Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Steuerfestsetzung

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Festsetzung der Steuer ist der erste Schritt zur Verwirklichung des nach § 38 der Abgabenordnung (AO) abstrakt entstandenen Steueranspruchs. Sie ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Anspruchs (§ 220 AO), den Beginn der Zahlungsverjährung (§§ 228 AO ff) und die Vollstreckung (§§ 249 AO ff). Die Steuerfestsetzung erfolgt durch einen besonderen Verwaltungsakt, den Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 AO) oder durch eine vom Steuerpflichtigen abgegebene Steueranmeldung (§ 168 AO).

Von einer Steuerfestsetzung kann gemäß § 156 AO abgesehen werden, wenn der Steuerbetrag unter 10 Euro (aufgrund dessen erlassen: Kleinbetragsverordnung) liegt bzw. wenn die Einziehung keinen Erfolg haben wird, da der Steuerschuldner beispielsweise zwischenzeitlich über kein Vermögen mehr verfügt.

Zur vorläufigen Steuerfestsetzung siehe Vorläufigkeit (Steuerrecht).

link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Steuerfestsetzung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.