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Spielplatz

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Ein Spielplatz aus Holz
Großer Spielplatz in Form eines Segelschiffs, Yachthafenresidenz Hohe Düne in Rostock
Spielplatz 1979
Jacques Laurent Agasse: Der Spielplatz, 1830

Ein Spielplatz oder Kinderspielplatz ist ein Ort, an dem mehrere verschiedene Spielgeräte vorhanden sind, mit bzw. auf denen Kinder (meist bis 14 Jahre) spielen können. Spielplätze liegen oft in Siedlungen oder dicht besiedelten Gebieten. Manchmal sind sie durch einen Zaun von einer benachbarten Straße getrennt. Selten gehört auch ein Bolzplatz zu dem Areal eines Spielplatzes. Als günstig gelten die Integration in Grünflächen und die Zuordnung von Rasenflächen.

Die Bauordnungen der meisten deutschen Bundesländer schreiben die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. So verlangt etwa die Bayerische Bauordnung, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist, sofern nicht bereits in der Nähe ein Spielplatz besteht (vgl. Art. 8 Abs. 1 BayBO[1]). Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne dazugehörige Kinderspielplätze errichtet werden. Öffentliche und kommunale Spielplätze sind mindestens einmal pro Jahr auf ihre Tauglichkeit und Sicherheit zu überprüfen. Auch die Wohnungsbaugesellschaften sind gehalten, regelmäßig den Sand in den Kästen zu erneuern. Auf den meisten Spielplätzen gilt ein uneingeschränktes Hundeverbot.

Das Sozialverhalten, das Kinder auf dem Spielplatz entwickeln, wird zu Fähigkeiten, die bis in ihr Erwachsensein wirksam werden. Studien stellten fest, dass Spielplätze zu den wichtigsten Orten für die Entwicklung der Kinder außerhalb des häuslichen Bereiches gehören. Die meisten Formen des Spiels sind für gesunde Entwicklung wesentlich; freies, spontanes Spiel, wie es auf Spielplätzen auftritt, gilt als eine vorteilhafte Art des Spiels.

Geschichte

Bereits im frühen 19. Jahrhundert forderte der deutsche Arzt und Architekturtheoretiker Bernhard Christoph Faust im Rahmen der Sonnenbaulehre die Einrichtung von Kinderspielplätzen.[2]

Rechtliche Grundlagen

Öffentliche Spielplätze sind die frei zugänglichen Spielplätze der Kommunen und außerdem alle Spielplätze von Wohngebäuden (außer Einfamilienhäusern), Schulen, Kindergärten, Restaurants, Einkaufszentren, touristisch genutzten Anlagen, Vereinen und Ähnlichem. Öffentliche Spielplätze und die dortigen Spielgeräte müssen in der Europäischen Union seit 1998 der europäischen Norm DIN EN 1176 und 1177 entsprechen. In Deutschland galt davor die deutsche Norm DIN 7926. Ebenfalls zu beachten sind die DIN 18034 (Anforderungen und Hinweise für Planung und Betrieb) und für Spielplätze in Schulen und Kindergärten die Merkblätter der GUV (Gemeinde-Unfall-Versicherung). Im Verantwortungsbereich des Spielplatzbetreibers liegen nicht nur die Errichtung und sachgemäße Aufstellung und Anordnung der Spielgeräte, sondern auch die laufende Instandhaltung und Wartung.

Für private Spielplätze und Spielgeräte (das sind nur die ausschließlich eigengenutzten) gilt die schwächere DIN EN 71. Die nach dieser Norm gebauten Geräte sind billiger, aber auch labiler, weniger haltbar und weniger langlebig und auch aus diesem Grund auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht für Spielplätze von Kindergärten, gemeinsam genutzten Wohnungsbauten usw. geeignet.

Diese Normen (besonders die Normen 1176 und 1177) sind ein Maßstab dafür, welche Vorkehrungen grundsätzlich beim Bau und Betrieb eines Spielplatzes zu berücksichtigen sind. Die Normen bestimmen Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflichten, da sie einen Hinweis auf den Stand der für die betreffenden Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik geben. Damit ist man letztendlich nach § 823 BGB schadenersatzpflichtig, wenn man gegen eine dieser Normen verstoßen hat. Außerdem kann auch jemand bestraft werden, der die Normen einhält, und zwar z. B. wegen eines Urteils des Oberlandesgerichts Celle vom 28. Mai 2003 – 9U 7/03:

„Der Hersteller eines Spielgerätes hat in bezug auf dessen konstruktive Anforderungen allerdings regelmäßig die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten: Damit darf er sich begnügen, soweit diese Regeln nicht hinter der technischen oder wissenschaftlichen Entwicklung und jüngeren Gefahrenerkenntnissen hinterherhinken.“

Daher müssen auch neue Unfallereignisse berücksichtigt werden ohne dass diese in Normänderungen berücksichtigt werden. Die EN 1176 bestimmt beispielsweise: Bis zu einer Fallhöhe von 0,60 Meter ergeben sich keine Anforderungen an das Fallschutzmaterial, die Ausdehnung des Fallraums beträgt 1,50 Meter um das Gerät. Dieser ist jedoch frei von Hindernissen und Gegenständen zu halten. Für Fallhöhen von 0,60 Meter bis 1,50 Meter muss der Fallraum 1,50 Meter breit sein und der Untergrund im Fallraum muss aus Rasen bestehen. Ab einer Fallhöhe von 1,50 Meter ist geeigneter Sand, Kies, Holzschnitzel oder Rindenmulch in ausreichender Schichtdicke (mindestens 20 cm) oder synthetischer Fallschutz erforderlich.[3]

Eine Sichtkontrolle soll bei stark frequentierten Spielplätzen bis zu täglich, eine operative Inspektion alle ein bis drei Monate (Prüfung auf Funktion und Stabilität) und jährlich soll durch einen Sachkundigen die Jahreshauptinspektion durchgeführt werden. Dieser Sachkundige sollte ein "qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161"[4] sein.[5][6][7]

Hinweise zur Spielplatzgestaltung

  • Verwendung von Pfostenschuhen an Holzpfosten um der Verrottungsgefahr zu begegnen, welche die Stabilität beeinträchtigt.
  • Keine Verwendung von Autoreifen. Diese enthalten sehr viele Gefahrstoffe bis hin zu krebserzeugenden Gefahrstoffen. Die Gefahrstoffe (wie z. B. Ruß) werden von den Reifenherstellern zugefügt, um die gewünschten Reifeneigenschaften (wie z. B. Haftreibung und Temperaturbeständigkeit) zu erhalten. Autoreifen sind nicht als Teile von Spielgeräten konstruiert. Die Kinder nehmen die Gefahrstoffe auch über Hautkontakt auf. Nur eine dichte Oberflächenbeschichtung (z. B. Lack) würde schützen, diese ist aber auf Reifen insbesondere im Freien nicht lange haltbar.
  • keine Verwendung von Gleisbaubohlen (Bahnschwellen) aufgrund der darin enthaltenen giftigen Holzschutzmittel.
  • Abnahme eines neuen Spielplatzes von einer sachverständigen Person. Die Kosten dafür sind gering im Vergleich zu den Baukosten und zahlen sich aus, da Mängel sofort reklamiert werden können und viele Unfälle vermieden werden können.
  • Den Spielplatz wie vorgeschrieben kontrollieren und kontrollieren lassen: Sichtkontrolle täglich bis monatlich; operative Inspektion alle ein bis drei Monate; jährliche Hauptinspektion durch eine sachkundige Person.
  • Verwendung von Sand, Gummigranulat oder Kies als Fallschutz und keine Holzschnitzel oder Rindenmulch. Diese neigen zu Schimmelpilzbildung oder enthalten Fungizide.
  • Keine Verwendung von Spielgeräten nach DIN EN 71 (z. B. aus Baumärkten) für öffentliche Spielplätze. Diese Geräte sind lediglich für den Privatgebrauch gedacht und verschleißen wesentlich schneller als Geräte nach DIN EN 1176.
  • Auf die Ausrichtung von Rutschen achten. Rutschen, die eine südliche Ausrichtung haben, können sich durch Sonneneinstrahlung stark erhitzen. Abhilfe schafft ggf. eine ausreichende Beschattung.

Unfälle auf Spielplätzen

Vorschriften an einem Spielplatz in Washington

In den letzten Jahrzehnten ereigneten sich eine Reihe von schweren und tödlichen Unfällen auf Spielplätzen. Alle diese Unfälle lassen sich auf Mängel an den Geräten zurückführen, welche immer durch sachkundige Kontrollen vermeidbar gewesen wären. Drei Mängelkategorien waren bei allen tödlichen und schweren Unfällen der Auslöser:

  1. Instabile Pfosten, Fundamente, Verankerungen im Boden meistens durch Holzfäulnis infolge eines Pilzbefalles hervorgerufen. Einmastgeräte aus Holz sind besonders gefährdet. Bei Belastung kommt es zum Zusammenbruch des Gerätes und die Kinder verletzen sich beim Sturz oder auch durch auf sie stürzende schwere und kantige Bauteile des Gerätes.
  2. Fangstellen für Kleidung, z. B. Spalten zwischen 3,6 mm und 25 mm, Winkel kleiner als 60 Grad oder oben offene Enden von Pfosten und anderen Bauteilen, an denen Ketten, Kapuzen, Anorakkordeln, Schals, Schlüsselanhänger, Gurte von Fahrradhelmen hängenbleiben und Kinder sich erdrosseln können.
  3. Fangstellen für den Kopf durch Abstände zwischen 8,9 cm und 23 cm (gem. DIN 1176:2008) in Brücken, Podesten oder ähnlichem. Kinder können in Öffnungen mit solchen Abständen hineinrutschen, mit dem Kopf hängen bleiben und sich mit dem eigenen Gewicht erdrosseln. Ist die Öffnung größer als 23 cm, rutscht in jedem Fall auch der Kopf durch, ist die Öffnung kleiner als 8,9 cm, kann der kleinste Kinderkörper nicht hineinrutschen und es besteht ebenfalls keine Gefahr.

Bei Fahrradhelmen sind auch größere Abstände als 23 cm problematisch. Auch deswegen dürfen diese auf Spielplätzen nicht getragen werden. Darauf soll auf Spielplätzen ein Warnschild mit einem durchgestrichenen Fahrradhelm deutlich hinweisen.

Spielplatzgeräte

Spielgeräte sind unter anderem: Spieltürme, Kletterwände, Klettergeräte, Miniaturholzhäuser, Rutschbahnen, Schaukeln, Wippen, Sandkästen, Karusselle, Seilbahnen, Wasserspielgeräte (z. B. Matschanlagen), Balancier- und Turngeräte, etc.

Besondere Formen von Spielplätzen

Erlebnisspielräume

Wasserspiele auf einem Frankfurter Spielplatz

Es gibt Möglichkeiten, Spielplätze zu Erlebnisspielräumen weiterzuentwickeln. Dazu gehört eine ansprechende Geländemodellierung, der Einbezug der Vegetation, insbesondere der Bäume, die Möglichkeit mit Wasser zu spielen und zu matschen. Ruhige Bereiche sind so gestaltet, dass sie die Kommunikation und kreatives Spielen fördern. Ergänzungen mit Sinnelementen wie Waldxylophon, Summ- und Klangsteine, Barfußpfad erweitern das Erlebnisspektrum. Idealerweise enthält ein Erlebnisspielraum Angebote für alle Generationen, wie z. B. Gartenschach, Beachvolleyball, Bocciabahn.

Abenteuerspielplatz

Abenteuerspielplätze sind in der Regel von Lehrern oder Sozialpädagogen betreut und bieten den Kindern Möglichkeiten mit Werkzeug umzugehen (z. B.: beim Hüttenbau). Da Abenteuerspielplätze nicht frei zugänglich und betreut sind, unterliegen sie nicht den Spielplatznormen und müssen nicht abgenommen und kontrolliert werden. Die Verantwortung für die Sicherheit tragen die Betreuer.

Mehrgenerationenplatz

Ein Spielplatz kann auch zu einer Einrichtung für „Jung und Alt“ umgestaltet werden. Dazu lässt sich beispielsweise ein angrenzender Bereich für die Nutzung durch ältere Menschen mit speziell gestalteten Spiel- bzw. Trainingsgeräten gestalten. Ein etwas anderer Weg sind besondere Seniorenspielplätze (auch „Seniorenaktivitätsparcours“ o.ä.), die einem Seniorenzentrum oder Klinikum angegliedert oder auch als Bewegungspark in öffentlichen Parkanlagen eingerichtet sein können. Die Bezeichnung „Seniorenspielplatz“ benennt das Konzept eines abgegrenzten Bewegungsplatzes (Trimm-Dich-Platzes) im Freien. Solche Einrichtungen haben außerdem häufig Spielflächen z. B. für Boccia.

Siehe auch

Literatur

  • Carles Broto: Spielplatz Design, Links Books, Barcelona 2009, ISBN 978-84-92796-32-8.
  • Brigitte Kleinod: Spielbereiche. Planen - entwerfen - kalkulieren. Ulmer, Stuttgart 2001, ISBN 978-3-8001-3590-5 (= Der Gartenplaner, Band 5).
  • DIN (Hrsg): Spielplätze und Freizeitanlagen, 7., Auflage, Beuth, Berlin 2012, ISBN 978-3-410-22854-7 (= DIN-Taschenbuch, Band 105).

Weblinks

 Commons: Spielplätze – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Spielplatz – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Text der Bauordnung von 1998 (PDF)
  2. Bernhard Christoph Faust: Sudhoffs Archiv für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften. 24, F. Steiner, 1931, S. 309 (Online in der Google Buchsuche).
  3. http://www.uni-siegen.de/fb9/aktuelles/brett/tragkonstruktion/images/din_en_1176.pdf
  4. http://www.nasport.din.de/cmd?level=tpl-art-detailansicht&committeeid=54739059&artid=145783740&bcrumblevel=1&languageid=de
  5. Anmerkung: Die Anforderung einer Qualifizierung nach DIN SPEC 79161 entspringt dem Wunsch der bildenden Prüforganisationen hier einen Bildungsmarkt zu generieren. Wenn ein Spielplatzprüfer den erforderlichen Sachkundenachweis erlangt und gewissenhaft prüft, ist das u.a. nach Meinung der UK Rheinland als maßgebliche Institution ausreichend. Die SPEC-Norm ist eine Absichtserklärung, die keinerlei bindenden Character hat; relevant sind lediglich die aktuellen Normen für den Bau und den Betrieb von Kinderspielplätzen.
  6. Anmerkung: Die DIN SPEC 79161 soll es den Auftraggebern ermöglichen, die Leistungsfähigkeit der Sachverständigen vergleichen zu können. In der DIN SPEC 79161 werden die Anforderungen an die Seminarleitung, den Seminarinhalt und den Seminarzeitraum geregelt. Des Weiteren werden die Prüfungsfragen durch die FLL für alle Seminaranbieter erstellt. Somit ist eine gleichwertige Prüfung sichergestellt.
  7. GUV-SI 8073: Schulhöfe planen, gestalten, nutzen. GUV-SI 8017: Aussenspielflächen und Spielplatzgeräte.
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