprecher Stellvertretender Landessprecher
THW Bundessprecher.jpg THW stell Bundessprecher.jpg THW Landessprecher.jpg THW stell Landessprecher.jpg

Funktionskennzeichen für hauptamtliche Mitarbeiter

Hauptamtliche THW-Mitarbeiter tragen Funktionskennzeichen in silberner und goldener bzw. weißer und gelber Farbe. Zur Unterscheidung von Ehrenamtlichen sind die Balken hier waagerecht einbeschrieben; ab der Ebene des Landesbeauftragten sind sie breiter (beim Vizepräsidenten unterbrochen).

Präsident
Vizepräsident
Landesbeauftragter,
Leiter der Bundesschule,
Abteilungsleiter,
Beauftragter für das Ehrenamt
Referatsleiter,
Schulmanager,
Leiter des Leitungsstabes
Referent
THW Präsident.jpg THW Vizepräsident.jpg THW Landesbeauftragter.jpg THW Referatsleiter.jpg THW Referent.jpg
Geschäftsführer Sachbearbeiter,
Fachlehrer
Bürosachbearbeiter,
Ausbilder,
Gerätehandwerker,
Kraftfahrer
Auszubildender,
Absolvent Bundesfreiwilligendienst,
Absolvent Freiwilliges Soziales Jahr,
Praktikant
THW Geschäftsführer.jpg THW Sachbearbeiter.jpg THW Bürosachbearbeiter.jpg THW Kraftfahrer.jpg

Farbgebung

Die Fahrzeuge, Bekleidung und ein großer Teil der Ausrüstung des Technischen Hilfswerks sind in Blautönen gehalten (RAL-Nummer 5002, Ultramarinblau). Der Grund dafür ist, dass nach dem Zweiten Weltkrieg die Fahrzeuge von Bergungszügen – die übrigens nicht nur dem THW, sondern auch vielen Feuerwehren unterstellt waren – blau angestrichen wurden. So konnte man die „rote Feuerwehr“ für die Brandbekämpfung von der „blauen Feuerwehr“ für Bergungsaufgaben unterscheiden. Bergungszüge hatten in den Zeiten des Kalten Krieges unter anderem die Aufgabe, bei kriegerischen Auseinandersetzungen Menschen zu retten und Tiere und Sachwerte zu bergen sowie die Infrastruktur wiederherzustellen. Im Jahre 1995 wurden die Bergungszüge im Rahmen der Umstrukturierung des THW durch Technische Züge ersetzt, die blaue Farbe blieb bestehen und entwickelte sich zu einem weltweiten Erkennungszeichen des Technischen Hilfswerks. So existieren in Anlehnung an andere bekannte Werbesprüche inoffizielle Slogans wie „THW – Die blauen Engel“ oder „THW – Unser Strom ist blau!“ (z. B. als Beschriftung großer Notstromaggregate).
Eine Ausnahme stellen die Fahrzeuge der Fachgruppe Führung/Kommunikation dar, welche im Einsatzfall als Führungsstelle benutzt werden (Führungskraftwagen und Führungs- und Kommunikationskraftwagen mit Führungs- und Lageanhänger). Diese sind weiß lackiert und mit blauer Schrift versehen (früher orange mit weißer Schrift), damit sie schnell als Führungsstelle zwischen anderen Fahrzeugen erkannt werden können.

Selbstverständnis des THW

Da die Kriegsgefahr zwischen den damaligen NATO-Staaten und den Warschauer-Pakt-Staaten bestand und das geteilte Deutschland genau zwischen den beiden Hauptgegnern lag, musste neben dem Aufbau eigener Streitkräfte auch mit dem Aufbau des Zivil- und Katastrophenschutzes begonnen werden.

Damals war sich die Politik nicht einig, wie man die Zivilbevölkerung sinnvoll gegen die Gefahr schützen konnte. Die Aufstellung sogenannter Bergungszüge, die bei ABC-Angriffen eingesetzt werden sollten, ist eine mögliche Option gewesen. So wären die Aufgaben des Technischen Hilfswerks vorrangig Bergungs- und Instandsetzungsoperationen während oder nach militärischen Angriffen gewesen. Große Teile der Infrastruktur, wie das Schienennetz, Telekommunikation und Energieversorgung waren in staatlicher Hand.

Der Zusammenbruch der DDR 1989/1990 brachte für das THW eine Reihe von Veränderungen: Das Ende des Kalten Krieges, der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland sowie die Privatisierung staatlicher Betriebe wären Gründe zur Auflösung des THW gewesen. Doch stattdessen wurden weitere Ortsverbände auf dem neuen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gegründet und die Einsatzkompetenzen erweitert. Die Umstrukturierung des THW Mitte der 1990er Jahre machte es zu einer modernen und flexiblen Einsatzorganisation, auf die sowohl der Staat als auch örtliche Behörden zugreifen können. Gründe für das Bestehen und den Ausbau des THW waren die guten Erfahrungen mit den Einsatzkräften, deren Führung und nicht zuletzt die Zehntausenden von ehrenamtlich engagierten Frauen und Männer in den Ortsverbänden.

Heute kann das THW auf viele Einsätze im In- und Ausland zurückblicken. Auch in der örtlichen Gefahrenabwehr gibt es Vereinbarungen mit Polizei und Feuerwehr und jede Woche sind bundesweit die THW-Kräfte im Einsatz. Die Gründung der THW-Jugend zeigt, dass neben den Zivil- und Katastrophenschutzaufgaben das THW auch soziale Verantwortung in den jeweiligen Regionen zeigt.

Medien- und Kommunikationsarbeit des THW

Das THW hat mehrere Ebenen auf denen aktive Organisationskommunikation betrieben wird. Der Pressesprecher des THW ist zugleich der Leiter des Sachgebietes Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Leitungsstab der THW-Leitung. Hier wird die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für die Bundesanstalt THW mit ihren acht Landesverbänden koordiniert und abgestimmt ebenso wie mit der Pressestelle des Bundesinnenministerium. Die zweite Ebene stellt die der Landesverbände des THW dar. Hier gestaltet der Sachbearbeiter Kommunikation in Abstimmung mit dem Landesbeauftragten und der THW Leitung die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Dazu zählt auch die Abstimmung mit den THW-Geschäftsstellen im jeweiligen Landesverband. Zudem ist er Ansprechpartner für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Ortsverbände im Landesverband. Für den Auslandseinsatz des THW kann das Referat Ausland und das Sachgebiet Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Media Officer, spezielle geschulte Auslandskräfte für die Medienarbeit, entsenden.[23][24][25][26][27]

Die Ortsverbände gestalten ihre Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem Landesverband und den Geschäftsstellen aus. Der Ortsbeauftragte und/oder der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) verantworten hierbei die Umsetzung. Die Ortsverbände betreiben ebenfalls eigene Pressearbeit.[28] Daneben kommunizieren die Vertreter des Ehrenamtes im THW (Landessprecher sowie Helfersprecher) über verschiedene Kanäle.[29]

Das THW kommuniziert neben der klassischen Medienarbeit über verschiedene Social Media Plattformen, darunter Facebook, Google+, Twitter.[30][31][32] Ebenfalls ist ein Auftritt auf Youtube vorhanden.[33]

In den vergangenen Jahren hat das THW verschiedene Medien-, Öffentlichkeits- und Helferwerbungskampagnen realisiert. Darunter die Kampagne "Rein ins THW raus aus dem Alltag" mit einer eigenen Kampagnen-Webseite,[34] aber auch die Medienaktion im Rahmen der Flüchtlingshilfe 2015 "Das THW zeigt Gesicht ...und Du?!"[35][36]. Auch Video- und Werbespots hat das THW für seine Kommunikationsarbeit produziert, darunter einen Spot, der von Manfred Lehmann, dem deutschen Synchronsprecher von Bruce Willis, vertont wurde.

Leitsätze

Die Leitsätze, die jeden ehren- und hauptamtlichen Mitwirkenden in ihrem Verständnis, Verhalten und der Identifikation prägen sollen, lauten wie folgt:[37]

  1. Wir sind jederzeit bereit, in Deutschland und weltweit zu helfen.
  2. Wir erfüllen unsere Aufgaben zielorientiert und pflichtbewusst.
  3. Wir arbeiten zusammen, planen gemeinsam und entscheiden verantwortungsbewusst.
  4. Wir legen Wert auf Ausbildung und Übungen.
  5. Wir verhalten uns gefahrenbewusst und schützen uns gegenseitig.
  6. Wir respektieren einander und verhalten uns vorbildlich; unsere Führungskräfte haben eine herausgehobene Verantwortung.
  7. Wir kommunizieren gezielt, ehrlich und verständlich.
  8. Wir bekennen uns zur Demokratie und dulden keine Diskriminierung.
  9. Wir setzen uns für die Vielfalt unserer Gesellschaft auch im THW ein.
  10. Wir begeistern junge Menschen für das THW und zur Übernahme von Verantwortung.

Siehe auch

 Portal:Technisches Hilfswerk – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Technisches Hilfswerk

Literatur

  • Gernot Wittling: Bevölkerungsschutz im 21. Jahrhundert. Verlagsgesellschaft Stumpf & Kossendey, Edewecht 2001, ISBN 3-932750-66-7.
  • Gernot Wittling (Hrsg.): Wir Helfen. Das THW – Gestern – Heute – Morgen. Eigenverlag des THW, Bonn 2000, ISBN 3-00-006667-5.
  • Leitung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk: THW-Jahresbericht. Jährlich herausgegeben im Eigenverlag des THW
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Hrsg.): Bevölkerungsschutz. Magazin für Zivil- und Katastrophenschutz. Vierteljährlich erscheinende Zeitschrift (online als PDF-Version erhältlich)
  • Bundesgeschäftsstelle der THW-Jugend e. V.: Jugend-Journal. Das THW-Jugendmagazin. Halbjährlich erscheinende Zeitschrift (online als PDF-Version erhältlich)
  • Peter Lohmann (Hrsg.): „Einsatz! Von Bremen bis Somalia – 60 Jahre Technisches Hilfswerk (THW) in Bremen.“ Herausgegeben von der THW-Landeshelfervereinigung Bremen e.V., Bremen 2012, ISBN 978-3-937692-07-4.
  • Der THW-Landesbeauftragte für Bayern (Hrsg.): THW Journal Bayern Drei- bis viermal pro Jahr erscheinende Zeitschrift (online als PDF-Version erhältlich)

Weblinks

 Commons: Technisches Hilfswerk – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. https://www.thw.de/DE/THW/Geschichte/geschichte_node.html
  2. Hauptamt. THW-Website, abgerufen am 26. November 2015.
  3. 3,0 3,1 THW Jahresbericht 2014 (PDF; 4,7 MB). S. 6, abgerufen am 26. November 2015.
  4. Bundesfinanzministerium, Bundeshaushalt 2016, Einzelplan 06, Kapitel 29
  5. Gesetz über das Technische Hilfswerk
  6. Schnell-Einsatz-Einheit Bergung Ausland (SEEBA). Abgerufen am 19. März 2011
  7. Gernot Wittling (Hrsg.): Wir helfen. Das THW gestern – heute – morgen, Bundesanstalt THW, Bonn 2000, ISBN 3-00-006667-5, S. 26.
  8. http://www.bundesarchiv.de/bestaende_findmittel/bestaendeuebersicht/body.html?id_main=5407&where=naeheres&what=parent_id&id_bestand=96&suchbegriff=
  9. Gernot Wittling (Hrsg.): Wir helfen. Das THW gestern – heute – morgen, Bundesanstalt THW, Bonn 2000, ISBN 3-00-006667-5, S. 23.
  10. „Faszination Helfen: Die Geschichte des THW“ auf der Seite des THW
  11. Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Die Bundesanstalt THW im Überblick, Stand: März 2016. Abgerufen am 12. Juni 2016
  12. www.thw.de Dienststellen. Aufgerufen am 10. März 2012.
  13. 13,0 13,1 1. Bergungsgruppe (B 1) - thw.de
  14. 1. Bergungsgruppe (Abstütz-System-Holz) (B 1 ASH) - thw.org
  15. 1. Bergungsgruppe EinsatzGerüstSystem (B 1 EGS). In: www.thw.de. Abgerufen am 11. August 2016.
  16. vgl. hierzu Mach mit bei der THW-Jugend!
  17. Antrag des Landesjugendvorstandes zur Festlegung des Rhythmus für Landesjugendlager (Bekanntmachung der THW-Jugend NRW)
  18. [1]. Abgerufen am 15. Juli 2015
  19. [2]. Abgerufen am 15. Juli 2015
  20. [3]. Abgerufen am 15. Juli 2015
  21. http://www.thw.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Einsaetze/national/2015/09/meldung_006_fluechtlingshilfe.html
  22. Hans Dietrich Genscher, Erinnerungen (1995), S. 177
  23. THW-Media Officer trainieren Pressearbeit. THW, 11. April 2016, abgerufen am 13. Juni 2016.
  24. THW-Pressebereich: Kontakte, Pressemitteilungen, Mediathek. In: www.thw.de. Abgerufen am 12. Juni 2016.
  25. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe - Meldungen - Von „Learning by Doing“ hin zum Konzept – Social Media im THW. In: www.bbk.bund.de. Abgerufen am 12. Juni 2016.
  26. THW: Organigramm THW. THW, abgerufen am 13. Juni 2016.
  27. Johann Oberauer GmbH: „Aushängeschild“ für Deutschland. In: prreport. Abgerufen am 12. Juni 2016.
  28. THW OV Simbach: Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit. In: ov-simbach.thw.de. Abgerufen am 12. Juni 2016.
  29. Sicherheitskontrolle erforderlich. In: www.facebook.com. Abgerufen am 12. Juni 2016.
  30. Bundesanstalt THW (@THWLeitung) | Twitter. In: twitter.com. Abgerufen am 12. Juni 2016.
  31. Sicherheitskontrolle erforderlich. In: www.facebook.com. Abgerufen am 12. Juni 2016.
  32. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe - Meldungen - Von „Learning by Doing“ hin zum Konzept – Social Media im THW. In: www.bbk.bund.de. Abgerufen am 12. Juni 2016.
  33. THWLeitung. In: YouTube. Abgerufen am 12. Juni 2016.
  34. https://www.rein-ins-thw.de/
  35. Das THW zeigt Gesicht ...und Du?!"
  36. THW zeigt Gesicht: Start der bundesweiten Medienaktion. In: www.thw.de. Abgerufen am 12. Juni 2016.
  37. Die zehn Leitsätze des THW auf thw.de
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