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Studentenfutter

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Studentenfutter

Studentenfutter (auch Studentenhaber, Pfaffenfutter, schweizerisch auch Tutti-Frutti) ist eine seit dem 17. Jahrhundert bekannte Bezeichnung für eine Mischung, die ursprünglich aus Rosinen und Mandeln bestand (amygdala cum uvis passis mixta[1]). Später wurde auch anderes Trockenobst und andere ungesalzene Nüsse zugefügt, darunter Cashewkerne, Erdnüsse, Paranüsse, Walnüsse oder Haselnüsse.

Diese „Schleckerey deutscher Gymnasiasten und Burschen“[2] war durch die Verwendung der damals verhältnismäßig teuren Mandeln eher für finanziell gutgestellte Personenkreise zugänglich, woher die Bezeichnung Studenten- oder Pfaffenfutter herrührt. In Studentenkreisen nahm man an, dass insbesondere die Mandeln gegen einen Alkoholrausch oder Kater wirksam seien.[3][4] In Frankreich kennt man die Variante der Quatre Mendiants mit einer ähnlichen Kombination aus Nüssen und Früchten.

Studentenfutter wurde auch als Arznei bei verschiedenen Erkrankungen verabreicht, bei denen eine Kräftigung vonnöten war. So ist auch unter der Bezeichnung Pfaffenfutter eine Zugabe von Gewürzen, kandierten Gewürzsamen und Süßholz beschrieben.[5] Im scherzhaften, übertragenen Sinne bezeichnet Studentenfutter auch ein Bouquet an studentischen Utensilien, das eher weniger der Gesundheit dient, wie Bier und Tabak. In diesem Zusammenhang wird auch von Studentenconfect gesprochen.[6]

Quellen

  • Grimm: Deutsches Wörterbuch, Bd. 20, Sp. 266 [1]
  1. Kaspar von Stieler: Der Teutschen Sprache Stammbaum und Fortwachs, Altdorf 1691
  2. Carl Friedrich von Rumohr: Geist der Kochkunst, Stuttgart/Tübingen 1822
  3. Heinrich Caspar Abel: Wohlerfahrner Leib-Medicus der Studenten, Leipzig 1699 (Digitalisat und Volltext im Deutschen Textarchiv) (Neudruck 1980)
  4. Silenus, C. G.: Hortus injuriarum oder: Der feine Couleurbummel, Potopolis 2010, S. 94 ISBN 978-3-8391-8786-9
  5. Friedrich Kluge, Elmar Seebold: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache, 24. Auflage 2002 ISBN 978-3110174731
  6. Musander: Der Student in seinen Probejahren, Frankfurt/M. 1739
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