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Strafeinheit

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Dieser Artikel behandelt die militärische Gruppierung. Strafeinheit steht auch, bes. im Schweizer Recht, für Strafmaß.

Strafeinheit war und ist ein Oberbegriff für Militäreinheiten, in denen Männer Militärdienst bzw. Kriegsdienst leisteten, die zuvor zu einer Strafe verurteilt worden waren.

Einsatz

Meist waren sie von einem Gericht (Militärgericht oder Zivilgericht) zu dieser verurteilt worden. Bekannte Begriffe für solche Einheiten sind Strafkompanie und Strafbatallion. Manchmal wurden sie vor die Wahl „Frontbewährung oder Gefängnis“ gestellt. Mitunter wurden auch Todesurteile in einen Strafeinheits-Dienst abgemildert. Nicht selten wurden solche Menschen lange in vorderster Front im Zuge eines sogenannten Himmelfahrtskommandos eingesetzt.[1]

Während des Zweiten Weltkrieges wurden in der Wehrmacht wie auch bei der Waffen-SS sogenannte Bewährungsbataillone gebildet, in denen vormals „wehrunwürdige“ Zivilisten oder verurteilte Soldaten eingewiesen wurden. Im sowjetisch-afghanischen Krieg setzte die Sowjetarmee ein Sonderkommando Afganistanpioniere ein[2], zu dem Soldaten gezogen wurden, die vorab straffällig geworden waren. In der französischen Fremdenlegion gab es ein Strafbataillon, in der von der Legion desertierte Soldaten dienten.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Strafeinheit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.