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Technische Zeichnung

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Eine Technische Zeichnung ist ein Dokument, das vorwiegend in grafischer und zum Teil auch in schriftlicher Form alle notwendigen Informationen für die Herstellung und zur Beschreibung der geforderten Funktionen und Eigenschaften eines Einzelteils, einer Baugruppe oder eines kompletten Produkts zeigt und als Teil der Technischen Produktdokumentation dient.

DIN 199 definiert dazu folgendes: „Eine Technische Zeichnung ist eine Zeichnung in der für technische Zwecke erforderlichen Art und Vollständigkeit, z. B. durch Einhaltung von Darstellungsregeln und Maßeintragungen.“ Diese Definition trägt dem komplexen Prozess Rechnung, der zur Erstellung vollständiger, normgerechter Technischer Zeichnungen erforderlich ist und Technisches Zeichnen genannt wird.

Arten von Zeichnungen

Technische Zeichnungen werden beispielsweise im Maschinenbau gebraucht für

Für die Herstellung sind die Zeichnungen am detailliertesten. Aus ihnen werden die Zeichnungen für die folgend genannten Zwecke meistens mit gekürztem Inhalt abgeleitet. Bei Anwendung des 3D-CAD-Prozesses ist es leicht, zusätzliche räumliche Darstellungen anzufertigen (im Allgemeinen wird die Orthogonalprojektion senkrecht auf die meistens ebenen und in rechten Winkeln zueinander orientierten Teile-Flächen angewendet). Sie sind heute zusätzlicher Inhalt fast aller Zeichnungen, nicht nur der oft für technische Laien gedachten Prospekte.

Die Teile-Zeichnungen enthalten Ansichten von außen oder auf gedachte Schnittflächen (Schnittzeichnung) des Teils. Alle Konturen sind mit Maßangaben versehen, die Art der Oberflächen ist gekennzeichnet. Neben dem Werkstoff kann eine handelsübliche Halbzeugform, die Herstellmethode (spanende Fertigung, Gießen o. a.) und evtl. eine thermische und eine Oberflächen-Nachbehandlung angegeben sein.

Die Zusammenstellungs-Zeichnungen können auch sogenannte Darstellungen enthalten, die das das Zusammensetzen der Einzelteile und deren gemeinsame Funktion verdeutlichen, und somit Montage und Reparatur und generell das Verständnis für das Produkt erleichtern.

Je nach Branche gelten besondere Regeln für Zeichnungen. So definiert etwa DIN 919 spezielle Normen für technische Zeichnungen in der Holzverarbeitung und Metallbearbeitung

Auslegung von Zeichnungen

Logo des Deutschen Instituts für Normung DIN ISO 5455
Bereich Technische Dokumentation
Titel Technische Zeichnungen; Maßstäbe
Letzte Ausgabe 1979-12
ISO 5455
Aufteilung eines A0-Bogens
Schriftfeld nach EN ISO 7200
veraltetes Schriftfeld nach DIN 6771-1

Die Darstellung der Einzelteile erfolgt in einem der Größe oder der Kompliziertheit des Produktes angepassten Maßstab. Um die gesamte Produktgeometrie darstellen zu können, sind oft mehrere Ansichten aus verschiedenen Richtungen, Detailansichten (in größerem Maßstab) und Schnittdarstellungen nötig. Um verschiedene Materialien, Teile oder Schnittflächen zu kennzeichnen, werden Schraffuren verwendet.

Maßstab

Technische Zeichnungen sind gemäß ISO 5455 nur in bestimmten Maßstäben zulässig. Dies sind:

  • Natürlicher Maßstab: 1:1
  • Verkleinerungsmaßstäbe: 1:2; 1:5; 1:10 … sowie Vielfache davon
  • Vergrößerungsmaßstäbe: 2:1; 5:1; 10:1 … sowie Vielfache davon

Andere Maßstäbe sind seit 1979 nicht mehr zulässig, werden jedoch vereinzelt noch verwendet.[1]

Abweichende Maßstäbe werden im Vermessungswesen aus historischen Gründen manchmal angewandt, wenn alte Karten neu vermessen werden. Im Bauwesen gelten bei Maßstäben[2] andere Normen[3].

Zeichenblattformat und Schriftfeld

Im europäischen Raum ist die Verwendung der Zeichnungsformate DIN A0 bis DIN A4, für sehr kleine Zeichnungen im Einzelfall auch A5, üblich. Die Blattformate ergeben sich jeweils durch Halbierung des nächstgrößeren Formates. Die Faltung großformatiger Zeichnungen zur Ablage in Aktenordnern nach DIN-Norm DIN 821 ist in DIN 824 genormt.

EN ISO 5457 definiert die Zeichenblattgrößen für Technische Zeichnungen. Diese Norm ersetzt seit August 1999 DIN 6771-6, die zuvor DIN 823 ablöste. Im Schriftfeld (nach EN ISO 7200, ersetzt die 2004 zurückgezogene DIN 6771-1) werden neben der Benennung des Produkts auch Zeichnungsnummer, Materialangaben, Maßstab, Erstellungs- und Prüfvermerke, Angaben zur Versionsgeschichte beziehungsweise des Revisionsstands und andere notwendige Informationen eingetragen.

Im amerikanischen und asiatischen Raum sind zumeist andere Papierformate im Einsatz.

Stückliste

Über dem Schriftfeld in der rechten, unteren Ecke kann der Zeichnungskopf durch eine Stückliste ergänzt werden. Reicht der Platz über dem Schriftfeld zum Beispiel bei größeren Baugruppen oder Montagezeichnungen hierfür nicht aus, wird meist eine getrennte Stückliste erstellt. Die Stückliste zählt die in der Baugruppe verwendeten Bauteile auf (Benennung und Anzahl).

Zeichenfläche

Die Zeichenfläche gliedert sich in den Zeichenbereich, auf dem die eigentliche Darstellung abgebildet ist, mit dem Schriftfeld in der rechten unteren Ecke. Begrenzt wird die Zeichenfläche durch den Zeichnungsrand, über den nicht hinausgezeichnet oder beschriftet werden darf. Außerhalb des Zeichnungsrandes befindet sich eine Rastereinteilung mit Buchstaben (vertikal) und Zahlen (horizontal). Innerhalb der Zeichenfläche werden die Bauteile mit Maßen und Toleranzen versehen. Diese beschreiben die Dimensionen des Bauteils. Das Abmessen von Maßen aus der Zeichnung durch den Zeichnungsleser ist nicht zulässig. Es ist zulässig, innerhalb der Zeichenfläche weitere Texte zur Beschreibung des Bauteils einzufügen.

Regeln und Normen

Bei der Erstellung von Technischen Zeichnungen muss eine Vielzahl von Regeln und Normen beachtet werden, die im Artikel Technisches Zeichnen näher erläutert werden.

Allgemeintoleranzen

Die in der Zeichnung enthaltenen Informationen sind vor allem die geometrische Form und ihre Abmessungen. Je nach Einsatzgebiet werden zusätzliche Informationen eingefügt. Durch allgemein gültige Freimaßtoleranzen und auf bestimmte Maße (Nennmaße) bezogene Toleranzen wird die völlige Austauschbarkeit des dargestellten Produkts gewährleistet. Die Qualität der Oberfläche des gezeichneten Einzelteiles wird durch den Mittenrauwert Ra quantifiziert. Eine Massenproduktion wäre ohne diese Bemaßungsmethoden nicht möglich.

Erstellung, Vervielfältigung, Archivierung und Weitergabe

Früher wurden Technische Zeichnungen direkt auf dem Papier erstellt, durch Pausen vervielfältigt und die Originale sorgfältig verwahrt. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Vervielfältigungsverfahren für technische Zeichnungen entwickelt, die teilweise bis heute verwendet werden.

Der Einsatz von CAD-Software und die hierdurch möglichen Kopien der CAD-Daten verdrängt inzwischen teilweise die Papierform der Technischen Zeichnung, meist werden aber auch die mit CAD erstellten Zeichnungen ausgedruckt, geplottet oder die nötige Anzahl von Kopien einfach mit einem Kopiergerät vervielfältigt.

Die heutige Technik erlaubt vollkommen auf die Weitergabe einer Technischen Zeichnung in Papierform zu verzichten, da zunehmend die Fertigungsbereiche mit Computern und Bildschirmen ausgerüstet werden und Maß- und Toleranzangaben direkt am virtuellen dreidimensionalen Modell gemacht werden können. Die Fertigungsvorbereitung und Qualitätskontrolle können somit speziell auf die jeweiligen Anforderungen zugeschnittene Bilder mit ISO-Ansichten erhalten und diese nur bei tatsächlichem Bedarf ausdrucken (lassen).

Für die Versionsverwaltung und die Bereitstellung von technischen Zeichnungen in digitaler Form werden zunehmend Dokumentenmanagement- und elektronische Archivsysteme eingesetzt. In diesen werden die notwendigen Daten unter anderem als DWG, DXF, IFC hinterlegt.[4]

Zur Archivierung werden häufig noch Papierzeichnungen und Mikrofilme eingesetzt, da eine (wie z. B. im Bergbau) geforderte digitale Archivierung unverändert über mehrere Jahrhunderte nicht sichergestellt werden kann.[5] Für kurzfristige Archivierungen wird das Format PDF/A1 empfohlen.[6] Andere Formate wie pixelbasierte Datenformate sind üblich.[7] In der Vergangenheit war HPGL weit verbreitet.[8]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

 Commons: Technische Zeichnungen – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

  1. Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg; Pläne und Daten (PDF; 627 kB)Richtliniensammlung, Seite 5, Stand Nov. 2008
  2. Architektenmaßstab bei Amazon
  3. DIN 1356-1:1995-02
  4. Seite 77ff. (PDF; 3,6 MB)
  5. QUELLE: DIN 21902-2:2008-08
  6. Quelle
  7. TIFF G4 als Vorgängerformat zu PDF/A1 & Google Books
  8. [1]
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Technische Zeichnung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.