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Spitzbube

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Eine Beschreibung des Gebäcks befindet sich unter Linzer Auge

Der Spitzbube ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für einen Kleinkriminellen („Ganoven“). Er ist aus dem Begriff Spitzel abgeleitet (einer Verkleinerungsform für die Hunderasse Spitz, die als besonders wachsam gilt), der in Wien Anfang des 19. Jahrhunderts für „Spion“ oder „Aushorcher“ gebildet wurde. Die zweite Worthälfte kommt vom mittelhochdeutschen buobe für „Knabe“, „Diener“, das bald abwertend für „gemeine, verächtliche Menschen“ stand (die „bösen Buben“ der Luther-Bibel).

Der Spitzbube entspricht aus einer anderen Sicht dem Spitzknecht und bezeichnet den spiesstragenden Landsknecht. Der Spitzknecht ist danach ein Synonym für den Spiessbuben. Der Spitzknecht ist bereits in der Fürstenpredigt Thomas Müntzers von 1524 negativ belegt und wird in Jost Ammanns Kriegsbuch von 1560 als Maulheld, Spieler und Galgenvogel karikiert. Der Spitzknecht/bube ist mit dem Eysenbeisser und dem Lotterbuben (der mit der lothringischen Jacke) in eine Reihe zu stellen.

Bei der Einführung der Robenpflicht für Rechtsanwälte durch Kabinettsorder vom 15. Dezember 1776 wurde sie wie folgt begründet: „Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advokati wollene, schwarze Mäntel, welche bis unter die Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt“.

Siehe auch

Weblinks

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