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Tagesordnung

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Unter einer Tagesordnung oder Traktandenliste (schweizerisch), in diesem Zusammenhang auch „Agenda“ genannt, versteht man die zeitliche Gliederung einer Sitzung, Besprechung oder Versammlung. Dazu werden einzelne Themen als Tagesordnungspunkte (TOP, Traktanden (schweiz.)) festgelegt, die im Regelfall mit der Einladung den Mitgliedern sowie ggf. weiteren Eingeladenen zur Kenntnis gebracht werden.

Das Wort „Tages-ordnung” ist eine unmittelbare Lehnübersetzung zu dem Englisch order of the day.

Übliche Form einer Tagesordnung bzw. Traktandenliste

Bei Sitzungen von Gremien ist die übliche Reihenfolge:

  1. Feststellung der Anwesenheit
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Wahl von Stimmenzähler(n) und Protokollführer
  4. Bericht des Vorsitzenden/Präsidenten und ggf. weiterer Amtsträgern
  5. ... inhaltliches / fachliches Thema 1
  6. ... inhaltliches / fachliches Thema 2 usw.
  7. Anträge
  8. Sonstiges/Verschiedenes/Allfälliges (beschlussfreie oder spontane Themen)
  9. Termin der nächsten Sitzung

Bei Sitzungen von Arbeitsgruppen entfallen die auf die Fassung von Beschlüssen bezogenen Tagesordnungspunkte.

Weitere formale oder teils formale und teils inhaltliche Tagesordnungspunkte wie Inforundlauf, Beschluss der Tagesordnung, Wahl der Sitzungsleitung finden sich auf Tagesordnungen unterschiedlicher Gremien, je nach demokratischer und organisationeller Struktur und gängiger Praxis.


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Aufgabe und Verfahren

Die Tagesordnung legt die in der Sitzung zu behandelnden Themen fest, um eine Aussprache und gegebenenfalls eine Beschlussfassung zu ermöglichen. Eine weitere Aufgabe einer Tagesordnung ist es, die Mitglieder eines Gremiums oder einer Arbeitsgruppe im Vorfeld über die zu beratenden und zu beschließenden Themen zu unterrichten und diesen dadurch eine ordnungsgemäße Vorbereitung auf die Sitzung zu ermöglichen. Damit ermöglicht eine durch eine Tagesordnung vorbereitete Gremien- oder Arbeitsgruppensitzung im Gegensatz zum bloßen Umlaufverfahren eine Einwirkung auf die Meinungsbildung anderer Mitglieder.

Deshalb ist es bedeutsam, wer Einfluss auch die Aufstellung der Tagesordnung hat, wann den Mitgliedern die Tagesordnung bekanntgemacht wird und ob später die Tagesordnung geändert werden kann. Solche Verfahrensfragen werden häufig in einer Geschäftsordnung festgelegt.

Festlegung von Themen

Mit der Einladung zur Sitzung werden die Teilnehmer im Regelfall aufgefordert, Tagesordnungspunkte einzubringen. Diese werden dann – wenn keine Verfahrensfragen dagegen sprechen – auf die endgültige Tagesordnung gesetzt. Die Tagesordnung legt häufig auch fest, welche Punkte zur Information, zur Beratung oder zur Abstimmung vorgelegt werden.

In den meisten Fällen gibt die Tagesordnung nicht nur die Themen und deren Reihenfolge vor, sondern hat auch eine denkgesetzliche Abfolge, in der Regel derartig, dass weitestgehende Tagesordnungspunkte früher behandelt werden und Beschlüsse, die sich auf andere Beschlüsse der Tagesordnung beziehen erst nach diesen behandelt oder gegebenenfalls gestrichen werden.

Bekanntmachung

Wenn zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten ein Beschluss notwendig oder zu erwarten ist, muss diese endgültige Liste der Tagesordnungspunkte um eine festgelegte Frist vor der Sitzung ausgesandt werden, damit sich die Teilnehmer auf die dem Beschluss vorhergehende Aussprache vorbereiten können. Häufig beträgt diese Frist – je nach der Geschäftsordnung – zwei Wochen. Tagesordnungspunkte, die Beschlusscharakter haben, müssen den Beschlussgegenstand eindeutig bezeichnen. Ein üblicher Tagesordnungspunkt wie „Verschiedenes“ kann daher keine wirksame Beschlussfassung ermöglichen.

Nachträgliche Änderung der Tagesordnung

Der Verlauf der Sitzung oder Beratung orientiert sich an der Tagesordnung und es gibt unterschiedliche Varianten, ob und wie Tagesordnungspunkte nach Ablauf der Bekanntgabefrist oder gar im Verlauf der Sitzung verändert werden können. Im ersten Fall kann z.B. eine Einladung zeitgerecht versandt werden und eine Frist für das Einbringen abweichender Tagesordnungspunkte benannt sein.

Wenn eine Geschäftsordnung vorhanden ist, gibt es darin häufig Vorschriften zum Vorgehen bezüglich Themen, die zu Beginn der Sitzung nicht auf der Tagesordnung standen. Mitunter kann nach Ablauf der Bekanntmachungsfrist oder gar während der Sitzung die Tagesordnung nur einstimmig ergänzt oder geändert werden, manchmal auch nur dann, wenn alle geladenen Sitzungsteilnehmer anwesend sind. In anderen Gremien genügt die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Ist eine nachträgliche Aufnahme eines Themas in die Tagesordnung unstatthaft, kann es bei der darauffolgenden Sitzung als Tagesordnungspunkt behandelt werden oder ggf. vorläufig unter „Verschiedenes“ abgehandelt werden.

Gibt ein Thema Anlass zu Unklarheiten, ist es nicht entscheidungsreif oder ist die Entscheidungsfindung in sonstiger Weise schwierig, kann es auf die nächste Sitzung vertagt werden, um zusätzliche Unterlagen oder gesonderte Beratungen zu ermöglichen.

Ferner kann auf Beschluss der Versammlung die Reihenfolge der einzelnen Tagesordnungspunkte je nach Praxis des jeweiligen Gremiums geändert werden, etwa durch das Vorziehen eines TOP wegen früheren Gehens eines wichtigen Sitzungsteilnehmers, oder weil der TOP durch einen anderen beeinflusst wird.

Vereine

Im Vereinswesen kommt der Tagesordnung besondere Bedeutung zu. Sie ist sowohl für Mitgliederversammlungen, wie auch für Vorstandssitzungen festzulegen und im Regelfall vorab den Beteiligten zur Kenntnis zu bringen. Dabei kann in den Vereinssatzungen eine Regelung über Zeitpunkt, Fristen und Modalitäten der Bekanntgabe getroffen werden.

Ein Fehler bei Erstellung, Versendung oder Beschluss der Tagesordnung kann erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Ist etwa die Versendung der Tagesordnung an Versammlungsteilnehmer 14 Tage vor Versammlungsbeginn vorgeschrieben, kann eine verspätete Versendung Beschlüsse der Versammlung ungültig machen, wenn dies in Satzung, Geschäftsordnung oder durch gängige Praxis so geregelt ist.

Zu Punkten, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kann in der Regel kein Beschluss getroffen werden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist festgelegt, dass der „Gegenstand der Beschlussfassung“ bei der Einladung bezeichnet wird (§ 32 Abs. 1 BGB).

Sprichwörtlich

Eine Besonderheit ist die sprichwörtliche Verwendung des Begriffs, die auf die eigentliche Bedeutung zurückgeht.

„Es steht etwas auf der Tagesordnung“

bedeutet etwa, dass es regelmäßig Thema ist (beispielsweise auch bei informellen Treffen „auf dem Tapet“ steht) oder zum üblichen Verfahren bzw. Gebrauch gehört.

Alternativer Begriff für Agenda: Traktand. Die Punkte der Tagesordnung heißen dann Traktanden. Diese Begrifflichkeiten werden vor allem in der Schweiz verwendet.

Literatur

  • Hermann Meier: Zur Geschäftsordnung. Technik und Taktik bei Versammlungen, Sitzungen und Diskussionen. 3. Auflage. VS-Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-531-17835-6.

Weblinks

Wiktionary: Tagesordnung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Tagesordnung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.