Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Sub conditione

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dieser Artikel behandelt den lateinischen Fachbegriff, die Redewendung Sub conditione Jacobea wird unter Conditio Jacobaea beschrieben.

Sub conditione (lateinisch ‚unter der Bedingung‘) ist ein Terminus technicus in der Sakramententheologie der römisch-katholischen Kirche und der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche. In der römisch-katholischen Kirche kennzeichnet es die bedingungsweise Spendung eines Sakramentes, vorwiegend eines solchen, das einen character indelebilis einprägt (Taufe, Firmung und Weihesakrament), sofern nicht mit hinreichender Sicherheit feststeht, ob eine vorherige Spendung dieses Sakramentes gültig erfolgte.

Typische Anwendungsfälle

Taufe

  • bei (Früh- bzw. Fehl-)Geburt, wenn es fraglich ist, ob der Täufling lebt. Spendeformel z. B. „Si vivis, ego te baptizo in nomine Patris et Filii et Spiritus Sancti.“ (Wenn du lebst, so taufe ich dich im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes.)
  • bei vermutetem Intentionsmangel des Taufspenders oder Täuflings oder im Falle stark korrumpierter Taufformel bei der „Ersttaufe“: Spendeformel z. B. „Si non baptizatus es, ego te baptizo […]“ (Wenn du nicht getauft bist, taufe ich dich […])

Firmung bzw. Weihesakrament

  • bei vermutetem Intentionsmangel oder mangelnder Spendefähigkeit des Spenders der Firmung, bei Intentionsmangel des Firmlings oder im Falle stark korrumpierter Spendeformel bei der „Erstfirmung“: Spendeformel z. B. „Si non confirmatus es, accipe signaculum doni Spiritus Sancti.“ („Wenn du nicht gefirmt bist, sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“)
  • bei vermutetem Intentionsmangel oder mangelnder Spendefähigkeit des Spenders der Firmung, bei Intentionsmangel oder mangelnder Empfangsfähigkeit des Weihekandidaten oder im Falle stark korrumpierter Spendeformel bei der Weihe. Die Spendeformel unterscheidet sich je nach Weihe.
  • Ist fraglich, ob ein Kandidat überhaupt fähig ist, das Sakrament gültig zu empfangen, ist auch die Bedingung „Si capax es […]“ vorstellbar.

Bei der Spendung anderer Sakramente

  • beim Bußsakrament, sofern die ausreichende Disposition nicht feststeht, jedoch die Absolution drängt (in Todesgefahr): „Si capax es […]“ bzw. „Si vivis […]“
  • bei der Krankensalbung, sofern der Todeseintritt möglich oder seit dem (medizinisch festgestellten) Eintritt des Todes nur eine kurze Zeitspanne (max. zwei Stunden) verflossen ist: „Si vivis […]“
  • Bei den übrigen Sakramenten ist eine Spendung sub conditione begrifflich kaum vorstellbar.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Sub conditione aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.