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Standortältester

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Der Standortälteste (Abk.: StOÄ; Bezeichnung bis 1972: Standortkommandant) ist eine Dienststellung in der Bundeswehr. Der Standortälteste regelt die territorialen Aufgaben der Bundeswehr im Auftrag und Sinne des Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (KdoTerrAufgBw) innerhalb eines definierten Standortbereiches, der mehrere Standorte (Stadt oder Gemeinde mit militärischen Einrichtungen) und diese wiederum mehrere militärische Liegenschaften (Kasernen, Übungs-, Schieß-, Flugplätze etc.) umfassen kann. Zu seiner Unterstützung setzt er die Kasernenkommandanten der sich im Standortbereich befindenden militärischen Liegenschaften ein. Der StOÄ wird vom Kommandeur des Kommandos Territoriale Aufgaben der Bundeswehr in Abstimmung mit den truppendienstlichen Vorgesetzten auf Vorschlag des Kommandeurs des zuständigen Landeskommandos (LKdo) bestellt. Im Allgemeinen wird dies der dienstgradhöchste/dienstälteste Offizier der im Standortbereich gelegenen aktiven Truppenteile und militärischen Dienststellen sein.[1]

Zu seinen Aufgaben gehören regelmäßig:

  • Regelung der Nutzung der Standortanlagen, ggf. in Abstimmung mit dem BwDLZ
  • Koordinierung von Wach- und Sicherheitsmaßnahmen sowie Erstellung des Wach- und Sicherheitsplans
  • Bestellung der Kasernenkommandanten
  • Aufrechterhaltung der soldatischen Ordnung
  • Organisation und Überwachung des Arrestvollzugs
  • Durchführung von Aufgaben im Rahmen der Übungsbestimmungen im Inland
  • Koordinierung der Alarmierung
  • Koordination von Veranstaltungen mit Öffentlichkeitswirksamkeit (z. B. Veranstaltungen zum Volkstrauertag, öffentliches Gelöbnis, Sammlungen für die Kriegsgräberfürsorge)
  • Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden (z. B. Polizei, Kommunalverwaltung)
  • Wahrnehmung protokollarischer Verpflichtungen und Repräsentation
  • Annahme, Prüfung und ggf. Weiterleitung von Anträgen auf Hilfeleistungen der Bundeswehr an das Landeskommando (LKdo)
  • Unterstützung im Rahmen der Hilfeleistungen der Bundeswehr auf Weisung des LKdo
  • Unterstützung mit sofortiger Hilfe bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen
  • Herstellen und Halten der Verbindung zu zivilen Behörden auf kommunaler Ebene unterhalb der Kreise und kreisfreien Städte in Abstimmung mit den Kreisverbindungskommandos

Geschichte

In kleinen Garnisonen Preußens übernahm der rangälteste Befehlshaber[2] – der Garnisonsdienstälteste[3] – die Aufgaben des Kommandanten, der alle Beziehungen zwischen den Truppen und Zivilbehörden regelte. Der ständige oder zeitweilige Aufenthaltsort bzw. -raum von Truppen fällt unter den Begriff Standort.[4] In der Wehrmacht setzte sich der Begriff Standortältester gegenüber der Bezeichnung Garnisonsältester durch, wobei es nach wie vor „der rangälteste Offizier im Standort“ war. Standortälteste hatten „Befehlsgewalt über die Truppen und Anstalten des Standorts“ und erließen Regelungen bzw. erteilten Weisungen für „den Standortdienst und die Verwendung der Truppen bei militärpolizeilichen Aufgaben und Notständen“.[5] Garnisonsverwendungsfähig, abgekürzt g. v., bedeutete, dass der Soldat nach truppenärztlicher Diagnose im Standort der Heimat, g. v. H. (H. = Heimat) tauglich war oder „für den Dienst bei den Besatzungstruppen in den feindlichen Gebieten“, g. v. F. (F. = Feld).[6]

Einzelnachweise

  1. Zentralregelung A1-250/0-1 "Aufgaben im Standortbereich"
  2. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Bd. 7, Leipzig u. Wien, 1908, S. 342, Stichwort "Garnison"
  3. Das kluge Alphabet. Konversationslexikon in zehn Bänden. Vierter Band; Propyläen Verlag, Berlin, (1934), S. 52, Stichwort "Garnison"
  4. Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte, Militärverlag der DDR, Berlin, 1985, S. 224 f., Stichwort "Garnison"
  5. Das kluge Alphabet. Konversationslexikon in zehn Bänden. Neunter Band; Propyläen Verlag, Berlin, (1935), S. 227 Stichwort "Standortältester (Garnisonsältester)"
  6. Brockhaus. Handbuch des Wissens. Zweiter Band; Verlag F. A. Brockhaus, Leipzig, 1924, S. 157, Stichwort "Garnisonsverwendungsfähig".
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Standortältester aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.