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Streifendienst

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Dieser Artikel beschreibt den Aufgabenbereich Streifendienst. Die Sonderformation der Hitler-jugend wird in HJ-Streifendienst dargestellt.

Der Streifendienst („Streife“) ist das einsatzunabhängige, beruflich veranlasste Begehen, Befahren und das Überfliegen eines zugewiesenen Schutzbereiches durch Sicherheitskräfte, um einen (General-)Auftrag zu erfüllen.

Der Streifendienst gilt als Hauptaufgabe der Schutzpolizei. Er soll Gefahren abwehren und Straftaten verhindern. Die Hauptaufgabe ist die Bewältigung von Einzeldienstlagen, z. B durch Polizeieinsätze.

Streifendienste werden außerdem durch Soldaten, Sicherheitswachten, die U-Bahn-Wache, das Ordnungsamt, Sicherheitsdienste, den Werkschutz, Bademeister und Rettungsschwimmer verrichtet. In Waldgebieten sind Förster und Jäger des öffentlichen Dienstes tätig, in Gebirgsregionen die deutsche Naturschutzwacht oder die österreichischen Berg- und Naturwachten.

Unter einer „gemischten Streife“ wird in weiten Teilen Deutschlands eine Streife bezeichnet, die aus männlichen und weiblichen Beamten besteht.

Aufgaben

Zweck der Bestreifung sind

Polizei

Der polizeiliche Streifendienst wird mit uniformierten und zivilen Kräften vollzogen. Dies kann im Streifenwagen (zivil/uniformiert), zu Fuß, zu Pferde, per Fahrrad, im Streifenboot, Polizeihubschrauber usw. erfolgen. Bei der Polizei ist die motorisierte Streife („Motstreife“) am gängigsten.

Dreimännige Fußstreife der Compagnies Républicaines de Sécurité (Frankreich)

Eine Streife kann allein oder zu Mehreren (bis zur Zug- oder Gruppenstärke) erfolgen, wobei die häufigste Form der Streifengang zu Zweit ist. Teilweise werden Streifengänger von Hunden begleitet. Bei mehrköpfigen Stärken ist ein Streifenführer bestimmt. Die meisten Streifen sind mit einem Kommunikationsmittel (Funkgeräte bzw. Mobiltelefone) ausgestattet. Fußstreifen an Straßen sollen entgegen der Fahrtrichtung verlaufen, damit entgegenkommende Fahrzeuge angehalten werden können bzw. die Fahrzeugführer frontal zu sehen sind.

Manche Sicherheitskräfte müssen spezielle Streifenaufträge erfüllen (z. B. Betreuung kleinerer Veranstaltungen) und sind ggfs. dem Vorgesetzten berichtspflichtig.

Seit dem 20. Jahrhundert kann man auch virtuell durch die Videoüberwachung im Öffentlichen Raum „auf Streife gehen“.

Polizeivollzugsbeamte auf Fußstreife gehen in wenigen Ländern im Gleichschritt, nicht jedoch in Europa.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Streifendienst – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Streifendienst aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.