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Taktische Einheit

Aus Jewiki
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Als Taktische Einheiten werden bei den deutschen Hilfsdiensten nach ihrem taktischen Nutzen erfolgende Zusammenfassungen von Personal und Material bezeichnet, die einsatzrelevante Aufgaben selbständig erledigen können, einen ihrer Größe entsprechenden Einsatzauftrag selbständig abzuarbeiten.[1]

Grundlagen

Die taktische Gliederung der Kräfte wird in der Regel nach folgendem Schema vorgenommen,[2] wobei die einzelne Einsatzkraft (Helfer) die Grundlage aller Einheiten bildet: Kleinste Einheit ist ein Trupp, die nächstgrößeren Einheiten heißen Staffel (nicht bei allen Organisationen vorhanden; bspw. Hubschrauberstaffel oder Rettungshundestaffel), Gruppe und Zug. Die größte Taktische Einheit ist der Verband. Je nach Organisation und Staat können die Einheiten unterschiedliche Personalstärke und Selbständigkeit besitzen.

Deutschland

Angabe der Personalstärke
Aufstellung eines selbständigen Trupps (Taktische Zeichen)
Aufstellung einer Staffel (Taktische Zeichen)
Aufstellung einer Gruppe (Taktische Zeichen)

Die verschiedenen Stärken der Einheiten werden in Deutschland in unterschiedliche Taktische Einheiten und Verbände gegliedert. Im Allgemeinen handelt es sich je nach Mannschaftsstärke hierbei um:

  • einen Trupp,[3]
  • Selbständiger Trupp und Zugtrupp,
  • eine Staffel,
  • eine Gruppe,
  • einen Zug oder
  • einen Verband.

Die Stärke und Gliederung der Feuerwehreinheiten sind in Deutschland einheitlich in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ festgelegt. Die Mannschaftsstärke wird in der Form Einheitsführer/Unterführer/Mannschaft/Gesamtstärke angegeben. Andere Hilfsorganisationen haben eigene Rechtsgrundlagen. Führer selbständig agierender Feuerwehreinheiten müssen die Ausbildung zum Gruppenführer besitzen,[4] um einen Einsatzbefehl zu geben.

Als Einheitsgrößen existieren der Zug, die Gruppe, die Staffel und der selbständige Trupp.[5] Die genormten Fahrzeuge der Feuerwehr sind mithin jeweils auf eine entsprechende Gruppen-, Staffel- oder (selbständige) Truppbesatzung ausgelegt. Die Angabe der Gesamtstärke wird häufig weggelassen. Die Angabe der Einheitsführer wird ebenfalls oft weggelassen, wenn kein Zugtrupp zum Einsatz kommt. Über Sprechfunk wird z. B. die Stärke eines Zuges (1/3/18/22) wie folgt gemeldet: „Eins – Drei – Achtzehn – Gesamt Zwoundzwanzig“. Regionale Unterschiede sind möglich.

Österreich

Bei den Einheiten der österreichischen Feuerwehren ist zu beachten, dass es die Staffel (noch) nicht gibt. Die Gruppe ist als „Löschgruppe“ mit einer Mannschaftsstärke von neun Einsatzkräften (der Mannschaft eines Löschfahrzeuges) oder als „Tanklöschgruppe“ mit sieben Einsatzkräften aufgestellt. Aufgrund neuer baulicher und gesetzmäßiger Beschränkungen der Feuerwehrfahrzeuge wird die Staffel mit sechs Personen auch in Österreich diskutiert. Eine Gruppe befehligt jeweils ein Gruppenkommandant, einen Zug ein Zugskommandant und der Verband der Verbandskommandant.

Feuerwehr

Trupp

Der Trupp ist die kleinste Einheit und besteht üblicherweise aus zwei Feuerwehrangehörigen, einem Truppführer und einem Truppmann, auch als (0/0/2/2) geschrieben. Diese Art von Einheit ist Bestandteil der Einheiten Staffel oder Gruppe und somit keine selbständige operierende Einheit.[5] Eine der Einsatzkräfte fungiert als Truppführer (Österreich: Truppkommandant). Die Einheit wird landläufig auch als „Löschtrupp“ bezeichnet.[6]

Selbständiger Trupp

Dagegen ist der selbständige Trupp von (0/1/2/3) eine Einheit, die als selbständige Taktische Einheit eingesetzt werden kann. Er besteht aus einem Truppmann und einem Maschinisten und wird von einem Truppführer geführt,[5] der jedoch die Qualifikation eines Gruppenführers besitzen muss.[4] Sie wird vor allem auf Fahrzeugen eingesetzt, die lediglich Platz für eine Truppbesatzung haben (Drehleitern, Rüstwagen, diverse Gerätewagen, SW 2000-Tr, diverse Tanklöschfahrzeuge etc.), auch der Zugtrupp ist als selbständiger Trupp anzusehen.

Aufgrund personeller Engpässe und ihrer Sonderaufgaben/-funktion, wodurch sie i.A. nicht selbständig, allein tätig werden, ist es heutzutage allerdings möglich, dass diese Fahrzeuge nur noch mit der Besatzung eines Trupps 0/1/1/2 (oft 0/0/2/2) besetzt werden und dann an der Einsatzstelle einem Gruppen-/Staffelführer eines Löschfahrzeuges oder direkt dem Zugführer unterstellt werden.[7]

Staffel

Aufgrund mangelnden Personals und verbesserter Technik, welche entsprechend arbeitserleichternd wirkt, ist die Staffel bei vielen Feuerwehren in der Praxis oftmals die tatsächlich eingesetzte taktische Grundeinheit.[8] Sie besteht aus sechs Personen (0/1/5/6): einem Staffelführer, der die Ausbildung eines Gruppenführers benötigt,[4] einem Maschinisten, sowie Angriffstrupp und Wassertrupp.[5]

Gruppe

Hauptartikel: Gruppe (Feuerwehr)

Die Gruppe ist die taktische Grundeinheit zum Abarbeiten von Einsätzen der Feuerwehr und besteht aus neun Personen (0/1/8/9), dem Gruppenführer (in Österreich: Gruppenkommandant), einem Maschinisten, einem Melder, sowie den drei Trupps Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp.[5] Die Gruppe kann auch aus der Besatzung eines Staffel- und eines Truppfahrzeugs gebildet werden. Dabei stellt die Truppbesatzung in der Regel den Schlauchtrupp und den Melder. Bei einem voll besetzten Löschgruppenfahrzeug beträgt die Mannschaftsstärke bereits (0/1/8/9).

Zug

Der Zug (1/3/18/22) ist die größte reguläre Taktische Einheit und besteht im Regelfall aus zwei Gruppen (0/1/8/9) und dem Zugtrupp (0/1/2/3). Der Zugtrupp setzt sich aus Führungsassistent (Stellvertretendem Zugführer, früher auch als Gruppenführer zbV bezeichnet), Melder und Fahrer zusammen. Hinzu kommt der Zugführer (1/0/0/1), in Österreich Zugskommandant genannt. Je nach Situation können verschiedene Züge der Feuerwehr zum Einsatz kommen. Die bekanntesten sind Löschzug, Rüstzug und Gefahrstoffzug.

Gemäß FwDV 3 kann ein Zug auch für besondere Aufgaben um einen selbständigen Trupp, eine Staffel oder eine Gruppe erweitert werden[5] und hat folglich eine Stärke von bis zu 31 Einsatzkräften (1/4/26/31). Der hierfür früher verwendete Begriff des „erweiterten Zugs[9] (auch „verstärkter Zug“ genannt) wurde nicht in die neue FwDV 3 übernommen.

Besonders bei den Berufsfeuerwehren hat jedoch ein Zug inzwischen kaum noch die Stärke von 22 Einsatzkräften. Heutzutage rückt ein Löschzug meist mit 16 Feuerwehrangehörigen aus.[10] Bei den Berufsfeuerwehren ist dies aus Einsparungsgründen der Fall. Bei Freiwilligen Feuerwehren kommt eine solche Reduktion vor allem durch Personalknappheit zustande, die besonders werktags tagsüber auftritt. Andererseits kann Personal durch moderne Geräte zumindest teilweise kompensiert werden. Der Löschzug kann auch ohne den oben beschriebenen Zugtrupp zum Einsatz kommen: (1/2/16/19). Auch eine Verringerung des Zugtrupps ist häufig, zum Beispiel (0/1/1/2), der Löschzug wäre dann also mit (1/3/17/21) unterwegs.

Bei kleineren Schadensereignissen können auch kleinere Fahrzeugkombinationen mit weniger Personal ausrücken. Dabei handelt es sich jedoch dann nicht um einen Zug im Sinne der FwDV 3.

Verband

Die Zusammensetzung des Verbandes (präziser Taktischer Verband genannt) ist nicht einheitlich definiert. Als Verbände werden Einheiten mit mehr als 31 Mann bezeichnet, der also größer als ein erweiterter Zug ist. Die Führung obliegt dem Verbandsführer (in Österreich: Verbandskommandant). Oft wird der Verbandsführer von einer Führungsstaffel oder einer Führungsgruppe beim Leiten des Einsatzes unterstützt. Meistens handelt es sich bei den Verbandsführern um besondere Feuerwehrdienstgrade.

Meistens bilden die Kreisfeuerwehrbereitschaften bzw. überörtliche Hilfeleistungskontingente (diese bestehen nicht in allen Bundesländern) einen Verband. Die Größe und Zusammensetzung eines Verbands ist sehr verschieden. Gerade bei Großeinsätzen können auch Verbände gebildet werden, die aus mehreren Fachdiensten bestehen. Teilweise wird der Begriff Verband auch nur als Oberbegriff für Taktische Einheiten oberhalb des Zuges benutzt. Analog zu militärischen Strukturen wird hier oft weiter unterteilt, wobei es auch hier wieder regionale Unterschiede gibt:

  • Verband I = Bereitschaft (bis 2 Züge + Führungstrupp),
  • Verband II = Abteilung (mehr als 2 Bereitschaften) und
  • Verband III = Großverband (mehr als 2 Abteilungen).

So sprach man beispielsweise im erweiterten Katastrophenschutz beim Zusammenwirken zweier Löschzüge von einer Brandschutzbereitschaft.

2-5-Regel

Die genaue Stärke einer Taktischen Einheit, insbesondere oberhalb der Zugebene, ist nicht exakt festgelegt. Als Faustregel kann die 2-5-Regel herangezogen werden. Kernaussage dieser Regel ist, dass ein Einheitsführer zwischen zwei und fünf Taktische Einheiten der niederen Führungsebene führen kann. Bei mehr als zwei Taktischen Einheiten der niederen Führungsebene kann aber auch eine Aufteilung auf zwei Taktische Einheiten höherer Führungsebene erfolgen mit einer Führung der nächsthöheren Ebene. So könnten beispielsweise – ungeachtet der rechtlichen Zulässigkeit – vier Gruppen von einem Zugführer geführt werden oder als Verband aus zwei Zügen, mit zwei Zug- und einem Verbandsführer.

Alternative Bezeichnungen an der Einsatzstelle

Neben der Gliederung in Züge und Verbände wird an Einsatzstellen auch die Gliederung in Einsatzabschnitte (nach Taktischen oder räumlichen Erfordernissen) vorgenommen. Hierbei entsprechen die in einem Abschnitt eingesetzten Einheiten meist einem Zug. Der Einsatzabschnittsleiter entspricht dem Zugführer. An Stelle des Begriffes Verbandsführer (Verbandsführung) wird hier dann der Begriff Einsatzleiter verwendet.

Technisches Hilfswerk

Die Grundeinheit des Technischen Hilfswerks (THW) ist der Technische Zug, bestehend aus Zugtrupp, zwei Bergungsgruppen und weiteren Fachgruppen. Der Trupp ist jeweils eine Untereinheit der Gruppe. Die Personalstärke eines Technischen Zuges des THW beträgt im Regelfall zwischen 28 und 43 Helfern.

Hilfsorganisationen & Katastrophenschutz

Die Hilfsorganisationen werden vorrangig im Rettungsdienst, Sanitäts- und Betreuungsdienst tätig. Eine einheitliche Vorgabe für deren Gliederungen gibt es nicht, es gelten örtliche und organisationsinterne Regelungen.

Rettungsdienst

Kennzeichnend für den Einsatz im Rettungsdienst ist eine Vielzahl von Einzelfahrzeugen (Krankentransportwagen, Notfallkrankenwagen, Rettungswagen, Notarztwagen, Rettungshubschrauber, Notarzteinsatzfahrzeug usw.), die meist nicht als Taktische Einheit zusammengefasst werden, sondern im direkten Durchgriff auf das Einzelfahrzeug geführt werden (von einem Einsatzleiter Rettungsdienst bzw. Organisatorischer Leiter Rettungsdienst). Das ist neben der täglichen Routine im Einzelnotfall vor allem in der Tatsache begründet, dass diese Rettungsmittel nicht stationär vor Ort bleiben, bis der Einsatz abgearbeitet ist, sondern nach Versorgung vor Ort den Patienten abtransportieren und gegebenenfalls dann wieder an den Einsatzort zurückkehren - bei größeren Einsätzen schwankt die Zahl der sich vor Ort befindlichen Fahrzeuge und Einsatzkräfte des Rettungsdienstes damit ständig.

Großschadenslagen und Katastrophenschutz

Katastrophenschutzeinheiten sind hinsichtlich Stärke, Aufbau und Führungsstruktur festgelegte Gruppen von Helfern in den am Katastrophenschutz beteiligten Hilfsorganisationen. Ihre genaue personelle und materielle Ausstattung ist abhängig vom jeweiligen Fachdienst der Einheit und richtet sich nach landesspezifischen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.

Bis 1997 war der Katastrophenschutz in Züge, Gruppen und Einrichtungen aufgeteilt, deren Größe und Ausstattung in den Stärke- und Ausstattungsnachweisungen (STAN) für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes aufgeführt waren. Diese Vorschriften sind jedoch seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) am 25. März 1997 nicht mehr gültig.[11]

Alle durch Landesrecht aufgestellten Einheiten zum Katastrophenschutz übernehmen danach auch die Aufgabe des Schutzes der Bevölkerung im Verteidigungsfall. Hierfür erhalten Einheiten der Bereiche Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung ergänzende Ausstattung.[12]

Darüber hinaus sind für den Massenanfall von Verletzten (MANV) oder anderen größeren Schadenslagen in Anlehnung an die Feuerwehreinheiten folgende Taktischen Einheiten im Sanitäts- und Betreuungsdienst bekannt:

Eine Mischung der Fachdienstaufgaben in einer Einheit ist ebenfalls üblich, zum Beispiel ist die Einsatzeinheit stärkebezogen mit einem Zug vergleichbar, besteht aber aus Einheiten des Sanitäts- und Betreuungsdienstes. Für überregionale Hilfeleistungen ist meist vorgesehen, dass die örtlich aufgestellten Einheiten als Verband unter einheitlicher Führung zusammengefasst werden, je nach Organisation und Bundesland bestehen solche Einheiten bereits vorbereitet oder werden ad hoc zusammengestellt (siehe auch Medizinische Task Force).

Bis 2007 verfügte das Deutsche Rote Kreuz mit dem DRK-Hilfszug über die einzige überregional aufgestellte Einheit des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland. Diese bestand aus zuletzt neun Abteilungen an verschiedenen Standorten in Deutschland. Jede Abteilung hatte eine Sollstärke von 104 Helfern (zuzüglich weiteren Helfern an manchen Standorten) und verfügte damit über die personelle Ausstattung von ca. drei Zügen. Der DRK-Hilfszug war damit, entgegen seiner Bezeichnung, hinsichtlich seiner Größenordnung ein Großverband (Verband III).

Für den Einsatz werden weitere Einheiten vorgehalten, die üblicherweise nicht taktisch gegliedert sind, zum Beispiel das Kreisauskunftsbüro oder Sondereinheiten mit abweichender Gliederung wie die Rettungshundestaffel. Die örtlichen Zweige der Hilfsorganisationen haben in der Regel Vereins-Charakter und heißen zwar „Ortsverband“ oder „Bereitschaft“, stellen aber per se keine Taktischen Einheiten in obigem Sinne dar.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz, 2. überarbeitete Auflage, Januar 2006.
  2. H. Schläfer: Das Taktikschema. 4. Auflage, Kohlhammer-Verlag, Stuttgart 1982, ISBN 3-17-012101-4.
  3. Hier ist der unselbständige Trupp als Teileinheit einer Gruppe oder Staffel gemeint.
  4. 4,0 4,1 4,2 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2003
  5. 5,0 5,1 5,2 5,3 5,4 5,5 Feuerwehr-Dienstvorschrift 3 Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, 2008
  6. Löschtrupp Duden
  7. Feuerwehr Dortmund, „C-Dienst Konzept“, abgerufen am 3. Dezember 2012
  8. Erläuterungen zur Einführung der neuen FwDV 3 (PDF; 60 kB), LFV Niedersachsen 2007
  9. Feuerwehr-Dienstvorschrift 5, Der Zug im Löscheinsatz, Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV)
  10. Werkfeuerwehrverband e. V., „Schadensarme Einsatztaktik“, Folie 23ff, abgerufen am 3. Dezember 2012
  11. Stärke- und Ausstattungsnachweisungen (STAN) für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (KatS) (Memento vom 7. Juli 2007 im Internet Archive)
  12. Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG), auf gesetze-im-internet.de.
  13. Einsatzmöglichkeiten von Verbandsführer in den Hilfsorganisationen. DRK Nordrhein, 17. Februar 2014, abgerufen am 4. Januar 2015.

Weblinks

 Commons: Taktische Zeichen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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