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Sprengstoffanschlag in Düsseldorf
Bei dem Sprengstoffanschlag in Düsseldorf, auch Wehrhahn-Anschlag, am 27. Juli 2000 explodierte am Bahnhof Düsseldorf Wehrhahn eine mit TNT gefüllte Rohrbombe. Dabei wurden zehn Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt, eine im fünften Monat schwangere Frau verlor ihr ungeborenes Kind.
Die Ermittlungen führten lange zu keinem Ergebnis. Da es sich bei den Opfern um Migranten aus Russland, der Ukraine, Kasachstan und Aserbaidschan handelte und sechs von ihnen Mitglieder regionaler jüdischer Gemeinden waren, wurden bereits kurz nach der Tat rassistische oder antisemitische Motive vermutet. Nach über 16 Jahren wurde am 31. Januar 2017 ein Tatverdächtiger mit rechtsextremistischem Hintergrund festgenommen. Im Januar 2018 wurde das Gerichtsverfahren wegen mutmaßlichen versuchten Mordes in zwölf Fällen gegen ihn eröffnet, er wurde aber im Juli 2018 freigesprochen.
Tathergang
Die zehn Menschen hatten an jenem Tag einen Sprachkurs an einer nahegelegenen Schule besucht und waren als Gruppe auf dem Heimweg. Als sie eine Fußgängerrampe am Bahnhofszugang Ackerstraße betraten, explodierte direkt neben ihnen die in einer Plastiktüte versteckte Bombe. Durch die umherfliegenden Splitter wurden einige von ihnen lebensgefährlich verletzt, sie konnten durch Notoperationen gerettet werden.[1] Eine Frau verlor durch die Tat ihr ungeborenes Kind.[2]
Reaktionen
Wenige Wochen nach dem Anschlag verübten zwei Araber einen weiteren Anschlag auf die Düsseldorfer Synagoge.[3] Unter dem Eindruck dieses und des Wehrhahn-Anschlags rief der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder am 4. Oktober 2000 einen „Aufstand der Anständigen“ gegen fremdenfeindliche Gewalt aus und am 8. November beschloss die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren gegen die NPD einzuleiten.[3] Der Migrationsforscher Bernd Kasparek bezeichnet dies als „scharfen Kontrast“ zur Politik der 1990er Jahre, da, ihm zufolge, „rassistische Gewalt und neonazistische Organisierung erstmals von Regierungsseite problematisiert“ worden sei. Diese (nicht beständige) Neuausrichtung der Politik habe unter anderem zum ersten NPD-Verbotsverfahren geführt.[4]
Ermittlungen
Zunächst ging man von einer explodierten Handgranate aus, später stellte man als Sprengkörper eine mit TNT gefüllte Rohrbombe im Eigenbau fest. Mit dem Fall war eine teilweise 70 Polizeibeamte umfassende Ermittlungskommission Ackerstraße betraut. Es wurden erfolglos Spuren in die Düsseldorfer Neonazi-Szene, zur russischen Mafia und zum islamistischen Terrorismus verfolgt, wobei die meisten Hinweise „in Richtung rechts“ gingen.[5] Im Juli 2009 schloss man die Ermittlungen ergebnislos ab.[6]
Nachdem die rechtsterroristische Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) im November 2011 aufgedeckt worden war, wurde aufgrund ihres Bekennervideos – wie beim Nagelbombenanschlag in Köln – ein Zusammenhang vermutet und Ermittlungen des Bundeskriminalamts aufgenommen. Erneute Auswertungen der Spuren ergaben, anders als im Kölner Fall, keine Verbindung zum NSU.[7] Im Sommer 2014 wurden die Ermittlungen nach einer Zeugenaussage, in der ein Mithäftling von einem Geständnis des früheren Neonazis[8] und Militariahändlers Ralf S. berichtete, wieder intensiviert. Daraufhin wurden die bisherigen Hinweise, Aussagen und Beweisstücke erneut ausgewertet und intensiv weiterermittelt, wodurch sich weitere Indizien gegen S. ergaben.[9]
Festnahme, Anklage und Freispruch eines Tatverdächtigen
Ralf S. wurde am 31. Januar 2017 in Untersuchungshaft genommen unter dem Verdacht, den Anschlag durchgeführt und dadurch unter anderem versuchten Mord aus rassistischen Motiven in zwölf Fällen begangen zu haben.[9] Er hatte sich zum Zeitpunkt des Anschlags in der rechtsextremen Szene Düsseldorfs bewegt.[2] In der Nähe des Anschlagsorts hatte Ralf S. eine Wohnung gemietet sowie wenige Meter von der Sprachschule der Opfer entfernt einen Militaria-Laden betrieben.[9] Wenige Tage nach dem Anschlag war Ralf S. kurzzeitig festgenommen worden, der Tatverdacht gegen ihn hatte sich allerdings zunächst nicht erhärten lassen,[10] sodass die Ermittlungen gegen ihn 2002 eingestellt worden waren.[9]
Nachdem die Staatsanwaltschaft am 7. Dezember 2017 Anklage erhoben hatte, ließ das Landgericht Düsseldorf diese am 20. Dezember 2017 zu. Die Hauptverhandlung gegen S. begann am 25. Januar 2018 in Düsseldorf. Anberaumt waren 37 Verhandlungstage bis zum 17. Juli. Der Anklage schlossen sich sechs Nebenkläger an.[11] Am ersten Verhandlungstag ließ sich der Angeklagte zur Sache ein und wurde ausführlich befragt. Ralf S. bestritt die Tat und gab an, der Hauptbelastungszeuge, dem er 2014 die Tat gestanden haben sollte, habe sich dies ausgedacht. Zugleich wurde bekannt, dass der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz vor und während der Tat womöglich näher am Angeklagten gewesen war als zunächst bekannt.[12]
Im Mai 2018 wurde der Angeklagte mangels dringenden Tatverdachts wieder aus der Untersuchungshaft entlassen.[13] Die Angaben mehrerer Zeugen, denen der Angeklagte den Bombenanschlag angekündigt beziehungsweise gestanden haben sollte, hätten sich „als nicht hinreichend belastbar erwiesen“, begründete das Gericht seine Entscheidung in einem 51-seitigen Beschluss.[14] NSU-Watch NRW forderte, die unaufgearbeitete Rolle von Behörden und V-Leuten in einem Untersuchungsausschuss zu klären.[15] Die Staatsanwaltschaft forderte im Juli eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten, die Verteidiger plädierten auf Freispruch.[16] Der Prozess endete am 31. Juli 2018 mit einem Freispruch für den Angeklagten; das Landgericht Düsseldorf sah die Beweislage als nicht ausreichend für eine Verurteilung an.[17] Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen die Entscheidung ein. Die Opferanwälte wollen sich dieser anschließen.[18]
Aufarbeitung und Gedenken
Am 3. Februar 2017 versammelten sich etwa hundert Demonstranten am S-Bahnhof Wehrhahn und forderten eine weitergehende Aufklärung des Anschlags.[19]
Auch der NSU-Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags beschäftigte sich mit dem Fall.[20] Dort und in einigen Medien wurde im Februar 2017 kritisiert, dass die Ermittlungen mangelhaft gewesen seien und Spuren in die rechte Szene nicht ausreichend nachgegangen worden sei. Zudem kamen Forderungen auf, mögliche Mitwisser des Anschlags zu ermitteln und einen eigenen Untersuchungsausschuss im Landtag zu dieser Tat einzurichten.[21] Zusätzlich wurde bekannt, dass ein früherer V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes im Sommer 2000 für den mutmaßlichen Täter gearbeitet hatte, was den Ermittlungsbehörden bis 2012 nicht mitgeteilt worden war.[22]
Literatur
- Landtag Nordrhein-Westfalen, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/14400: Schlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses III, 27. März 2017, Kapitel C.II: „Sprengstoffanschlag am Wehrhahn“, S. 550–568 (PDF).
- Ronen Steinke: Rechtsextreme? Bei uns doch nicht. 20 Jahre nach dem Bombenangriff auf Juden in Düsseldorf-Wehrhahn – der ungesühnte Terror, Süddeutsche Zeitung, 28. Juli 2020, S. 5
Weblinks
- Alexander Brekemann, Maria Breczinski: Der Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag. Ein Rück- und Ausblick (fast) 15 Jahre danach. In: Lotta. 1. März 2015.
- Alexander Brekemann, Judith Kipp: (Nicht-)Aufklärung mit vielen Fragen. Aktualisierung der Erkenntnisse über den Düsseldorfer Wehrhahn-Anschlag. In: Lotta. Nr. 66, 24. April 2017.
- Dirk Laabs: Im Sumpf der Terrorabwehr. In: Die Welt, 25. Januar 2018.
- Wehrhahn-Prozess. In: Mobile-Beratung-NRW.de, ab 26. Januar 2018.
Einzelnachweise
- ↑ Spuren des Todes, tote Spuren. In: Der Spiegel. 23. Juli 2001.
- ↑ 2,0 2,1 Konrad Litschko: Festnahme 16 Jahre nach Anschlag: „Ausgesprochen plausibel“. In: Die Tageszeitung. 1. Februar 2017.
- ↑ 3,0 3,1 Das NPD-Verbotsverfahren, Spiegel Online, 25. Januar 2002.
- ↑ Bernd Kasparek: Anti-migrantische Konjunkturen – die Morde des NSU und die migrationspolitischen Debatten in Deutschland. In: Azar Mortazavi, Tunay Önder, Christine Umpfenbach (Hrsg.): Urteile. Ein dokumentarisches Theaterstück über die Opfer des NSU. Mit Texten über alltäglichen und strukturellen Rassismus. Unrast, Münster 2016, S. 146–159, hier S. 153.
- ↑ Frank Christiansen: Anschlag in S-Bahn: Die Rohrbombe am Geländer tötete ein Ungeborenes. In: Die Welt. 27. Juli 2015.
- ↑ Terror in Köln und Düsseldorf. Sind Rechtsextreme für die Anschläge verantwortlich? In: Jüdische Allgemeine. 12. November 2011.
- ↑ Ermittlungen zur Zwickauer Terrorzelle. Ein erster Hinweis auf Wehrhahn. In: Die Tageszeitung. 4. Januar 2012.
- ↑ Andrea Röpke: Neonazistischer Bombenleger? In: Blick nach rechts. 1. Februar 2017.
- ↑ 9,0 9,1 9,2 9,3 Pressekonferenz zum Wehrhahn-Anschlag (Live-Ticker zum Nachlesen). In: WDR.de. 1. Februar 2017.
- ↑ Fidelius Schmid, Jörg Diehl: Anschlag im Jahr 2000: SEK nimmt mutmaßlichen Bomber von Düsseldorf fest. In: Spiegel Online. 1. Februar 2017.
- ↑ Stefani Geilhausen: Staatsanwaltschaft Düsseldorf erhebt Anklage: Ralf S. soll Wehrhahn-Anschlag monatelang vorbereitet haben. In: Rheinische Post. 7. Dezember 2017; Prozess zum Wehrhahn-Anschlag beginnt schon im Januar. In: Rheinische Post. 21. Dezember 2017.
- ↑ Tag 1 im Wehrhahn-Prozess. In: NSU-Watch NRW, 25. Januar 2018.
- ↑ Gericht entlässt Angeklagten im Wehrhahn-Prozess aus U-Haft. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17. Mai 2018.
- ↑ Gericht entlässt Angeklagten im Wehrhahn-Prozess aus U-Haft. In: Spiegel Online, 17. Mai 2018.
- ↑ Erklärung von „NSU Watch NRW“ zur Entlassung des Angeklagten aus der U-Haft. In: NSU-Watch, 17. Mai 2018.
- ↑ Frank Christiansen: „Sein irrationaler Hass ist der Nährboden für diese Tat“. In: Welt Online, 26. Juli 2018; Düsseldorf: Gedenkkundgebung zum 18. Jahrestags des Wehrhahn-Anschlags. In: Report D, 29. Juli 2018.
- ↑ Freispruch im Prozess um Bombenanschlag am S-Bahnhof Wehrhahn. In: Tagesschau.de, 31. Juli 2018.
- ↑ Revision des Wehrhahn-Urteils beantragt. In: Rheinische Post, 6. August 2018.
- ↑ Antifaschistische Kundgebung am S-Bahnhof Wehrhahn. In: NSU-Watch NRW. 3. Februar 2017; Stefani Geilhausen: Anschlag am S-Bahnhof Wehrhahn: Demonstranten glauben nicht, dass Ralf S. allein handelte. In: Rheinische Post. 4. Februar 2017.
- ↑ Sitzung vom 7. Februar 2017 – Zusammenfassung. In: NSU-Watch NRW. 11. Februar 2017.
- ↑ Mangelhafte Durchsuchung Anschlag am S-Bahnhof: Ermittler räumt Pannen ein. (Link nicht mehr abrufbar) In: Ruhr-Nachrichten. 7. Februar 2017. Zur Kritik auch Detlef Schmalenberg: Anschlag in Düsseldorf: „Es gab damals Kontakte zu Neonazis“. In: Frankfurter Rundschau. 1. Februar 2017; Martín Steinhagen: Düsseldorf-Wehrhahn: Aber dann prahlte er. In: Zeit Online. 3. Februar 2017; Peter Berger, Detlef Schmalenberg: Attentat in Düsseldorf: Wehrhahn-Ermittler in der Kritik. In: Berliner Zeitung. 7. Februar 2017.
- ↑ Jörg Diehl, Fidelius Schmid: V-Mann bei mutmaßlichem Wehrhahn-Attentäter: „Junkie, Dealer, Weiberheld“. In: Spiegel Online. 11. Februar 2017; „Verfassungsschutz-Skandal von ungeheurer Dimension“. Pressemitteilung. In: NSU-Watch NRW. 11. Februar 2017.
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