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Staat im Staate

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Staat im Staate (lateinisch imperium in imperio[1]) ist ein negativ besetztes politisches Schlagwort, das Gruppen bezeichnet, die sich tatsächlich oder angeblich gegenüber der Regierung eines Staates nicht oder nur eingeschränkt loyal verhalten und nur ihren eigenen Gesetzen gehorchen.

Entstehung

Die Formulierung „Staat im Staate“ lässt sich im Deutschen erstmals 1764 nachweisen. Größere Aufmerksamkeit erlangte sie in der 1784 erschienenen Schrift Ueber Freymaurer, besonders in Bayern des Münchner Theaterdichters Joseph Marius Babo, in der er verschiedene Verschwörungsphantasmen zusammenfasste, die gerade im Umlauf waren. Babo erhob den Vorwurf, der Illuminatenorden, eine radikalaufklärerische Geheimgesellschaft, hätte den bayrischen Staat bereits vollständig unterwandert. Nichteingeweihte würden gegebenenfalls mit Gift aus dem Weg geräumt, die Mitglieder hätten sich der Ordensleitung, die sie persönlich gar nicht kennen würden, zu absolutem Gehorsam verpflichtet:

„Die Inquisition in Spanien führet keine so schändlichen Grundsätze, und ein offenbarer Aufruhr wäre weniger schädlich, als dieser Staat im Staate und dieses unsichtbare Gift.“[2]

Systematisierung

Der Vorwurf, einen Staat im Staate zu bilden, wird oft, aber nicht ausschließlich erhoben gegen

  • nationale und andere Minderheiten
  • Teile des Staatsapparats wie Armeen, Geheimdienste oder mächtige Behörden,
  • Interessengruppen wie Unternehmen, Gewerkschaften oder Verbände,
  • kriminelle Organisationen.

Nationale, ethnische und religiöse Minderheiten

Nationale, ethnische oder religiöse Minderheiten werden häufig beschuldigt, einen Staat im Staate zu bilden. Insbesondere ist dies ein antisemitisches Stereotyp gegenüber den Juden.

Ein anderes Beispiel waren die Deutschen in der Tschechoslowakei der Zwischenkriegszeit.[3]

Unter dem Titel Imperium in imperio veröffentlichte der afroamerikanische Schriftsteller Sutton Elbert Griggs 1899 einen Roman, in welchem die Schwarzen der USA innerhalb der USA einen eigenen Staat bilden.

Teile des Staatsapparats

Armeen und Nachrichtendienste sind aufgrund ihrer Intransparenz häufig dem Verdacht ausgesetzt, einen Staat im Staate zu bilden. Während die Arbeit von Nachrichtendiensten in Demokratien einer – zumindest teilweisen – parlamentarischen Kontrolle unterliegt, etwa durch die Parlamentarische Kontrollkommission in Deutschland, bleibt sie in Diktaturen bewusst unkontrolliert. So spricht beispielsweise der Russland-Korrespondent der Frankfurter Zeitung, Georgi Popow, 1925 von der Tscheka als „Staat im Staate“.[4] Christina Wilkening beschrieb mit dem Begriff „Staat im Staate“ die Arbeitsweise der Stasi in der DDR.[5]

Das Militär wird oft als Staat im Staate beschrieben, wenn es eine durch organisatorische und personelle Vorgaben und Regelungen beförderte, autonome gesellschaftlich-politische Rolle einnimmt und sich nicht als Teil der Zivilgesellschaft versteht, sondern als strukturell eigenständiger Machtfaktor mit eigenen Interessen und politischen Zielen wahrgenommen wird. So wurde die Reichswehr durch eine eigene Jurisdiktion unter dem Oberbefehl des Reichspräsidenten zu einem Staat im Staate.

Auch das zivile staatliche Handeln durch Beamte, Richter und andere Amtsträger unterliegt häufig nur indirekter öffentlicher Kontrolle (siehe auch Transparenz (Politik)). Damit setzen sich die genannten Personengruppen leicht dem Vorwurf aus, im Eigen- statt im Staatsinteresse zu handeln und einen Staat im Staate zu bilden. Beispielsweise sieht Bernt Engelmann in der Beamtenschaft einen Staat im Staate.[6]

Interessengruppen

Interessengruppen (vornehmlich „dem (Groß-)Kapital“ und „den Gewerkschaften“) wird vielfach zugeschrieben, ein Staat im Staate zu sein. 1903 beschrieb der US-Gewerkschafter Daniel de Leon die Eisenbahnunternehmen als imperium in imperio.[7]

Beispielsweise glaubt Hans Stadler, die Gewerkschaften als Staat im Staate zu erkennen,[8] der nach der Macht greift.[9]

Manuela Maschke beschreibt die Geschichte der israelischen Gewerkschaft Histadrut als anfänglichen Staat im Staate.[10]

In vielen mittel- und südamerikanischen Staaten galt die United Fruit Company wegen ihrer monopolartigen Stellung und ihrer Wirtschaftskraft, die oft größer war als die der Länder, in denen sie tätig war, als Staat im Staate.

Beispiele nach Ländern

Deutschland

Preußen und das von ihm politisch dominierte Deutsche Kaiserreich galten zu Beginn des 20. Jahrhunderts im internationalen Bewusstsein als Hort und Inbegriff des Militarismus, mithin als ein Staat, in dem das Militär eine selbstherrliche und von bürgerlicher Kontrolle weitgehend befreite Sonderrolle einnahm.[11] Darauf nahm Karl Liebknecht in seiner Schrift Militarismus und Antimilitarismus unter besonderer Berücksichtigung der internationalen Jugendbewegung (Leipzig, 1907) Bezug, wenn er sagte:

„Wie uns angeblich noch keiner – um mit Bismarck zu reden – den preußischen Leutnant nachgemacht hat, so hat uns in der Tat noch keiner den preußisch-deutschen Militarismus ganz nachzumachen vermocht, der da nicht nur Staat im Staate, sondern geradezu ein Staat über dem Staat geworden ist […].“

Karl Liebknecht[12]

Die staatspolitisch fragwürdige Sonderstellung des Militärs als „Machtinstrument der Systemerhaltung nach innen“ und der „Missbrauch des Militärs als innenpolitisches Kampfinstrument“, die Stig Förster[13] als Wesen des „konservativen Militarismus“ beschreibt, war auch Gegenstand zeitgenössischer Diskussionen, wie sie etwa anlässlich der Episode um den Hauptmann von Köpenick (1906) oder der Zabern-Affäre (1913/14) in der Öffentlichkeit über die Frage geführt wurden, wie es geschehen konnte und zu rechtfertigen war, dass das preußische Militär gegenüber der zivilen Staatsverwaltung politisch-administrative Kompetenzen usurpieren konnte.

Eine distanzierte Sonderstellung gegenüber dem Staat lässt sich auch für die Reichswehr zur Zeit der Weimarer Republik konstatieren. Aufgrund des Ebert-Groener-Paktes konnte sich die Armee eine weitgehende innere Autonomie sichern. Sie nutzte dies, um der Regierung – z. B. während des Kapp-Putschs – den Gehorsam zu verweigern. Ihre Soldaten waren nicht voll in die Republik integriert, da sie kein Wahlrecht besaßen und der abgeschotteten Jurisdiktion unter dem Reichspräsidenten unterlagen.

In der Zeit des Nationalsozialismus spielten hingegen nicht Preußen oder die Reichswehr, sondern die nationalsozialistische Partei und ihr Apparat die Rolle eines Staates im Staate, der das Gemeinwesen beinahe vollständig beherrschte und kontrollierte. Die fehlende Abgrenzung und Vermengung staatlicher Kompetenzen mit den Funktionen einer staatstragenden Partei, wie sie sich in Deutschland beispielsweise in der Verschmelzung der gesamten Polizei unter dem Dach der SS und des SD darstellte, kann als Wesensmerkmal der totalitären Staatsorganisation in einem Einparteiensystem angesehen werden.

Libanon

Von Mitte der 1970er Jahre bis 1990 wurde der Libanon von einem Bürgerkrieg heimgesucht. Den offenen Gefechten zwischen der maronitischen Phalange-Miliz und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) vorausgegangen war eine Reihe wechselseitig verübter Anschläge und kleinerer Massaker zwischen diesen Gruppierungen. Ursache des Bürgerkrieges war der Verlust des ethnischen Gleichgewichts nach der Ankunft der im Schwarzen September 1970 aus Jordanien vertriebenen bewaffneten Kräfte der PLO. Diese errichteten mit Billigung muslimischer libanesischer Gruppen einen bewaffneten Staat im Staate.

Pakistan

In Pakistan gelten die Streitkräfte und ihr militärischer Geheimdienst ISI als Staat im Staate. Sie haben großen Einfluss auf die Politik, die Justiz und die Wirtschaft.

Russland

Seit den 1870er Jahren, in der Regierungszeit von Alexander II. wurden die Juden in Russland von Vertretern der slawophilen Bewegung, wie Konstantin Aksakow und Fjodor Dostojewski, beschuldigt, einen Staat im Staate zu bilden. Dieser Vorwurf findet sich bereits in der 1869 erschienenen Publikation Kniga Kagala („Das Buch vom Kahal“) des ursprünglich jüdischen Konvertiten Jakow Brafman.

Schweiz

In der Staatsschutzdiskussion im Nachgang zur Fichenaffäre benutzte man in den Jahren 1989–1990 teils das Bild vom Staat im Staate, um die fehlenden Kontrollen und ausgeuferten Überwachungspraktiken der Politischen Polizei zu kritisieren.

Türkei

In der türkischen Sprache wird hierfür der Begriff Tiefer Staat (derin devlet) benutzt. Unter Tiefer Staat wird die Verflechtung von Sicherheitskräften, Politik, Justiz, Verwaltung und organisiertem Verbrechen (insbesondere Killerkommandos) verstanden. Die Diskussion entfachte sich besonders um den so genannten Susurluk-Skandal im Jahre 1996, wurde aber schon in den 70er Jahren mit Begriffen wie Kontra-Guerilla oder das Amt für besondere Kriegsführung (Özel Harp Dairesi) geführt. In den letzten Jahren tauchte häufiger auch der Geheimdienst der Gendarmerie mit seiner Abkürzung JITEM als inoffizielle Organisierung von Maßnahmen gegen die Opposition auf (wobei politische Morde, auch als extra-legale oder außergerichtliche Hinrichtungen bezeichnet, eingeschlossen sind). Ein Vorfall in Şemdinli (Provinz Hakkâri) vom 10. November 2005, in den ein Überläufer der PKK und zwei Angehörige der Gendarmerie verstrickt waren, wird hierfür als Beispiel genannt.

Da das englische deep state weitgehend synonym zu state within a state gebraucht wird, findet der Begriff Tiefer Staat auch im Deutschen zunehmend Verwendung für andere Staaten.[14]

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Staat im Staate – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Baruch de Spinoza: Politischer Traktat, Kap. II, § 6.
  2. Ralf Klausnitzer: Poesie und Konspiration. Beziehungssinn und Zeichenökonomie von Verschwörungsszenarien in Publizistik, Literatur und Wissenschaft 1750–1850. De Gruyter, Berlin/New York 2007, ISBN 978-3-11-097332-7, S. 278 f. (abgerufen über De Gruyter Online).
  3. Z. B. Kamil Krofta: Die Deutschen im tschechoslovakischen Staate. Prag 1937.
  4. Georgij K. Popov: Tscheka, der Staat im Staate: Erlebnisse u. Erfahrungen mit d. russ. außerordentl. Kommission. Frankfurt a. M. 1925.
  5. Christina Wilkening: Staat im Staate: Auskünfte ehemaliger Stasi-Mitarbeiter. Berlin 1990, ISBN 3-351-01814-2.
  6. Bernt Engelmann: Die Beamten: unser Staat im Staate. Göttingen 1994, ISBN 3-88243-236-5.
  7. "Imperium in imperio" in "Daily People" vom 4. Juni 1903 (PDF-Datei; 99 kB)
  8. Hans Stadler: Die Gewerkschaften: Ein Staat im Staate. München 1965.
  9. Hans Stadler: Die Gewerkschaften greifen nach der Macht: Ein roter Staat im Staate. München 1969.
  10. Manuela Maschke: Die israelische Arbeiterorganisation Histadrut: vom Staat im Staate zur unabhängigen Gewerkschaft. Frankfurt am Main 2003, ISBN 3-89846-251-X.
  11. Gordon A. Craig, Die preußisch-deutsche Armee 1640–1945: Staat im Staate, Königstein/Ts. 1980, ISBN 3-7610-7231-7 (formal falsche ISBN)
  12. Zitiert nach Volker R. Berghahn (Hrsg.): Militarismus. Köln, 1975. S. 91.
  13. Vgl. Stig Förster: Militär und staatsbürgerliche Partizipation. Die allgemeine Wehrpflicht im Deutschen Kaiserreich 1871–1914. In: Roland G. Foerster (Hrsg.): Die Wehrpflicht. Entstehung, Erscheinungsformen und politisch-militärische Wirkung. München, 1994. S. 58
  14. Ernst Eggers: Der „tiefe“ Staat. In: FAZ. 7. September 2014, abgerufen am 2. August 2017.
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