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Staatspräsident (Polen)

Aus Jewiki
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Präsident der Republik Polen
Gösch des Präsidenten
Gösch des Präsidenten
Präsident Andrzej Dud
Amtierender Präsident
Andrzej Duda
seit 6. August 2015
Amtssitz Präsidentenpalast
Amtszeit 5 Jahre
(Wiederwahl einfach möglich)
Schaffung des Amtes 11. Dezember 1922
Letzte Wahl 24. Mai 2015
Anrede Herr Präsident
Stellvertreter Parlamentspräsident
Webseite www.prezydent.pl

Der Staatspräsident von Polen (polnisch Prezydent Rzeczypospolitej Polskiej, „Präsident der Republik Polen“) steht an der Spitze der Exekutive. Amtierender Präsident ist seit dem 6. August 2015 Andrzej Duda.

Aufgaben und Befugnisse

Die Kompetenzen des Präsidenten sind in der aktuellen Verfassung von 1997 in Kapitel 5 (Artikel 126 bis 145) festgelegt.

Deklaratorisch wird der Präsident der Polnischen Republik im Art. 126 zum höchsten Staatsvertreter (Staatsoberhaupt) und Garanten der Staatsmachtkontinuität erklärt. Ihm obliegt demnach die Aufsicht über die Anwendung der Verfassung, Unabhängigkeit und Sicherheit des Staates sowie Unantastbarkeit und Unteilbarkeit des Staatsterritoriums.

Er ernennt den Ministerpräsidenten und den Ministerrat. Er ist dazu berechtigt, den Kabinettsrat einzuberufen, d. h. eine Sitzung des Ministerrates zu leiten.

Er repräsentiert das Land nach außen (Art. 133). Er ratifiziert durch seine Unterschrift Verträge mit anderen Staaten. In der Außenpolitik arbeitet er mit dem Ministerpräsidenten und dem Außenminister zusammen.

Der Staatspräsident ist in Kriegszeiten Oberkommandierender der polnischen Streitkräfte, ansonsten wird diese Aufgabe vom Verteidigungsminister stellvertretend wahrgenommen (Art. 134–136).

Alleine der Präsident ist befähigt, die polnische Staatsangehörigkeit zu verleihen. Gleichermaßen bedarf ein Verzicht auf diese der Zustimmung des Präsidenten (Art. 137). Des Weiteren steht ihm ein Begnadigungsrecht zu (Art. 139).

Weitere Kompetenzen des Präsidenten gehen aus dem Artikel 122 im Kapitel 4 der Verfassung hervor, der sich mit dem Unterzeichnungsprocedere der Gesetze (im formellen Sinne) befasst. Im Regelfall unterzeichnet der Präsident die vom Parlament ausgefertigten Gesetze binnen 21 Kalendertagen. Gemäß dem Abs. 3 und 4 ist jedoch der Präsident dazu ermächtigt, die ihm vorgelegte Gesetze an den Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit weiterzuleiten und bei festgestellter Verfassungswidrigkeit die Unterschrift verweigern. Sollte der Präsident von diesem Recht keinen Gebrauch machen, steht es ihm gemäß Abs. 5 frei, die Unterzeichnung ohne Angabe von Gründen abzulehnen und das Gesetz zu einer erneuten Ausfertigung durch den Sejm vorzulegen (Vetorecht). In diesem Fall bedarf es einer präsidialen Mehrheit von drei Fünfteln der anwesenden Abgeordneten, um das Veto zu überstimmen.

Wahl des Präsidenten und Amtsperiode

Gemäß Artikel 127 der Verfassung wird der Staatspräsident direkt vom Volk gewählt (allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Wahl). Wählbar sind alle polnischen Staatsbürger, die am ersten Wahltag 35 Jahre vollendet haben und über Parlamentswahlrecht verfügen. Sie müssen ferner eine Liste mit 100.000 Unterstützungserklärungen von wahlberechtigten polnischen Staatsbürgern vorlegen. Die Wahl findet im Regelfall 75 bis 100 Tage vor dem Ablauf der Wahlperiode des amtierenden Präsidenten statt. Sollte am ersten Wahltag kein Kandidat über die notwendige Mehrheit von über 50 % der abgegebenen Stimmen verfügen, wird eine zweite Wahlrunde ausgerufen, die zwei Wochen nach dem ersten Wahltag stattfindet. Zu dieser sind die beiden Kandidaten zugelassen, die in der ersten Wahlrunde am meisten Stimmen erhalten haben (Stichwahl). Die Gültigkeit der Wahl unterliegt gemäß dem Artikel 129 einer Überprüfung durch das Oberste Gericht, wobei jeder wahlberechtigter Bürger zu einer Klage gegen die Gültigkeit berechtigt ist.

Die Amtszeit des Präsidenten beträgt fünf Jahre.[1] Sie beginnt mit dem Ablegen des folgenden Amtseides gegenüber der Nationalversammlung:

„Obejmując z woli Narodu urząd Prezydenta Rzeczypospolitej Polskiej, uroczyście przysięgam, że dochowam wierności postanowieniom Konstytucji, będę strzegł niezłomnie godności Narodu, niepodległości i bezpieczeństwa Państwa, a dobro Ojczyzny oraz pomyślność obywateli będą dla mnie zawsze najwyższym nakazem“

„Gemäß dem Willen des Volkes trete ich das Amt des Präsidenten der Republik Polen an und schwöre feierlich, dass ich den Bestimmungen der Verfassung treu bleiben, die Würde des Volkes, die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Staates unbeugsam wahren werde und dass das Wohl des Vaterlandes und das Wohlergehen der Staatsbürger mir immer die höchste Pflicht werden.“

– Verfassung der Republik Polen, Art. 130, Satz 2

Dies darf durch eine christlich-religiöse Bekräftigung ergänzt werden:

„Tak mi dopomóż Bóg.“

„So wahr mir Gott helfe.“

– Verfassung der Republik Polen, Art. 130, Satz 3

Unter der gegenwärtigen Verfassung wurde diese Bekräftigung von Lech Kaczyński, Bronisław Komorowski und Andrzej Duda angewandt, während Aleksander Kwaśniewski darauf verzichtet hat.

Eine Person kann höchstens zweimal in das Amt des Präsidenten gewählt werden.[1]

Im Falle der Verhinderung (Tod, Krankheit, Amtsverzicht oder -enthebung) des Staatspräsidenten nimmt interimistisch der Sejmmarschall seine Aufgaben wahr. Innerhalb von 14 Tagen nach einer vorzeitigen Amtserledigung muss dieser einen Termin für die Neuwahl festlegen, der in einem Zeitraum von 60 Tagen nach der Wahlanordnung liegt. Sollte allerdings auch der Sejmmarschall verhindert sein, so nimmt der Senatspräsident die Amtsgeschäfte des Staatspräsidenten wahr.

Amtssitz, Insignien und Umgangsformen

Offizielle Residenzen des Präsidenten sind der Präsidentenpalast und das Schloss Belvedere in Warschau. Die traditionellen Hoheitszeichen sind der Weiße Adlerorden, der Großkreuz des Ordens Polonia Restituta, das Amtssiegel des Präsidenten der Republik Polen und die Flagge des Präsidenten der Republik Polen.

Abgeleitet vom Art. 126 der Verfassung nimmt der Präsident in der Präzedenz die erste Stelle ein (vor dem Sejmmarschall, Senatsmarschall und Ministerratspräses). Die übliche Anrede lautet Panie Prezydencie (‚Herr Präsident‘), eine besonders feierliche Panie Prezydencie Rzeczypospolitej Polskiej (‚Herr Präsident der Republik Polen‘). Bislang haben nur Männer das Amt ausgeübt.

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Staatspräsident (Polen) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

VorgängerAmtNachfolger
Staatsratsvorsitzender der Volksrepublik PolenPräsidentenzyklus (Polen)
seit 1989
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Staatspräsident (Polen) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.