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Straferlass
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Ein Straferlass ist der durch richterlichen Beschluss festgesetzte Erlass des Restes einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er erstreckt sich nach beanstandungsfreiem Ablauf der Bewährungszeit auf den nicht verbüßten Rest der verhängten Freiheitsstrafe.
Eine Tilgung der Strafe im Bundeszentralregister unterscheidet sich von diesem Straferlass, da diese von der Höhe der Strafe und der Anzahl der Verurteilungen nach Ablauf bestimmter Fristen abhängig ist.
Siehe auch
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