Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Sterbebegleitung

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

In der Sterbebegleitung geht es darum, Menschen in den letzten Wochen vor ihrem Tod Beistand in Form von Trost und einfühlsamer Betreuung zu leisten. Für Menschen im Sterbeprozess ist vor allem menschliche Zuwendung besonders wichtig. Sterbebegleitung erwächst aus dem sozialen Miteinander und es bedarf dazu keiner besonderen Fähigkeiten außer der mitmenschlichen Geste. Die Unsicherheiten auf diesem Gebiet sind aber größer geworden durch die Tatsache, dass kaum jemand mehr das Sterben in seinem Umfeld erlebt.[1] Mittlerweile werden von verschiedenen Organisationen Fortbildungen zum Thema Sterben angeboten, um diesen Unsicherheiten zu begegnen.

Grundhaltung

Die Grundprinzipien der Sterbebegleitung wurden von der Hospizbewegung formuliert. Demnach versteht sich Sterbebegleitung in erster Linie als Lebenshilfe und grenzt sich damit von der Sterbehilfe ab. Ein Ausbau der hospizlich-palliativen Angebote zur Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden ließe den Ruf nach organisierter Sterbehilfe verstummen.[2]

Voraussetzungen und Schulung von Sterbebegleitern

An Sterbebegleitung können sowohl Angehörige und Freunde des sterbenden Menschen, als auch Ärzte, Pflegepersonen, Seelsorger und ehrenamtliche Helfer mitwirken. Eine besondere Schulung dazu ist nicht erforderlich. Mittlerweile werden aber vielerorts entsprechende Kurse angeboten, da das Interesse an dem Thema gewachsen ist; außerdem erwarten Hospizdienste von ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Regel den Teilnahmenachweis an einem Hospizhelferkurs, der bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllt. Das ist einerseits Folge der Institutionalisierung der Hospizbewegung und der Palliative Care, andererseits stellt die Betreuung von Sterbenden für alle Beteiligten häufig eine hohe psychische und emotionale Belastung dar, so dass eine entsprechende Vorbereitung sinnvoll erscheint.[3]

Die Themen Sterben, Tod und Trauer werden im Alltag oft verdrängt. Bei der Begleitung eines sterbenden Menschen und bei der anschließenden Trauerbegleitung ist eine Beschäftigung mit diesem Thema aber nicht zu umgehen. Von freiwilligen Sterbebegleitern, die sich in die Hospizarbeit einbringen wollen, wird neben der Bereitschaft zur Reflexion unter anderem erwartet, „eine eigene hospizliche Haltung herauszubilden, die in der achtsamen und respektvollen Begegnung mit dem sterbenden Menschen und seiner ihm Nahestehenden mündet.“ (D. Blümke et al.: Qualitätsanforderung zur Vorbereitung Ehrenamtlicher in der Hospizarbeit. Hrsg.: Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz 2005) Außerdem sollte sich der Freiwillige darüber bewusst sein, dass die Bedürfnisse des Sterbenden und seiner Angehörigen im Vordergrund stehen und eigene Vorstellungen nachrangig sind.

Ausbildungen auf diesem Gebiet werden von kirchlichen oder sozialen Verbänden angeboten, darunter sind die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Malteser Hilfsdienst, die Diakonie und die Johanniter-Unfall-Hilfe. Die Ausbildung umfasst unter anderem theoretische Grundlagen über körperliche Veränderungen im Sterbeprozess und die psychischen Anpassungsvorgänge, wie sie von Elisabeth Kübler-Ross als Sterbephasen definiert wurden, sowie praktische Übungen, beispielsweise in Gesprächsführung und Verhalten in kritischen Situationen, sowie Reflexionen über eigene Trauererfahrungen und die Motivation, als freiwilliger Sterbebegleiter tätig zu werden. Den ausgebildeten Begleitern wird anschließend regelmäßige Supervision vom koordinierenden Hospizdienst angeboten.

Seelsorge in der Sterbebegleitung kann auch bei kirchenfernen und nichtreligiösen Menschen angezeigt sein, denn selbst ihnen ist es während ihres Sterbeprozesses oft ein Anliegen, sich über Glauben, Religion, den Sinn des Lebens und ähnliche Fragen auszutauschen und darüber nachzusinnen. Für die Begleiter ist es von Bedeutung, die Weltanschauung oder religiöse Überzeugung des Sterbenden zu respektieren.

Sterbebegleitung gehört nach den Grundsätzen der Bundesärztekammer ausdrücklich auch zu den Aufgaben des Arztes.[4] Die ärztliche Sterbebegleitung beginnt häufig mit der Mitteilung der Diagnose einer todbringenden Erkrankung im Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient und endet mit dem Tod des Patienten. Dabei steht der Wille des Patienten beziehungsweise dessen Willensbekundung in Form einer Patientenverfügung im Vordergrund.

Ambulante Hospizdienste

Vielerorts entwickelten sich in den letzten Jahrzehnten aus rein spendenfinanzierten Bürgerinitiativen und kirchlich eingebundenen Hospizgruppen organisierte ambulante Hospizdienste. Träger der Einrichtungen sind unter anderen private Vereine, kirchliche Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände, die sich zum Teil auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert haben, wie zum Beispiel Kinderhospizdienste. Mittlerweile (Stand 2014) werden durch die zumeist ehrenamtlichen Helfer jährlich etwa 30.000 Menschen betreut. Der Einsatz der Helfer findet häufig im häuslichen Umfeld des Betroffenen, manchmal aber auch im stationären Hospiz oder im Krankenhaus statt. Er wird von hauptamtlichen Koordinatoren vorbereitet und beratend begleitet.[5]

Finanzierung

Durch den gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf hospizlich-palliative Versorgung laut § 39a im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) wurden 2009 vom Gesetzgeber Fördersummen festgelegt. Die Gelder werden unter bestimmten Bedingungen von der gesetzlichen Krankenversicherung an die Hospizdienste ausgezahlt. Maßgeblich für die Berechnung der Förderung ist die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass der Dienst seit mindestens einem Jahr besteht, über eine bestimmte Anzahl von Helfern verfügt und zur Kooperation mit mindestens einem palliativ orientierten Arzt und Pflegedienst bereit ist.[6]
Im Jahr 2013 wurden in Deutschland 827 ambulante ehrenamtliche Hospizdienste mit 44,9 Millionen Euro gefördert. Dennoch werden nicht sämtliche Kosten über die Förderung gedeckt, was ein ständiges Einwerben von Spenden und damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit notwendig macht. Manche Dienste beantragen keine Förderung bei den Krankenkassen, da sie entweder die Voraussetzungen (noch) nicht erfüllen oder weil sie bewusst darauf und den dazu nötigen Verwaltungsaufwand verzichten wollen. Solche Dienste finanzieren sich ausschließlich über Spenden.[7]

Inzwischen wurden vom Bundesministerium des Innern Verhandlungen in Bezug auf Kostenbeteiligung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen in Trägerschaft des Bundes abgeschlossen.[8]

Mit dem überwiegend am 8. Dezember 2015 in Kraft getretenen Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)[9] werden sowohl Personal- als auch Sachkosten berücksichtigt; auch der besondere Aufwand für das hospizliche Erstgespräch und die Trauerbegleitung der Angehörigen sollen durch die Zuschüsse der Krankenkassen besser vergütet werden. Krankenhäuser können ambulante Hospizdienste mit Sterbebegleitungen beauftragen; Pflegeheime müssen Kooperationsverträge mit ambulanten Hospizdiensten sowie mit Haus- und Fachärzten nachweisen.[10]

Siehe auch

Ars moriendi

Literatur

  • Bernhard Bayer, Thorsten Hillmann, Georg Hug, Christa Ruf-Werner (Hrsg.): Kinder- und Jugendhospizarbeit. Das Celler Modell zur Vorbereitung Ehrenamtlicher in der Sterbebegleitung. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2009. ISBN 978-3-579-05897-9
  • Barbara Dobrick: Vom Lieben & Sterben. Konflikte, Nöte und Hoffnungen Angehöriger. Kreuz, Freiburg im Breisgau 2010, ISBN 978-3-7831-3497-1
  • Peter Godzik (Hrsg.): Sterbebegleitung - herzlich und zugewandt. Mit zahlreichen praktischen Hilfen. Steinmann, Rosengarten b. Hamburg 2012. ISBN 978-3-927043-50-3
  • Peter Godzik (Hrsg.): Die Kunst der Sterbebegleitung. Handbuch zur Begleitung Schwerkranker und Sterbender. Steinmann, Rosengarten b. Hamburg 2013. ISBN 978-3-927043-48-0.
  • Elisabeth Kübler-Ross: Verstehen was Sterbende sagen wollen. Stuttgart 1982.
  • Franco Rest: Sterbebegleitung statt Sterbehilfe. Damit das Leben auch im Sterben lebenswert bleibt. Herder-Verlag, Freiburg/Br. 1997
  • Petra Stuttkewitz: Gelebte Grenzen. Texte aus der Begleitung zweier Kinder in ihrer lebensverkürzenden Erkrankung. Wuppertal 2005. ISBN 3-9810020-3-2
  • Alfrun von Vietinghoff-Scheel: Seht doch, wie sie leben. Psychosoma-Analyse mit jugendlichen Krebspatienten. Suhrkamp Verlag, Frankfurt/M. 1991 ISBN 3-518-28346-4

Filme

Weblinks

Belege

  1. G. Fasselt: Sterbebeistand/Sterbebegleitung aus ethischer Sicht. In: Peter Hucklenbroich (Hrsg.): Tod und Sterben: medizinische Perspektiven. LIT Verlag, Münster 2001, S. 105-106
  2. Dirk Müller, Bettina Wistuba: Die Situation von Hospizarbeit und Palliative Care in Deutschland. Fakten, Bewertungen, Verbesserungsbedarf. Hrsg.: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., St. Augustin/Berlin 2014, S.41
  3. D. Blümke et al.: Qualitätsanforderung zur Vorbereitung Ehrenamtlicher in der Hospizarbeit. Hrsg.: Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz 2005
  4. Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung. Berlin 2011, Präambel, abgerufen am 19. Mai 2015
  5. Müller und Wistuba: Die Situation von Hospizarbeit und Palliative Care in Deutschland. Fakten, Bewertungen, Verbesserungsbedarf. Hrsg.: Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., St. Augustin/Berlin 2014, S. 20-21
  6. Rahmenvereinbarung zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit vom 03.09.2003, i. d. F. vom 14.04.2010., abgerufen am 21. Mai 2015
  7. Müller und Wistuba 2014, S. 21
  8. Beteiligung der PKV sowie der Beihilfestellen in Trägerschaft des Bundes an der Finanzierung der ambulanten Hospizarbeit. DHPV Aktuell vom 27. Februar 2015, abgerufen am 21. Mai 2015
  9. Text, Änderungen und Begründungen des Hospiz- und Palliativgesetzes - HPGVorlage:§§/Wartung/buzer
  10. Bundesministerium für Gesundheit: Bundestag beschließt Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung., abgerufen am 25. November 2015
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Sterbebegleitung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.