Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Statthalterschaft der Rechtsgelehrten

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Statthalterschaft der Rechtsgelehrten (persisch ولایت فقیه, DMG velāyat-e faqīh[1]) ist ein Regierungssystem, bei dem der islamische Klerus (Ulema)[2] die absolute Führerschaft in Fragen des Militärs, der Justiz, der Legislative und der Exekutive der Regierung hat.[3][4]

In der Nachfolge des Propheten Mohammed wird dabei – solange sich sein direkter Stellvertreter nach zwölferschiitischer Vorstellung noch in der غيبة / ġaiba /‚Verborgenheit[5] aufhält (siehe Hauptartikel Imam Mahdi, Imamiten) – die islamische Gesellschaft durch den führenden Rechtsgelehrten verwaltet.[6] In der Erwartung auf den in der Verborgenheit weilenden Imam Mahdi muss diesen mindestens ein geeigneter Gelehrter (faqih) bestmöglich vertreten.[7]

Dieses Konzept geht auf Chomeinis (1902–1989) Lehre von der „Herrschaft der religiösen Rechtsgelehrten“, später „Herrschaft des obersten religiösen Rechtsgelehrten“[8] bzw. der Staathalterschaft des Faqih (velayat-e faqih) zurück, das als geistige Grundlage der Gründung der Islamischen Republik Iran gilt.[9]

Literatur

  • Ruhollah Chomeini: Der islamische Staat. Berlin: Union Verlag Berlin 1983 (Aus dem Persischen übersetzt und herausgegeben von Nader Hassan und Ilse Itscherenska.)
Das politische Hauptwerk des schiitischen Geistlichen Ajatollah Chomeini ist eine wichtige Quelle zum islamischen Fundamentalismus im Iran und zu theokratischer Herrschaft im Allgemeinen. Ruhollah Chomeini war der politische und spirituelle Führer der islamischen Revolution im Iran in den Jahren 1978–1979.

Weblinks

Siehe auch

Einzelnachweise und Fußnoten

  1. Der Terminus Velayat-e-Faqih wird in mehreren Konnotationen verwendet:
  2. d.h. die Rechtsgelehrten (Sg. Mudschtahid) der Schia
  3. "a system of government wherein the Islamic clergy (ulema) have the ultimate say in the military, judicial, legislative, and executive branches of government", Zitat aus: en.wiktionary: ولایت فقیه (Autorenliste)
  4. Der Begriff des religiösen Führers („Rahbar“) ergibt sich durch Art. 107 der Verfassung, die Machtfülle wird in Art 110 beschrieben. Siehe: Verfassung der IRI, abgerufen am 18. Dezember 2012
  5. vgl. britannica.com: ghaybah & al-islam.org: Books on the question of the Ghayba. - Bei diesem Konzept der Verborgenheit wird unterschieden zwischen einer Kleinen Verborgenheit (al ghaibat as-sughra) und einer Großen Verborgenheit (al ghaibat al-kubra). Nach schiitischer Überlieferung wurde der zwölfte Imam im Jahr 941 in die Große Verborgenheit entrückt, die bis heute andauert. (David Sarreschtehdari: Die Genese der iranischen Revolution und die Rolle Ayatollah Chomeinis. Eine Leadership-Analyse. (2001). ISBN 978-3-640-03816-9 (E-Book) (Online), S.32)
  6. german.irib.ir: Wilayat-ul Faqih - die Statthalterschaft der Rechtsgelehrten (Sendemanuskript des Rundfunks der Islamischen Republik Iran) - Ebd.: „Wie jede andere Gesellschaft braucht auch die Islamische einen geeigneten Menschen an der Spitze, der über die notwendigen Befugnisse verfügt, um für den Fortschritt des Landes und die Rechte und Freiheit der Bevölkerung zu sorgen.“
  7. In den islamischen Seminaren wird dieses Konzept in der Fachrichtung des Fiqh diskutiert.
  8. Während Chomeini vor der islamischen Revolution die „Statthalterschaft der Rechtsgelehrten“ befürwortete, änderte er diese Ansicht mittels der neuen Iranischen Verfassung (Artikel 1) in die „Statthalterschaft des obersten Rechtsgelehrten,“ da er dort explizit erwähnt wurde. Mit dieser Interpretation des Velayat-e-Faqih hatte Chomeini innerhalb der schiitischen Rechtsgelehrten eine Einzelstellung. Vergl. Mohsen Kadivar, Kadivar.com, abgerufen am 17. Dezember 2012
  9. vgl. german.irib.ir: Der Letzte Wille Imam Chomeinis r.h. Teil 1, 2 (Sendemanuskript des Rundfunks der Islamischen Republik Iran)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Statthalterschaft der Rechtsgelehrten aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.