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Staatsform
Regierungssysteme der Welt |
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Republikanische Staatsform: ██ Präsidentielles Regierungssystem ██ Semipräsidentielles Regierungssystem ██ Parlamentsgebundene Exekutivgewalt ██ Parlamentarisches Regierungssystem ██ Verfassungsmäßige Regierung wurde gestürzt (de facto meist Militärdiktaturen)
Monarchische Staatsform: ██ unklare politische Situation und gescheiterte Staaten Stand: 2011
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Die Staatsform charakterisiert die verfassungsrechtliche oder tatsächliche Grundordnung eines Staates.
Verwendung des Begriffs
Staatsformen sind in der Lehre von den Staatsformen ein klassisches wissenschaftliches Gebiet der politischen Philosophie und Rechtswissenschaft. Der Begriff der Staatsform ist daher sowohl für die Philosophie als auch für die Politikwissenschaft und das öffentliche Recht von besonderem Interesse. Daneben sind die Staatsformen auch in anderen Geistes- und Sozialwissenschaften relevant.
Differenzierung
Auch wenn gemeinhin die Unterscheidung zwischen den Herrschaftsformen Demokratie und Autokratie/Diktatur von zentraler Bedeutung für die Bürger ist,[1] werden wissenschaftlich die Staatsformen in vielfältiger Weise differenziert. Heutzutage ist allgemein die Dichotomie Republik versus Monarchie üblich. Weitere klassische Einteilungen sind die folgenden:
Klassische Differenzierung
Die Unterscheidungen der Formen ergeben sich nach der Drei-Elemente-Lehre hierbei aus der unterschiedlichen Ausprägung der Staatsgewalt,[2] die sich nach unterschiedlichen Typen theoretisch klassifizieren lassen. In der Praxis können sie in unterschiedlicher Ausprägung und in Mischformen auftreten.
In der klassischen Staatsformenlehre werden im Wesentlichen folgende Haupttypen vertreten:[3]
- Nach den Trägern der Staatsgewalt (Herrschaftsform / forma imperii):
- Monokratie: Herrschaft eines Einzelnen (z. B. Monarchie, Diktatur)
- Aristokratie: Herrschaft mehrerer („der Besten“)
- Demokratie: Herrschaft aller („des Volkes“)
- Unmittelbare Demokratie: Entscheidungen werden vom überwiegenden Teil der Gesamtbevölkerung unmittelbar getroffen.
- Mittelbare Demokratie (auch repräsentative Demokratie): Staatsgewalt bleibt theoretisch beim Volk, wird jedoch von Repräsentanten wahrgenommen, die dazu in Wahlen legitimiert wurden.
- Plebiszitäre Demokratie: Entscheidungen werden teils von der Gesamtbevölkerung unmittelbar, in der Regel jedoch durch Repräsentanten getroffen.
- Nach Staatsoberhaupt und völkerrechtlicher Vertretung (insbesondere dem Mechanismus der Amtsnachfolge):
- Monarchie: Staatsoberhaupt durch Erbfolge
- Absolute Monarchie: Der Monarch besitzt die absolute Staatsgewalt
- Konstitutionelle Monarchie: Die Macht des Monarchen ist durch eine Verfassung eingeschränkt
- Republik: Staatsoberhaupt durch Wahl
- Monarchie: Staatsoberhaupt durch Erbfolge
- Eine Unterteilung nach weiteren Kriterien ist möglich, z. B. nach der inneren Gliederung:
- Einheitsstaat: Staatsgewalt ist auf einer Ebene zentralisiert
- Bundesstaat: Staatsgewalt ist zwischen Gesamtstaat und Gliedstaaten aufgeteilt
Moderne Typologie
In der modernen Staatstypologie seit Anfang des 20. Jahrhunderts wird mehrheitlich im Schrifttum unterschieden zwischen:
- Staatsform als formale Organisationsform[4] und „Verfassung“ eines Staates und damit das wichtigste Merkmal der staatlichen Grundordnung. Die Staatsform ist wesentlich sowohl für das innere als auch das äußere Erscheinungsbild des Staates.[5] Der Begriff wird in der Literatur meist allein auf die Monarchie-Republik-Unterscheidung bezogen, wobei Republiken im modernen Sinne ein demokratisch legitimiertes Staatsoberhaupt haben.[6]
- Eine ausführliche Auflistung der Staatsformen im modernen Kontext findet sich hier.
- den Herrschaftsformen: die danach unterschieden werden, von wem die Staatsgewalt ausgeht bzw. ausgibt.
- Beispiele: Volk (Demokratie), Adel (Aristokratie), Priesterklasse (Theokratie)
- den Regierungssystemen: Diese werden insgesamt nach der Stellung und Kompetenz von Staatsoberhaupt, Regierungschef und Parlament unterschieden.
- Beispiele in Republiken: präsidentiell, semipräsidentiell, parlamentarisch, an das Parlament gebundene Exekutivgewalt oder ein Einparteiensystem.
- Beispiele in Monarchien: parlamentarische, konstitutionelle oder die absolute Monarchie.
Beispiel Deutschland
Staatsform | Republik, genauer: parlamentarische Bundesrepublik (wegen des föderalen Staatsaufbaus und der demokratischen Herrschaftsform) |
Herrschaftsform | Repräsentative Demokratie, genauer: parlamentarische Demokratie |
Regierungssystem | Parlamentarisches Regierungssystem |
Siehe auch
- Allgemeine Staatslehre
- Staatsmodell, Staatstheorie
- Staatsorganisationsrecht
- Verfassungskreislauf
- Politisches System
Literatur
- Alexander Gallus, Eckhard Jesse (Hrsg.): Staatsformen. Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart. Ein Handbuch. Böhlau Verlag, Köln/Weimar/Wien 2004, ISBN 3-412-07604-X (auch bei der bpb erhältlich).
- Alfred Katz: Staatsrecht. Grundkurs im öffentlichen Recht. 18., völlig neu bearb. Auflage, C.F. Müller Verlag, Heidelberg 2010, ISBN 978-3-8114-9778-8.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Michael Thöndl: Einführung in die Politikwissenschaft: Von der antiken Polis bis zum internationalen Terrorismus. Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2005, ISBN 3-205-77245-8, S. 115.
- ↑ Katz, Staatsrecht, 2010, S. 23 Rn 50.
- ↑ Katz, Staatsrecht, 2010, S. 23 ff.
- ↑ Christian M. Piska, Jutta Frohner: Fachwörterbuch Einführung in die Rechtswissenschaften, Facultas Verlag, 2009, ISBN 978-3-7089-0298-2, S. 152.
- ↑ Falco Federmann: Die Konstitutionalisierung der Europäischen Union – Überlegungen vor dem Hintergrund des andauernden europäischen Verfassungsprozesses (= Jean-Monnet-Schriftenreihe; Bd. 7). Josef Eul Verlag, Lohmar/Köln 2007, ISBN 978-3-89936-619-8, S. 24.
- ↑ Vgl. dazu z. B. Karl Loewenstein: Die Monarchie im modernen Staat. Frankfurt a.M. 1952; vgl. auch die umfassende Übersicht bei Erich Küchenhoff, Möglichkeiten und Grenzen begrifflicher Klarheit in der Staatsformenlehre, Berlin 1967, S. 35 ff.
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