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Tadel

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Für den Ortsteil von Visselhövede siehe Tadel (Visselhövede).

Der Tadel (auch Rüge oder Schelte) bezeichnet eine meist verbale missbilligende Beurteilung, die oftmals mit dem Ziel einer Mäßigung oder Verhaltenskorrektur verbunden wird und gelegentlich als Strafe fungiert.

Etymologie

Das Wort Tadel tritt seit dem 13. Jahrhundert im Mittelhochdeutsch aus dem Mittelniederdeutschen stammend auf. Bereits im Althochdeutschen stand zadal oder zadel für Mangel oder Fehler.[1] Die heute übliche Bedeutung eines Vorwurfs entwickelte sich im 17. Jahrhundert unter dem Einfluss des Verbs tadeln. Die alte Bedeutung ist erhalten in der Redewendung Ohne Furcht und Tadel.[2] Pierer’s Universal-Lexikon bezeichnete Tadel als:

„Form eines Urtheils ausgesprochene Erklärung, daß uns etwas mißfällt, also mißbilligende Beurtheilung. Der Tadel kann so mannigfach sein, als die Gegenstände, worauf er sich bezieht, u. eben sowohl Reden, Schriften, Kunstgegenstände, Personen betreffen, u. ist daher theils logisch, theils ästhetisch, theils moralisch. Er ist gegründet, wenn unser Urtheil richtig, ungegründet, wenn dies nicht der Fall ist, u. muß daher, da jeder irren kann, um so mehr mit Mäßigung ausgesprochen werden, da er sonst leicht in Tadelsucht, d.h. den Fehler, bei welchem der Mensch nur tadelt, um zu tadeln, ausartet.“

– Pierer’s Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 196.[3]

Tadel in der Schule

In der Schule ist der Tadel eine stärkere Form der Ermahnung und Maßregelung. Der Tadel kann auch in schriftlicher Form erfolgen. Bei wiederholtem Tadel tritt in vielen Fällen eine Klassenkonferenz zusammen. Hier wird über das Fehlverhalten des Schülers diskutiert und es werden weitere erzieherische Maßnahmen festgelegt. Der Begriff „Tadel“ ist dabei offiziell meist nicht mehr gebräuchlich, man spricht inzwischen von einer „Schriftliche[n] Missbilligung“ (Verweis).

So heißt es im Schulgesetz Schleswig-Holsteins zu den Maßnahmen bei Erziehungskonflikten:

„(1) Die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten. In die Lösung von Konflikten sind alle beteiligten Personen einzubeziehen. Zu den Maßnahmen bei Erziehungskonflikten gehören insbesondere gemeinsame Absprachen, die fördernde Betreuung, die Förderung erwünschten Verhaltens, das erzieherische Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, die Ermahnung, die mündliche oder schriftliche Missbilligung, die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, die Schülerin oder den Schüler Fehler im Verhalten erkennen zu lassen, das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern und die zeitweise Wegnahme von Gegenständen.“

– Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz § 25 - Maßnahmen bei Erziehungskonflikten[4]

Das Schulgesetz des Landes Berlin kennt den „mündlichen Tadel“ als Erziehungsmaßnahme bei Erziehungskonflikten und Unterrichtsstörungen.[5]Je nach Schwere des Verstoßes kann der Tadel auch aus einem Eintrag ins Klassenbuch und einem Brief an die Erziehungsberechtigten bestehen. Ebenso kann der Tadel als Bemerkung auf dem Zeugnis erfolgen, wenn die jeweilige Zeugniskonferenz dies für geboten hält[6] und der Tadel den bestehenden Normen entspricht.

Siehe auch

Weblinks

Wikiquote: Tadel – Zitate

Einzelnachweise

  1. Johann August Eberhard: Deutsche Synonymik, Band 1, S. 358 (online).
  2. Duden: Das Herkunftswörterbuch. Lemma Tadel. Mannheim 2007
  3. hier online auf zeno.org
  4. Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz vom 24. Januar 2007
  5. Schulgesetz für das Land Berlin § 62 SchulG
  6. vgl etwa die Schulordnung des Gymnasium Steglitz.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Tadel aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.