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Straßenverkehrsunfall

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Verkehrsunfall ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unter Verkehrsunfall (Begriffsklärung) aufgeführt.
Auto nach einem Verkehrsunfall
Feuerwehreinsatz nach einem Verkehrsunfall
Bei Verkehrsunfall umgestürzter Pferdeanhänger

Bei einem Straßenverkehrsunfall handelt es sich um ein Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr (öffentliche Straßen, Wege und Plätze). Seine Regulierung ist ein wichtiger Bereich des Verkehrszivilrechts.

Definition

Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Roadster nach einem Überschlag
Datei:LKW Unfall auf der Autobahn.jpg
Aufräumarbeiten nach einem Lkw-Unfall mit Gefahrgut auf der Autobahn
Verkehrsunfall zwischen PKW und Motorrad

Definiert wird ein Verkehrsunfall in Deutschland im Zusammenhang mit einer Straftat (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) als ein zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und einen Sachschaden, der nicht völlig belanglos ist, oder einen Personenschaden zur Folge hat. Zusammenstöße sind nicht erforderlich, es reicht die Kausalität im Handeln eines Verkehrsteilnehmers mit dem Verkehrsunfall. Personenschäden sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Die Bagatellgrenze für Sachschäden liegt nach aktueller Rechtsprechung bei ca. 20 bis 150 Euro.[1] Die entsprechenden Ländererlasse zur Unfallaufnahme kennen meist keine Bagatellgrenze, so dass als Verkehrsunfall jedes angezeigte Schadensereignis im öffentlichen Verkehrsraum angesehen wird, welches mit den allgemeinen Gefahren im Straßenverkehr im Zusammenhang steht.

Je nach beteiligten Verkehrsteilnehmern kann zwischen Autounfall, Motorradunfall, Lkw-Unfall, Fahrradunfall und Fußgängerunfall unterschieden werden, wobei neben einem Alleinunfall des jeweiligen Verkehrsteilnehmers meist auch ein Unfall mit anderen Beteiligten so bezeichnet wird, also zum Beispiel ein Fußgängerunfall mit einem Auto oder Radfahrer passiert sein kann.

Unfallursachen

Schneegestöber verursacht durch einen Intercity: Plötzliches Auftreten derartiger Beeinträchtigungen kann die Straßenverkehrssicherheit gefährden.
Notarzt, Rettungsdienst und Polizei am Ort eines Verkehrsunfalls

Verkehrsunfälle entstehen nach Warwitz[2] meist im Zusammentreffen mehrerer Kausallinien, im Schnittpunkt einer Reihe ungünstiger Umstände und Fehlverhaltensweisen, wobei die Ursachen in der Regel in einem gegenseitigen Bedingungsgefüge stehen, welche die Gefahrensituation zuspitzen und schließlich unbeherrschbar machen. Der Mensch ist das entscheidende Glied in der Verhängniskette, in die er durch Einbauen entsprechender Sicherheitsspielräume unfallverhindernd oder zumindest schadenmindernd eingreifen könnte.[3]

Verkehrsunfälle können unterschiedliche Ursachen haben. Zur Ermittlung der Ursachen können bei schwerwiegenden Unfallfolgen Unfallrekonstruktionsgutachten erstellt werden, die von den Gerichten angefordert werden.

Verkehrsanalytische Gutachten (Unfallrekonstruktionsgutachten) werden nach einem detaillierten Auftrag erstellt. Dies kommt bei schwerwiegenden Unfällen in Frage. Kostenträger ist der Hauptschuldige oder die beauftragende Strafverfolgungsbehörde. Die Polizei in Deutschland bedient sich nur des Amtssachverständigen oder des Havariekommissars.

Allgemeine Ursachen

Das Zustandekommen eines Unfalls beruht in den meisten Fällen auf Verstößen gegen Verkehrsregeln, auf einer Fehleinschätzung der Verkehrssituation bei mindestens einem der Beteiligten oder auf technischem Versagen. Gründe für das menschliche Versagen sind mangelnde Bereitschaft zur Einhaltung der Rechtsordnung, Verkennen von Gefahrensituationen und allgemeine Charakterschwäche.[4]

Unfälle und Unfallfolgen können insbesondere durch eine frühzeitige Verkehrserziehung, durch die Verbesserung der Ausbildung der Kraftfahrer, durch Gefahrentraining, durch Verkehrsverlagerung, durch Verbesserungen der Fahrzeugtechnik, der Straßenplanung, der Überprüfung sowie Instandhaltung eines guten Straßenzustands einschließlich der Entschärfung von Fahrbahnrändern und der Überwachung vermieden oder verringert werden. Die Begrenzung und Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeiten kann ebenfalls zur Vermeidung von Unfällen und zur Verringerung von Unfallfolgen beitragen.

Hauptunfallursachen

Als Hauptunfallursachen werden die häufigsten Ursachen für Unfälle nach der Verkehrsunfallstatistik des Bundes[5] und der Länder bezeichnet. An diesen Hauptunfallursachen orientieren sich die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung.[4][6]

Hauptunfallursachen nach der Verkehrsunfallstatistik sind:

  • Überhöhte Geschwindigkeit
  • Alkoholeinfluss des Fahrers
  • Zu geringer Sicherheitsabstand nach vorne
  • Falsche Straßenbenutzung
  • Riskantes Überholen
  • Missachtung der Vorfahrt/Vorrang
  • Unachtsamkeit beim Abbiegen/Wenden/Rückwärtsfahren
  • Fehlverhalten gegenüber Fußgängern

Es wird allgemein bemängelt, dass die Hauptunfallursachen lediglich anhand der Verkehrsunfallstatistik ermittelt und nur für Unfälle mit Personenschaden im Internet veröffentlicht[7] werden. In die Statistik fließen nur die der Polizei gemeldeten Verkehrsunfälle ein. Die lediglich mit Regulierung von Sachschäden erfassten Unfälle bleiben unberücksichtigt, wie auch zahlreiche Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern. Die Zahl der tatsächlichen Unfälle ist also deutlich höher, da viele Unfälle, mit Fußgängern oder Radfahrern oft trotz Personenschadens, nicht gemeldet werden (Dunkelziffer).[8]

Weiter hängt die genaue Ermittlung der Unfallursachen von der Qualität der Verkehrsunfallaufnahme ab. Vielfach werden Unfallursachen nicht oder falsch erkannt, insbesondere setzt das Erkennen von technischen Mängeln als Unfallursache Fachwissen voraus. Exakte Zahlen über die Unfallursache „technische Mängel“ liegen nicht vor.[9] Das Statistische Bundesamt weist diese Unfallursache lediglich bei Unfällen mit Personenschaden aus.[10]

Aufnahme

Die Unfallaufnahme erfolgt durch die zuständige Polizeidienststelle. Oft wird die Feuerwehr mit dem Zweck Technische Hilfeleistung hinzugezogen, sie muss oft Fahrzeugbatterien abklemmen und Betriebsstoffe binden und von der Fahrbahn entfernen. Gelegentlich sind auch Rettungskräfte im Einsatz. Gesichert wird die Aufnahme durch Verkehrssicherungsposten.

Bei schweren Unfällen unklarer Rechtslage erfolgt die Aufnahme durch den Verkehrsunfalldienst. Zur Klärung des Verschuldens werden meist schon an Ort und Stelle Zeugenaussagen aufgenommen. Die menschliche Beobachtungsmöglichkeit und Gedächtnisleistung ist durch psychologische Gegebenheiten eingeschränkt.[11] Der Inhalt einer Aussage kann ohne Kenntnis dieser Grenzen und ohne Berücksichtigung bestimmter regelmäßig auftretender „Fehlleistungen“ nicht richtig gewürdigt werden.[12]

Ahndung

Der Unfallverursacher kann mit einem Verwarnungsgeld oder einem Bußgeld (in der Regel bei Hauptunfallursachen) belegt werden. Die Höhe richtet sich nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Beim Vorliegen einer Verkehrsstraftat kommt auch eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in Betracht. Fahrlässige Körperverletzung beim Verkehrsunfall, das absichtliche Herbeiführen eines Verkehrsunfalls oder die Verabredung zu einem Verkehrsunfall (manipulierter Verkehrsunfall) stellen in Deutschland eine Straftat (§ 315 Abs. 3, § 315b Abs. 3 StGB) dar. Ebenso ist unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) (in Österreich: Fahrerflucht, in der Schweiz: Pflichtwidriges Verhalten) strafbar.

Auswertung

Alleinunfall durch Abkommen von der Fahrbahn und Kollision mit einem Hindernis neben der Fahrbahn (Baum) infolge technischen Mangels (Reifenpanne), Foto 1930

Die polizeilich erfassten Unfälle werden hinsichtlich Unfalltyp und Unfallfolgen statistisch ausgewertet.

Allgemein unterscheidet man folgende Unfalltypen:[13]

  • Alleinunfall (Fahrunfall) (Unfälle mit nur einem Teilnehmer, wie durch Fahrfehler, technische Mängel, usw.)
  • Unfall im Richtungsverkehr (zwischen zwei Teilnehmern in derselben Fahrrichtung ohne Abbiegeverkehr)
  • Unfall im Begegnungsverkehr (wie Abbiege-, Einbiege-, Kreuzen-, Überschreiten-Unfall und Unfall im Längsverkehr mit entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern und ähnliche Konflikte)
  • sonstige Unfälle (mit Fußgängern, ruhendem Verkehr, Verkehrshindernissen)

wobei die ersten drei etwa 2/3 aller Verkehrsunfälle ausmachen.[14]

Typische versicherungstechnische Einteilung nach den Beteiligten:

  • Kollision eines Fahrzeuges mit einem anderen Fahrzeug oder anderen Verkehrsteilnehmern
  • Kollision eines Fahrzeuges mit Hindernissen auf der Fahrbahn (Unfall durch ruhenden Verkehr)
  • Abkommen von der Fahrbahn (Abkommenunfall, englisch run off road) ohne Kollision mit anderen Verkehrsteilnehmern, einschließlich Kollisionen mit Hindernissen neben der Fahrbahn und Absturz von Brücken und Böschungen[15]

Weitere Einteilungen erfolgen etwa nach Unfallort (Ortsgebiet, Freiland, Straßenart), Zeitpunkt (Wochenende, nächtliche Unfälle), Straßenzustand, Art der Verunglückten/Geschädigten und ähnlichen statistischen Daten oder nach den Straßenverkehrsordnungs-Vorschriften, gegen die verstoßen wurde.

Die deutsche örtliche Unfalluntersuchung verwendet ein spezielles Schema zur Aufnahme von Unfallursache, Unfalltyp, Unfallart und Unfallfolgen.

Unfälle infolge nächtlicher Ampelabschaltung

Kreuzungen, die nachts nicht sehr stark frequentiert sind, werden oft ab einer bestimmten Uhrzeit nur noch mit gelbem Blinklicht geregelt (umgangssprachlich „die Ampel ist ausgeschaltet“). Auf der vorfahrtberechtigten Straße sind alle Signalgeber ausgeschaltet; in der Nebenrichtung (kenntlich an den Schildern „Vorfahrt gewähren“ oder „Stop“) blinkt das gelbe Licht der Ampel. Das Risiko für schwere Unfälle steigt dann um etwa 25 %; der volkswirtschaftliche Schaden ist deutlich höher als die eingesparten Stromkosten. Unter anderem die Unfallforschung der Versicherer (UDV) hält deshalb das Ampel-Abschalten aus Gründen der Straßenverkehrssicherheit für unvertretbar.[16] Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat 2011 errechnet, dass das Abschalten einer Kreuzungsanlage etwa 330 Euro pro Jahr spart und das Abschalten der Fußgängerampeln etwa 155 Euro.

Wenn Ampeln auf LED-Leuchten umgestellt sind, verliert der Stromspareffekt stark an Bedeutung.[17]

Statistik

Verkehrstote 1980 (blau) und 2010 (rot). Beispiel: In Griechenland nahmen die tödlichen Unfälle viel geringer als in Schweden ab.

Unfallstatistik Deutschland

Rettungsdienst im Einsatz
Hier ereignete sich ein Fußgängerunfall. Achten Sie auf Ihre Sicherheit! (Stuttgart)

Im Jahr 2011 ereigneten sich in Deutschland 2.361.457 polizeilich erfasste Unfälle (2010: 2.411.271), das waren 2,1 % weniger als im Vorjahr. Die Zahl der Getöteten nahm jedoch erstmals seit 20 Jahren wieder zu. 4009 Menschen wurden durch Verkehrsunfälle getötet (+ 9,9 % gegenüber 2010). Auch die Zahl der Schwer- und Leichtverletzten hat 2011 zugenommen. Die Zahl der Schwerverletzten betrug 68.985 (+ 10,2 % gegenüber 2010), die der Leichtverletzten 323.380 (+ 4,8 % gegenüber 2010).[18]

Das Verhältnis von im Straßenverkehr Getöteten zur Zahl der motorisierten Fahrzeuge sank 2008 erstmals unter 1 zu 10.000. Als 1970 der Höchststand von 21.332 Toten im Straßenverkehr verzeichnet wurde, waren noch 10 Personen je 10.000 Fahrzeuge ums Leben gekommen. Abgesehen von den zwei Jahren nach dem Mauerfall sank die Zahl der Todesopfer seit 1970. Als Gründe für diesen Rückgang werden angeführt:[19]

„Verkehrsrechtliche Regelungen, wie beispielsweise die Einführung der Helmtrage- und Gurtanlegepflicht, die Senkungen der Höchstgrenze für den Blutalkoholkonzentrationswert haben ebenso wie eine ständige Verbesserung der Sicherheit und der technischen Ausstattung der Fahrzeuge dazu beigetragen. Auch straßenbauliche Maßnahmen, eine verstärkte Verkehrssteuerung, mehr Verkehrskontrollen sowie die Einrichtung von Fußgängerzonen und Radwegen, die geschützte von ungeschützten Verkehrsteilnehmern trennen, haben Anteil an dieser positiven Entwicklung. Nicht zuletzt haben mehr Verkehrserziehung und -aufklärung sowie eine verbesserte medizinische Erstversorgung viele Todesopfer im Straßenverkehr verhindert.“

Die volkswirtschaftlichen Kosten von Verkehrsunfällen beliefen sich für das Jahr 2008 auf etwa 31 Milliarden Euro,[20] 2004 waren es 30,9 Milliarden Euro[21] und 2003 32,2 Milliarden Euro[22], eine Tendenz, die sich nach den bislang vorliegenden Daten auch in den kommenden Jahren fortsetzen könnte. Im Jahr 2004 lagen die Personenschäden mit 15,2 Milliarden Euro erstmals unter den Sachschäden (15,7 Milliarden Euro). Nach Ansicht der Automobilindustrie sei dieser Trend zu einem guten Teil auf die Weiterentwicklung von Sicherheitstechnologien wie das ABS, den Airbag und das ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm) zurückzuführen. Der volkswirtschaftliche Schaden eines Unfalltoten beträgt nach EU-Berechnungen etwa eine Million Euro.[23]

Einige Institutionen führen Unfallforschung durch. Dabei werden Verkehrsunfälle untersucht, um typische Ursachen und deren spezifische Folgen zu ermitteln.

Unfallstatistik Österreich

Laut Statistik Austria ereigneten sich im Jahr 2006 mit rund 40.000 Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden um 2,5 % weniger Unfälle als im Jahr 2005. Die Zahl der verletzten Personen verringerte sich um 2,4 % auf rund 52.000. 730 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verunglückten im Jahr 2006 auf Österreichs Straßen tödlich, das sind um 38 weniger als im Jahr 2005. Damit wurde das niedrigste Ergebnis seit Beginn der bundesweit einheitlich geführten Verkehrsunfallstatistik im Jahr 1961 erzielt.

Bei 2579 Straßenverkehrsunfällen war nachweislich Alkohol eine Mitursache. Dabei wurden 3565 Personen verletzt. Die Zahl der Alkoholunfälle und jene der dabei verletzten Personen sanken demnach gegenüber 2005 stärker als die jeweiligen Gesamtzahlen. Mit 56 Todesopfern bei Alkoholunfällen – eines weniger als 2005 – erhöhte sich der Anteil an der Gesamtzahl der Verkehrstoten auf 7,7 %.

Im Jahr 2006 verunglückten rund 16.000 Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren im Straßenverkehr. Das sind, verglichen mit 2005, um 2 % weniger. Die Zahl der Getöteten (164) sank um 13 %. Verkehrsunfälle sind die häufigste Todesursache für junge Menschen: 15- bis 24-Jährige stellen 31 % aller Verletzten bzw. 22 % aller im Straßenverkehr Getöteten, aber nur 12 % der Bevölkerung.

Die Zahl der verletzten Kinder unter 15 Jahren war seit 1961 noch nie so niedrig. 23 Kinder wurden im Straßenverkehr getötet. Nahezu die Hälfte der verunglückten Kinder war Mitfahrer in einem Pkw (rd. 1500, 42 %). Die Quote gesicherter Kinder steigt kontinuierlich: 2006 war jedes 12. in einem Pkw verunglückte Kind zum Zeitpunkt des Unfalles ungesichert – im Jahr davor noch jedes 10. Kind.

Unfallstatistik Europäische Union

Die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr ist auch ein Ziel der Europäischen Union. In dem „Weißbuch Verkehr“ aus dem Jahr 2001 hatte die EU-Kommission das Ziel vorgegeben, die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr bis 2010 zu halbieren. Im Jahr 2010 kamen in den Mitgliedsländern der EU 30 700 Menschen im Straßenverkehr ums Leben. Bezogen auf die Einwohner aller Länder der EU waren dies durchschnittlich 61 Personen je eine Million Einwohner. In Deutschland waren es 45 Personen je eine Million Einwohner. Damit liegt Deutschland innerhalb der EU auf Platz fünf, hinter Schweden (28), Großbritannien, den Niederlanden und Malta. Wesentlich größer war das Risiko in den östlichen Mitgliedstaaten der EU. Am größten war es in Griechenland (112) und in Rumänien (111). Im Jahr 2001, dem Basisjahr des EU-Ziels, betrug die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten in den 27 Ländern der heutigen EU 54 300. Um die angestrebte Halbierung zu erreichen, hätte die Zahl der Getöteten im Jahr 2010 auf rund 27 000 sinken müssen. Der Rückgang lag jedoch mit 44 % und 30 700 Getöteten unter diesem Ziel. Auch Deutschland verfehlte dieses Ziel um 2 %. In neun Ländern, neben fünf osteuropäischen Ländern auch in Frankreich, Luxemburg, Schweden und Spanien, ist es gelungen, die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten um die Hälfte oder mehr zu reduzieren.

Ansprüche von Verkehrsunfallgeschädigten

Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls hat man Anspruch auf die freie Wahl eines Sachverständigen, der den Verkehrsunfallschaden begutachtet. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung angebotenen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für die Einschaltung eines Sachverständigen hat die Versicherung des Verkehrsunfallverursachers zu erstatten, wenn es sich nicht nur um einen Bagatellschaden handelt. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist von einem Bagatellschaden nicht auszugehen, wenn die Reparaturkosten höher als 715,00 € liegen.[24] Genauso darf der Geschädigte sein Fahrzeug in einer von ihm ausgewählten Werkstatt reparieren lassen. Er muss sich nicht auf eine Werkstatt, die die gegnerische Versicherung empfiehlt, verweisen lassen. Der Geschädigte hat zudem jederzeit das Recht, nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dies gilt auch bei geringen Schadenssummen oder wenn aufgrund klarer Haftungslage scheinbar oder tatsächlich keine rechtlichen Schwierigkeiten vorhanden sind. Die Rechtsprechung begründet dies mit dem Prinzip der „Waffengleichheit“ im Hinblick auf den geschulten Sachbearbeiter der regulierungspflichtigen Versicherung. Auch eine Kfz-Werkstatt ist befugt, einen Kunden bei der Auswahl des Rechtsanwalts zu unterstützen. Dem Geschädigten steht es ebenso frei, den Schaden fiktiv abzurechnen, da er mit dem Schadensbetrag verfahren darf wie er will. Ohne Einreichen einer Reparaturrechnung erhält der Geschädigte jedoch nur den fiktiven Schadensbetrag abzüglich der Umsatzsteuer nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB. In einer neuen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Grundsätze der Abrechnung bei von Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt konkretisiert. Ist das Fahrzeug bis zu drei Jahre alt, darf der Geschädigte seiner Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.[25] Typische Ansprüche nach einem Verkehrsunfall sind nach österreichischer Rechtslage: Schadenersatz (z.B. Schäden am KFZ, Inhalt, Kleidung), Schmerzensgeld, Trauerschmerzensgeld und Schockschaden (bei Unfalltod), Verdienstentgang, Heilungskosten oder Verunstaltungsentschädigung. [26]

Siehe auch

Literatur

  • Elmar Kramer: Unfallratgeber. Was tun bei einem Verkehrsunfall?. 10. Auflage. Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2004, ISBN 3-8240-0662-6.
  • Clemens Niedenthal: Unfall. Porträt eines automobilen Moments. Jonas Verlag, Marburg 2007, ISBN 978-3-89445-383-1 (aus kulturgeschichtlicher Perspektive)
  • Arnold Odermatt: Karambolage. Steidl Verlag, Göttingen 2003, ISBN 3-88243-866-5 (Bildband des Schweizer Polizeifotografen mit Aufnahmen aus den 1950er bis 1970er Jahren)
  • Fucik, Hartl, Schlosser, Wielke (Hrsg.): Handbuch des Verkehrsunfalls, Teil 2, Unfallaufklärung und Fahrzeugschaden. MANZ-Verlag Wien, 2. Auflage. 2008, ISBN 978-3-214-12904-0 (Standardwerk für Sachverständige, Juristen und Interessierte)
  • Dieter Schipper, Dieter Ketzner, Bernd Krage: Verkehrslehre. Hilden 1997, ISBN 3-8011-0361-7, S. 86.
  • Siegbert A. Warwitz: Wie entsteht ein Unfall ?. In: Ders. Verkehrserziehung vom Kinde aus. 6. Auflage. Baltmannsweiler 2009, ISBN 978-3-8340-0563-2, S. 15–16.
  • Siegbert A. Warwitz: Sind Verkehrsunfälle ‚tragische’ Zufälle ?. In: Sache-Wort-Zahl 102(2009), S. 42–50 und S. 64.

Weblinks

 Commons: Verkehrsunfall – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien
Wiktionary: Verkehrsunfall – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Beschluss des OLG Nürnberg vom 24. Januar 2007, Gz. 2 St OLG Ss 300/06
  2. Siegbert A. Warwitz: Wie entsteht ein Unfall.. In: Ders. Verkehrserziehung vom Kinde aus. Baltmannsweiler 6. Auflage 2009, S. 15–16.
  3. Siegbert A. Warwitz: Sind Verkehrsunfälle ‚tragische’ Zufälle ? In: Sache-Wort-Zahl. 102(2009), S. 42-50 und S. 64.
  4. 4,0 4,1 Dieter Schipper, Dieter Ketzner, Bernd Krage: Verkehrslehre. Hilden 1997, ISBN 3-8011-0361-7, S. 86. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Verkehrslehre“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  5. Verkehrsunfallstatistik 2012 des Statistischen Bundesamtes
  6. Verkehrsunfallstatistik NRW 2006, S. 40 (PDF)
  7. [1]
  8. Vortrag Heinz Hautzinger, 2007 (PDF; 128 kB)
  9. wdr.de Unfallgefahr: versteckte Mängel am Auto
  10. Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2008, S. 439
  11. F. Sacher: Unzureichende Informationsaufnahme als Unfallursache. Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik, 6, 1993, S. 155.
  12. B. Wielke: Zeugenaussagen problematisch, aber unverzichtbar. in: Sachverständige in Österreich, Festschrift 2012, S. 445 ff; Hrsg.: M. Rant; ISBN 978-3-7073-2188-3 (PDF; 255 kB).
  13. vergl. etwa Statistik Austria: Unfalltypenkatalog – Statistik der Strassenverkehrsunfälle. Gültig ab 2000
  14. Wert für Österreich, Unfallstatistik 2007
  15. Michael Höppner, Stefan Hoepfner: Checkliste für Abkommenunfälle. In: FGS EXPERTAS. Forschungs- und Planungsgruppe Stadt und Verkehr, abgerufen am 20. März 2010.
  16. rp-online.de 18. Oktober 2012: Städte schalten Ampeln ab – mehr Unfälle
  17. http://solingen-spart.de
  18. Statistisches Bundesamt; Pressemitteilung vom 6. Juli 2012 -230/12: 2011 erstmals seit 20 Jahren wieder mehr Todesopfer im Straßenverkehr.
  19. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2008. Wiesbaden 2009, S. 10.
  20. Volkswirtschaftliche Kosten durch Straßenverkehrsunfälle in Deutschland 2008. In: Forschung kompakt. der Bundesanstalt für Straßenwesen Nr. 17 aus 2010. (online)
  21. Karl-Josef Höhenscheid, Martina Straube, Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.): Volkswirtschaftliche Kosten durch Straßenverkehrsunfälle in Deutschland 2004. Bergisch Gladbach 2005 (online, abgerufen am 15. April 2010)
  22. Karl-Josef Höhenscheid, Martina Straube, Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.): Volkswirtschaftliche Kosten durch Straßenverkehrsunfälle in Deutschland 2003. Bergisch Gladbach 2004 (online, abgerufen am 15. April 2010)
  23. Zitiert nach Eine Frage des Überlebens. In: Süddeutsche Zeitung. 16. Januar 2007, S. V2/2.
  24. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. November 2004, Az. VI ZR 365/03.
  25. BGH-Urteil des VI. Zivilsenats vom 20. Oktober 2009, Az. VI ZR 53/09.
  26. Übersicht über das Mahnverfahren (Zahlungsbefehl) nach österreichischem Recht - raoe.at (29. September 2014)
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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