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Kriminalfall Susanna F.

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(Weitergeleitet von Susanna Feldmann)
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Susanna Feldmann

Im Mordfall Susanna F. geht es um die Ermordung der 14-jährigen Susanna Maria Feldmann am 23. Mai 2018. Ihre Leiche wurde zwei Wochen später, am 6. Juni 2018, in Wiesbaden-Erbenheim gefunden. F. wurde laut Obduktionsbericht vergewaltigt und erwürgt.[1] Der irakische Asylbewerber Ali B. hat die Tötung gestanden. Er sitzt in Untersuchungshaft und stand seit März 2019 wegen Mordes und Vergewaltigung[2] vor Gericht. Am 10. Juli 2019 wurde er vom Landgericht Wiesbaden zu lebenslanger Haft verurteilt.

Tatumstände

Susanna F. wohnte in Mainz und besuchte die Integrierte Gesamtschule Mainz-Bretzenheim, fehlte dort allerdings seit Februar 2018 öfter. Sie hatte eine Clique im zehn Kilometer entfernten Wiesbaden kennengelernt, zu der auch ein Bruder des dringend Tatverdächtigen B. Kontakt gehabt haben soll. Am Abend ihres Verschwindens soll sie nahe der Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim gesehen worden sein, in der die Familie des Tatverdächtigen wohnte.

Nachdem Susanna am 22. Mai nicht nach Hause gekommen war, meldete ihre Mutter sie am 23. Mai als vermisst. Die Polizei ging zunächst nicht von einem Verbrechen aus.[3] Einen Tag später erhielt die Mutter Whatsapp-Nachrichten vom Handy ihrer Tochter mit der Aufforderung, nicht nach ihr zu suchen. Die Mutter teilte den Behörden mit, dass dies nicht die Art sei, wie ihre Tochter schreibe. Tatsächlich war Susanna zu diesem Zeitpunkt bereits tot. Der Verfasser der auf Deutsch geschriebenen Nachrichten und der Verbleib des Mobiltelefons sind bislang unbekannt.

Eine Bekannte von Susanna gab der Mutter am 29. Mai den Hinweis, der Leichnam liege an einem Bahngleis. Ein Polizeihubschrauber überflog das Gebiet daraufhin, fand aber nichts. Leichenspürhunde schlugen nicht an; der Leichnam emittierte wegen sehr trockenen Wetters kaum Verwesungsgerüche.[4] Bislang ist ungeklärt, warum nach dem Hinweis bis zum Fund der Leiche mehr als eine Woche verging. Die Polizei hatte die Hinweisgeberin, die im Urlaub war, zunächst nicht befragt.[5] Ein entscheidender Hinweis kam von einem anderen Asylbewerber, der in derselben Unterkunft wohnte wie der Tatverdächtige und der Polizei am 3. Juni berichtete, ein Mitbewohner habe ihm von der Tat erzählt. Die Angaben waren diesmal konkreter.[6] Der Hinweisgeber wurde wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung mit dem Tatverdächtigen in einem anderen Fall einen Monat danach festgenommen; sein zunächst angegebenes Alter von 13 Jahren wurde auf 14 Jahre korrigiert.

Am 6. Juni wurde der verscharrte Leichnam von Susanna neben Gleisen der Ländchesbahn in der Nähe der Flüchtlingsunterkunft im Südosten Wiesbadens gefunden. Das Mädchen war durch Gewalteinwirkung auf den Hals getötet und nach Polizeiangaben zuvor vergewaltigt worden.[7]

Tatverdächtiger

Der Tatverdächtige ist irakischer Staatsbürger und nannte sich gegenüber deutschen Behörden Ali B. Er war im Oktober 2015 als Teil einer zehnköpfigen Familie im Zuge der damaligen Flüchtlingswelle nach Deutschland gekommen und zur Tatzeit 21 Jahre alt. Laut eigenen – wie sich später herausstellt, wahrheitswidrigen – Angaben war kein Mitglied der Familie im Besitz eines Ausweisdokuments. Der von einer deutschen Behörde registrierte Familienname war falsch; unklar ist, ob die Familie gezielt falsche Angaben zu ihrer Identität machte oder ob es sich um ein Missverständnis seitens der Behörde handelte.[3] Grund für das ebenfalls falsch registrierte Geburtsdatum von B. – 3.11.1997 statt richtig 11.3.1997 – war wohl eine Fehlinterpretation der international verwendeten Form 11/3/1997.[8][9] B. war zur Tatzeit damit nicht wie zunächst angegeben 20, sondern bereits 21 Jahre alt und uneingeschränkt strafmündig.[10]

Die Familie hatte im September 2016 einen Asylantrag gestellt, der im Dezember 2016 für die Eltern und sieben ihrer Kinder, darunter Ali B., abgelehnt wurde. Dagegen reichte die Familie Anfang 2017 über einen Anwalt Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden ein. Die Klageschrift enthielt statt einer Begründung nur die Ankündigung, dass diese folgen würde. In den 17 Monaten bis zur Wiederausreise nach der Tat wurde eine Begründung allerdings nie beigebracht.[11] Obwohl die fehlende Begründung binnen eines Monats nachgereicht und die Klage nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist von Amts wegen ohne Weiteres hätte abgewiesen werden müssen, erfolgte seitens des Verwaltungsgerichts keine Reaktion. Das vorläufig aufenthaltsgestattende Verfahren blieb weiter anhängig.[12]

Flucht und Festnahme des Tatverdächtigen

B. flog mit seinen Eltern und fünf Geschwistern am 2. Juni – zehn Tage nach der Tat – über den Flughafen Düsseldorf zunächst nach Istanbul. Zuvor hatten sich die Familienmitglieder vom irakischen Generalkonsulat in Frankfurt Passersatzpapiere auf ihre richtigen Namen ausstellen lassen.[13] Dabei legten sie irakische Identitätsdokumente vor, in deren Besitz sie sich laut ihren Angaben gegenüber deutschen Behörden gar nicht hätten befinden sollen.[14] Dass die Flugtickets – die auf die richtigen Namen ausgestellt waren – andere Namen enthielten als die gleichzeitig vorgelegten Aufenthaltspapiere für Deutschland, führte bei der Ausreise nicht zu Nachfragen. Von Istanbul flog die Familie weiter nach Erbil im Irak und gelangte schließlich in ihre Heimatstadt Zaxo in der Autonomen Region Kurdistan.[7][15] Dort verhafteten kurdische Sicherheitskräfte Ali B. am frühen Morgen des 8. Juni 2018.

Am 9. Juni 2018 wurde er vom Flughafen Erbil aus unter Begleitung von Dieter Romann, dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, und Beamten der Bundespolizei nach Frankfurt zurückgeflogen und anschließend nach Wiesbaden überführt.[16] Da es kein Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und dem Irak gibt, wurden wegen dieses Vorgangs mehrere Anzeigen gegen Romann und die eingesetzten Beamten eingereicht. Romann zufolge wurde Ali B. nicht ausgeliefert, sondern von den kurdischen Behörden abgeschoben. Außerdem sei er während des Flugs nicht gefesselt gewesen und freiwillig an Bord geblieben. Die Beamten hätten nur die Sicherheit der anderen Passagiere gewährleistet. Gegen Romann und zehn Beamte, darunter fünf Angehörige der Spezialeinheit GSG 9, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung eingeleitet.[17][18] Das Verfahren wurde im Januar 2019 gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Hinweis auf die Zuständigkeit der Bundespolizei für die Entgegennahme einer abzuschiebenden Person gemäß § 71 Absatz 3 Nummer 1d Aufenthaltsgesetz eingestellt.

Nach Angaben des Polizeichefs der Stadt Dohuk hatte der Verdächtige dort ausgesagt, von Susanna F. Geschlechtsverkehr gefordert und sie wenig später erwürgt zu haben. Bei den Vernehmungen in Deutschland gestand B. die Tötung, bestritt aber die Vergewaltigung.[19]

Anfang Juli 2018 erhärtete sich zudem der schon zuvor bestehende Verdacht, dass Ali B. im März und noch einmal im Mai 2018 in der Flüchtlingsunterkunft eine elfjährige Deutsche vergewaltigt hat. In diesem Zusammenhang wurde B. ein weiterer Haftbefehl eröffnet. Einer seiner Brüder[20] und der afghanische Jugendliche, der der Polizei vom Mord an Susanna F. berichtet hatte, sind inzwischen dringend verdächtig, an der zweiten Vergewaltigung dieses Mädchens im Mai selbst unmittelbar beteiligt gewesen zu sein. Der 14-jährige Afghane, der darüber hinaus einer weiteren Vergewaltigung dieses Mädchens dringend verdächtig ist, wurde daraufhin ebenfalls in Untersuchungshaft genommen.[21][22]

Prozess

Am 22. Januar 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Wiesbaden Anklage wegen Mordes und Vergewaltigung gegen B.[23] Zu Prozessbeginn am 12. März 2019 gab B. die Tötung Susannas zu. Er habe sie von hinten angegriffen und erwürgt.[24] Freundinnen und Bekannte des Opfers sagten im Prozess aus, Susanna habe zuerst Kontakte zum jüngeren Bruder des Angeklagten geknüpft und sich in ihn verliebt. Der sei jedoch nicht an einer festen Beziehung interessiert gewesen. Dabei habe sich Kontakt zu B. ergeben. Susanna habe jedoch Angst vor ihm gehabt und berichtet, er habe sie gegen ihren Willen „befummelt“.

B. erklärte dagegen, er habe eine Beziehung mit dem Opfer gehabt; in der Tatnacht sei es zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen.[25] Ein Mithäftling sagte hingegen im Prozess aus, B. habe ihm gegenüber nicht nur den Mord, sondern auch die Vergewaltigung zugegeben.[26]

Gutachten zur Persönlichkeit

Das Gutachten einer Fachärztin für Psychiatrie, die mehr als 15 Stunden mit Ali B. gesprochen hatte, diagnostizierte eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit starken psychopathischen Zügen. Sie beschrieb ihn als egozentrisch, manipulativ und empathielos. Er habe keine Interessen, die über das eigene Wohlergehen hinausgingen, sei „ausgeprägt selbstbezogen“, pflege einen „ausbeuterisch-parasitären Lebensstil“, sei „auf die eigene Bedürfnisbefriedigung fixiert“ und lasse sich „vom Staat alimentieren“.

So habe er aus purer Faulheit seit Kindheitstagen weder die Schule besucht noch sei er längere Zeit einer Arbeit nachgegangen. Über die Tötung von Susanna habe er kühl, sachlich, emotionslos und ohne Reue gegenüber Susanna oder ihrer Familie gesprochen: „Ich hab‘ nur ein Mädchen totgemacht.“ Er verachte Frauen und sehe ihre Rolle im Kochen, Putzen und Daheimbleiben. Ferner sollten Frauen seiner Ansicht nach keinen Kontakt zu anderen Männern haben und Jungfrau sein. Er sei zudem überzeugt, in Deutschland könne man Sex mit jedem Mädchen haben, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen; man erhalte Geld, ohne zu arbeiten, und komme jederzeit problemlos an Alkohol und Drogen.[27]

Urteil

Das Landgericht Wiesbaden verurteilte Ali Bashar am 10. Juli 2019 wegen Mordes und Vergewaltigung zu einer lebenslangen Haftstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.[28][29]

Reaktionen

Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte, der Fall sei eine Aufforderung an alle, Integration ernst zu nehmen und für gemeinsame Werte einzustehen: „Wir können nur zusammenleben, wenn wir uns gemeinsam an unsere Gesetze halten.“[30] Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte, ihm sei es mit Blick auf den Tatverdächtigen wichtig, dass sich aufgrund der internationalen Zusammenarbeit kein Krimineller – „egal an welcher Stelle der Welt“ – sicher fühlen könne.

Die Mutter von Susanna wandte sich Anfang 2019 in einem offenen Brief direkt an Angela Merkel und machte sie für den Tod ihrer Tochter mitverantwortlich.[31] Sie berichtete, der Tatverdächtige Ali B. werde in sozialen Netzwerken gefeiert, „sogar mehr als Erdogan – weil er eine Jüdin umgebracht hat, eine ‚jüdische Schlampe‘“.[32]

Der Fall, über den auch in ausländischen Medien berichtet wurde, hat die seit 2015 geführte Diskussion über die deutsche Flüchtlingspolitik und die Frage nach der Kriminalitätsrate unter Zuwanderern befeuert. Auch die mutmaßliche sogenannte Bremer BAMF-Affäre wurde in einen Kontext mit der Tötung von Susanna F. gebracht.[33] Das ZDF brachte am 13. März 2019 in der Reihe ZDFzoom die Reportage Der Fall des Flüchtlings Ali B. - Ein Verbrechen und seine Vorgeschichte.[34]

Literatur

  • Hussein Ahmad, Laura Backes, Matthias Bartsch, Maik Baumgärtner, Jürgen Dahlkamp, Jörg Diehl, Jan Friedmann, Dietmar Hipp, Andrew Moussa, Raniah Salloum, Jean-Pierre Ziegler: Das Beste für die Familie In: Der Spiegel Nr. 25 vom 16. Juni 2016, S. 24

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Matthias Bartsch, Andrew Moussa: Verdächtiger im Fall Susanna: "Er fühlte sich fast unantastbar". In: Spiegel Online. 2018-06-08 (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-susanna-f-so-lebte-der-verdaechtige-ali-b-in-wiesbaden-a-1211904.html).
  2. Wiesbaden: Dreifach-Anklage gegen Susanna-Killer Ali Bashar. Abgerufen am 16. Februar 2019.
  3. 3,0 3,1 Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden geht nicht davon aus, dass Susannas mutmaßlicher Mörder Ali B. bei seinem Asylantrag bewusst seine Identität verschleiert hat. Aus den im irakischen Konsulat vorliegenden Papieren gehe hervor, dass sein Name vier Bestandteile habe, erläuterte Oberstaatsanwältin Christina Gräf am Dienstag in Wiesbaden. Bei den Behörden in Deutschland habe Ali B. davon dann zwei Bestandteile angegeben: Seinen Vornamen und den Namen seines Vaters. "Das spricht nicht dafür, dass bewusst falsche Personaldaten angegeben wurden"
  4. Vermisste Susanna F. ist tot: Leiche der 14-Jährigen aus Mainz in Wiesbaden gefunden
  5. News.de-Redaktion: Mordfall Susanna Maria F. (14): Polizei Mainz ging anfangs nicht von Verbrechen aus. In: news.de. 15. Juni 2018, abgerufen am 3. Juli 2018.
  6. Die Details des Unfassbaren im Fall Susanna: Der getürmte Ali B. hatte oft Ärger mit der Polizei. In: Allgemeine Zeitung (Mainz). 7. Juni 2018, abgerufen am 10. Juni 2018.
  7. 7,0 7,1 Jean-Pierre Ziegler, Matthias Bartsch, Arno Frank: „Barzahlung, one way“. In: Spiegel Online. 7. Juni 2018, abgerufen am 8. Juni 2018.
  8. Photo
  9. Auch bei der Verwirrung um sein Alter könne es sich um ein Missverständnis gehandelt haben. Auf den irakischen Dokumenten sei der 11.3.1997 als Geburtsdatum vermerkt, bei der Übertragung ins Deutsche sei auf dem Asylantrag dann der 3.11.1997 daraus geworden. Es könne sich schlicht um einen Zahlendreher handeln, so die Staatsanwältin. Denn ein nur wenige Monate jüngeres Alter habe Ali B. zum damaligen Zeitpunkt keine Vorteile gebracht.
  10. Stefan Aust, Helmar Büchel: Tatverdächtiger im Fall Susanna ist bereits 21 Jahre alt, WeltN24, 12. Juni 2018.
  11. [1]
  12. »Das Beste für die Familie« Der Spiegel vom 16. Juni 2018
  13. Die Welt, Tatverdächtiger im Fall Susanna ist bereits 21 Jahre alt, 12. Juni 2018
  14. ... Dazu legten sie, wie ein hochrangiger Mitarbeiter der irakischen Botschaft in Berlin gegenüber WELT bestätigte, „sowohl irakische, als auch deutsche Identitätsnachweise vor“.
  15. Wolfgang Degen: Verwirrspiel mit krimineller Energie: Verschwinden des Irakers Ali B. im Fall Susanna wirft Fragen auf. In: Echo-Online. 8. Juni 2018, abgerufen am 9. Juni 2018.
  16. Ewald Hetrodt: Ali B. ist zurück in Deutschland. In: FAZ.net. 10. Juni 2018, abgerufen am 10. Juni 2018.
  17. Vorwurf der Freiheitsberaubung im Fall Susanna F.: Elf Beamte im Visier. Spiegel Online, 27. September 2018, abgerufen am 5. Oktober 2018.
  18. Fall Susanna: Ermittlungen gegen Bundespolizei-Chef. Tagesschau, abgerufen am 27. September 2018.
  19. Ali B. gesteht Tötung, bestreitet Vergewaltigung. In: faz.net. Abgerufen am 10. Juni 2018.
  20. W. Degen: Ali B. soll auch Elfjährige vergewaltigt haben - Opfer konkretisiert Tat. Allgemeine Zeitung 3. Juli 2018
  21. www.presseportal.de
  22. wiesbadener-kurier.de
  23. Anklage im Mordfall Susanna F. erhoben. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23. Januar 2019.
  24. bbr/AFP/dpa: Ali B. gesteht Tötung von Susanna F. In: Spiegel Online. 12. März 2019, abgerufen am 12. März 2019.
  25. Prozess um Ali B.: Plötzlich geben Susannas Freunde immer mehr Details preis, WeltN24, 10. April 2019.
  26. Ali B. soll vor Mithäftling Vergewaltigung zugegeben haben, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22. Mai 2019.
  27. Anna-Sophia Lang: Psychiaterin über Ali B. : Egozentrisch, manipulativ, empathielos, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20. Juni 2019.
  28. Fall Susanna F.: Ali B. zu lebenslanger Haft verurteilt sueddeutsche.de, abgerufen am 10. Juli 2019
  29. Weder Reue noch Mitgefühl, FAZ, 10. Juli 2019.
  30. Kanzlerin zum Mordfall Susanna: „Das unfassbare Leid bewegt jeden und erfasst auch mich“. In: Spiegel Online. 9. Juni 2018, abgerufen am 10. Juni 2018.
  31. Die Mutter der ermordeten Jüdin Susanna in einem offenen Brief an die Bundeskanzlerin -. 7. Februar 2019, abgerufen am 13. März 2019 (deutsch).
  32. Orit Arfa: „Das Blut meiner Tochter klebt an den Händen von Frau Merkel“, Jüdische Rundschau, 11. Januar 2019.
  33. A Girl’s Killing Shakes Germany’s Migration Debate. In: nytimes.com. 8. Juni 2018, abgerufen am 10. Juni 2018.
  34. ZDFzoom: Der Fall des Flüchtlings Ali B.ZDF Mediathek

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