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Souterrain

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Dieser Artikel behandelt das Souterrain als Gebäudegeschoss. Für weitere Begriffe siehe Souterrain (Begriffsklärung).
Ein befenstertes Souterrain in Groningen, Niederlande

Souterrain (von französisch sous-terrain für ‚unterirdisch‘) oder Tiefparterre ist ein Synonym für das Untergeschoss oder auch Kellergeschoss eines Gebäudes, da dieses Geschoss (mit seinem Fußboden) unterhalb der Erdoberfläche auf der Seite der Straßenfassade liegt. Oft liegt das Souterrain nur halb unter der Erdoberfläche und kann dann auch befenstert sein. Das darüberliegende Geschoss liegt dann als Hochparterre ein halbes Geschoss über der Erdoberfläche. Von einem Souterrain(geschoss) wird allgemein nur dann gesprochen, wenn die entsprechenden Räume zum Wohnen, bzw. dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen und entsprechend ausgelegt sind. Der Begriff wird oft in Wohnungsannoncen für ganz oder teilweise unter Bodenniveau liegende Wohnungen verwendet („Souterrainwohnung zu vermieten...“) und kann dort als Euphemismus beschönigende Funktion haben.

Da nach bestimmten Bauordnungen auch nur wenige Zentimeter unter Bodenniveau liegende Geschosse als Souterrain zählen oder zählten, ermöglichen diese eine weitere vermietbare Ebene.

Weblinks

Wiktionary: Souterrain – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Souterrain aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.