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Tür

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Dieser Artikel behandelt das Architekturelement. Siehe auch TÜR (Tiefflieger-Überwachungsradar), Die Tür, Spielfilm; sowie offene Tür, Thür (Begriffsklärung).
einfache Tür aus Holzlatten
Einfache Tür der Dogon in Mali mit Verriegelung für den Zugang beispielsweise zu einem Vorratsspeicher
Holztür am Seitenportal der evangelischen Christuskirche in Heidelberg
Handelsübliche (rechts angeschlagene) Innentür mit Zarge
Wandausschnitt für eine Tür im Rohbau
Tür mit Einsatztür, zahlreichen funktionellen Beschlägen und Fassung (Bemalung)

Eine Tür, vor allem ober- und mitteldeutsch Türe, auch Tor für größere Exemplare, ist eine Einrichtung zum Schließen einer Öffnung in einer Wand, in einer Mauer, in einem Durchgang oder in einem Einstieg. Dabei existieren kulturgeschichtlich bedeutsame Exemplare wie Bronzetüren oder Kassettentüren.

Eine Tür erlaubt das Abgrenzen von Innen- und Außenräumen gegen andere Räumlichkeiten oder andere Außenbereiche bei erhaltener Durchgangsmöglichkeit. Mit einem Schloss können Türen verschlossen und die Räumlichkeiten unzugänglich gemacht werden. Neben der optischen Gestaltung sind Wärme-, Schallschutz sowie die Erfüllung weiterer baulicher Bestimmungen oder Anforderungen wie Rauchschutz, Strahlenschutz (Röntgenräume) oder Brandschutz sowie die mechanische Sicherheit bestimmend für Ausführung und Konstruktion von Türen. Diese Zusatzfunktionen können auch durch Einlagen in das Türblatt, zusätzliche Abdichtungen zwischen Türblatt und Türrahmen oder durch die Abfolge mehrerer Türen erreicht werden. Das Fenster ist mit der Türe verwandt, ist aber nicht begehbar. Als Mischform besteht die Fenstertüre.

Die weltweit höchsten Türen sind jene des Vehicle Assembly Building mit 139 m.

Das Wort Tür ist seit dem 8. Jahrhundert belegt und stammt von mittelhochdeutsch „tür(e)“, althochdeutsch „turi, tür“, germanisch *„dur-“, aus indogermanisch *„dhwer-“.

Grundlegende Bauformen

  • Die häufigste Version ist die Anschlagtür mit einem beweglichen Türblatt, welches drehbar mit zwei oder mehr Scharnieren (Türbänder) am Türrahmen (Zarge, Türfutter) befestigt ist.
  • Eine Schiebetür ist mit Laufschienen am Rahmen befestigt, in denen das Türblatt aufgehängt oder eingefügt ist und seitlich verschoben werden kann.
  • Bei Falttüren sind der oder die Türflügel durch Scharnierbänder oder flexible Streifen in mehrere Teile gegliedert, die sich beim Öffnen aus der Schließebene herausfalten.

Daneben gibt es noch zahlreiche Varianten von Türen nach ihrer Bewegungsart.

Türbestandteile im Bauwesen

  • Türblatt: Das Türblatt bildet den eigentlichen beweglichen Teil der Tür.
  • Türstock: Der Türstock ist der Teil des Rahmens, in den die Tür schließt.
    • Türsturz: Der obere Teil des Stocks. Trägt ursprünglich die Last der Wandbereiche oberhalb der Tür und leitet sie auf die Steher des Stocks ab.
    • Türschwelle: Der bodenseitige Abschluss der Tür, altertümlich zumindest einseitig erhaben, heute oft bündig bzw. überdeckt. Gleichzeitig der Übergang zwischen den unter Umständen unterschiedlichen Bodenbelägen der durch die Türe getrennten Räumlichkeiten.
    • Türzarge oder Türfutter: Die Türzarge bildet einen dreiseitigen Rahmen um die Tür, mit einer Schiene (Schwelle) unten. Die drei Seiten (links und rechts, oben) werden gleich ausgeführt. Bei Stahlzargen wird die Zarge in einem Stück geliefert und eingebaut.
    • Blindstock: Der Blindstock ist ein bei der fertigen Tür nicht sichtbares Element. Er wird bereits im Rohbau eingebaut. Mit Hilfe des Blindstockes, der auch als Putzleiste fungiert, wird es möglich, den fertigen Stock erst nach Einbau des Fußbodenbelages zu installieren. Damit sind der Stock und das Türblatt vor etwaigen Schäden im Laufe der Bauarbeiten geschützt. Ursprünglich besteht ein Türstock aus starken, rohen Hölzern, der nachher verblendet wird.
    • Blende: Die Sichtteile des Stocks, oft als Zierblende ausgeführt; bei der Zarge mit integriert.
  • Türfalz: Der Türfalz kann gefälzt oder stumpf (gerade) ausgeführt werden. Wenn besondere Ansprüche in der Wärme- oder Schalldämmung gefordert sind, wird dem mit einem Doppel- oder Dreifachfalz nachgekommen.
    • Türdichtung: Die Dichtung bei modernen Türen besteht aus Kunststoff bzw. Gummi. Sie wird in einem Stück rund um das Türblatt in der Zarge montiert und bildet damit einen geschlossenen Abschluss. Die Bodendichtung kann absenkbar, z. B. als Schleifer etc. ausgeführt sein.

Beschläge der Tür

Beschläge sind alle an der Tür angebrachten funktionellen und/oder verzierenden Teile:

Türangel

Am Rahmen bzw. Stock befestigte Drehachse (Dorn oder Bolzen), an welcher das Türblatt aufgehängt (daher der Name) ist. Meist werden zwei, bei schweren Türen oder solchen, mit erhöhten Sicherungsanforderungen, auch drei oder mehr verwendet. Türangeln wurden ursprünglich in Holz oder auch Stein ausgeführt, später in geschmiedetem Metall, welches in das Tragmaterial eingelassen oder eingeschlagen wurde. Heute werden die Türangeln i.d.R. in den Rahmen bzw. Stock eingebohrt oder eingelassen und -geschraubt.

Türband

Ursprünglich ein eisernes Band mit einem zu einem Auge umgebogenen Ende, welches den Dorn der Angel umfasst und am anderen, langen Ende fest auf dem Türblatt fixiert war. Durch die heute gebräuchlichen Einbohrbänder ist diese Konstruktion obsolet und dient nur gelegentlich noch zu dekorativen Zwecken. Umgangssprachlich wird die Einheit aus Band und Angel zusammenfassend als Band bezeichnet. Moderne Türbänder für Türen mit erhöhten Anforderungen sind im Regelfall nachträglich in Höhe und Neigung einstellbar. Neben dem geläufigen Einbohrband gibt es noch eine Vielzahl weiterer sichtbar oder unsichtbar angeschlagener Bänder, z.B. das Fitschenband. Das obere Band ist bei geschlossener und geöffneter Türe durch das Gewicht der Türe durchgängig auf Zug belastet, das untere auf Druck. Bei geschlossener Türe wirken die Kräfte parallel zur Wand- bzw. Mauerfläche, bei geöffneter senkrecht zu dieser.

Türen werden je nach Anschlagart (Lage der Bänder) als linke Türen (Tür DIN 107 links) oder als rechte Türen (Tür DIN 107 rechts) bezeichnet. Dabei werden die Türen von der Seite aus betrachtet, auf der die Türbänder sichtbar sind und nach der sich das Türblatt öffnet.

Türschloss

Mit Türschloss ist insgesamt eine mechanische Vorrichtung gemeint, mit welcher eine Türe fest verschlossen werden kann, sie besteht aus folgenden Elementen:

Schlossfalle

oder Türfalle, welche die Türe im geschlossenen Zustand (automatisch) einrasten lässt. Die Falle kann bei bestimmten Schlössern durch eine gesicherte Fallenfeststellung durch Drücker- und Schlüsselbewegung am Ausfahren gehindert werden.

Türdrücker bzw. Türklinke

Durch Betätigung des Türdrückers wird die Falle zurückgezogen, um die Türe öffnen zu können. In der Regel befindet sich auf beiden Seiten des Türblatts ein Türdrücker. Unter Umständen ist statt eines Drückers jedoch einseitig ein unbeweglicher Türknauf oder Stangengriff angebracht, mit welchem sich die Falle nicht entriegeln lässt, so dass das Öffnen der Tür nur mithilfe eines Schlüssels möglich ist.

Die Handgriffe an automatischen Fahrzeugtüren dienen beim heutigen Stand der Technik nur noch der Notöffnung. Ansonsten werden die Türen rechnergesteuert elektropneumatisch geöffnet und geschlossen; die Ansteuerung erfolgt über Drucktaster innen und außen, über Lichtschranken, Druckwellenschalter etc. (siehe auch Türsteuerung).

Schließblech

Mit dem Türdrücker lässt sich die eingerastete Falle des Türschlosses aus dem Schließblech lösen und die Tür kann geöffnet werden.

Türriegel

Mit diesem wird die Türe zusätzlich fest verschlossen (verriegelt). Die Mechanik zur Bewegung des Riegels wird entweder von Hand, mit dem Schlüssel oder mit einem speziellen Werkzeug (dem Neubauschlüssel) betätigt.

Schließzylinder

Eine in das Schloss eingesetzte Mechanik, welche mechanisch durch einen Schlüssel oder in der Neuzeit elektronisch durch einen codierten Schlüssel oder einen Chip in Gang gesetzt wird und den Riegel öffnet oder schließt. Siehe auch Zugangskontrollsysteme mit Codenummereingabe oder biometrischer Erfassung.

Weitere Bestandteile eines Türschlosses können Blendelemente wie Drückerschild (oder Türrosette) und Schlüsselschild sein, unter Umständen in einem Stück ausgeführt. Diese werden zusammen mit einem Drücker als Garnitur bezeichnet.

Türen werden wie Fenster neben ihrer Konstruktionsart grundsätzlich unterschieden nach ihrer Öffnungsrichtung (auch Anschlag(s)- oder Aufschlag(s)richtung).

Zubehör

Weitere funktionelle oder schmückende Teile, die nicht zu den Beschlägen im eigentlichen Sinne zählen:

  • Türantrieb: Motor zum Öffnen von Drehtüren. Diese werden nach einer bestimmten Offenhaltezeit durch einen Türschließer geschlossen bzw. das Öffnen der Türe von Hand wird unterstützt. Sie dienen auch dem Betrieb von Karusselltüren, die sich drehen, solange Personen sich in ihrem Drehbereich befinden, um anschließend in Geschlossenstellung stehen zu bleiben, oder aber zum Öffnen und Schließen von Schiebetüren.
  • Türstopper oder Anschlagdämpfer: Ein Gummi- , Metall- oder Kunststoffteil, welches verhindert, dass die Tür beim Öffnen gegen die Wand schlägt. Es wird an der Wand hinter der Türe (teilweise in der Form, dass der Türgriff daran anschlägt) oder auf dem Fußboden befestigt. Er wird unter Umständen mit einem Türfeststeller kombiniert, einem Haken an der Wand oder am Bodenstopper, welcher die Türe in geöffneter Position festhält.
  • Standriegel: eine Vorrichtung bei zwei- oder mehrflügeligen Türen, welche den zweiten Flügel (Steh- oder Standflügel) fixiert, auch wenn der Gehflügel geöffnet ist, und diesem Widerstand und Halt beim Schließen bietet. In der Regel in Form von Riegeln, welche von der Oberkante in die Türzarge oder den Türstock und an der Unterkante in eine Öffnung in der Türschwelle oder im Boden eingeschoben werden
  • Türschließer: pneumatische oder hydraulische Vorrichtung, welche das Zufallen der Tür steuert und unter Umständen erzwingt (Feuerschutztüre etc.)
  • Türöffner: Ein Türöffner ist eine elektronische, von einer Fernbedienung im Türrahmen gesteuerte Vorrichtung mit einer elektromagnetischen Schlossfallen-Entriegelung
  • Türklopfer: Klopfmechanismus, der ein Klopfen von Hand ersetzt und verstärkt; Vorläufer der elektrischen Türklingel bzw. elektronischen Meldegeräusche bzw. -melodien
  • Türklangspiel: gibt einen Klang von sich, wenn jemand durch die Tür kommt (z.B. in wenig frequentierten Läden; es signalisiert z. Bsp. einem Ladenbesitzer, dass Kundschaft eintritt)
  • Türharfe: eine am Türblatt zu befestigende kleine Harfe, deren Saiten bei Bewegung der Türe durch auf Höhe der Saiten aufgehängte kleine Kugeln zum Klingen gebracht werden
  • Türspion: kleine Linse im Türblatt, durch welche in den Raum vor der Tür (z. B. Treppenhaus) gesehen werden kann
  • Türkette: Vorrichtung, die verhindert, dass eine Türe (ungebeten von außen) weiter als nur einen Spalt breit geöffnet werden kann
  • Briefwurfschlitz: in das Türblatt eingebaute Öffnung, durch welche Postsendungen und anderes in den Raum hinter der Türe oder in einen Sammelbehälter geworfen werden können
  • Türheber: hebt eine Tür beim Öffnen um etwa 5 bis 10 Millimeter an, um Unebenheiten im Boden zu überwinden, welche das reibungsloses Öffnen der Türe beeinträchtigen würden.

Türen nach ihrer Funktion

Personentüren

  • Standardtür – Zimmertür (Innentür), Drehtür, in der Regel mit Holzoptik ohne jegliche Anforderungen, mit Buntbartschloss (BB), WC-Schloss oder Profilzylinderschloss (PZ).
  • Schallschutztür – das Türblatt ist mit schalldämmendem und/oder -dämpfendem Material gefüllt (zur Schalldämmung und/oder Schalldämpfung) und verfügt über mindestens eine allseitig umlaufende Dichtungsebene (im Bereich der Schwelle ist dies in der Regel eine absenkbare Bodendichtung).
  • Sicherheitstür – massive Tür mit diversen Sicherheitsmerkmalen wie Mehrfachverriegelung mit Hintergreifhaken, Profilzylinderschloss, Sicherheitsschließblech und Bandseitensicherung. (siehe auch: Letzttür)
  • Brandschutztür oder Feuerschutztür oder Feuerschutzabschluss-(nachgenannter Passus gilt nur für Deutschland und ist derzeit nach DIN 4102-5 und DIN 4102-18 geregelt) diese Tür bietet Schutz vor Bränden und muss selbsttätig schließend sein (verschiedene Brandschutzklassen T30, T60, T90 – die Zahl gibt an, wie viele Minuten ein Feuer mindestens aufgehalten werden muss, um die Brandschutzprüfung zu bestehen). Eine Feuerschutztür muss nicht gleichzeitig eine Rauchschutztür sein (ist jedoch sehr sinnvoll, da durch Rauch und giftige Gase wesentlich mehr Personen zu Schaden kommen als durch Feuer). Eingebaute Feuerschutzabschlüsse in Deutschland müssen über eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Nach § 17 (Brandschutz) und § 38 (Notwendige Flure und Gänge) der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung vom 1. März 2000 müssen neu montierte Brandschutztüren auch Rauchschutztüren sein. Diese erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin. Brandschutztüren, auch Feuerschutzabschlüsse (FSA) genannt, sind in Deutschland kennzeichnungspflichtig. Diese Türenbauart wird von unabhängigen zugelassenen Überwachungsstellen im Herstellerwerk auf ihre zulässige Konstruktion und Fertigung überwacht.
  • Rauchschutztür – bietet Schutz vor Rauch. Rauchschutztüren sind in Deutschland nach DIN 18095 genormt. Sie sind speziell abgedichtet, z. B. durch mechanisch absenkbare Bodendichtungen, und müssen selbsttätig schließend sein (z. B. durch Türschließer s.u.). Rauchschutztüren sind in Deutschland kennzeichnungspflichtig.
  • Einbruchhemmende Türen sind dort zu verwenden, wo das unbefugte gewaltsame Eindringen in einen zu schützenden Raum oder Bereich erschwert oder behindert werden soll. Seit April 1999 hat die Europäische Norm EN 1627 die bisherige DIN V 18103 abgelöst. Einbruchhemmende Türelemente werden nun in 6 Widerstands-Klassen eingeteilt:
Widerstandsklasse Widerstandszeit Tätertyp und ungefähre Vorgehensweise
WK 1 keine manuelle Prüfung Bauteile der Widerstandsklasse 1 weisen einen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hochschieben und Herausreißen (vorwiegend Vandalismus) auf.
WK 2 (alt. ET 0/1) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange und Keile, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
WK 3 (alt. ET 2) 5 Minuten Der Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher und einem Kuhfuß das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
WK 4 (alt. ET 3) 10 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und Meißel sowie eine Akku-Bohrmaschine ein.
WK 5 15 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie z. B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheiben-ø von 125 mm ein.
WK 6 20 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie z. B. Bohrmaschine, Stich-oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheiben-ø von 230 mm ein.
  • Strahlenschutztür – bietet Schutz vor Strahlung durch Bleiplatteneinlagen. Der Wert wird als Bleigleichwert in mm angegeben. Ein Bleigleichwert von 2 wäre gleich dem Schutz, den eine 2 mm starke Bleiplatte bieten würde, und ist zum Beispiel zur Abschirmung von Röntgenräumen geeignet.
  • Haustür – zweckmäßigerweise eine massive Tür, die mit diversen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet – um das Haus vor unbefugtem Zutritt zu schützen – und wetterfest ausgerüstet (Klimaklasse gegen Verzug usw.) bzw. für Außeneinsatz geeignet (witterungsbeständig) sein sollte.
  • Paniktür – Tür, deren Verriegelung sich (wahlweise) von innen durch die Betätigung des Drückers lösen lässt (zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden). Diese Tür kann bei Gefahr immer in eine Richtung geöffnet werden (Panikschloss), um eine Flucht zu gewährleisten.
  • Schlupftür – eine zu dessen Entlastung von Öffnungs- und Schließvorgängen in ein größeres Tor eingebaute Tür, z. B. in Garagentoren.
  • Zellentür – massive Tür mit Türspion (Guckloch) und Riegel.
  • Tapetentür – ist eine gleichermaßen wie die Wand tapezierte und somit verkleidete und bei oberflächlicher Betrachtung nicht sofort zu erkennende Tür. (siehe auch Geheimtür)
  • Tresortür – massive Stahltür mit einem oder mehreren Sicherheitsschlössern.
  • Bodentor – bodenbündige, meist befahrbare Horizontaltür.
  • Aufzugstür – Schiebetür mit Zugang zu einer Aufzugsanlage
  • Geheimtür – getarnter, dreh- oder schiebbarer Zugang zu einem Versteck
  • Bahnsteigtür – zusätzliche Einstiegssicherung auf bestimmten Bahnhöfen

Neben der klassischen Version der Tür, welche Zimmer voneinander abtrennt, existieren viele weitere Formen und Arten von Türen. All diese Formen haben eines gemeinsam: Eine Tür trennt zwei verschiedene Bereiche.

Gerätetüren

Schließlich dient eine Tür in verkleinerter Form der manuellen Beschickung:

Türen nach ihrer Bewegungsart

Karusseltüre im historischen Kaiserbad in Karlsbad (Karlovy Vary)
Römische Falttür in Pompeji (1. Jh. n. Chr.)

Türen nach Material

Es wird unter anderem zwischen Glastür, Steintür, Holztür, Metalltür und Gittertür unterschieden.

Türen nach Art der Zarge

  • Futtertür – Die Türe ist an einer klassischen hölzernen Umfassungszarge montiert, welche die Wandöffnung an drei Seiten umschließt.
  • Rahmentür – Die Türe ist an einer Blockzarge (auch Blockrahmen, Stockrahmen, Stockzarge oder Blendrahmen genannt) montiert, welche an einer beliebigen Stelle innen an die Wandöffnung oder an einer Seite vor der Wandöffnung angeschlagen ist.
  • Zargentür – Die Türe ist an einer Eck- oder Umfassungszarge aus einem Metallprofil montiert.

Normen und Standards

  • EN 179, EN 1125: Beschläge im Zuge von Flucht- und Rettungswegen

Türblatt- und Zargenmaße

Für den Wohnungsbau werden Türblatt- und Zargenmaße in der DIN 18101 definiert.

Aus den vorgesehenen Toleranzmaßen ergibt sich für den Luftspalt des linken und des rechten senkrechten Falzes zusammengenommen ein Luftspalt zwischen Blatt und Zarge von mindestens 5 mm und höchstens 9 mm, wobei der einzelne Spalt 2,5 mm nicht unter- und 6,5 mm nicht überschreiten darf.[3]

Die DIN 18101 ist eine Fertigungsnorm, die dafür sorgt, dass Türen und Zargen verschiedener Hersteller zueinander passen.

Einbaumaße

Rohbaumaße der vorzusehenden Wandöffnungen sind in der DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau - geregelt. Siehe auch die Normen DIN 4172 und DIN 18100, die sich mit den traditionell im Mauerwerksbau verwendeten Baurichtmaßen befassen.

Siehe auch

Literatur

  • Deutsches Institut für Normung (Hrsg.): Türen und Türzubehör. Normen. (= DIN-Taschenbuch; Bd. 240). 3. Auflage. Beuth, Berlin u. a. 2003, ISBN 3-410-15700-X
  • Philipp Jantscher: Moderne Türen, Tore, Glasabschlüsse und Verwandtes. Voigt, Leipzig 1925 (Digitalisat)
  • Florian Langenbeck, Mila Schrader: Türen, Schlösser und Beschläge als historisches Baumaterial. Ein Materialleitfaden und Ratgeber. Edition Anderweit, Suderburg-Hösseringen ca. 2002, ISBN 3-931824-30-6
  • Rüdiger Müller: Das Türenbuch. Umfangreiches Fachwissen rund um die Tür. DRW-Verlag, Leinfelden-Echterdingen 2002, ISBN 3-87181-357-5
  • Ludwig Nölte-Bürner: Türen und Tore aus Deutschland, Österreich und Schweiz. Julius Hoffmann, Stuttgart 1921 (Digitalisat)
  • Klaus Pracht: Türen, Portale und Tore aus Metall. Coleman, Lübeck 2001, ISBN 3-87128-050-X
  • Georg Simmel: Brücke und Tür. In: Der Tag. Moderne illustrierte Zeitung Nr. 683, Morgenblatt vom 15. September 1909, Online-Text
  • Fritz Spannagel: Die Bauschreinerei. Otto Maier, Ravensburg 1950 (Nachdruck als Das große Türen-Buch für Schreiner, Architekten und Lehrer, Edition Libri Rari, Hannover 2001, ISBN 3-88746-431-1)

Weblinks

Wiktionary: Tür – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Tür – Zitate
 Commons: Türen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Quellen

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